klinischer Befund

Ein klinischer Befund ist ein Befund, wie er in der Klinik erhoben wird.

Dabei versteht man unter Klinik einen Befund wie er von einem Arzt/Ärztin im Rahmen der ärztlichen Untersuchung des Patienten am „Bett“ (von altgriechisch κλίνη klinē „Bett, Liege“) erhoben bzw. gewonnen wird.

Dabei kann der klinische Befund ein faktischer Befund sein, also ein Befund der sich auf eine faktische Einheit gründet.

Oder es gründet sich der klinische Befund auf eine Einheit, die nur durch den Begriff der Idee erkannt/erfasst werden kann.

 

In einem derartigen Fall wird der klinische Befund durch den Begriff der Idee bzw. durch die systematische Einheit der Idee erkannt/erfasst (vgl. mit Kant Zitat 7).

Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der klinische Befund sich allein auf die klinische Erscheinung der gesundheitlichen Störung gründet.

Beziehungsweise falls der klinische Befund sich allein auf den – mehr oder weniger – typischen Symptomenkomplex gründet, durch den das, mehr oder weniger typische klinische Erscheinungsbild der gesundheitliche Störung durch den, mehr oder weniger typischen Symptomenkomplex in der medizinischen Diagnostik subjektiv gültig erkannt bzw. subjektiv gültig bestimmt wird.

Dies ist nicht nur in den Fällen der medizinischen Diagnostik der Fall, die sich allein auf den Symptomenkomplex gründen, sondern es ist dies auch in den Fachbereichen der Fall in den sich die medizinische Diagnose auf ein sonstiges Bild gründet, was zum Beispiel auf die Diagnostik in der Histopathologie zutreffend ist.

Und zwar gerade in einem Fall in dem das histopathologische Bild nur fraglich einer histo-pathologischen Diagnose zuordenbar ist.

Auch in einem derartigen Fall erlangt die befasste histopathologische Fachperson auf der Grundlage der mikroskopischen Merkmale zu einem Bild im Sinn eines geistigen Bildes das entweder der einen oder der anderen diagnostischen Einheit zuzuordnen ist.

Analoges wie für die Histopathologie gilt auch für Zytopathologie – in der die Fachperson zu einem klinischen Bild bzw. zu einem klinischen Erscheinungsbild – in der Histopathologie oder in der Zytopathologie in der Diagnostik feststellt dass diese klinische Erscheinungsbild dem Ideal –Typus – wie er im Lehrbuch beschrieben worden ist, mehr oder weniger entspricht bzw. diesem, in Bezug auf die Merkmale, mehr oder weniger nahe kommt.

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In einem derartigen Fall kann man auch sagen, dass der klinische Befund  bzw. das klinische Erscheinungsbild aufzeigt ob die Merkmale der diagnostischen Einheit respektive der diagnostischen Idee, mehr oder weniger, nahe kommen – und damit das Ausmaß der Störung/Abnormität/Pathologie aufzeigen.

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In der Heilkunde kann man den klinischen Befund in den körperlichen Befund und in den psychischen Befund gliedern.

Dabei erhebt man in der Medizin in den einzelnen Fachbereichen den fachlichen klinischen Befund. So kennt man etwa den internistischen Befund, den orthopädischen Befund, den neurologischen Befund, den Befund aus dem Fachbereich der Hals-Nasen-Ohren Heilkunde respektive den HNO-fachärztlichen Befund, den augenfachärztlichen Befund usf.

Durch den jeweiligen klinischen Befund und durch weitere  medizinische Befunde und Zusatzbefunde kann der befasste Arzt sich ein Bild – im Sinn des klinischen Bildes bzw. des klinischen Erscheinungsbildes machen, um dadurch die gesundheitliche Störung bzw. die Krankheit zu beurteilen und die medizinische Diagnose zu stellen.

In der Psychiatrie erhebt man als Psychiater auf der Grundlage des fachlichen psychiatrischen Wissens auf Grundlage der klinischen Erfahrung den psychischen Befund bzw. den psychiatrischen Befund um dadurch die psychiatrische Diagnose der psychischen Störung zu bestimmen. Man bezeichnet diesen psychischen Befund in der Psychiatrie vielfach auch als psychopathologischen Befund, weil er sich auf die psychopathologischen Phänomene und auf den Verlauf der psychischen Störung gründet.

Während der klinische Befund in der Psychiatrie sich auf psychische Erscheinungen gründet, erhebt man in der Medizin vielfach einen Befund auf Grundlage von körperlichen Fakten bzw. auf der Grundlage von objektiv bestimmbaren körperlichen Befunden, so wie man diese in der „Natur“ vorfindet.

In der Psychologie erhebt man den psychologischen Befund, also den psychischen Befund wie dieser aus der Sicht der Psychologie infolge der vorliegenden psychischen Phänomene zu erheben ist. In der Regel wird der Psychologe also mehr mit den normalen psychischen Phänomenen befasst sein, hingegen der Psychiater in der Regel mit den krankheitswertigen Störungen der Psyche und daher überwiegend mit psychopathologischen Phänomenen. Man kann daher auch sagen: ein Psychologe wird in der Praxis und Wissenschaft überwiegend mit den normalen psychischen Funktionen befasst sein. Hingegen, ein in der psychiatrischen Klinik tätiger klinischer Psychologe so wie ein Psychiater mit den kranheitswertigen bzw. den abnormen psychischen Funktionen.

Demgemäß erhebt ein klinischer Psychologe den klinisch-psychologischen Befund auf Grundlage seines psychologischen Wissens, hingegen der Psychiater den (klinisch) psychiatrischen Befund bzw. den psychopathologischen Befund auf Grundlage seines ärztlich psychiatrischen Wissens. Und es wird demgemäß im Rahmen der fachärztlichen Ausbildung zum Psychiater, in der Klinik der Psychiatrie, im Fachbereich Psychopathologie die Erhebung des klinisch psychiatrischen Befundes gelehrt.

In der Diagnostik kann der klinische Befund oftmals durch Zusatzbefunde ergänzt werden.

Das Wort „Klinik“ bzw. „klinisch“ stammt aus dem griechischen und es kam zur fachsprachlichen Neubildung im 19. Jahrhundert zu lateinisch „clinice“ = „Heilkunst für bettlägerige Kranke“; aus gleichbedeutend altgriechisch: κλινική (kliniké)

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(letzte Änderung 04.06.2025 abgelegt unter Befund, Begriff, Definition, Diagnostik, Medizin, Neurologie, Psyche, Psychiatrie)

zuletzt pos. 1 am 05.02.2020

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