wahr

Wahr ist was auf Wahrheit beruht.

Dabei muss man unterscheiden, ob es sich um objektive Wahrheit oder um subjektive Wahrheit handelt.

Deswegen ist objektiv wahr was allgemein gültig ist und deswegen objektiv gültig überprüft werden kann.

Für objektive Wahrheit gibt es demgemäß einen objektiv gültigen bzw. einen allgemein gültigen Beweis.

Was hingegen nur subjektiv  gültig ist bzw. sich auf subjektive Wahrheit gründet, dafür gibt es keinen allgemein gültigen Beweis.

Deswegen gilt für subjektive Wahrheit, dass diese nur für das Subjekt gültig bzw. dass diese Wahrheit nur für die Person gültig ist, die diesen Sachverhalt (Sache) tatsächlich so erlebt und demgemäß so in Erinnerung hat.

Hierbei handelt es sich also um subjektives Wissen bzw. um persönliches Wissen für das es keinen allgemein gültigen Beweis gibt.

Deswegen kann man auch sagen, dass subjektiv wahr ist was für eine bestimmte Person oder für eine bestimmte Personengruppe gültig ist – die an diese Wahrheit glaubt bzw. glauben.

 

Man muss unterscheiden um was für eine Wahrheit es sich handelt – um objektive Wahrheit oder um subjektive Wahrheit:

Gemäß dem vorangehend gesagten muss man im konkreten Fall unterscheiden um was für eine Wahrheit es sich handelt – um objektive Wahrheit oder um subjektive Wahrheit?

Bekanntlich ist objektiv gültig was für jede Person gültig ist, weil derartiges Wissen sich auf Tatsachen bzw. auf Fakten gründet. Man kann auch sagen, dass derartiges Wissen auf einem vorzeigbaren bzw. demonstrierbaren Objekt beruht.

Hingegen ist subjektiv wahr wovon die Person – als Subjekt – überzeugt ist, weil ihr diesbezügliches persönliches Wissen – das subjektives Wissen ist – auf ihrem Denken beruht.

Mit anderen Worten kann man sagen, weil dieses persönliche Wissen auf einer Idee beruht, ist es nur für dieses Subjekt gültig – jedenfalls solange es dafür keinen allgemein gültigen Beweis gibt.

Hierbei es sich also um persönliches Wissen (privates Wissen) das auf einer Vorstellung beruht, die für diese Person wahr ist und daher als Subjekt zutreffend ist bzw. die ihr, weil dies ihre Meinung ist zutreffend erscheint bzw. als plausibel erscheint.

Falls diese Person von dieser Meinung bzw. dieser Sichtweise gänzlich überzeugt ist, dann handelt es sich dabei um ihren persönlichen Glauben – dann glaubt sie, dass es tatsächlich so ist bzw. so gewesen ist.

Mit anderen Worten kann man sagen, dass sie in diesem Fall ihre persönliche Sichtweise als wirklich wahr ansieht, weil sie diese durch ihre eigene Erfahrung – etwa als Zeuge erlangt hat – oder weil sie diese durch ihre eigene Überlegung in Bezug auf diesen Sachverhalt (Sache) erkannt hat.

Man kann auch sagen, dass in diesem Fall diese Person durch ihre eigene Überlegung – also durch ihr Selbstdenken – zu dieser Idee bzw. zu dieser (geistigen) Ansicht in Bezug auf diesen Sachverhalt (Sache) gelangt ist.

 

Was wahr ist beruht auf einem Wahrnehmungsurteil oder auf einem Erfahrungsurteil:

Was wahr ist beruht entweder auf einem Wahrnehmungsurteil – im Sinne von Immanuel Kant – und ist in diesem Fall subjektiv wahr.

Hingegen beruht was objektiv wahr ist auf einem Erfahrungsurteil, weil dies objektiv gültig bzw. objektiv wahr ist.

Demgemäß muss man bezüglich der Wahrheit unterscheiden, ob sie für jede Person gültig ist, weil sie auf Gewissheit beruht – oder nur für die einzelne Person bzw. nur für mehrere Personen , weil dies bzw. diese Sichtweise bzw. diese Meinung vertreten bzw. von diesem Glauben überzeugt sind.

Es gibt nämlich einen großen Unterschied zwischen den Erkenntnisobjekten respektive gibt es einen großen Unterschied zwischen einer systematischen Einheit die nur für das erkennende Subjekt gültig bzw. wahr ist und einer faktische Einheit die für jede Person gültig bzw. wahr ist.

 

Das Gegenteil von dem was wahr ist, ist unwahr bzw. verlogen:

Das Gegenteil von dem was wahr ist, ist unwahr bzw. verlogen.

Man kann auch sagen, dass eine derartige Aussage auf der Unwahrheit bzw. auf einer Lüge beruht.

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(letzte Änderung 24.02.2024, abgelegt unter: Begriff, Definition, denken, Entscheidung, Geist, Geisteswissenschaft, Objektivität, Rechtsprechung, Urteil, Wissen, Wissenschaft)

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