1

persönliches Wissen

Persönliches Wissen ist Wissen das die Person erlangt hat.

Dabei kann das persönliche Wissen subjektives Wissen oder objektives Wissen sein.

Falls das erlangte Wissen für jede Person bzw. für alle Personen gültig ist, dann handelt es sich um objektives Wissen bzw. um allgemein gültiges Wissen, im anderen Fall um subjektives Wissen.

Man muss also unterscheiden ob das persönliche Wissen nur auf einem (persönlichen) Fürwahrhalten und daher auf einer (persönlichen) Meinung oder einem (persönlichen) Glauben beruht, oder auf Gewissheit (vgl. mit Kant Zitat 9).

Falls das persönliche Wissen auf einer (persönlichen) Meinung/Sichtweise/Ansicht beruht dann wurde dieses Wissen durch ein Wahrnehmungsurteil im Sinne von Immanuel Kant erlangt, im anderen Fall durch ein Erfahrungsurteil.

Man kann auch sagen, dass das persönliche Wissen entweder auf der Grundlage von subjektiver Evidenz erkannt worden ist – und in diesem Fall nur subjektiv gültig ist. Oder es wurde auf der Grundlage von objektiver Evidenz erkannt und ist in diesem Fall objektiv gültig.

Demgemäß kann das persönliche Wissen entweder auf eine faktische Einheit zurückgeführt werden – weil es für Jedermann gültig ist, oder es kann nur durch eine systematische Einheit erkannt werden – weil es nur für das jeweils erkennende Subjekt gültig ist. In diesem Fall wird das persönliche Wissen erlangt, wenn die (erkennende) Person die Merkmale der Idee durch das Schema der Idee geistig auffasst und daher der Begriff der Idee als systematische Einheit in ihrem Bewusstsein erscheint falls sie die Merkmale der Idee durch das Schema der Idee geistig auffasst (vgl. mit Kant Zitat 7).

Man kann auch sagen: dass das nur subjektiv gültige persönliche Wissen etwa durch ein Argument/durch einen Gesichtspunkt/durch einen Aspekt/ durch eine Vorstellung/durch eine Theorie/ durch ein Konzept usf. erlangt wird.

In diesem Sinn gibt es in vielen Bereichen persönliches Wissen das entweder nur für das erkennende Subjekt – bzw. nur für die erkennende Person gültig ist – oder das Wissen ist für mehrere Personen gültig – falls diese die persönliche Sichtweise teilen – oder es tatsächlich für Jedermann gültig, weil es sich hierbei um allgemein gültiges Wissen handelt das auf ein Objekt/ein Faktum bzw. auf Tatsachen zurückführbar ist, etwa weil der Sachverhalt durch die Demonstration z. B. im Experiment allgemein gültig bewiesen werden kann, bzw. weil es dafür einen allgemein gültigen Beweis gibt.

.

Weiteres zum persönlichen Wissen – insbesondere im Hinblick auf die Diagnostik in der Heilkunde in meinem Buch:

Diagnostik, Klassifikation und Systematik in Psychiatrie und Medizin

erschienen im April 2019 im Verlag tredition

.

(letzte Änderung 13.08.2020, abgelegt unter: Allgemein, Definition, Diagnostik, Erkenntnis, Evidenz, Heilkunde, Medizin, Psyche, Psychiatrie, Psychologie, Rechtsprechung, Wissen, Wissenschaft)

.

………………………………………

weiter zum Beitrag: beschränktes Wissen

……………………………………….

weiter zum Beitrag: abgeleitetes Wissen

………………………………………..

weiter zum Beitrag: empirisches Wissen

………………………………………..

weiter zum Beitrag: Grenzfall

………………………………………..

weiter zum blog: Wissen

………………………………………..

 

Kommentare 1

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert