vitale Indikation

Eine vitale Indikation ist eine Indikation, die gegeben ist wenn eine diagnostische Maßnahme oder eine therapeutische Maßnahme zu einem gewissen Zeitpunkt dringend erscheint, weil sonst das Leben der betroffenen Person erheblich bedroht ist.

Man spricht daher bei großer Dringlichkeit von „Gefahr im Verzug“, falls in der Medizin oder in der Psychiatrie ein solcher Sachverhalt gegeben ist und es ist daher in diesem Fall die Indikation dringend gegeben.

In der Medizin kommt es nicht selten vor, dass eine vitale Indikation im Hinblick auf eine Operationsindikation gegeben ist, so etwa in der Chirurgie, in der Gynäkologie, in der Urologie, in der Unfallchirurgie, in der Neurochirurgie usf. Auch in anderen Bereichen kann eine dringende Indikation zu einer therapeutischen Maßnahme gegeben sein.

In der Regel ist die Dringlichkeit jedoch nicht so vital und man kann sich daher in einem solchen Fall gründlich überlegen, ob man die vom Arzt empfohlene Handlung bzw. Maßnahme an sich selbst sogleich durchführen lassen will. Man wird also in manchen Fällen zuwarten können – den weiteren Verlauf beobachten (allenfalls sich mit kurzfristigen Verlaufskontrollen begnügen) und nur bei Hinzukommen von entsprechend relevanten Befunden im Rahmen der Verlaufskontrollen sich für die ursprünglich empfohlene Therapie entscheiden. Der Faktor Zeit kann demgemäß in nicht wenigen Fällen genutzt werden und es kann sich im günstigen Fall der Patienten damit die therapeutische Handlung/Maßnahme/Therapie ersparen, weil eben erst der Verlauf erweisen wird, ob die angedachte Unternehmung dringlich ist, oder nicht dringlich ist und etwa weiter zugewartet werden kann. Mit anderen Worten: der Arzt kann in vielen Fällen für den konkreten Fall keine verlässliche Prognose angeben, sondern nur für viele Fälle bzw. nur für das Kollektiv, wie dies in den statistischen Studien erhoben worden ist.

Tatsächlich hat der Patient die Freiheit für die Entscheidung und trägt er letztendlich auch die Verantwortung und die Konsequenzen, die durch die Handlung bzw. die Behandlung (Therapie) entstehen.

Man soll sich also gründlich überlegen, zu was man sich, auf Grundlage der empfohlenen Indikation im Hinblick auf die vom Arzt angesagte Prognose entschließt. Man soll also mündig sein bzw. sich des freien Willens bewusst sein, und sich nicht vom unkritischen Wissenschaftsglauben leiten lassen.

Daher ist es unter Umständen ratsam eine zweite Meinung (second opinion) einzuholen oder sogar eine dritte um sich erst danach zu entschließen.

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(letzte Änderung 23.11.2019, abgelegt unter Diagnostik, Indikation, Medizin, Prognose, Psychiatrie, Therapie)

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