Eine Beurteilung ist eine Entscheidung.
Durch die Beurteilung wird von einer Person entweder ein Ding oder ein Sachverhalt beurteilt.
Es wird bei der Beurteilung also ein Urteil von einer Person über ein Ding oder über einen Sachverhalt gefällt.
Das Urteilen der Person führt demgemäß zum Ergebnis, nämlich zur Beurteilung.
Dabei kann es sich bei dieser Beurteilung um eine Entscheidung handeln zu der jede besonnene Person gelangt, weil die Entscheidung sich auf ein Erfahrungsurteil gründet, oder es kann die Beurteilung eine Entscheidung sein, die sich auf ein Wahrnehmungsurteil gründet.
Im Fall eines Erfahrungsurteils ist die Entscheidung nämlich nur vom Objekt und nicht vom Subjekt abhängig was jedoch bei einem Wahrnehmungsurteil der Fall ist.
Diese Unterscheidung ist in vielen Bereichen von Relevanz. Dies ist etwa in der Medizin, in der Psychiatrie, in der Psychologie von Relevanz und es ist dies daher auch bei der Erstattung eines Gutachtens von Relevanz, ob die Entscheidung nur von objektiven Kriterien abhängig ist oder auch von subjektiven Kriterien, die durch das entscheidende Subjekt in die Entscheidung und damit in die Beurteilung mit einfließen.
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(letzte Änderung 23.1.2014, abgelegt unter Urteil, Gutachten, Definition)
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