Die Diagnose ist die Einheit die in der Diagnostik eine gewisse Größe bestimmt.
Dabei kann diese Einheit bzw. diese Größe eine systematische Einheit sein oder es kann diese Einheit bzw. diese Größe eine faktische Einheit sein.
Demgemäß kann in der Diagnostik die Einheit durch die Diagnose bestimmt wird in manch einem Fall durch eine faktische Einheit bestimmt werden – hingegen in manch einem anderen Fall nur durch die systematische Einheit der Idee, die als der Begriff der Idee im Bewusstsein der diagnostizierenden Person erscheint, falls diese den konkreten Sachverhalt durch das (diagnostische) Schema der (diagnostischen) Idee geistig auffassen kann bzw. den Sachverhalt dadurch diagnostisch als denkendes Subjekt subjektiv gültig bestimmen kann.
Demgemäß kennt man in der Diagnostik – zum Beispiel in der Diagnostik der Heilkunde – und hier in der universitären Medizin und in der Psychiatrie diagnostische Einheiten bzw. Diagnosen die durch das diagnostische Schema der diagnostischen Idee bestimmt werden.
Beziehungsweise kann hier die einzelne diagnostische Einheit gemäß dem diagnostischen System bestimmen.
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Dies bedeutet, dass man in einem derartigen Fall durch das Wort – das die Diagnose bezeichnet – die diagnostische Einheit bestimmen kann.
Dies trifft etwa in der Histopathologie auf die histopathologischen Diagnosen zu, die gemäß einem definierten diagnostischen Schema erkannt und von der histopathologischen Fachperson gemäß diesem diagnostischen Schema bzw. gemäß diesem diagnostischen System subjektiv gültig bestimmt werden.
Das heißt, man kann den gegenständlichen Sachverhalt durch diesen Begriff – zum Beispiel gemäß der Terminologie dieses diagnostischen Systems – systematisch in der Diagnostik erfassen – und die Diagnose dadurch subjektiv gültig bestimmen.
Dabei ist hier der Begriff der Idee die systematische Einheit der Idee, die dieses Erkenntnisobjekt in diesem diagnostischen System bezeichnet.
Und es lehrt die Erfahrung dass manch ein Begriff der Idee – z. B. in einem derartigen diagnostischen System sich auf eine Idee bezieht, die letztlich auf ein tatsächlich gegebenes Erkenntnisobjekt zurückgeführt werden kann.
Das heißt in einem derartigen Fall kann man zum Beispiel den primär klinisch erfassten Symptomenkomplex – letztlich auf eine faktisch begründete Diagnose und damit auf eine faktische Einheit zurückführen (Beispiel vorerst unklarer Brustschmerz – kann im Rahmen der weiteren diagnostischen Abklärung auf einen Herzinfarkt zurückgeführt – und auf dieser Grundlage allgemein gültig bzw. objektiv gültig bestimmt werden).
In einem derartigen Fall konnte die vorerst gestellte Verdachtsdiagnose auf eine Diagnose zurückgeführt werden, die man letztlich durch Tatsachen begründet objektiv gültig erkennen respektive allgemein gültig bestimmen kann. Das heißt in diesem Fall ist die Objektivierung der Verdachtsdiagnose möglich gewesen.
Dies bedeutet, dass in einem derartigen Fall das Erkenntnisobjekt tatsächlich als Gegenstand schlechthin bzw. als faktische Einheit gegeben ist und als solches allgemein gültig bzw. objektiv gültig bestimmt werden kann.
Wohingegen in anderen Fällen die Erfahrung lehrt, dass das Erkenntnisobjekt nicht auf einen Gegenstand schlechthin bzw. nicht auf Tatsachen zurückgeführt werden kann.
Und deswegen ist in derartigen Fällen die Objektivierung nicht möglich – bzw. gründet sich deswegen die Diagnose auf eine Idee bzw. auf den Begriff der Idee der als Gegenstand in der Idee bzw. der als die systematische Einheit der Idee im Bewusstsein der erkennenden Person erscheint, falls die diagnostizierende Person den Sachverhalt durch das diagnostische Schema (der diagnostischen Idee) geistig auffasst.
Und es bedeutet dies dass im derartigen Fall der diagnostizierenden Person das Erkenntnisobjekt als Gegenstand in der Idee gegeben ist.
Und es kann deswegen dieses Erkenntnisobjekt nur durch die systematische Einheit der Idee erkannt werden, falls die diagnostizierende Person die Merkmale der diagnostischen Einheit durch das (diagnostische) Schema der (diagnostischen) Idee geistig auffasst bzw. dieses dadurch mental erfasst.
Dies bedeutet dass in einem derartigen Fall die Diagnose nur durch den mentalen Prozess begründet aufgefasst werden kann – respektive kann man in diesem Fall den Sachverhalt nur geistig begreifen – jedoch nicht durch physische Befunde absichern/objektivieren.
Dies trifft zum Beispiel in der Neurologie auf die neurologische Diagnose Migräne zu die gestellt wird falls der Symptomenkomplex das diagnostische Schema hinreichend erfüllt.
In der Histopathologie geht es um die Frage ob das histopathologische Bild das diagnostische Schema hinreichend erfüllt.
In der Histopathologie sind die diagnostischen Merkmale zwar als Tatsachen im Mikroskop feststellbar (optisch sichtbar). Das histopathologische Bild als diagnostische Einheit kann jedoch nur auf der Grundlage des Zusammentreffens der Merkmale bzw. nur dann gestellt werden, falls die Merkmale dem diagnostischen Schema hinreichend genügen. Deswegen ist eine Objektivierung im engeren Sinn in einem derartigen medizinischen Fall nicht möglich. (Anmerkung weiteres dazu in meinem Buch* – mehr dazu am Ende dieses Beitrags)
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Unterschied der Erkenntnisobjekt beachten:
Weil es grundsätzlich unterschiedliche Erkenntnisobjekte gibt, nämlich einerseits Erkenntnisobjekte, die nur auf der Grundlage einer Idee vermittelt durch das Schema der Idee von der in Begriffen denkenden Person diese nur subjektiv gültig erkannt werden können, können diese in der Diagnostik nur subjektiv gültig bestimmt werden.
Im Gegensatz dazu gibt es Erkenntnisobjekte die von der erkennenden Person auf der Grundlage von Tatsachen objektiv gültig erkannt und die deswegen in der Diagnostik objektiv gültig bestimmt werden können.
Respektive kann man derartige Einheiten auf der Grundlage von faktischen Einheiten objektiv gültig erkennen bzw. objektiv gültig bestimmen, weil gemäß der Terminologie von Immanuel Kant ein derartiges Erkenntnisobjekt mir als Gegenstand schlechthin tatsächlich gegeben ist, wohingegen im anderen Fall das Erkenntnisobjekt mir nur als Gegenstand in der Idee bzw. nur als Begriff der Idee gegeben ist.
Dies bedeutet, dass man in der Diagnostik unterscheiden muss die Diagnose nur auf der Grundlage von Ideen erkannt werden kann.
Oder ob ich in der Diagnostik das Erkenntnisobjekt und damit die Diagnose auf der Grundlage von Fakten bzw. auf der Grundlage von Tatsachen erkennen und bestimmen kann.
Beziehungsweise als in den Worten einer menschlichen Sprache denkender Mensch kann ich mach einen Sachverhalt und damit die zugehörige Diagnose nur mental begründet erkennen bzw. nur mental begründet bestimmen.
Wohingegen ganz andere Diagnosen durch Fakten bzw. durch Tatsachen begründet bestimmt werden können.
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Oder unter einem anderen Gesichtspunkt betrachtet, kann ich sagen, dass ich in manch einem Fall das gegenständliche Erkenntnisobjekt nur durch ein Wahrnehmungsurteil begründet erkennen bzw. nur durch ein Wahrnehmungsurteil begründet bestimmen kann.
Wohingegen in einem ganz anderem Fall ich das Erkenntnisobjekt und damit die Diagnose durch ein Erfahrungsurteil begründet erkennen bzw. durch ein Erfahrungsurteil begründet bestimmen kann.
Und demgemäß muss man in der Diagnostik grundsätzlich unterscheiden ob der gegenständliche Sachverhalt durch eine Erfahrungsurteil objektiv gültig erkannt und objektiv gültig bestimmt werden kann. Oder ob der Sachverhalt nur durch eine Wahrnehmungsurteil begründet und deswegen nur subjektiv gültig erkannt bzw. nur subjektiv gültig bestimmt werden kann.
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Das heißt in gewissen Fällen kann die diagnostische Größe und damit die fachliche Diagnose auf Tatsachen bzw. auf Fakten gegründet – somit auf einen Gegenstand schlechthin gegründet bestimmt werden.
Respektive kann man das Erkenntnisobjekt auf ein tatsächlich gegebenes Objekt zurückführen.
Wohingegen in einem anderen Fall das Erkenntnisobjekt nur auf der Grundlage einer Idee bzw. nur durch das Schema der Idee begründet bestimmt werden kann.
Und es kann daher die diagnostische Größe bzw. die fachliche Diagnose in einem derartigen Fall nur subjektiv gültig bestimmt werden, wohingegen im anderen Fall die Diagnose objektiv gültig gestellt bzw. objektiv gültig bestimmt werden kann.
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Falls die Diagnose nur auf der Grundlage einer Idee bestimmt werden kann:
Falls die Diagnose nur auf der Grundlage einer Idee bestimmt werden kann, wird der Begriff der Idee durch die systematische Einheit der Idee,bestimmt, die als Erkenntnisobjekt im Bewusstsein der diagnostizierenden Person als Gegenstand in der Idee bzw. als der Begriff der Idee erscheint, falls diese die Merkmale der (diagnostischen) Idee vermittelt durch das (diagnostischen) Schema der Idee geistig auffasst. (vgl. mit Kant Zitat 7)
Und wie man leicht einsehen kann, wird ein derartiger Sachverhalt auf der „Ebene der Ideen“ durch das Ponderieren der Ideen bzw. durch das Gewichten der Ideen mit Hilfe der philosophischen Methode der Dialektik von der diagnostizierenden Person erkannt bzw. kann der Sachverhalt von der diagnostizierenden Person nur subjektiv gültig bestimmt werden respektive wird die jeweilige Diagnose von der diagnostizierenden Person dialektisch begründet und somit subjektiv gültig gestellt bzw. subjektiv gültig bestimmt.
Diesen Sachverhalt hat in der Psychiatrie der Arzt/Psychiater und Philosoph Karl Jaspers auf der Grundlage der Philosophie von Immanuel Kant realisiert (vergleiche mit Jaspers Zitat – aus dem Buch: Allgemeine Psychopathologie, ab der 4. Auflage, von Karl Jaspers).
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Eine Fachperson stellt die Diagnose fest:
In einem Fachbereich des Wissens stellt in der Regel eine Fachperson die Diagnose durch die Bestimmung des Begriffs der Idee fest.
Dabei kann eine Diagnose die auf einer faktischen Einheit beruht – in der Regel – objektiv gültig bestimmt bzw. gestellt werden, weil sich hier der Sachverhalt auf objektive Befunde zurückführen lässt bzw. dieser durch objektive Befunde begründet ist.
Im anderen Fall, wenn der Sachverhalt nur durch den Begriff der Idee erkannt werden kann, dann erscheint die systematische Einheit der Idee im Bewusstsein der erkennenden/diagnostizierenden Person, falls diese die Merkmale der Idee durch das Schema der Idee geistig auffasst (vgl. mit Kant Zitat 7).
Daher kann man in einem derartigen Fall die Diagnose nur subjektiv gültig bestimmen/stellen, weil hier die Merkmale der systematischen Einheit respektive das Schema der Idee nur durch subjektive Befunde erkannt bzw. begründet wird.
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Eine Diagnose ist ein Wort das einen Sachverhalt fachlich bezeichnet:
Unter einem anderen Gesichtspunkt betrachtet kann man sagen, dass die Diagnose das Wort ist durch das den Sachverhalt fachlich bezeichnet, weil hier die Fach-Person den Sachverhalt – nach einem System geordnet – zutreffend benennt/klassifiziert.
Diagnose (altgriechisch διάγνωσις diágnosis‚ Unterscheidung, Entscheidung‘; aus διά- diá- ‚durch-‘ und γνώσις gnósis‚ Erkenntnis, Urteil‘)
Dabei gründet sich die Diagnose auf den Befund den die Fachperson bei der Untersuchung bzw. bei der Abklärung des Sachverhalts erhebt.
Man kann auch sagen: die Diagnose beinhaltet fachliches Wissen über den Sachverhalt und benennt dieses durch den passenden Begriff der diagnostischen Idee.
Ebenso kann man sagen: die Diagnose ist die diagnostische Einheit (Entität) die das Erkenntnisobjekt geistig erfasst und im Rahmen des Diagnostizierens durch ein Wort benennt und dadurch die Einheit als den Begriff der (diagnostischen) Idee bestimmt (vgl. mit Kant Zitat 7).
Durch dieses Wort/diese Einheit/diesen Begriff können Menschen den Sachverhalt durch diese (systematische) Einheit intellektuell kommunizieren.
Ebenso kann man sagen: die Diagnose ist der Begriff der Entität die im Rahmen des diagnostischen Verfahrens bestimmt wird.
Somit liefert die Diagnose qualifiziertes Wissen und unter anderem die Bezeichnung für die Erkenntnis des Sachverhalts.
(griechisch διάγνωσις, diágnosis , aus διά-, diá-, ‚durch-‘ und γνώσις, gnósis, Wissen, Erkenntnis)
Weiteres zur Bestimmung der Diagnose:
Primär wird eine Diagnose immer nur auf der Ebene der Vorstellungen und damit nur auf der „Ebene der Ideen“ durch den Begriff der Idee erkannt. Bei manch einer gesundheitlichen Störung kann man jedoch das Zutreffen der Diagnose auf der „Ebene der Objekte“ überprüfen und damit deren Zutreffen allgemein gültig beweisen. In diesem Fall bezieht sich die Diagnose auf eine faktische Einheit, im anderen Fall auf eine systematische Einheit (vgl. mit Kant Zitat 7).*
Falls die Diagnose sich also auf eine systematische Einheit bezieht, kann sie nur auf der „Ebene der Ideen“ bestimmt werden. Und man erkennt, dass in diesem Fall die Diagnose durch ein Konzept erkannt wird bzw. dass sie auf einer bloßen Idee im Sinne von Immanuel Kant beruht.
Ich muss daher unterscheiden, ob mir das Erkenntnisobjekt tatsächlich als physisches Objekt bzw. als Faktum und damit als Tatsache gegeben ist, oder ob ich das Erkenntnisobjekt nur jenseits der physis (= Natur) – somit nur durch den Begriff der Idee und daher nur meta-physisch – also nur geistig bzw. nur mental erfassen kann.
Eine Diagnose die auf der „Ebene der Objekte“ bestimmt werden kann, erkenne ich durch ein Erfahrungsurteil im Sinne von Immanuel Kant. Eine Diagnose die ich nur auf der „Ebene der Ideen“ erkennen und bestimmen kann, erkenne ich durch ein Wahrnehmungsurteil im Sinne von Immanuel Kant.
Weiteres über Diagnosen in den verschiedenen Bereichen des Wissens:
Man kennt in der Technik den Begriff Diagnose durch den ein technischer Defekt bzw. eine technische Störung bezeichnet bzw. erkannt wird.
In der Heilkunde wird durch die Diagnose eine gesundheitliche Störung oder eine Krankheit erkannt/erfasst/benannt/bezeichnet.
Dabei werden in der Medizin im Sinne der universitären Medizin (Schulmedizin) die gesundheitlichen Störungen/Krankheiten des Körpers durch die medizinischen Diagnosen nach einem System geordnet – also systematisch – erfasst, hingegen in der Psychiatrie die psychischen Störungen durch die entsprechenden psychiatrischen Diagnosen.
Daneben kennt man in der Heilkunde auch die Diagnosen wie sie in der Alternativmedizin (Komplementärmedizin) und bezüglich den psychosomatischen Diagnosen in der Psychosomatik in Gebrauch sind. Diese Diagnosen sind allerdings nicht durch ein gemeinsames System verbunden.*
Schließlich kennt man auch den Begriff der Verdachtsdiagnose und den Begriff der Differenzialdiagnose.
In der Heilkunde ist die Diagnose also die Bezeichnung für eine Krankheit oder für eine krankheitswertige gesundheitliche Störung. Dabei kann die Diagnose auch eine krankheitswertige Funktionsstörung bezeichnen.
Betrachtet man in der Heilkunde sämtliche Diagnosen, die es gibt, so findet man Diagnosen, die auf Grundlage von körperlichen Zeichen bzw. auf Grundlage von körperlichen Befunden objektiv gültig bestimmt werden können (Beispiel: Knochenbruch), und andererseits Diagnosen, die nur aufgrund der klinische Erscheinung bzw. nur durch das klinische Erscheinungsbild erkannt werden können. Dies trifft auf Diagnosen zu, die durch Symptome/nicht objektivierbare Phänomen und durch Symptomenkomplexe erfasst werden. Und es trifft dies auch auf die Diagnosen in der Histopathologie und Zytopathologie zu – die ebenfalls auf Grundlage des jeweiligen klinischen Erscheinungsbildes – wie dieses im mikroskopischen Bild sichtbar ist – mit Hilfe des diagnostischen Schemas erfasst werden .* (Beispiel aus der Pathologie: ein Histopathologie stellt aufgrund des klinischen Erscheinungsbildes des histopathologischen Schnittes die histopathologische Diagnose: follikuläres Schilddrüsenkarzinom; Beispiel aus der Neurologie/Radiologie: ein Neurologe/Radiologe sieht im bildgebenden Befund etwa im MRT Bild Auffälligkeiten, die in Verbindung mit dem klinischen Befund Anlass dazu geben den Verdacht auf das Vorliegen einer Multiplen Sklerose auszusprechen).*
Während in der Heilkunde also gewisse Diagnosen objektiviert werden können, ist dies bei anderen nicht möglich.*
Daher kann in der Regel eine phänomenologische Diagnose nicht objektiviert werden. Das bedeutet dass eine solche Verdachtsdiagnose und ebenso eine derartige Differenzialdiagnose nicht auf ein Objekt – also nicht auf eine conditio sine qua non* – zurückgeführt und auf dieser Grundlage allgemein gültig bestimmt werden.
Vielmehr können solche Diagnosen nur mit der Hilfe eines Konzepts bestimmt werden.*
Demgemäß kennt man medizinische Konzepte und psychiatrische Konzepte.
Erkenntnistheoretisch bzw. philosophisch betrachtet erkennt man, dass es sich bei den Diagnosen, die nicht objektivierbar sind um Diagnosen handelt, die auf auf der Grundlage einer nicht „physisch“ überprüfbaren Idee erkannt werden (vgl. mit Kant Zitat 7 und Kant Zitat 8). Es handelt sich hier bei der Idee also eine bloße Idee im Sinne von Immanuel Kant, weil die Merkmale einer solchen Einheit, die eine systematische Einheit ist, der erkennenden Person nur als nur als Gegenstand in der Idee gegeben sind, wohingegen die Merkmale einer objektiv gültig bestimmbaren Diagnose der erkennenden Person als Gegenstand schlechthin gegeben sind. (vgl. mit Kant Zitat 7)
In der Erkenntnisbasis findet sich also der tiefer liegende Grund warum gewisse Diagnosen objektiv gültig, andere aber nur subjektiv gültig bestimmbar sind.
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Es gibt es also zwei Arten von Diagnosen, nämlich:
1.) Diagnosen, die sich auf „physische“ Merkmale gründen, die „physisch“ (anatomisch, histologisch, biologisch, bildgebend, laborchemisch, biochemisch, genetisch etc.) objektiv gültig gestellt werden können. Daher können diese Diagnosen, die aus diesen objektiven Befunden abgeleitet werden allgemein gültig gestellt werden (vgl. mit Kant Zitat 9).
und andererseits gibt es:
2.) Diagnosen, die nur aufgrund der klinischen Erscheinung und daher nur durch den Begriff der Idee erkannt werden können, weil diese Erkenntnisobjekte der Vernunft der erkennenden Person nur als der Begriff der Idee bzw. nur als die systematische Einheit der Idee gegeben sind, falls diese die Merkmale der Idee durch das Schema der Idee geistig auffasst. (vgl. mit Kant Zitat 7)
Diese Merkmale werden also auf der Grundlage von Ideen erkannt, die in der Form der Begriffe der Ideen im Bewusstsein der erkennenden Person erscheinen. (vgl. mit Kant Zitat 7)
Solche Merkmale erscheinen entweder im Bewusstsein des Patienten als die Begriffe der Symptome – oder sie erscheinen im Bewusstsein des Untersuchers als die Begriffe der Phänomene, falls dieser gewisse Merkmale durch den Bezug auf diese Idee durch das Schema der Idee auffasst. (vgl. mit Kant Zitat 7).
Mit anderen Worten: diese Merkmale werden nicht auf Grundlage der Körperlichkeit diagnostisch erfasst, sondern es werden diese Merkmale auf Grundlage der sinnlichen Wahrnehmungen und infolge der mentalen Prozesse erkannt. Daher sind solche Merkmale – und damit auch die daraus abgeleitete Diagnose nur subjektiv gewiss. Das heißt das Erkennen einer solchen Diagnose ist von Voraussetzungen abhängig, die im Subjekt gelegen sind. (vgl. mit Kant Zitat 7 und Kant Zitat 9)
So erscheinen z.B. die Begriffe der Symptome: Schmerzen, Schwindel, Tinnitus, Unruhe, Schwäche usw. im Bewusstsein einer Person und ebenso die Phänomene: reduzierter Kräftezustand, Anorexie, Kachexie, Dyspnoe, Kurzatmigkeit usf.
Analog erscheinen psychische Symptome (z.B. Angst, Unruhe, Lustlosigkeit, Unsicherheit etc.) im Bewusstsein des Patienten und andererseits psychische Phänomene wie formale und inhaltliche Denkstörungen, Desorientiertheit, Halluzinationen, Entfremdungsgefühl, Beeinflussungsideen usw. im Bewusstsein des Untersuchers als die Merkmale einer psychischen Störung.
Kurz kann man sagen, dass solche Zeichen einer gesundheitlichen Störung entweder im Bewusstsein des Patienten, oder aber im Bewusstsein des Untersuchers in der Form von Begriffen erscheinen. (gr. phenomenon – ein sich Zeigendes, ein Erscheinendes).
Es ist evident, dass Diagnosen, die sich auf mentale Merkmale (Zeichen) gründen nur subjektiv gewiss – und nicht objektiv gewiss – erkannt bzw. gestellt werden können. Derartige Merkmale können also nur auf Grundlage von subjektiver Evidenz erkannt werden, andere hingegen auf Grundlage von objektiver Evidenz.
Dies macht den großen Unterschied des psychiatrischen Wissens im Vergleich zum objektiv bestimmbaren medizinischen Wissen aus.
Allerdings handelt es sich auch bei der Medizin im Sinne der universitären Medizin bei vielem Wissen um subjektives Wissen und es trifft dies grundsätzlich – so wie auf die Psychiatrie – auch auf das Wissen in der Alternativmedizin/Komplementärmedizin und Psychosomatik zu.
Eine Übersicht dazu findet sich Poster 2: MEDICAL DIAGNOSES AND PSYCHIATRIC DIAGNOSES – THE DIFFERENCE – IN THE LIGHT OF IMMANUEL KANT` S PHILOSOPHY)
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Hinweis: *
Weiteres über Diagnosen, das Diagnostizieren und die unterschiedlichen Grade des Wissens in meinem Buch:
Diagnostik, Klassifikation und Systematik in Psychiatrie und Medizin
erschienen im April 2019 im Verlag tredition
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(letzte Änderung 01.01.2026, abgelegt unter: Begriff, Definition, Diagnose, Diagnostik, Diagnostizieren, Erkennen, Erkenntnis, Gutachten, Medizin, Medizinische Diagnostik, Neurologie, Philosophie, Psychiatrie)
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weiter zum Beitrag: medizinische Diagnose
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weiter zum Beitrag: psychiatrische Diagnose
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weiter zum Beitrag: funktionelle Diagnose
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weiter zum Beitrag: syndromale Diagnose
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