Prognose

Eine Prognose ist eine Vorhersage bezüglich eine zukünftigen Geschehen.

Dieses Geschehen wird also erst in Zukunft eintreten bzw. in der Zukunft wirken.

Das heißt dass diese Vorhersage sich auf ein Geschehen bzw. auf ein Ereignis/eine Manifestation bezieht das in der Zukunft möglicherweise eintritt oder das möglicherweise nicht eintritt oder das möglicherweise nur teilweise eintritt bzw. teilweise geschieht/teilweise sich verwirklicht/ sich manifestiert.

Auf Griechisch ist eine Prognose: ein Voraus-Wissen: πρóγνωσις.

Beziehungsweise beruht dieses Voraus-Wissen auf einer Idee .

Respektive ist diese Idee eine Vorstellung die sich auf die Zukunft bzw. auf einen Sachverhalt bezieht, wie er möglicherweise in der Zukunft eintreten wird.

Deswegen handelt es sich bei diesem „VorausWissen“ das eine Person durch ihr begriffliches Denken entwickelt hat, vorerst um eine bloße Idee die infolge des persönlichen Denkprozesses im Bewusstsein dieser Person als Begriff bzw. als Gedanke entstanden ist.

Dies bedeutet, dass der Begriff Prognose sich vorerst auf eine bloße Idee gründet, die als die systematische Einheit der Idee im Bewusstsein der voraus-denkenden Person erscheint, falls diese die Merkmale der Idee durch das Schema der Idee mental bzw. geistig auffasst.

Deswegen kann man auch sagen dass diese „Voraus-Kenntnis“, dieses persönliche Wissen sich auf ein zukünftiges Ereignis/eine zukünftige Sache bezieht.

Und weil ein Ereignis – das vorerst in der Zukunft gelegen ist – so oder anders sich entwickeln kann bzw. so oder anders in Zukunft ausgehen/sich ereignen kann, handelt es sich dabei vorerst um eine Idee die in meinem Bewusstsein als nicht gesichertes Wissen erscheint.

Beziehungsweise handelt es sich dabei um persönliches Wissen das auf einem persönlichen Glauben beruht oder auf einer persönlichen Meinung zu einer bestimmten Sache bzw. zu einem bestimmten Sachverhalt.

Auf jeden Fall handelt es sich dabei um Wissen das sich auf die Zukunft bezieht bzw. handelt es sich dabei Wissen das im Hier und Jetzt nicht vom Grad der Gewissheit sondern um Wissen vom Grad eines Glauben oder einer Meinung ist.

Auf jeden Fall handelt es sich dabei um beschränktes Wissen.

Und erst in der Zukunft wird deutlicher welches beschränkte Wissen die Prognose – das Voraus-Wissen besser trifft, falls Personen in Bezug auf die Prognose unterschiedliches Wissen bzw. unterschiedliches persönliches Wissen vertreten.

Dabei kann in manch einem Fall die Prognose letztlich auf Grundlage der Erfahrung praktisch überprüft werden, was zum Beispiel auf eine Wetter-Prognose zutrifft. (Frage: Kommt letztlich Regen/Niederschlag oder kommt letztlich kein Regen/kein Niederschlag? – kann ich den Regenschirm zuhause lassen?, oder soll ich ihn besser zum Spaziergang mitnehmen?)

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Dieses „Vorwissen“ in Bezug auf die Zukunft bzw. diese „Vorhersage“ respektive diese „Voraus-Kenntnis“ bezieht sich also auf ein bestimmtes Erkenntnisobjekt. das uns vorerst nur als die systematische Einheit der (bloßen) Idee gegeben ist, die als der Begriff der (bloßen) Idee in meinem Bewusstsein als die systematische Einheit der Idee erscheint, falls ich die Merkmale der (bloßen) Idee durch das Schema der (bloßen) Idee geistig bzw. mental auffasse.

Demgemäß kann sich die Prognose auf eine Sache beziehen die nur als systematische Einheit der bloßen Idee in meinem Bewusstsein erscheint, die ich auch in Zukunft nicht physisch überprüfen kann. Oder die Prognose bezieht sich auf eine Sache die letztlich durch die Erfahrung überprüft werden kann, weil die Sache sich in der Realität verwirklicht, weil die Verwirklichung eingetreten ist.

In einem derartigen Fall bezieht sich die Prognose letztlich also auf ein Wissen das in der Realität bzw. in der Wirklichkeit eintritt (z. B. das persönliche Wissen um die Wetter-Prognose, oder das persönliche Wissen um ein Wissen wie es an der Börse eintreten wird und letztlich an der Börse tatsächlich eintritt bzw. sich verwirklicht, oder das Wissen um eine sonstige Sache – etwa eine Immissionsprognose bzw. um die Prognose einer vorhergesagten Immission durch Luftschadstoffe infolge einer Ursache/Kausalität etwa durch ein Vorhaben das letztlich gebaut wird oder dessen Bau nicht bewilligt wird, weil die Auswirkungen auf die Schutzgüter (Mensch, menschliche Gesundheit, Natur usw.) erheblich sind bzw. weil dieses Vorhaben falls es realisiert wird die genannten Schutzgüter (Mensch, menschliche Gesundheit, Natur usw.) erheblich gefährden, schädigen, beeinflussen, belästigen, belasten wird.

In gewissen Fällen bezieht sich die Prognose also auf eine bloße Idee die auf dieser Welt nicht überprüft/erfahren werden kann, sondern die erst im Jenseits in der Transzendenz erfahren bzw. gewusst wird – womit es sich dann eben um einen persönlichen Glauben oder in einem anderen Fall um eine persönliche Meinung handelt, die im Hier und Jetzt nicht erfahren bzw. nicht überprüft werden kann.

Und falls in einem konkreten Fall in Bezug auf einen bestimmten Sachverhalt – etwa in Bezug auf ein Vorhaben – unterschiedliche fachliche Meinungen bzw. unterschiedliche fachliche Sichtweisen vorliegen, so kann nur auf der Grundlage der besseren Kausalitätskette überprüft werden welche fachliche Sichtweise die bessere fachliche Sichtweise ist.

Beziehungsweise kann in einem derartigen Fall – zum Beispiel von einem Gericht – durch den Plausibilitätsbeweis rational begründet bzw. rational entschieden werden welches Beweismittel das bessere Beweismittel ist.

Nur in gewissen Fällen, in denen letztlich durch Fakten bzw. durch Tatsachen begründet bewiesen werden kann was „Sache“ ist bzw. welche Tatsache zutreffend ist, kann allgemein gültig bzw. kann die Sache objektiv gültig entschieden werden. In jedem anderen Fall handelt es sich um einen Beweis der nur subjektiv gültig ist.

Beziehungsweise gibt es nur in gewissen Fällen die Möglichkeit das gerichtliche Urteil durch Gewissheit zu sichern, was bedeutet dass in allen anderen Fällen eine gewisse Ungewissheit/eine gewisse Unsicherheit in Bezug auf das gerichtliche Urteil besteht.

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Personen können in Bezug auf zukünftige Ereignisse unterschiedliches persönliches Wissen entwickeln bzw. unterschiedliche Prognosen stellen

Deswegen kann eine bestimmte Person nur durch persönliches Denken auf der Grundlage von Begriffen bzw. durch begriffliches Denken in Bezug auf gewisse Sachverhalte ein persönliches Wissen bzw. eine persönliche Sichtweise entwickeln/erlangen die vom persönlichen Wissen einer anderen Person abweicht.

Eben weil es sich in einem derartigen Fall um persönliches Wissen handelt das beschränktes Wissen ist.

Und es bedeutet dies, dass nur in gewissen Fällen die Prognose letztlich überprüft werden kann.

Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn es zur Verwirklichung der Sache kommt.

In einem derartigen Fall kann die Sache tatsächlich objektiv gültig überprüft werden. In einem derartigen Fall kann nach der Verwirklichung des Vorhabens auf der Grundlage von Tatsachen überprüft werden ob die Prognose zutreffend war oder nicht zutreffend war.

Weil nur bei Verwirklichung der Sache bzw. des Vorhaben die Sache als Tatsache eingetreten ist; bzw. weil erst dann die Tatsache sich auf eine faktische Einheit bezieht; bzw. weil erst dann tatsächliche Existenz der Sache gegeben ist und durch die Erfahrung das Auftreten der Tatsachen/Fakten bewiesen werden kann.

In anderen Fällen ist dies grundsätzlich jedoch nicht möglich bzw. kann die persönliche Idee die Idee die durch das persönliche Denken in der Vorstellung/in der Fantasie erlangt worden ist nicht auf dieser Welt überprüft werden, weil es sich dabei um eine transzendente bwz. um eine transzendentale Idee handelt.

In jedem Fall beruht die Prognose auf Wissen das aus der Gegenwart oder aus der Vergangenheit stammt um eine Aussage über ein Geschehen in der Zukunft zu machen.

Mit anderen Worten kann ich sagen, dass die prognostische Vorstellung sich auf ein zukünftiges Ereignis/Geschehen bezieht.

Weil ein Mensch – somit eine bestimmte Person zu dieser Vorstellung bzw. zu dieser Idee gelangt ist, handelt es sich immer um subjektives Wissen, weil es für dieses Wissen in der Gegenwart bzw. im Hier und Jetzt keinen allgemein gültigen Beweis gibt.

Man kann auch sagen, dass es sich dabei um persönliches Wissen handelt.

Falls die Person, die die Prognose erstellt hat, davon überzeugt ist, dass die Vorhersage stimmt bzw. auf die Realität zutreffen wird – dann handelt es sich bei diesem persönlichen Wissen um subjektive Gewissheit.

In keinem Fall handelt es sich bei einer Prognose um Wissen vom Grad der objektiven Gewissheit.

Von einem anderen Blickwinkel aus betrachtet kann man sagen, dass sich eine Prognose in keinem Fall auf objektive Gewissheit stützen kann, weil die Realität sich ja erst in Zukunft manifestieren wird.

Falls man diesbezüglich über allgemein gültiges Wissen verfügen könnte, dann müsste man gar keine Prognose einholen bzw. müsste man in diesem Fall keine Fachperson beauftragen ein Gutachten zu erstellen.

In einem derartigen Fall wäre es also müssig eine fachliche Expertise einzuholen, wenn es sich dabei um Wissen handelt das für Jedermann verfügbar is.

Eine Fachperson kann eine Prognose erstellen:

Eine Fachperson kann eine Prognose erstellen. Dies kann ein Gutachter / Sachverständiger sein der etwa im Auftrag eines Gerichts / einer Behörde eine Prognose erstellt.

Da Prognose sich auf persönliche Wissen eines Subjekts gründet – ist dieses Wissen nur subjektiv gewisse.

Demgemäß gründet sich die einzelne Prognose immer auf eine Wahrnehmungsurteil.

Man kann auch sagen, dass es sich dabei um Wissen handelt das auf subjektiver Evidenz beruht.

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Prognose und Wahrscheinlichkeit:

Eine Prognose kann eine Aussage sein, die zu einer Aussage im Sinn einer Wahrscheinlichkeit und auf sonstigen Kriterien.

Es ist die Prognose also eine Vorhersage, die entweder auf der Wahrscheinlichkeit im Sinne der mathematischen Wahrscheinlichkeit und sonstigen Kriterien beruht. Oder die Prognose ist eine Vorhersage, die auf der Wahrscheinlichkeit im Sinne der philosophischen Wahrscheinlichkeit und sonstigen Kriterien beruht  (vgl. mit Kant Zitat 9b).

Demgemäß muss man unterscheiden, ob die Prognose und damit die Wahrscheinlichkeit eine Aussage über Wissen macht, das von Fakten oder Ideen (vgl. mit Kant Zitat 9b und mit Kant Zitat 7) seinen Ausgang genommen hat.

Ebenso kann man sagen: man muss bezüglich der Prognose und der Wahrscheinlichkeit unterscheiden, ob das Wissen bezüglich der Prognose von objektivem Wissen oder von subjektivem Wissen seinen Ausgang genommen hat, weil: Es ist ein großer Unterschied, ob etwas meiner Vernunft, als ein Gegenstand schlechthin, oder nur als ein Gegenstand in der Idee gegeben wird (vgl. mit Kant Zitat 7).

Darüber hinaus muss man bezüglich der Prognose unterscheiden, ob sie sich auf eine einzelne Person oder auf eine Gruppe bzw. ein Kollektiv bezieht.

Im zuerst genannten Fall der einzelnen Person, die ein einmaliges Individuum ist, spielt die Wahrscheinlichkeit, wie sie im Rahmen von Studien in der Wissenschaft erhoben worden ist, eine nicht so große Rolle, weil hier die Individualität (die individuelle Situation der betroffenen Person) von großer Bedeutung ist bzw. der Wert der Norm, wie er durch die Normalverteilung (Anmerkung: Interessantes zur Normalverteilung in dieser Videopräsentation auf You Tube) aufgezeigt wird, zwar den Ausgangspunkt der Überlegung darstellt, dieser Gesichtspunkt für den konkreten Fall jedoch nicht unbedingt maßgebend ist, weil der konkrete Wert „links“ oder „rechts“ vom Bereich +/- 2 Sigma gemäß der Gauss`schen Glockenkurve gelegen sein kann.*

So kann es etwa für eine gewisse Person normal sein, dass der erhobene Befund etwa ein Laborwert außerhalb der Norm, also außerhalb von +/- 2 Sigma gelegen ist, oder etwa eine Hypophyse bildgebenden Befund abnorm groß ist (Anmerkung: unter der Bedingung dass klinisch keine neurologischen Auffälligkeiten im Sinn von Verdrängungszeichen vorhanden sind*).

Es bedeutet die abnorme Größe also nicht zwingend, dass es sich um einen pathologischen Befund handelt. Im zuerst genannten Beispiel dem abnorm hohen Laborwerts kann es nämlich sein dass dieser Wert für diese Person normal ist, weil er immer schon so hoch oder so niedrig war – weil dieser Wert die persönliche Norm darstellt – und demgemäß auch zu anderen Zeiten bestand insbesondere zur Zeit als die Person keinerlei Beschwerden hatte und auch aus fachlicher medizinischer Sicht gesund war.*

Im zweiten Beispiel mit der abnorm großen Hypophyse wird es sich um einen relevanten bildgebenden Befund handeln, der klinisch von Relevanz ist, falls klinisch der Verdacht auf eine räumliche Verdrängung besteht (etwa weil neben den Kopfschmerzen typische Sehstörungen mit Einengung des Gesichtsfeldes etc. bestehen). Falls jedoch nur unspezifische Zeichen vorliegend sind, also etwa ein unspezifischer Kopfschmerz im Sinn eines primären Kopfschmerzes etwa von der Form eines Spannungskopfschmerzes besteht, dann handelt es sich beim bildgebenden Befund um einen Zufallsbefund – der zwar eine abnorm große Hypophyse aufzeigt – der Befund ist jedoch (bis auf Weiteres) ohne klinische Relevanz. Mit anderen Worten wenn keine spezifischen Zeichen für die im Verdacht stehende neurologische Diagnose vorliegend sind, somit keine spezifische neurologische Störung mit spezifischen neurologischen Symptomen und neurologische Phänomenen vorhanden ist, dann handelt es sich beim bildgebenden Befund einen  Zufallsbefund.

In diesem Fall zeigt der bildgebende Befund zwar die abnorm große Hirnanhangsdrüse, aber eben der Befund ist jedenfalls gegenwärtig ohne besondere Relevanz und man wird sich demgemäß mit der Verlaufsbeobachtung durch klinische- und bildgebende Kontrollen begnügen können – mit anderen Worten: man kann in diesem Fall durch dieses rationale Vorgehen dem Patienten im günstigen Fall die Operation ersparen.

Für das Kollektiv (für die Gruppe) ist der statistisch erhobene Durchschnittswert und damit die Normalverteilung jedoch in jedem Fall maßgebend und aussagekräftig.

Es macht also einen Unterschied, ob zum Beispiel vom Gesetzgeber überlegt wird, ob im Hinblick auf die Entwicklung in der Bevölkerung die Einführung eines neuen Gesetzes zur Gesundheitsversorgung oder Vorsorge/Prophylaxe überlegt wird, oder ob von einem Individuum im konkreten Fall etwa in Folge eines medizinischen Befundes eine Entscheidung zu treffen ist.

Im zuletzt genannten Fall ist es von Bedeutung um was für eine Auffälligkeit es sich handelt ob dies allenfalls eine voranschreitende gesundheitliche Störung (Krankheit) ist, oder der abnorme Befund ein Zufallsbefund ist.

Selbst wenn die Diagnose klar ist, ist es im Hinblick auf die Dringlichkeit der Therapie von Relevanz ob es sich um eine Maßnahme handelt in Bezug auf die eine vitale Indikation besteht, oder keine solche Dringlichkeit besteht – was soviel bedeutet, dass der weitere Verlauf abgewartet werden kann – und es demgemäß genügt die klinische Entwicklung zu beobachten in dem Verlaufskontrollen durchgeführt werden.

Des weiteren ist es in vielen Fällen auch von Relevanz, wie das einzelne Individuum sich zur Sache stellt bzw. sich in Zukunft stellen wird. Etwa ob die betroffen Person bereit ist von ihrer persönlichen Freiheit Gebrauch zu machen und zum Beispiel bereit ist, etwas in ihrem Leben/ihrer Lebensführung zu ändern, weil dies für ihre Gesundheit bzw. ihre Genesung von großer Bedeutung ist (zum Beispiel nicht mehr zu Rauchen, keinen Alkohol mehr zu trinken, oder die Ernährung umzustellen etwa auf gewisse Nahrungsmittel zu verzichten, dies auszuprobieren usf.). Wohingegen eine derartige Veränderung vom Kollektiv nicht erwartet werden kann – und vorhersehbar nicht generell unternommen wird, wenn gleich auch hier Veränderungen möglich sind, falls veränderte Rahmenbedingen geschaffen werden (Beispiel Rauchverbot in Lokalen) die sich entsprechend auf das Verhalten und im weiteren auch auf die Prognose im Hinblick auf das Auftreten von körperlichen gesundheitlichen Störungen oder im Hinblick auf das Auftreten von psychischen Störungen im Kollektiv auswirken wird. Auch spielt in Bezug auf das Erkennen des Wesentlichen im konkreten Fall in der Heilkunde die ärztliche Kunst eine Rolle (wie etwa der Arzt mit dem Patienten über dessen gesundheitliche Situation spricht). All dies kann sich auf die  Prognose für dieses Individuum von Bedeutung und Relevanz sein und sollte hier nicht nur das Ergebnis der Wissenschaft und ihrer Forschung und ihrer statischen Studien das alleinige Entscheidungskriterium sein.

Nachfolgend wird der Begriff der Prognose in verschiedenen Bereichen diskutiert:

In der Medizin werden zum Beispiel medizinische Prognosen über den Verlauf einer gesundheitlichen Störung (Krankheit) erstellt. Dabei liefern die medizinischen Leitlinien, wie diese in der medizinischen Wissenschaft entwickelt worden sind die Eckdaten für die Prognose. Dabei sollte man unterscheiden ob medizinischen Diagnosen aufgrund des klinischen Erscheinungsbildes gestellt worden sind, oder aufgrund von objektiven Befunden.*

Desgleichen werden in der Psychiatrie Prognosen bezüglich der Entwicklung einer psychischen Störung (Krankheit) erstellt. Und es werden in der psychiatrischen Wissenschaft Studien über die Wirkung von dieser oder jener Therapie, insbesondere über die Wirkung der Psychopharmaka systematisch in dieser Hinsicht untersucht.

Prognostisches Wissen ist aus der Erfahrung abgeleitetes Wissen. Es handelt sich dabei also um Wissen das nicht unmittelbar auf der Grundlage einer sinnlichen Wahrnehmung bzw. auf der Grundlage eines Objekts erlangt wird und auf dieser Grundlage überprüft bzw. verifiziert werden kann. Sondern es gründet sich solches Wissen in gewissen Bereichen auf Befunde, die sich auf ein Objekt bzw. auf einen körperlichen Befund beziehen. Das prognostische Wissen kann jedoch in der Regel nicht unmittelbar aus diesem Befund erkannt werden.

Und es gründet sich in anderen Bereichen das prognostische Wissen auf aus der Erfahrung abgeleitete Ideen, die überhaupt nicht auf ein Objekt zurückgeführt werden können, weil es sich dabei um bloße Ideen handelt.

Es handelt sich beim prognostischen Wissen also immer um aus der Erfahrung abgeleitetes Wissen und daher um beschränktes Wissen (vgl. mit Kant Zitat 3a).

In der Wissenschaft werden die Ergebnisse von Erfahrungen statistisch gezählt und leitet man aus diesen Erfahrungen Wahrscheinlichkeitsaussagen ab. Dieses Wissen wird entweder auf der Grundlage von objektiver Evidenz oder auf der Grundlage von subjektiver Evidenz erlangt und es werden auf der Grundlage dieses Wissens die Leitlinien entwickelt.

In den statistischen Studien erlangt man Wissen was für eine Folge (Wirkung / Ereignis) wie häufig geschieht, wenn man von einem gewissen Sachverhalt ausgeht. Man erlangt durch die wissenschaftlichen Studien also Wissen im Sinn der Gauß`schen Glockenkurve, also Wissen im Sinn der Normalverteilung. (Weiteres dazu in diesem Wikipedia Artikel)

Was jedoch im einzelnen Fall geschieht bzw. herauskommt, das kann man auf der Grundlage der Ergebnisse von wissenschaftlichen Studien nicht wissen.

Man kann nicht wissen, was im konkreten Fall in Zukunft geschehen wird.

Genau genommen weiß man, dass man in Bezug auf den konkreten Fall nichts konkretes weiß – dies im Sinne von Gewissheit.

Daher ist der weise Spruch von Sokrates: „ich weiß dass ich nicht weiß“ zutreffend. Genau genommen weiß man nur, dass man die Zukunft nicht vorhersagen kann. Gewiss ist nur, dass man nicht diesbezüglich nichts konkretes weiß. Natürlich darf man an etwas glauben und hoffen, aber es handelt sich dabei nicht um ein Wissen im Sinn der allgemein gültigen Gewissheit, sondern eben nur um subjektiv gültiges Wissen also um subjektives Wissen, somit um ein Fürwahrhalten (vgl. mit Kant Zitat 9), wenn man daran glaubt, also um einen Glauben oder um ein Meinen bzw. um eine Meinung – wenn man subjektiv von diesem Wissen nicht gänzlich überzeugt ist.

Zur Entscheidung die aus der Prognose abgeleitet wird – was man dabei bedenken sollte:

Wenn man vor einer schwerwiegenden Entscheidung steht, dann sollte man folgendens bedenken und berücksichtigen:

Die Wissenschaft kann nur beschränkt relevante Entscheidungsgrundlagen liefern.

Auch der beratende Arzt kann nur beschränkt relevante Entscheidungsgrundlagen liefern.

Da es sich bei dem zur Verfügung gestellten Wissen um Wissen handelt, das in der Praxis und in der Wissenschaft aus der Erfahrung abgeleitet worden ist, handelt es sich immer um beschränktes Wissen. Die Verantwortung liegt also immer beim Patienten. Der Patient muss die Verantwortung für die mit der Behandlung verbundenen Konsequenzen immer selbst tragen. Der Arzt kann dem Patienten die Verantwortung für die Entscheidung nicht abnehmen. Der Arzt kann nur, was seinen Bereich betrifft, wenn es ums Handeln geht bestmöglich handeln. Soweit es um die Beratung zu einer Behandlung geht, also um die Indikation, ist der bestmögliche Rat wahrscheinlich der, dass ein Arzt dem Patienten das rät, für was er sich selbst entschließen würde, wenn er vor derselben Entscheidung stehen würde. Aber nachdem der Arzt eine andere Person ist, der Arzt also die reale Situation des Patienten nur beschränkt kennt und überblickt und er individuell auch verschieden ist und er eventuell andere Wertvorstellungen hat und er daher in gewisser Hinsicht auch andere Sichtweisen vertritt und vieles von persönlichen Sichtweisen abhängt, sollte man sich nicht vorschnell einer anderen Meinung anschließen. Man kann sich die Meinung eines Arztes oder mehrerer Ärzte anhören, oder von sonstigen Personen die Meinungen und Sichtweisen anhören und deren Argumente erwägen und prüfen, aber entscheiden sollte man selbst. (vgl. mit Kant Zitat 11). Man soll also alle „für und wider“ auf die geistige Waagschale legen und erst dann selbst entscheiden. Dann kann man sagen, dass diese Person mündig ist, dass diese Person im Sinn der Aufklärung aufgeklärt ist.

Auch der Arzt kann die Zukunft nicht vorhersehen und daher ist genau genommen die Sache immer ungewiss. Was den Arzt betrifft, so kann man vom Arzt nur verlangen, dass er, was sein Handeln betrifft, er nach den Regeln der ärztlichen Kunst, also lege artis handelt. Dazu ist er verpflichtet. Wenn sich die Regeln im Laufe der Zeit ändern, dann kann sich auch sein diesbezügliches Handeln ändern bzw. ändert sich dann das was von ihm erwartet wird. Man erkennt damit, dass es sich dabei immer um ein relatives Wissen bzw. um ein beschränktes Wissen handelt.

Darüber hinaus kann der Arzt die Verantwortung nicht tragen. In Bezug auf das Risiko muss dieses immer der Patient tragen. Es kann dann „so“, oder „so“ herauskommen. Dafür trägt immer der Patient die Verantwortung. Daher sollte man als Patient die Sache gut überlegen für was man sich entscheidet, insbesondere wenn es um eine Entscheidung geht, die weitreichende Konsequenzen zur Folge hat.

Wenn man also vor einer schwerwiegenden Entscheidung steht, dann sollte man grundsätzlich bedenken, dass das Wissen, das die Wissenschaft und der beratende Arzt als Entscheidungsgrundlage liefert beschränkt ist. und man sollte die eigene Freiheit nützen sich für eine Sache zu entscheiden oder sich dazu nicht zu entscheiden.

Erkenntnistheoretisch bzw. philosophisch betrachtet sollte man berücksichtigen, dass man in Bezug auf die Zukunft und die zukünftigen Ereignisse nur Wissen hat das aus der Erfahrung abgeleitet worden ist. Man wird dann also bedenken, dass eine Idee nur regulativ und nicht konstitutiv ist (vgl. mit Kant Zitat 3a). Und man erkennt damit, dass es sich beim Wissen um die Prognose um eine aus der Erfahrung abgeleitete Idee handelt, die eine bloße Idee ist und die man daher nicht im Hier und Jetzt überprüfen kann, sondern, die nur auf der Grundlage des Verlaufs empirisch überprüft werden kann und man dann aus dem Verlauf erkennt, ob die ursprüngliche Idee die beste Idee war bzw. sie zutreffend war oder nicht zutreffend war und in welchem Ausmaß sie zutreffend ist bzw. zutreffend war.

Schlusswort:

Die Wissenschaft kann nicht alle Fragestellungen und alle Möglichkeiten der Behandlung gleich gut erforscht haben. Und insbesondere kennt die Wissenschaft nicht den individuellen Fall und kann sie sinnigerweise den individuellen Fall in ihren Studien auch nicht berücksichtigen. Es liegt in der Natur der Sache begründet, dass manche Behandlungsmethoden, manche Behandlungswege besser erforscht sind und andere weniger gut erforscht sind und daher weniger gut dokumentiert sind. Dies hängt auch damit zusammen, dass hinter den Behandlungsmethoden verschiedene Interessen stehen. Darüber hinaus kann die Wissenschaft nicht die individuelle Situation und den individuellen Sachverhalt der einzelnen Person bzw. des einzelnen Individuums berücksichtigen.

All dies sollte man bedenken bevor man sich entschließt und entscheidet. Letztlich sollte man also mündig sein (vgl. mit Kant Zitat 11) und man sollte die Möglichkeiten und Konsequenzen bedenken bevor man sich entscheidet und vor allem man sollte die eigene Freiheit nützen. (vgl. mit Kant Zitat 2)

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Zum den Begriffen: Wahrscheinlichkeit, Prognose, Forensische Psychiatrie siehe auch meinen Vortrag gehalten bei der

23. Tagung Forensische Psychiatrie in Wien, 2. Dez. 2016, Oberster Gerichtshof, Justizpalast, Festsaal

als PDF Datei

Grundsätzliches zum Begriff der Wahrscheinlichkeit und Prognose in der Forensischen Psychiatrie

Programm der Tagung als PDF Datei

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Weiteres* zu Prognose und Wahrscheinlichkeit, erläutert auf Grundlage der Philosophie von Immanuel Kant – in meinem Buch:

Diagnostik, Klassifikation und Systematik in Psychiatrie und Medizin

erschienen im April 2019 im Verlag tredition

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(letzte Änderung 18.03.2026, abgelegt unter: Medizin, philosophische Begriffe, Prognose, Psychiatrie, Wissenschaft, Forensische Psychiatrie)

zuletzt pos. 1 am 17.02.2026

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weiter zum Beitrag: Verantwortung

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weiter zum Beitrag: Entscheidung

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weiter zum Beitrag: Freiheit

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weiter zum Beitrag: Wahrscheinlichkeit

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