Freiheit

Wer frei ist kann machen was ihm beliebt.

Freiheit ist die Möglichkeit etwas zu tun oder zu lassen.

Wer aus Freiheit handelt kann, muss aber nicht.

Daher wird das was aus Freiheit geschieht ohne Zwang erlebt.

Freiheit ist also der Zustand in dem ich nicht eingeschränkt bin.

Wer psychologisch betrachtet ohne Wunsch ist, ist frei.

Dabei geht der Zustand der  Freiheit mit Verantwortung einher, insofern man nicht alles tun soll, was man tun kann, weil dadurch unter Umständen die Rechte anderer Personen verletzt werden.

Es ist Freiheit also mit der Möglichkeit und Potential verbunden, etwas auf Grundlage des freien Willens unternommen oder unterlassen werden kann.

Das Können oder nicht können entscheidet also ob Freiheit oder keine Freiheit vorhanden ist.

Demgemäß beruht die Freiheit auf der Möglichkeit der freien Wahl und der freien Entscheidung.

Wirkliche Freiheit erfordert Selbständigkeit. Allerdings bringt die Möglichkeit der Wahl auch ein Gefühl der Unsicherheit bis hin zu Angst und Schwindel mit sich.

Deshalb bevorzugt der unsichere Mensch nicht selten die Unfreiheit/Gebundenheit vor der Freiheit. Das einzelne Tier sucht Schutz in der Herde, der unselbständige Mensch in der Gruppe/Gemeinschaft/Partei/Gesellschaft usf. um sich sicherer zu fühlen und sicherer zu sein.

In der Realität ist man nur selten gänzlich frei, weil immer dieses oder jenes noch berücksichtigt werden muss und ist Freiheit im Sinne des Ideals nur selten gegeben.

Demgemäß ist die Freiheit in der Wirklichkeit nur mehr oder weniger gegeben bzw. kann man nur die relative Freiheit genießen.

Freiheit ist mit Verantwortung verbunden. Teils für sich selbst teils für andere.

Bei Sokrates und Platon ist der Mensch frei, wenn er mittels Vernunft das Beste wählt – die Vernunft leitet den Menschen so zum Guten. (vgl. mit WikiBeitrag)

Demgemäß strebt eine mit Vernunft begabte Person durch vernünftige Überlegung und Handlung nach größtmöglicher Freiheit ohne dabei andere zu beschränken.

Bei der Freiheit kann man die innere Freiheit von der äußeren Freiheit unterscheiden.

Man sagt: der Mensch ist frei im Denken. Dies trifft auf den Zustand der psychischen Gesundheit zu.

Dabei lehrt die persönliche Erfahrung, dass persönliche Freiheit je nach Situation und Sachverhalt verschieden ist.

Man ist nicht überall und in jeder Hinsicht frei. Diese Erfahrung wird im Zustand der Krankheit bzw. der gesundheitlichen Störung gemacht. Die kranke Person und auch die behinderte Person kann nicht die volle Freiheit genießen. Demgemäß sind Störungen des Körpers und auch solche der Psyche mit Einschränkungen der Freiheit verbunden.

Demgemäß sind psychische Störungen und auch Störungen des Geistes also geistige Behinderung mit Einschränkungen der Freiheit verbunden. Als Beispiele genannt seien Störungen der IntelligenzSucht, Zwang, Neurose, Psychose usf.

In anderer Hinsicht trifft dies auch körperliche Behinderung zu.

Aus erkenntnistheoretischer Sicht bzw. aus philosophischer Sicht kann die Freiheit bzw. ihr Ausmaß nur durch eine Idee erkannt und beschrieben werden. Ich kann die Freiheit bzw. ihr Ausmaß nämlich nur durch die systematische Einheit der Idee erkennen indem ich die Merkmale der Idee durch das Schema der Idee beschreibe oder definiere (vgl. mit Kant Zitat 7).

 

Weiteres über die Freiheit insbesondere die innere Freiheit:

Die innere Freiheit wird in vielen Fällen durch das Loslassen erreicht.

Dabei ist die Freiheit mit der Verantwortung verbunden. Wem es überlassen ist etwas zu tun, oder nicht zu tun, der trägt für sein Handeln oder sein Nicht-Handeln die Verantwortung. Es ergeben sich daraus also Konsequenzen für die freie Person in Bezug auf sie selbst, die Gesellschaft und die Umwelt. Dies wird in Bezug auf das Zusammenleben in einer Gesellschaft durch die rechtliche Ordnung und hier durch die Rechtsprechung geregelt.

In der Medizin steht es einem Patienten grundsätzlich frei eine Behandlung bei sich vornehmen zu lassen, oder diese zu verweigern, wenn etwa ein Arzt zu ihm sagt, dass die Indikation zu einer Behandlung / Therapie besteht.

Andererseits steht es auch dem Arzt frei die Behandlung vorzunehmen, oder zu unterlassen, wenn diese vom Patient gewünscht wird, außer es handelt sich um einen Notfall.

Auch in der Psychiatrie steht es einem Patienten grundsätzlich frei sich einer Behandlung, etwa einer medikamentösen Behandlung zu unterziehen, oder eine Psychotherapie in Anspruch zu nehmen, außer es besteht die Sondersituation, dass der Patient gemäß dem Unterbringungsgesetz gegen seinen Willen der Behandlung zugeführt worden ist, weil er wegen einer schweren psychischen Störung vom Grad einer Psychose die Dringlichkeit und die Notwendigkeit der Behandlung nicht erkennen kann und er daher „sein Leben oder seine Gesundheit oder das Leben oder die Gesundheit anderer ernstlich und erheblich gefährdet und

2.nicht in anderer Weise, insbesondere außerhalb einer psychiatrischen Abteilung, ausreichend ärztlich behandelt oder betreut werden kann.“ (gemäß dem österreichischen Unterbringungsgesetz)

Ansonsten steht es einem Patienten in der Psychiatrie grundsätzlich frei für sich zu entscheiden und  in eine vorgeschlagene bzw. empfohlenen Behandlung einzuwilligen.

Daher sollte eine Person, die mündig ist, die also im Sinn der Aufklärung aufgeklärt ist, gemäß ihrem freien Willen selbst entscheiden, bevor sie sich etwa zu einer Behandlung / Therapie entschließt.

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(letzte Änderung 11.10.2020, abgelegt unter: Definition, Freiheit, philosophische Begriffe, Forensik, Forensische Psychiatrie, Philosophie, Gutachten)

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