Eine Demenz ist eine schwere psychische Störung bei der das Denken der Person massiv gestört ist.
Deswegen hat eine Demenz den Schweregrad einer Psychose erlangt.
Dabei wird die Diagnose dieser schweren Störung der Psyche phänomenologisch begründet gestellt.
Dies trifft auf die Psychiatrie wie auch auf die Neurologie in gleicher Weise zu.
Das heißt die Diagnose Demenz wird immer auf Grundlage des klinischen Erscheinungsbildes gestellt.
Immer steht bei dieser Form von Störung der Psyche die Störung des Geistes bzw. der geistigen Funktion im Vordergrund.
Deswegen bestimmen immer die psychischen Befunde , wie sie im Rahmen der klinischen Untersuchung von einer Fachperson aus dem Fachbereich Psychiatrie oder Neurologie erhoben werden die Diagnose Demenz.
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Körperliche Befunde sind bei der Diagnose Demenz Zusatzbefunde:
Körperliche Befunde etwa bildgebende Befunde sind in der Diagnostik einer demenziellen Störung bzw. bei einer ausgeprägten Demenz lediglich Zusatzbefunde, insofern diese die klinische Diagnose Demenz untermauern können, in keinem Fall können die körperlichen Befunde jedoch die Diagnose Demenz bestimmen.
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Testpsychologische Befunde sind bei der Diagnose Demenz Zusatzbefunde:
Was für körperliche Befunde gilt, gilt auch für testpsychologische Befunde. Derartige Befunde können die klinische Diagnose bzw. den klinischen Befund untermauern, jedoch nicht bestimmen.
Es kann nämlich sein, dass die betroffene Person in der testpsychologischen Untersuchung schlecht abschneidet, dies bedeutet jedoch nicht dass sie im Leben in der Praxis nicht mehr selbständig zurecht kommt.
Das bedeutet: auch ein testpsychologischer Befund ist so, wie ein körperlicher Befund, bei der Diagnostik einer Demenz ein Zusatzbefund.
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Die Diagnose Demenz wird auf Grundlage des klinischen Befundes gestellt:
Die Diagnose Demenz wird sowohl in der psychiatrischen Diagnostik wie auch in der neurologischen Diagnostik auf Grundlage des klinischen Befundes gestellt bzw. kann man auch sagen, dass sie auf Grundlage der Phänomenologie festgestellt wird.
Im Grunde handelt es sich beim Zustand einer Demenz um eine schwere Störung der geistigen Funktion, die bei einer Person aufgetreten ist, die zuvor ohne geistige Hilfestellung selbständig leben konnte, was allerdings ab der ausgeprägten geistigen Störung bzw. ab dem Auftreten des ausgeprägten klinischen Erscheinungsbildes das als Demenz bezeichnet wird, nicht mehr möglich war.
Deswegen sind bildgebende Befunde (Computertomographie CCT, Magnetresonanztomographie MRT und andere) lediglich Zusatzbefunde bzw. können derartige Befunde die Störung des Geistes der Person bzw. den Grad der Beeinträchtigung der geistigen Funktion nicht bestimmen.
Deswegen kann man sagen, dass die Diagnose Demenz eine phänomenologische Diagnose ist, die ab einem gewissen Schweregrad zu einer derart schweren Störung im Denken führt hat, dass die Person deswegen nicht mehr völlig selbständig leben kann, eben weil ihr Denkvermögen erheblich eingeschränkt ist.
Mit anderen Worten kann man sagen, dass das Denkvermögen bei der betroffenen Person infolge der Ausprägung der geistigen Störung bzw. infolge der psychischer Störung vom Typ der Demenz so schwerwiegend ist, dass die betroffene Person ihre Angelegenheiten nicht mehr ohne die Gefahr eines Nachteils für sich selbst erledigen kann. (Anmerkung: dies ist die in Österreich gültige Rechtsdefinition für die hier diskutierte Beeinträchtigung der geistigen Funktion).
Bei der Demenz besteht also eine schwere Denkstörung, sodass die die betroffene Person ihre Angelegenheiten nicht mehr hinreichend sinnvoll erkennen, bedenken und beurteilen kann. Und demgemäß ist sie auch nicht in der Lage ihre Angelegenheiten für sich selbst – ohne die Gefahr eines Nachteils – erledigen zu können.
Dies bedeutet auch dass sie von anderen Personen für sie erledigte Angelegenheiten (z.B. Bankangelegenheiten) auch nicht hinreichend kontrollieren bzw. überwachen kann.
Dabei ist in vielen Fällen die Störung der Gedächtnisfunktion massiv beeinträchtigt, in anderen Fällen dominiert eine Störung in der Kritikfähigkeit oder es sind beide Denkfunktionen relevant beeinträchtigt.
Immer ist bei einer Demenz das Denken und auch angemessene Handeln massiv beeinträchtigt.
Daher kann man auch sagen, dass bei einer Demenz das Urteilsvermögen massiv beeinträchtigt ist.
Falls die Störung des Gedächtnisses ausgeprägt ist, ist auch die Merkfähigkeit und ebenso die Erinnerungsfähigkeit entsprechend beeinträchtigt.
Daher kann die betroffene Person ihre Vorstellungen bzw. ihre Gedanken nicht mehr sinnvoll assoziieren.
Man kann daher sagen, dass bei der an Demenz erkrankten Person die Assoziation der Gedanken gestört ist.
Dies führt zum falschen Erkennen des Zusammenhangs und damit in vielen Fällen zur Störung in der Orientierung.
Weil diese Störung im Denkvermögen in der Regel progredient ist, spricht man von einer demenziellen Entwicklung.
Bei der Demenz bzw. bei der demenziellen Entwicklung ist also Denkfunktion zunehmend beeinträchtigt.
Man kann daher auch sagen, dass die geistige Funktion zunehmend gestört ist, und dies führt im Endstadium dazu dass das Denken der Person gänzlich zum Stillstand kommt.
Ja nach klinischem Erscheinungsbild neben der Assoziationsstörung auch das Kritikvermögen gestört.
Demenz – als schwere Störung der Psyche bzw. des Geistes – zählt zu den Psychosen:
Demenz als schwere Störung der Psyche bzw. des Geistes zählt zu den Psychosen, weil hier infolge der gestörten psychischen Funktion bzw. infolge der gestörten geistigen Funktion die betroffene Person in ihrem sinnvollen Handeln und Reagieren massiv eingeschränkt ist.
Die Bezeichnung Demenz stammt vom lateinischen Wort: [deˈmɛnʦ], lateinisch dementia ‚Wahnsinn‘, ‚Torheit‘.
Infolge dieser Störung der Psyche bzw. des Geistes kann die betroffene Person ihre Angelegenheiten, die in geistiger bzw. in mentaler Hinsicht zu erledigen sind, nicht mehr ausreichend überblicken und beurteilen.
Dies bedeutet, dass wegen dieser Störung ihres Geistes entweder ein Teil oder sämtliche Angelegenheiten für sie erledigt werden müssen.
Krankheitszeichen einer beginnenden Demenz:
Eine gewisse Abnahme der Merk- und Gedächtnisleistung ist im höheren Lebensalter normal. Falls diese Merkmale jedoch auffallend ausgeprägt sind, kommt es dadurch zu diversen Störungen des Geistes bzw. zu diversen Störungen der Denkfunktion.
Die Vergesslichkeit ist hierbei also gravierend und kommt es dadurch zum Auftreten von diversen psychopathologischen Phänomenen.
Die Fähigkeit sich zu orientieren nimmt ab, die betroffene Person verliert schnell den Überblick. Es treten Orientierungsstörungen auf.
Die betroffene Person kennt sich nicht mehr aus. Sie kann den Sachverhalt nicht mehr ausreichend überblicken und beurteilen. Sie verliert die Orientierung.
Auf die gestellte Frage kann sie keine angemessene Antwort geben, sie kann kein angemessenes Urteil bilden – was für sie früher kein Problem war. Sie ist schnell überfordert und ratlos – es fällt ihr nichts zutreffendes ein.
Es kommt zu Verkennungen der Situation und damit zu falscher Interpretation.
In einzelnen Fällen kommt es zur Ausbildung eines manifesten Wahns.
Ein Beispiel dazu: Eine demente Person glaubt wiederholt dass sie bestohlen worden ist – falls sie den Gegenstand – den sie sucht – nicht finden, obwohl dieser an einer anderen Stelle gefunden werden kann. In Bezug auf ihre erhöhte Vergesslichkeit ist sie uneinsichtig.
Bei hochgradiger Demenz tritt Verwirrtheit ein.
Die Störung der Merkfähigkeit und Gedächtnisstörung – stehen in der Regel im Vordergrund:
In aller Regel stehen bei psychischen Störungen vom Typ der Demenz die Störungen der Merkfähigkeit und der Erinnerungsfähigkeit im Vordergrund.
Normaler Abbau der geistigen Funktion – versus krankheitswertige Störung der geistigen Funktion:
Wie oben stehend bereits erwähnt ist eine Abnahme der Merk- und Gedächtnisleistung im höheren Alter normal.
Eine solche Person ist zwar vergesslicher als dies früher der Fall war – falls die persönlichen Angelegenheiten jedoch noch ausreichend überblicken und beurteilen ist Zurückhaltung geboten wegen geklagter Vergesslichkeit sogleich von demenzieller Entwicklung zu sprechen. Bildgebende Befunde die einen Schwund der Hirnmasse zeigen rechtfertigen nicht die Diagnose einer beginnenden Demenz.
Falls die betroffene Person körperlich eingeschränkt ist, kann sie möglicherweise gewisse Dinge nicht mehr selbst erledigen die sie früher selbst erledigt hat. Etwa die Einkäufe, die Bankangelegenheiten usf. Falls sie diese Dinge jedoch noch ausreichend überblicken und beurteilen kann – ist die Diagnose beginnende Demenz nicht gerechtfertigt.
Entscheiden ist der Umstand ob sie infolge ihres eingeschränkten Denkvermögens in die Gefahr gerät einen Nachteil zu erleiden, weil sie das anstehende Geschäft / Rechtsgeschäft nicht ausreichend überblicken und beurteilen kann.
Falls die betroffene Person also ihre Sache – die zu erledigen ist – ausreichend überblicken und beurteilen kann – und sie eine andere Person beauftragt dies für sie zu erledigen und sie die erfolgte überprüfen – dann besteht jedenfalls zu dieser Zeit kein psychische Störung vom Schweregrad einer Psychose bzw. besteht keine Demenz.
Infolge der Störung ihres Geistes kann die Person ihre Angelegenheiten nicht mehr ohne die Gefahr eines Nachteils erledigen:
Die Diagnose Demenz bedeutet, dass die betroffene Person wegen der Störung ihres Geistes ihre Angelegenheiten – etwa die Geldgeschäfte des Alltags – nicht mehr ausreichend überblicken und beurteilen kann. Falls dies der Fall ist und sie die Angelegenheit nicht mehr ausreichend überblicken und beurteilen kann ist die Gefahr einen Nachteil zu erleiden gegeben.
Die Diagnose Demenz wird aufgrund der klinischen Erscheinung gestellt – und ergibt sich in der Regel aus der Außenanamnese:
Die Diagnose Demenz wird aus der klinischen Erscheinung bzw. aus dem klinischen Erscheinungsbild abgeleitet und ergibt sich in der Regel aus der Außenanamnese und dem klinischen Befund. In der Regel ist die betroffene Person selbst gar nicht einsichtig dass sie in der Gefahr steht einen Nachteil zu erleiden. Vielmehr wird dies in der Regel von Personen aus dem näheren Umfeld bemerkt – die dann das Weitere veranlassen. Die Diagnose Demenz beruht primär also auf dem psychopathologischen Befund – unter Berücksichtigung der Außenanamnese. Körperliche Befunde: bildgebende Befunde (Computer-Tomographie des Kopfes bzw. des Gehirns oder Magnetresonanztomographie) liefern hier Zusatzbefunde, die die Diagnose untermauern können und die allenfalls Argumente für die neuro-biologische Erklärung liefen. Die Diagnose Demenz kann dadurch jedoch nicht gesichert werden. Weiteres dazu in meinem Buch: Diagnostik, Klassifikation und Systematik in Psychiatrie und Medizin, tredition Verlag 2010).
Daher kann man sagen, dass die Diagnose Demenz eine phänomenologische Diagnose ist.
Konkret wird die Diagnose Demenz gestellt, falls die obigen Kriterien – die Störungen in Bezug auf das Denken- erfüllt sind – eben dass die Person auf sich selbst gestellt wegen der geistigen Störung sich in der Gefahr befindet einen schweren Nachteil/Schaden zu erleiden.
Man kann daher auch sagen, dass die betroffene Person seit Beginn der demenziellen Entwicklung nicht mehr ausreichend Denken kann um alle anstehenden Angelegenheiten selbst im Hinblick auf deren Entscheidung und Delegation zu erledigen. Sie kann den Sachverhalt nicht durch sinnvolle Überlegung beurteilen.
Mit anderen Worten kann man sagen, dass die betroffene Person nicht durch sinnvolles Nachdenken den Sachverhalt ausreichend überblicken und beurteilen kann – um sodann eine angemessene Entscheidung zu treffen. Dies bedeutet dass ihr Denkvermögen infolge der demenziellen Störung nicht mehr ausreichend gegeben ist – um ihre Angelegenheiten ohne die Gefahr eines Nachteils zu erledigen.
Dies, obwohl sie früher alles in dieser Hinsicht selbst erledigen konnte. Früher konnte sie alle (geistigen) Angelegenheiten selbst ausreichend überblicken, beurteilen und erledigen bzw. im erforderlichen Fall selbst delegieren.
Seit Beginn der demenziellen Störung bzw. demenziellen Entwicklung ist dies – zunehmend – nicht mehr der Fall.
Durch körperliche Befunde kann man die Diagnose Demenz – neuro-biologisch begründet erklären:
Durch körperliche Befunde – etwa durch bildgebende Befunde (Computertomographie, Magnetresonanztomographie usf.) die in vielen Fällen einen Hirnschwund (Hirnatrophie) aufzeigen kann das Auftreten der Störung des Geistes neuro-biologisch begründet erklärt werden. Bestimmen kann man die Diagnose Demenz dadurch jedoch nicht, weil die Relation der Störung des Geistes bzw. der Psyche daraus nicht abgeleitet werden kann. Dies gilt auch für Laborbefunde (Blutbefunde, Liquorbefunde etc.).
Weiteres dazu in meinem Buch: Diagnostik, Klassifikation und Systematik in Psychiatrie und Medizin.
Diagnose Demenz – besagt dass eine schwere Störung der Psyche bzw. des Geistes vorliegt:
Die Diagnose Demenz besagt, dass eine schwere Störung der Psyche bzw. des Geistes vorliegt.
Und weil diese Störung der Psyche bzw. des Geistes aus der klinischen Erscheinung – konkret aus dem auffälligen Verhalten und Reagieren – insofern dieses auf Entscheidungen beruht auffallen ist, erkennt man dass die Diagnose in der Psychiatrie und ebenso in der Neurologie aus diesen Auffälligkeiten – also aus den psychischen Symptomen abgeleitet wird.
Die Diagnose Demenz wird also aus den psychopathologischen Phänomenen abgeleitet.
Man kann auch sagen, dass die Diagnose Demenz aus dem psychischen Symptomenkomplex abgeleitet wird.
Falls die oben genannten Kriterien erfüllt sind, dann besteht die Diagnose Demenz zurecht, und zwar nur dann falls der psychische Symptomenkomplex auf Dauer vorhanden ist. Wenn dies nicht der Fall ist und die schwere Störung der Psyche sich zurückbildet was etwa nach schweren Verletzungen des Kopfes bzw. des Gehirns der Fall sein kann dann ist die Diagnose Demenz nicht zutreffend. In einem derartigen Fall handelt es sich um ein sogenanntes Durchgangssyndrom.
In einem derartigen Fall kann die betroffene Person infolge der ausreichenden Rückbildung der Störung ihres Geistes ihre Angelegenheiten wieder ausreichend überblicken, beurteilen und daher eine angemessene Entscheidung treffen. Ihr Urteilsvermögen ist also wieder ausreichend vorhanden, sodass sie die anstehende Angelegenheit ohne die Gefahr eines Nachteils für sich selbst beurteilen und entscheiden kann.
Was eben bei einer an Demenz erkrankten Person nicht der Fall ist bzw. nicht mehr der Fall ist.
Der psychische Zustand Demenz – hat rechtliche Konsequenzen:
Weil die Person nicht mehr selbst die Sache ausreichend beurteilen und daher nicht angemessen handeln kann – ist sie im erforderlichen Ausmaß zu vertreten.
Demenz ist eine schwere psychische Störung:
Demenz ist eine schwere psychische Störung.
Es handelt sich somit um eine psychische Störung die das Ausmaß einer Psychose erlangt hat.
Bei Demenz – sind Gedächtnisstörungen und Kritikstörungen in der Regel auffallend:
Bei einer demenziellen Entwicklung und schließlich im Stadium der Demenz stehen in der Regel Gedächtnisstörungen und Kritikstörungen im Vordergrund. Es sind hierbei also diese abnormen geistigen Phänomene das vorrangige Problem die das Leben der betroffenen Person massiv beeinträchtigen.
Man kann daher auch sagen, dass die Funktion des Geistes respektive die geistige Funktion erheblich beeinträchtigt ist.
Weil bei demenzieller Entwicklung und schließlich im Stadium der voll entwickelten Demenz die geistige Funktion schwerwiegend beeinträchtigt ist, erlangt eine derartige Störung der Psyche schnell das Ausmaß einer Psychose.
Im Zustand der Demenz stehen die Denkstörungen im Vordergrund:
Im Zustand der Demenz stehen die Denkstörungen im Vordergrund.
Daher ist die demente Person in einem/ in mehreren oder in allen Bereichen auf fremde Hilfe angewiesen.
Bei einer Demenz bestehen also ausgeprägte Störungen der Kognition bzw. ist das Gedächtnis massiv gestört.
Je nach Schweregrad der Demenz bestehen mehr oder weniger ausgeprägte Störungen in der Merkfähigkeit und Erinnerungsfähigkeit.
Die Demenz ist also durch ausgeprägte Merkfähigkeitsstörungen charakterisiert und damit verbunden kommt es zu Störungen in der Assoziation.
Es treten Assoziationsstörungen auf. Die demente Person glaubt z. B. dass man ihr etwas gestohlen hat – tatsächlich hat sie die Sache verlegt und kann sie nicht mehr finden.
Bei schwerer Demenz treten Orientierungsstörungen auf. Insbesondere in fremder Umgebung (etwa im Spital kennt sich die demente Person nicht aus glaubt irrtümlich im Spital zu sein etc.).
Die betroffene Person ist also in der Orientierung und damit verbunden in ihrem Kritikvermögen stark beeinträchtigt.
Daher ist bei der Demenz generell das Urteilsvermögen der Person erheblich bis massiv beeinträchtigt.
Gemäß der klinischen Erscheinung der Demenz unterscheidet man Typen:
Demenz vom Alzheimer Typ sogenannte Alzheimerdemenz:
hier liegt eine diffuse Degeneration und Störung im Bereich der Hirnrinde vor. Das Hauptsymptom sind die Merk- und Gedächtnisstörung. Es kommt zum Verlust des Überblicks. Infolge der Gedächtnisstörung kommt es zur Ratlosigkeit und als Folge davon manifestiert sich ein Fassadenverhalten.
Demenz vom Typ vaskuläre Demenz:
häufig durch mehrere kleine Infarkte ausgelöst – man spricht daher auch von Multi-Infarkt- Demenz.
auf, bei der die Orientierungsstörungen im Vordergrund stehen, wohingegen beim Typ Alzheimerdemenz primär die Gedächtnisstörung und damit verbunden die Ratlosigkeit und als Folge davon ein Fassadenverhalten in Erscheinung tritt.
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Bei der Demenz handelt es sich also um immer eine schwere Störung der Psyche die schnell das Ausmaß eine Psychose erlangt.
Dabei ist der Begriff Demenz nicht scharf definiert und kann man daher bei Beginn von derartigen Störungen nicht leicht sagen ob es sich bereits um eine solche oder eine andere psychische Störung handelt die ebenfalls durch Einschränkungen des Geistes bzw. der geistigen Funktion der Psyche charakterisiert ist.
Bei der Demenz stehen also die kognitiven Störungen im Vordergrund wohingegen die Störung des Gemüts bzw. des Affekts somit die affektive Störung in der Regel weniger ausgeprägt ist.
Daher ist bei der Demenz primär das Denken der Person massiv beeinträchtigt bis hochgradig gestört.
Anmerkung der Begriff Demenz stammt vom lateinischen Wort dementia (lat. de = ohne, mens, mentis = Geist); wörtlich also ohne Geist sein bzw. nicht mehr ausreichend denken und urteilen können.
Die Diagnose Demenz ist – so wie alle anderen psychiatrischen Diagnosen – eine phänomenologische Diagnose die durch den psychischen Symptomenkomplex bestimmt wird und der gemäß dem klinischen Erscheinungsbild durch die unterschiedlichen psychopathologischen Phänomene gebildet wird und es können daher gemäß der klinischen Erscheinung bzw. gemäß dem klinischen Erscheinungsbild unterschiedliche Typen der Demenz beschrieben werden.
Man kennt folgende Typen und damit folgende Formen der Demenz: den Typ der Alzheimerdemenz (Alzheimerkrankheit), den Typ der Vaskulären Demenz, den Typ der Lewy-body Demenz, bei dem man post mortem sogenannte Lewy-Körperchen (Lewy-bodies) im histopathologischen Bild (Schnittbild) des Gehirns in den Nervenzellen findet sowie weitere Formen der Demenz.
Dabei ist in jedem Fall der Demenz das Denkvermögen erheblich beeinträchtigt und es dominiert je nach dem ein unterschiedliches klinisches Erscheinungsbild, welches auch von Eigenheiten der Person geprägt ist.
Praktisch immer ist die Merkfähigkeit und die Kritikfähigkeit erheblich beeinträchtigt und es ist daher die Suggestibilität erhöht, insbesondere beim Typ der Alzheimerdemenz.
Überhaupt ist bei der Demenz in der Regel die Fähigkeit kritische Überlegungungen anzustellen stark bis vollständig eingeschränkt, je nach Form und Schweregrad der psychischen Störung.
Weil die betroffene Person ihre Situation nicht mehr ausreichend geistig überblicken und beurteilen kann, ist sie auch nicht mehr in der Lage entsprechend angemessen zu handeln.
Es ist bei der Demenz also der Geist der Person und ihre Handlungsfähigkeit (etwa die Geschäftsfähigkeit und daher auch die Testierfähigkeit) beeinträchtigt.
Man kann auch sagen, dass bei der Demenz die kognitive Störung im Vordergrund steht, allerdings können je nach dem gegebenen Fall und Sachverhalt auch ausgeprägte affektive Störungen vorkommen.
Weiteres zur Diagnose Demenz:
Die Diagnose Demenz – ist völlig unabhängig davon – in welchem Fachbereich der Heilkunde sie gestellt wird immer eine phänomenologische Diagnose. Das heißt sie wird wegen der Störung des Denkens gestellt. Die Biologie entscheidet also nicht über die Diagnose sondern die Phänomenologie bzw. die Psychopathologie.
Dies gilt in der Psychiatrie und ebenso in der Neurologie.
In der Psychiatrie ist die psychiatrische Diagnose Demenz, so wie alle anderen psychiatrischen Diagnosen psychopathologisch definiert, weil hier das klinische Erscheinungsbild entscheidet, ob die Diagnose und damit der Begriff Demenz zur Anwendung kommt.
Dies gilt auch für die Neurologie bzw. falls die Diagnose Demenz in Neurologie gestellt wird.
Es beruht die Diagnose Demenz also immer auf dem psychopathologischen Befund und nicht auf einem biologischen Befund oder auf sonstigen physischen Befunden– etwa auf bildgebenden Befunden (CCT-Befunden, MRT-Befunden).
Demgemäß wird die Diagnose Demenz in der Psychiatrie und auch in der Neurologie auf der Grundlage klinischen Erscheinungen bzw. auf Basis des klinischen Erscheinungsbildes festgestellt und es handelt sich daher bei der Diagnose Demenz grundsätzlich um eine phänomenologische Diagnose.
Die Diagnose Demenz gründet sich also auf eine phänomenologische Einheit und es wird diese diagnostische Einheit daher durch eine systematische Einheit, nämlich durch den Begriff der Idee (vgl. mit Kant Zitat 7) und nicht durch eine faktische Einheit erkannt.
Dies bedeutet: man kann die Diagnose Demenz weder in der Psychiatrie noch in der Neurologie biologisch begründet bestimmen. Sondern man kann die Diagnose Demenz immer nur psychisch (psychologisch) bzw. psychopathologisch begründet bestimmen.
Durch biologische Befunde kann man die Diagnose Demenz in der Regel körperlich begründet erklären und ihr Auftreten auf dieser Basis biologisch begründet verstehen, aber in der Diagnostik bestimmen kann man sie dadurch nicht.
Auch kann man die Diagnose Demenz nicht durch die Testpsychologie (psychologischer Test, Psychotest) feststellen, sondern es entscheidet immer die Klinik bzw. der klinische Befund – also der Befund den der Arzt im Rahmen der klinischen Untersuchung erhoben hat, ob die Kriterien einer Demenz von der erlangten systematischen Einheit bzw. vom Begriff der Idee hinreichend erfüllt werden (vgl. mit Kant Zitat 7).
Entscheidend bei der Diagnose der Demenz ist also immer der klinische Befund den der Arzt (Psychiater / Neurologe) erhebt und nicht ein biologischer Befund (Computertomographie, MRT Befund, oder sonst ein bildgebender Befund; auch nicht ein Laborbefund und auch nicht ein histologischer Befund (histologisches Bild des Gehirns), falls ein solcher postmortem erhoben wird dadurch kann nicht nach dem Tod erkannt werden ob die betroffene Person in ihrer letzten Lebenszeit dement war).
Immer kann nur auf Basis der Phänomenologie bzw. auf Basis der Psychopathologie vom Arzt subjektiv gültig entschieden, werden ob das klinische Erscheinungsbild den Kriterien der Demenz genügt. Biologische Befunde und testpsychologische Befunde (Psychotest) sind Zusatzbefunde um die klinisch festgestellte Diagnose Demenz und den Typ zu untermauern und gegenüber anderen Formen bzw. Typen Demenz besser abzugrenzen aber eine Bestimmung der Diagnose Demenz durch die Ätiologie ist grundsätzlich nicht möglich. Dabei handelt es sich beim Begriff Demenz nicht um einen scharf abgrenzbaren Begriff weil in vielen Fällen die Störung der Psyche in der Regel infolge von Degeneration Gehirns (Nervenzellverlust, kleinen Insulten bzw. kleinen oder größeren arteriellen Verschlüssen) die Hirnleistung mehr und mehr abnimmt und schließlich das klinische Bild der Demenz in Erscheinung tritt. In diesem Stadium ist die betroffene Person infolge ihres eingeschränkten Denkvermögens also nicht mehr in der Lage die täglichen Angelegenheit ihres Lebens selbst zu besorgen und muss sie daher von anderen Person in dieser Hinsicht unterstützt und angeleitet oder vertreten werden. Dieser Zustand entspricht dann dem Zustand der Demenz im ursprünglichen Sinn des Wortes: ohne Geist sein (lat. dementia: de = ohne, mens, mentis = der Geist).
In jedem Fall soll die psychische Störung den Schweregrad einer Psychose erlangt haben bevor der Begriff Demenz verwendet wird.
Leichtere Stadien der psychischen Einschränkung dieser Art werden als organisches Psychosyndrom (OPS) bezeichnet.
Zu beachten ist, dass auch im Rahmen von sonstigen psychischen Störungen erhebliche Störungen in der Gedächtnisleistung und in der Fähigkeit zur Assoziation auftreten können.
Deswegen sollte man als Arzt nicht vorschnell von Demenz sprechen, falls gewisse biologische Befunde gegenüber der Norm auffällig sind (etwa ein Schwund der Hirnsubstanz im bildgebenden Befund in der MRT Untersuchung sichtbar ist etc.), eben weil die Diagnose Demenz eine phänomenologische Diagnose und keine biologische Diagnose bzw. keine faktische Diagnose und somit auch keine ätiologische Diagnose ist.
Auch soll man neben der organischen Abklärung die klinische Entwicklung und im Zweifelsfall den weiteren klinischen Verlauf abwarten bevor in einem diagnostischen Grenzfall die Diagnose Demenz von einer Fachperson ausgesprochen wird.
Man sollte als Arzt also nicht vergessen, dass es auch reversible Störungen des Gedächtnisses gibt etwa im Rahmen einer Depression (depressive Störung) oder im Rahmen von sonstigen Funktionsstörungen der Psyche, die reversibel ist.
Aus der klinischen Erfahrung ist bekannt dass unterschiedliche Ursachen zum klinische Erscheinungsbild einer Demenz führen können. Es kommen hier also unterschiedliche körperliche Ursachen oder auch eine Kombination von Ursachen in Frage die dieses klinische Erscheinungsbild verursachen können.
Der Nervenarzt Alois Alzheimer hat bei der Patientin Auguste Deter eine schnell voranschreitende Demenz bzw. schnell verlaufende demenzielle Entwicklung klinisch beobachtet und sodann nach deren Tod in ihrem Gehirn massive Verluste an Nervenzellen in der Gehirnrinde und Einlagerungen zwischen den Zellen (Plaques) gefunden und spricht man daher vom Typ der Alzheimer-Demenz (Alzheimer-Krankheit).
Eine andere klinische Form von Demenz findet man bei der vaskulären Demenz. Diese klinische Form entsteht also Folg von Infarkten der Arterien im Gehirn. Man kennt in diesem Zusammenhang den Begriff Multi-Infarkt-Demenz.
Genannt wurde auch der Typ der Levy-body Demenz die nach den Einlagerungen (Levy Bodies) benannt wird in der Klinik jedoch ebenfalls als phänomenologische Diagnose gemäß dem Typ der klinischen Erscheinungsbildes erfasst wird.
Schließlich kann eine Demenz auch infolge einer sonstigen Ursache etwa durch längeren Sauerstoffmangel zum Beispiel nach Herzinfarkt mit längerem Herzstillstand, oder nach einer ausgeprägten Vergiftung (Intoxikation) oder nachfolgend an eine schwere Kopfverletzung bzw. infolge der Gehirnverletzung auftreten. Weil eine Demenz praktisch immer organisch bedingt ist, spricht man synonym auch von einem organischen Psychosyndrom (OPS) mit entsprechend schwerer Ausprägung. In der Praxis bedeutet die Diagnose Demenz, dass die betroffene Person infolge der Störung ihres Geistes und Einschränkung im Denkvermögens im Alltag nicht mehr allein zurechtkommt bzw. sie ihren Alltag nicht mehr allein bewältigen kann – es handelt sich daher um eine praktisch definierte Störung der Psyche.
Damit wird klar, dass die psychiatrische Diagnose und auch die neurologische Diagnose Demenz eine phänomenologische Diagnose ist, insofern die Diagnose in jedem Fall infolge der psychischen Auffälligkeiten, nämlich infolge der krankheitswertigen psychischen Symptome und krankheitswertigen psychischen Phänomene respektive infolge der psychopathologischen Phänomene bzw. durch den psychischen Symptomenkomplex erfasst wird.
Biologisch (neurophysiologisch) betrachtet kann man allerdings sagen: dass die Demenz die Folge einer schweren Störung der neuronalen Funktion des Gehirns ist – nämlich die Folge einer ausgeprägten neuronalen Funktionsstörung im zentralen Nervensystem.
Die Diagnostikder Demenz beruht allerdings immer und allein auf den krankheitswertigen psychischen klinischen Befund, also auf den Störungen der Psyche und nicht auf den körperlichen Störungen bzw. nicht auf den biologischen Befunden.
Durch die biologischen Befunde(bildgebende Befunde, Computertomographie CCT, Magnetresonanztomographie MRT usf.) kann man die psychische Störung nur sekundär erklären und biologisch verstehen, bestimmen kann man die Diagnose Demenz durch biologische Befunde jedoch nicht, sondern beruht die Diagnose Demenz in der Psychiatrie und auch in der Neurologie auf der Phänomenologie bzw. der Psychopathologie.
Psychiatrisch bzw. psychopathologisch betrachtet kann man sagen, dass die Demenz klinisch als Folge der kognitiven Störung in Erscheinung tritt.
Dabei erlangt die psychische Störung infolge des hochgradig beeinträchtigten Denkvermögens in der Praxis schnell das Ausmaß einer Psychose.
Es handelt sich hierbei also um eine phänomenologische Diagnose, die auf Grundlage der Psychopathologie bzw. der Phänomenologie und somit infolge des klinischen Erscheinungsbildes – unabhängig von der Ätiologie festgestellt wird. Dies gilt auch für die Neurologe sofern hier die Diagnose Demenz gestellt wird. Auch hier beruht die Diagnose Demenz primär auf dem psychopathologischen Befund den der Neurologe erhebt. Durch Zusatzuntersuchungen der kognitiven Neurologie kann er seinen klinischen Befund bestärken und diesen dadurch unterstützen aber allein auf Grund derartiger Zusatzbefunde kann die Diagnose Demenz auch in der Neurologie nicht gestellt werden. (Anmerkung: der Begriff kognitive Neurologie meint also den Bereich der Neurologie der mit den krankheitswertigen Erscheinungen der Psyche befasst ist ohne das Wort Psyche oder das Wort Denken oder den Geist beim Namen zu nennen, insofern im Wort kognitiv auf das Denken, die Psyche und den Geist schon hinweist.)
Man kann daher auch sagen: es ist eine Demenz eine schwere psychische Störung, bei der die geistige Funktion – also das Funktionieren des Geistes – stark beeinträchtigt ist – daher der Begriff Demenz.
Weil bei einer Demenz vor allem das Denken gestört ist – weniger die Stimmung und die Emotion – kann man von einer Störung in der Kognition bzw. von einer kognitiven Störung sprechen, die hier das klinische Erscheinungsbild dominiert.
In vielen Fällen einer Demenz kommt es auf der Grundlage der kognitiven Störung zur Störung in der Realitätswahrnehmung und spricht man dann von einer paranoiden Störung und kommt es in gewissen Fällen einer Demenz zu einer Paranoia bzw. einem Wahns.
Die psychische Störung einer Demenz wird durch den psychiatrischen Befund bzw. durch den psychischen Befund in der psychiatrischen Diagnostik erfasst. Es handelt sich somit um eine phänomenologische Diagnose, die auf der Grundlage der einzelnen psychopathologischen Phänomene diagnostisch erfasst wird, wenn diese einen charakteristischen psychischen Symptomenkomplex bilden. Ein Psychiater bzw. ein Neurologe oder sonst ein Arzt erkennt somit eine Demenz auf der Grundlage eines psychiatrischen Konzepts wenn er dieses auf den psychischen Sachverhalt anwendet. Man kann auch sagen: die psychiatrische Diagnose Demenz wird durch den Begriff der psychiatrischen Ideen erkannt, wenn der psychische Sachverhalt unter diesem Begriff aufgefasst werden kann. Dabei wird die psychiatrische Diagnose Demenz (Anmerkung: und ebenso die neurologische Diagnose der Demenz) durch den Vergleich von Ideen – auf der Ebene der Ideen – und damit – philosophisch gesprochen dialektisch – oder im Hinblick auf die psychischen Erscheinungen psychologisch bzw. psychopathologisch erkannt bzw. festgestellt. Die psychiatrische Diagnose Demenz und auch die neurologische Diagnose Demenz kann also nicht biologisch bzw. nicht physiologisch festgestellt werden, sondern es kann diese psychiatrische Diagnosen – so wie alle anderen psychiatrischen Diagnosen – nur auf der Grundlage der psychischen Anomalie somit nur psychologisch (vgl. mit Griesinger Zitat) bzw. nur psychopathologisch also nur auf der Grundlage der Phänomenologie bzw. nur auf der Grundlage der Psychopathologie erkannt werden.
Allerdings kann diese phänomenologische Diagnose in vielen Fällen durch physische Befunde, vor allem durch bildgebende Befunde(Computertomographie CCT, Magenetresonanztomographie MRT) untermauert werden. Es kann also die psychische Störung, die man als Demenz bezeichnet, als organisch bedingte psychische Störung durch diese körperlichen Befunde erklärt und damit körperlich verursacht verstanden werden, jedoch feststellen kann man die psychiatrische Diagnose Demenz auf dieser Grundlage nicht. Es kann also im Zweifelsfall bzw. in einem diagnostischen Grenzfall – wo der Arzt zweifelt ob eine Demenz vorliegt nicht durch biologische Befunde bzw. durch nicht durch physische Befunde entschieden werden, ob eine Demenz vorliegt oder nicht vorliegt. Schließlich können durch die Befunde der psychischen Testung die einzelnen psychischen Leistungseinbußen mit der Altersnorm verglichen werden – und es kann auf diese Art und Weis die psychische Leistungsfähigkeit mit der Leistungsfähigkeit der Altersnorm – also diesem Kollektiv verglichen werden – und kann man damit diagnostisch den Schweregrad der psychischen Störung näher bestimmen.
All diese Erkenntnisse können jedoch nur auf der Grundlage von Ideen erlangt werden und es können, diese Erkenntnisse in keinem Fall physisch überprüft werden.
In Bezug auf die Differenzialdiagnose ist es wichtig zu beachten und zu berücksichtigen, dass gewisse psychische Störungen, die im klinischen Erscheinungsbild als Demenz imponieren durch gewisse reversible funktionelle Störungen, etwa durch eine Depression oder durch eine sonstige reversible Funktionsstörung etwa in Folge einer endokrinen Störung z.B. in Folge einer Schilddrüsenunterfunktion (Hypothyreose) oder durch eine metabolische Beeinträchtigung z.B. in Folge eines Vitaminmangels /Leberfunktionsstörung usf. hervorgerufen oder verstärkt werden können.
Ursachen der Demenz
Das klinische Erscheinungsbild einer Demenz bzw. einer demenziellen Störung kann durch verschiedene Ursachen hervorgerufen werden. Dabei kennt man bei der klinischen Diagnose Demenz in vielen Fällen nicht die Ursache der psychischen Störung, sondern man denkt sich, dass es eine gewisse Ursache gibt, die man aus dem Typ der Demenz, also aus dem Typ des klinischen Erscheinungsbildes, somit aus dem psychischen Symptomenkomplex und den anderen Befunden ableitet. Ein Psychiater / Neurologe schließt also aus dem klinischen Erscheinungsbild auf die zu Grunde liegende Krankheitseinheit.
Die psychiatrische Diagnose Demenz wird also auf der Grundlage eines psychiatrischen Konzepts erkannt und subjektiv gültig diagnostisch bestimmt.
Weil das klinische Erscheinungsbild verschieden imponiert unterscheidet man in der Psychiatrie verschiedene Typen der Demenz.
Man spricht von einer Demenz vom Alzheimertyp also von der Alzheimer Demenz (= Alzheimerkrankheit, Weiteres dazu -> WikiBeitrag und auf dieser website). Man meint damit die Form der Demenz wie sie von Alois Alzheimer beschrieben worden ist. Weiters kennt man die Demenz vom Typ der vaskulären Demenz. Es handelt sich dabei um eine Demenz, die in Folge von Gefäßverschlüssen also durch einen oder mehrere Infarkte aufgetreten ist und man spricht daher unter Umständen von der Multi-Infarkt Demenz. Schließlich kennt man auch den Begriff der Levy body Demenz und man meint damit den Typ einer Demenz, wie diese von Friedrich H. Lewy beschrieben worden ist.
Dabei kann man den Typ der Demenz klinisch nicht „physisch“ diagnostisch bestimmen. Sondern es denkt sich die jeweilige Fachperson dass eben diese oder jene Ursache die tatsächliche Ursache im konkreten Fall ist. In diesem Sinn denkt sich etwa ein Psychiater oder ein Neurologie, dass mehrere kleine Schlaganfälle bzw. kleine Gefäßverschlüsse zum Auftreten der Demenz geführt haben. Tatsächlich kann die psychiatrische Diagnose in der Klinik immer auf der Grundlage der psychischen Phänomene – somit phänomenologisch – also auf der Grundlage der Phänomenologie bzw. auf der Grundlage der Psychopathologie festgestellt werden und kann diese subjektive einem Typ zugeordnete Einschätzung z.B. durch bildgebende Befunde mehr oder weniger untermauert werden.
Es kann also erst sekundär das klinische Erscheinungsbilddurch zusätzlich erhobene körperliche Befunde also durch Zusatzbefunde etwa durch bildgebende Befunde (CCT, MRT) die phänomenologische Diagnose spezifiziert werden und das Auftreten der psychischen Störung dadurch näher begründet und damit besser erklärt werden. Eine Objektivierung der psychiatrischen Diagnose Demenz ist aber – wie gesagt – dadurch im Zweifelsfall nicht möglich (-> siehe dazu diesen Beitrag).
Man kann also im Zweifelsfall nicht objektiv gültig und damit nicht allgemein gültig entscheiden, ob etwa eine Alzheimer Demenz, ob eine vaskuläre Demenz, oder ob überhaupt eine Demenz vorliegt, sondern man kann diese Frage und damit das Zutreffen der psychiatrischen Diagnose Demenz nur auf der Ebene der Ideen subjektiv gültig entscheiden. Mit anderen Worten: es gibt in einem Grenzfall keinen zwingenden Beweis für das Vorliegen einer Demenz und es kann daher ein Psychiater die klinische Diagnose durch psychologische Zusatzuntersuchungen etwa durch eine psychologische Testung nur bestärken aber nicht wirklich validieren und verifizieren. Mit nochmals anderen Worten die Validität und die Reliabilität der Diagnose Demenz gründet sich allein auf die Phänomenologie, wie diese im Rahmen des klinischen Befundes und damit durch die Diagnostik der psychischen Anomalie erfasst wird und nicht auf biologische bzw. nicht auf physische Befunde. Dies ist für Psychiatrie grundsätzlich – und damit auch für die Biologische Psychiatrie und somit auch für die psychiatrische Wissenschaft von Relevanz.
Man kann also nicht schon aus einem körperlichen Befund erkennen, ob eine Demenz vorliegt oder ob keine solche psychische Störung besteht. Körperliche Befunde weisen zwar darauf hin, dass unter Umständen eine psychische Störung vom Typ einer Demenz vorliegt – allein aus dem körperlichen Befund kann man jedoch nicht erkennen, ob eine Demenz vorliegt bzw. von welchem Ausmaß oder von welchem Schweregrad die psychische Störung und damit die Demenz ist. Es ist nälich die Relation zwischen dem körperlichen Substrat und einem psychischen Phänomen nicht bekannt und man kann diese Relation auch nicht bestimmen und daher kann man die psychiatrische Diagnose – so wie alle anderen psychiatrischen Diagnosen – nicht „physisch“ bestimmen und auch nicht „physisch“ überprüfen. Das bedeutet man kann eine psychiatrische Diagnose nicht objektivieren und nicht allgemein gültig validieren. (Weiteres dazu auf Poster 6: Diagnosis in Psychiatry – the Role of Biological Markers – an investigation in the light of Immanuel Kant`s philosophy)
Erkenntnistheoretisch betrachtet bzw. philosophisch betrachtet handelt es sich beim Begriff der psychiatrischen Diagnose ”Demenz” um eine systematische Einheit. Es ist diese systematische Einheit also der Begriff der Idee der im Bewusstsein der erkennenden Person erscheint, wenn diese Person einen gewissen psychischen Symptomenkomplex durch das Schema der Idee geistig auffasst (vgl. mit Kant Zitat 7). Weil eine psychiatrische Idee eine bloße Idee im Sinn von Immanuel Kant ist handelt es sich bei der Krankheitseinheit “Demenz” um eine physisch nicht überprüfbare Einheit bzw. Diagnose. Und es ist daher der Krankheitsbegriff “Demenz” ein regulativer Begriff.
Der Psychiater und Philosoph Karl Jaspers hat erkannt, dass es sich bei den Ideen in der Psychiatrie um (bloße) Ideen im Sinn von Immanuel Kant handelt (vgl. mit Jaspers Zitat). Und es schreibt daher Karl Jaspers: Wenn ich das Ganze als Idee auch nicht geradezu erkennen kann, so nähere ich mich ihm – mit Kants Worten – durch das “Schema” der Idee (vgl. mit Jaspers Zitat).
Weil eine solche diagnostische Einheit die Einheit einer bloße Idee ist, kann man sie nicht „physisch“ bestimmen und nicht „physisch“ überprüfen. Man kann im Zweifelsfall nicht auf der Grundlage von körperlichen Befunden objektiv gültig entscheiden und objektiv gültig überprüfen, ob eine Demenz vorliegt oder nicht. Es kann ein Psychiater oder ein Neurologe oder sonst ein Arzt nur auf der Ebene seiner Vorstellungen, also auf der Ebene seiner Ideen subjektiv gültig „prüfen“ und subjektiv gültig entscheiden, ob die Diagnose Demenz zutreffend ist oder nicht. Durch die körperlichen und sonstigen Zusatzbefunde kann man diese subjektive Entscheidung – dieses Wahrnehmungsurteil im Sinn von Immanuel Kant – nur näher begründen und besser erklären.
Die Tatsache, dass man eine psychische Störung generell – und damit auch die psychiatrische Diagnose Demenz nur auf der Grundlage von psychischen Phänomenen – also nur phänomenologisch diagnostisch bestimmen kann, ist der Grund warum man diese und auch alle anderen psychiatrischen Diagnosen nicht objektiv gültig bestimmen kann. Man kann generell eine psychische Erscheinung bzw. ein psychisches Phänomen nicht objektivieren (griechisch: phenomenon – das was erscheint, das Erscheinende). (Weiteres dazu auf Poster 6).
Es handelt es sich also bei der diagnostischen Feststellung „Demenz“ um eine Entscheidung, die auf der Grundlage von psychischen Phänomenen bzw. auf der Grundlage von Ideen getroffen wird und nicht um eine Entscheidung, die auf der Grundlage von physischen Objekten bzw. physischen Befunden getroffen wird. (vgl. mit Kant Zitat 7)
Daher kann man die psychiatrische Diagnose „Demenz“ nur subjektiv gewiss bzw. nur subjektiv evident – oder man kann auch sagen nur einleuchtend evident also nur scheinbar evident feststellen. Mit anderen Worten: die psychiatrische Diagnose Demenz kann nur auf der Grundlage von subjektiver Evidenz und nicht auf der Grundlage von objektiver Evidenz festgestellt werden.
Obwohl man die diagnostische Einheit Demenz nicht allgemein gültig bestimmen kann ist es eine sehr nützliche Einheit und man kann daher auch berechtigt sagen, dass es sich dabei um eine zweckmäßige Einheit handelt. Allerdings sollte man dabei beachten, dass die Erkenntnis der Diagnose Demenz auf einer Idee beruht und sollte man daher den Begriff Demenz kritisch und daher im Zeifelsfall besser gar nicht verwenden oder ihn nur relativistisch verwenden.
Zur Differentialdiagnose einer Gedächtnisstörung bei der Demenz gegenüber der Depression
Bei einer ausgeprägten Gedächtnisstörung stellt sich manchmal die Frage, ob diese in Folge einer beginnenden Demenz somit in Folge einer demenziellen Entwicklung in Erscheinung getreten ist oder in Folge einer Depression, die bekanntlich in gewissen Fällen auch zu erheblichen Merkfähigkeitsstörungen und Gedächtnisstörungen führen kann.
Im gegebenen Fall wird vorerst in der Psychiatrie und auch in der Neurologie eine organische Abklärung durchgeführt. Es werden also bildgebende Befunde, (Computertomographie CCT, Magnetresonanztomographie MRT) diverse Laborbefunde usf. erhoben und auch eine testpsychologische Untersuchung (psychische Testung) durchgeführt um den Sachverhalt näher abzuklären. Jedoch kann in vielen Fällen auch nach der Erhebung dieser Zusatzbefunde klinische nicht klar entschieden werden um was für eine Ursache es sich bei der Gedächtnisstörung handelt. Das heißt es kann in einem solchen Fall kann die Differenzialdiagnose nicht durch physische Befunde eindeutig geklärt und damit die Diagnose objektiviert werden, sondern man kann sowohl im Fall der depressiven Störung wie auch im Fall der demenziellen Störung den Sachverhalt in der Diagnostik vorerst nur phänomenologisch erfassen. Erst im weiteren Verlauf und im Rahmen der Therapie wird es sich herausstellen welcher diagnostischen Einheit der Sachverhalt zuzuordnen ist.
Hier ein Link zu einer interessanten Seite zum Thema Vorbeugung der Demenz.
Zur Bedeutung des Begriffs Demenz:
In diesem Abschnitt wird die Bedeutung des Begriffs Demenz unter verschiedenen Blickwinkeln betrachtet:
Umgangssprachlich betrachtet bedeutet der Begriff Demenz, dass die betroffene Person nicht mehr richtig denken kann, wohingegen sie vorher dazu noch in der Lage war.
Rechtlich betrachtet bedeutet der Begriff Demenz gemäß dem österreichischen Recht, dass die betroffene Person ihre Rechtsgeschäfte nicht (mehr) „ohne die Gefahr eines Nachteils für sich selbst“ erledigen kann – wegen der Störung im Denken.
Anmerkung 1: Es gab einen klugen österreichischen Juristen der die obige Rechts-Definition geschaffen hat. Dabei ist der jeweilige der Sachverhalt im psychiatrischen Gutachten entsprechend zu beschreiben, zu begründen und zu erklären.
Anmerkung 2: Dabei ist zwischen der allgemeinen Geschäftsfähigkeit und Testierfähigkeit zu unterscheiden, weil Testierfähigkeit lediglich erfordert, dass die Person noch entscheiden und bestimmen kann, wer ihr Eigentum nach ihrem Ableben erhalten soll, sonstige geschäftliche Anforderungen sind damit jedoch nicht verbunden.
Neuro-biologisch betrachtet bedeutet der Begriff Demenz dass eine organisch bedingte Störung die Denkfunktion derart einschränkt dass sie nicht mehr den Anforderungen gemäß denken und Sachverhalte angemessen entscheiden kann.
Wie man erkennt kommen hier die verschiedensten Ursache einer organisch bedingten Störung des Denk-Apparats in Frage die den beschriebenen Effekt hervorrufen können. Dabei sei dies eine irreversible Störung der Denkfunktion. Was soviel heißen will dass das akute Krankheitsstadium abzuwarten ist bis sich der stationäre Zustand eingestellt hat – und erst zu diesem Zeitpunkt die Beurteilung und die damit verbundenen Einschränkung festzustellen ist. (Exemplarisch genannte Ursachen der Demenz: Alzheimer-Demenz/Alzheimer Krankheit, Multi-Infarkt-Demenz usw.).
Psychopathologisch betrachtet beruht die Diagnose Demenz also immer auf einem phänomenologischen Begriff. Das heißt die Diagnose Demenz ist eine phänomenologische Diagnose. Die Diagnose Demenz resultiert völlig unabhängig von der organischen Ursache aus der dadurch bedingten Störung im Denken.
Und dies ist wesentlich. Entscheidend für die Diagnose Demenz ist also die klinische Erscheinung bzw. das klinische Erscheinungsbild. Man kann auch sagen entscheidend ist die Psychopathologie bzw. die Phänomenologie und nicht die Neuro-Biologie bzw. nicht die neuro-biologische Kausalität.
Weiteres zur Entstehung einer Demenz:
Eine Demenz entsteht falls die Störung der psychischen Funktion den Schweregrad einer Psychose erlangt.
Neuro-biologisch betrachtet kann man sagen, falls die neuronale Funktion so schwerwiegend beeinträchtigt ist, dass das ausreichende Denken nicht mehr möglich ist, dann ist der psychisch-geistige Zustand einer Demenz eingetreten.
Da die verschiedensten Kausalitäten eine derartige Störung der Psyche bzw. der psychischen Funktion bewirken können, ist evident dass ganz unterschiedliche Ursachen für das Auftreten der Demenz in Frage kommen.
Das Gehirn unterliegt – so wie auch andere Bereiche des Nervensystems – der natürlichen Alterung. In diesem Zusammenhang kommt es also zum Verlust von Nervenzellen und damit verbundenen Strukturen. Der natürliche Gewebeabbau bzw. dessen Degeneration können also der natürliche Grund für die Entstehung einer Demenz sein. Darüber hinaus kommen lokale Gewebeschädigungen als Faktoren in Frage, die hier in Summe letztlich die gesamte Kausalität bilden (lokale Infarkte, venöse Thrombosen, Mikro-Angiopathie usw.). Ab einem gewissen Ausmaß der Schädigung der neuronalen Struktur resultiert daraus des klinische Erscheinungbild der Demenz.
In manch einem Fall wird die benennbare Einzel-Ursache der Grund für die Demenz sein. In vielen Fällen wird jedoch das Zusammenwirken von mehreren bis vielen Faktoren der Grund dafür sein. Und ist es daher in diesen Fällen zutreffend von einer multifaktoriellen Ursache bzw. von einer komplexen Ursache zu sprechen.
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Hinweis:
Weiteres zur Thematik Diagnostik einer Demenz in Psychiatrie (und Neurologie) in meinem Buch:
Diagnostik, Klassifikation und Systematik in Psychiatrie und Medizin
erschienen im April 2019 im Verlag tredition
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(letzte Änderung 03.12.2024, abgelegt unter: Definition, Demenz, Neurologie, Psychiatrie, psychische Störung, Psychose, psychiatrische Diagnose, neurologische Diagnose, psychiatrischer Begriff, medizinischer Begriff)
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