objektive Gewissheit

Objektive Gewissheit ist Gewissheit die auf der Übereinstimmung mit dem Objekte (vgl. mit Kant Zitat 9) beruht.

Es ist dies Gewissheit die sich auf Tatsachen bzw. auf Objekte gründet.

Beziehungsweise ist dies Gewissheit die auf Fakten bzw. auf einem Objekt beruht, das seinerseits allgemein gültig bzw. objektiv gültig bestimmt werden kann (vgl. mit Kant Zitat 9).

Demgemäß gründet sich die objektive Gewissheit auf objektive Befunde bzw. auf objektives Wissen.

In Bezug auf die Gewissheit muss man objektive Gewissheit von subjektiver Gewissheit unterscheiden, weil Wissen das auf objektiver Gewissheit beruht objektiv gültig bzw. allgemein gültig ist, wo hingegen subjektives Wissen bwz. persönliches Wissen nur für das jeweilige Subjekt bzw. nur für die jeweilige Person gültig ist.

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(letzte Änderung 29.05.2025, abgelegt unter: Begriff, Definition, Philosophie, Wissen)

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