Das Urteil ist die Folge der persönlichen Entscheidung.
Diese Entscheidung hat also die Person nach Beurteilung des Sachverhalts getroffen.
Beziehungsweise ist das Urteil das Ergebnis der persönlichen Beurteilung das zu dieser Entscheidung geführt hat.
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Menschliche Beurteilung – maschinelle bzw. technische Beurteilung:
Heutzutage muss man unterscheiden ob die Beurteilung durch eine technische Apparatur durchgeführt worden ist oder von einem Menschen bzw. von einer Person.
Das heißt das Urteil bzw. der Ergebnis des Prozesses der Beurteilung kann letztlich von einem Menschen gefällt worden sein, oder es kann dieser Entscheidungsprozess das Ergebnis eines technischen Vorgangs bzw. der eines technischen Prozesses sein, der zu dieser technischen/maschinellen/Beurteilung geführt hat.
Heutzutage gibt es nämlich technische Apparaturen/Messvorrichtungen – in Kombination mit technischen Anlagen/Computer/Computer-System – allenfalls in Verbindung mit dem Internet oder in Verbindung mit einem sonstigen Datenspeicher/Datenbank – die eine solche Entscheidung/Messung – technische/maschinelle Beurteilung durchführt hat bzw. durchführen kann.
Das heißt der Entscheidungsprozess kann von einer technischen Apparatur durchgeführt worden sein, oder es kann der Entscheidungsprozess von einem Lebewesen von einem Menschen bzw. von einem lebenden Individuum durchgeführt worden sein.
Demgemäß muss man heutzutage unterscheiden von wem das Urteil stammt – bzw. wie es zustande gekommen ist.
In Bezug auf ein menschliches Urteil kann man sagen, dass das menschliche Urteil das Ergebnis des individuellen mentalen Prozess ist, der zu diesem Ergebnis bzw. zu dieser Entscheidung geführt hat, weil das Individuum den Sachverhalt zuvor auf individuelle Art und Weise als Individuum wahrgenommen und beurteilt hat und es ist dieses Individuum letztlich zu diesem Ergebnis gelangt.
Wo hingegen der technische Prozess der technischen Beurteilung letztlich zu einer technischen Entscheidung und damit zu einer künstlichen Entscheidung geführt hat.
In diesem Sinn muss man heutzutage unterscheiden ob das Urteil auf natürlichem Weg entstanden ist oder auf künstlichem Weg.
Beziehungsweise muss man unterscheiden: handelt es sich um ein natürliches Urteil das ein lebendes Individuum getroffen bzw. gewählt und damit entschieden hat – handelt es sich also um eine natürliche Wahl – oder handelt es sich um eine künstliche Wahl.
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Ein paar Beispiele für eine natürliche Wahl und für eine künstliche Wahl – bzw. Beurteilung:
Ein Lebewesen wählt eine gewisses Kraut/Gras/Nahrungsmittel als Nahrung aus bzw. beurteilt dies unbewusst als geeignet.
Eine Person wählt bewusst ein Kleid/Anzug/Gewand/Kleidungsstück aus seinem Kleider-Vorrat aus bzw. beurteilt dieses Kleidungsstück als geeignet für diesen Anlass.
Das Kontrollgerät am Ausgang der Tiefgarage beurteilt die Parkgebühr als korrekt bezahlt.
Die Biometrische technische Messung – beurteilt dass die Person die ihr Mobiltelefon mit Kamera benützt zu einem gewissen Account / Zugang berechtigt ist.
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Man erkennt damit, dass das Beurteilen bzw. die Beurteilung – oder man kann auch sagen, dass das finden des Urteils durch einen Menschen bzw. durch eine Person eine individuelle Sache ist.
Beziehungsweise hängt der individuelle mentale Prozess von jeweiligen Individuum ab.
In diesem Sinn ist das Urteil das Ergebnis der finalen Entscheidung zu der das Individuum gelangt ist.
Im Gegensatz dazu ist der maschinelle Entscheidungsprozess – den etwa das Gerät der Parkanlage vor dem Öffnen der Absperrung / Schranke bei der Ausfahrt aus der Tiefgarage eine unpersönliche, eine technische eine rein sachliche Entscheidung ist.
In diesem Sinn muss man heutzutage eine menschliche Beurteilung von einer technischen Beurteilung unterscheiden bzw. gibt es einen großen Unterschied zwischen einem technischen Urteil das von einer Apparatur/Maschine/Computer getroffen bzw. gefällt worden ist und einer menschlichen Entscheidung bzw. einem menschlichen Urteil einen großen Unterschied.
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Ein Urteil kann sich auf Fakten oder auf Ideen beziehen:
Man muss unterscheiden ob das Urteil sich auf Fakten gründet oder auf Ideen.
Unter einem anderen Blickwinkel betrachtet kann man sagen, dass man unterscheiden muss, ob das Urteil sich auf eine bloße Vorstellung bzw. auf eine bloße Idee gründet, oder ob die Idee durch den Nachweis von Tatsachen. überprüft werden kann.
Weil nur in dem Fall – wenn das Urteil sich auf Tatsachen bzw. auf Fakten gegründet ist es allgemein gültig bzw. objektiv gültig.
Ein Urteil das sich auf bloße Ideen bzw. auf bloße Vorstellungen gründet ist nur subjektiv gültig.
Für ein derartiges Urteil gibt es keinen allgemein gültigen Beweis.
In einem derartigen Fall gründet sich das Urteil auf eine bloße Idee, die durch den individuellen Prozess des Denkens der Person entstanden ist.
Hier ist das Urteil also durch den individuellen mentalen Vorgang: durch die persönliche Untersuchung und durch die persönliche Unterscheidung entstanden, und es hat dieser Gedankengang letztlich nach Beachtung und Berücksichtigung der erfassten Gegebenheiten/ Faktoren/Tatsachen/Kriterien zu diesem individuellen/persönlichen Ergebnis geführt.
Dabei beruht das Urteil auf der Betrachtung und Beurteilung des Sachverhalts durch die urteilende Person, die letztlich durch ihren mentalen Prozess zur subjektiv gültigen Entscheidung gelangt ist.
Beim Prozess der Beurteilung bzw. bei der Urteilsbildung wird nämlich eine Vorstellung mit anderen Vorstellungen verglichen und gewichtet. Man kann auch sagen, dass durch das Vergleichen und Gewichten der Ideen (Ponderieren der Ideen) letztlich die Entscheidung und damit das Urteil erlangt wird.
Hier beruht das Urteil also auf dem geistigen Anschauen und dem geistigen Abwägen von Ideen und nicht auf der Anschauung und Beurteilung von Tatsachen.
Ein derartiges Urteil ist ein Wahrnehmungsurteil, wohingegen ein durch Fakten beweisbares Urteil ein Erahrungsurteil ist.
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Bezüglich eines Urteils muss man unterscheiden ob es sich auf Fakten oder auf eine nicht allgemein gültig beweisbare Idee gründet:
Man muss also unterscheiden, ob das Urteil sich auf ein Objekt und damit auf eine faktische Einheit gründet, und deswegen der Sachverhalt auf der „Ebene der Objekte“ allgemein gültig bzw. objektiv gültig bewiesen respektive entschieden werden kann.
Oder ob das Urteil sich auf eine Vorstellung und damit auf eine Idee gründet (vgl. mit Kant Zitat 7), die nicht durch Fakten beweisbar ist.
In einem derartigen Fall kann ich das Urteil nur durch Argumente bzw. nur durch die Argumentation beweisen, wohingegen im zuvor genannten Fall ein allgemein gültiger Beweis möglich ist.
Ein Sachverhalt der nur durch eine Idee bestimmt werden kann – hat den Grad des Wissens entweder vom Grad eines Glaubens oder vom Grad einer Meinung.
Wohingegen Wissen das auf Tatsachen bzw. auf Fakten beruht – Wissen vom Grad der Gewissheit ist.
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Erkenntnistheoretisch bzw. philosophisch betrachtet wird das Urteil primär durch die systematische Einheit der Idee bzw. durch den Begriff der Idee erlangt, der im Bewusstsein der erkennenden Person entsteht, falls diese die Merkmale der Idee vermittelt durch das Schema der Idee geistig aufgefasst (vgl. mit Kant Zitat 7).
Sekundär kann in gewissen Fällen das Urteil allerdings allgemein gültig bewiesen werden, falls die Entscheidung auf eine Tatsache zurückgeführt werden kann.
In jedem anderen Fall gründet sich das Urteil primär nur auf eine Vorstellung bzw. nur auf Idee, die im Bewusstsein der urteilenden Person erscheint. Falls dies auch weiterhin zutrifft und der Sachverhalt nicht auf der Grundlage von Fakten geprüft werden kann, dann kann das Zutreffen dieses Urteils bzw. dieser Entscheidung nur durch die Plausibilität überprüft bzw. bewiesen werden.
Das bedeutet, dass in einem derartigen Fall die plausiblere Argumentation das Zutreffen der Entscheidung beweist.
Beziehungsweise liefert im Gerichtsverfahren die plausiblere Kausalitätskette den (subjektiv) gültigen Beweis so etwa den Zuspruch bzw. den Beifall /Applaus – des Gerichts/der Schöffen/der Geschworenen/des unbefangenen Publikums – weil hier die Mehrheit zum gleichen subjektiv gültigen Urteil gelangt.
Hier beruht das Wissen auf das sich das Urteil gründet also Vorstellungen, die man miteinander verglichen hat. Daher spricht Immanuel Kant vom Ponderieren der Ideen.
Man kann auch sagen, dass das Urteilen in einem derartigen Fall auf dem reinen Denken der Person beruht bzw. dass dieser mentale Prozess auf der persönlichen Überlegung, dem persönlichen Nachdenken bzw. auf der (subjektiven) geistigen Prüfung beruht die letztlich zur Entscheidung und damit zum persönlichen Urteil geführt hat.
Man muss also grundsätzlich unterscheiden, ob man das Urteil letztlich auf der „Ebene der Objekte“ durch die Demonstration von Tatsachen überprüfen bzw. beweisen kann, womit es sich dann um ein Erfahrungsurteil im Sinne von Immanuel Kant handelt, oder ob dies nicht möglich ist bzw. das Urteil auf einem Wahrnehmungsurteil im Sinne von Immanuel Kant beruht.
Demgemäß bezieht sich das empirische Urteil im zuerst genannten Fall auf eine faktische Einheit, hingegen im zweit genannten Fall auf die systematische Einheit der Idee (vgl. mit Kant Zitat 7), die hier nicht auf der „Ebene der Objekte“ überprüft werden kann.
Man kann auch sagen:
Das Urteil ist im zuerst genannten Fall objektiv gültig, vorausgesetzt, dass es von den richtigen Voraussetzungen ausgegangen ist. Im zweit genannten Fall ist es jedoch nur subjektiv gültig, weil die Voraussetzungen des Urteils – jedenfalls zum Teil im Subjekt gelegen sind. Daher ist ein derartiges Urteil nicht allgemein gültig – sondern nur subjektiv gültig (vgl. mit Kant Zitat 9).
Man kann also festhalten, dass das Urteil nur dann allgemein gültig ist, falls die Kriterien respektive die Voraussetzungen des Urteils auf Tatsachen bzw. auf einem Objekt beruhen, weil nur in diesem Fall alle Urteile untereinander übereinstimmen (vgl. mit Kant Zitat 9).
Immanuel Kant hat aufgezeigt, dass wir ein Erkenntnisobjekt das uns als Gegenstand schlechthin (vgl. mit Kant Zitat 7) bzw. als Tatsache gegeben ist objektiv gültig und daher allgemein gültig erkennen, weil in diesem Fall alle Urteile untereinander übereinstimmen (vgl. mit Kant Zitat 9). Das heißt in diesem Fall stimmen die Urteile untereinander überein, weil die entscheidenden Kriterien durch das Objekt bzw. durch das Erkenntnisobjekt bestimmt sind. Daher werden die Kriterien des Urteils von allen vernünftig denkenden Personen gleich erkannt und es ist diese Entscheidung bzw. dieses Urteil damit allgemein gültig respektive objektiv gültig.
„Wahrheit aber beruht auf der Übereinstimmung mit dem Objekte, in Ansehung dessen folglich die Urteile eines jeden Verstandes einstimmig sein müssen (consentientia uni tercio, consentiunt inter se) …“ (vgl. mit Kant Zitat 9).
Hingegen erkennen wir ein Erkenntnisobjekt das uns nur als Gegenstand in der Idee (vgl. mit Kant Zitat 7) gegeben ist, oftmals nicht gleich, weil hier subjektive Voraussetzungen/Kriterien das Urteil mitbestimmen.
Ein Urteil beruht entweder auf der Analyse oder auf der Synthese oder auf beidem
Wie man sich überzeugt beruht ein Urteil entweder auf einer Analyse oder auf einer Synthese oder auf beidem, und es handelt sich sodann um ein kombiniertes Urteil.
Je nach dem sich ein Urteil auf eine Analyse, oder eine Synthese gründet, spricht man von einem analytischen Urteil oder von einem synthetischen Urteil.
Ein analytisches Urteil kann objektiv gültig sein, oder nur subjektiv gültig sein, je nach dem auf was die Analyse sich bezieht. Ein synthetisches Urteil ist immer nur subjektiv gültig, weil eine Synthese von einem Subjekt vollzogen wird und daher ein solches Urteil immer von den Voraussetzungen abhängig ist, die im Subjekt gelegen sind (vgl. mit Kant Zitat 7).
Wenn ein Urteil aus einer Sequenz von mehreren einzelnen Urteilen besteht dann kann man von einem komplexen Urteil sprechen. So ist etwa ein Wahrnehmungsurteil ein komplexes Urteil, wohingegen ein Erfahrungsurteil ein einfaches Urteil sein kann.
Neurobiologisch betrachtet beruht ein Urteil auf der Ebene des Nervensystems auf der neuronalen Funktion bei der ein Übergang von einem Funktionszustand – infolge der Assoziation – zu einem anderen stattfindet. Man kann hier auch vom Übergang eines neuronalen Musters in ein anderes sprechen, wobei dieser Übergang auf der Kognition des Lebewesens beruht.
Im Hinblick auf eine Störung in der Bildung des Urteils kann man sagen, dass eine Störung in der Assoziation, also eine Assoziationsstörung zum falschen bzw. zum nicht angemessenen Urteil führt – und es kann dies bei einem Menschen – so wie er in der Psychiatrie (Psychologie) untersucht und beurteilt wird – die Folge einer psychischen Störung oder die Folge der geistigen Behinderung sein.
Diskussion von Urteilen in unterschiedlichen Bereichen:
In der Mathematik oder in der Geometrie gründet sich das Urteil auf Entscheidungskriterien, die demonstiert werden können. Es ist hier also durch die Demonstration ein allgemein gültiger Beweis möglich.
Auch in der Medizin gibt es Erkenntnisse und damit Urteile, die objektiv gültig und damit allgemein gültig sind, weil sie sich auf einen objektiven Befund gründen (Beispiel: Nachweis eines Knochenbruchs durch das Röntgenbild). Andere medizinische Entscheidungen und damit Urteile – ob etwa ein gewisses Symptom oder Phänomen vorliegt sind nur subjektiv gültig
In der Psychiatrie (Psychologie) gründet sich praktisch jedes fachliche Urteil auf subjektives Wissen, weil es sich auf psychische Symptome und psychische Phänomene bezieht.
In der Rechtsprechung sind gewisse Urteile allgemein gültig, weil sie sich auf objektiv feststellbare Tatsachen gründen. Andere richterliche Urteile wie sie bei Gericht gefällt werden sind jedoch nur subjektiv gültig, weil sie der subjektiven Beweiswürdigung unterliegen.
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Neurobiologisch betrachtet kann man über das Urteilen folgendes sagen:
Der mentale Prozess der urteilenden Person beruht auf dem Vergleich von neuronalen Mustern.
Es korrespondiert hier der geistige Prozess auf der Ebene des Nervensystems zu einem Abgleich bzw. Vergleich von neuronalen Mustern. Dabei müssen diese Muster in mehrerer Hinsicht passend sein, weil ein treffendes bzw. ein passendes Urteil zu keinem Widerspruch führt – auch wenn man den Sachverhalt unter verschiedenen Blickwinkeln betrachtet.
Das heißt die Beleuchtung des Sachverhalts gemäß der Methode der Dialektik muss in jeglicher Hinsicht passend bzw. stimmig sein.
Dies gilt auch wenn die Menschen verschiedener Nationen auf der Grundlage von unterschiedlichen Sprachen jeweils in ihrer Sprache denken und urteilen – als Folge der Gesetze des Geistes bzw. als Folge der Gesetze des Verstandes und der Vernunft.
Man kann diesbezüglich auch sagen, dass beim passenden bzw. stimmigen Urteil Alles mit Allem zusammenstimmt – bzw. deswegen – auf der Ebene der Ideen – keine Widersprüche auftreten.
Deswegen der Spruch: Ein gutes Gewissen ist ein gutes Ruhekissen.
(letzte Änderung 27.04.2025, abgelegt unter: Begriff, Definition, Forensik, Forensische Psychiatrie, Gutachten, Philosophie, Rechtsprechung, Urteil)
zuletzt pos 1 am 07.03.2024
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