Die Beurteilung ist der mentale Vorgang der zum persönlichen Urteil führt.
Dieser mentale Vorgang bzw. dieser mentalen Prozess endet mit einer Bewertung bzw. mit der persönlichen Entscheidung die das Urteil dieser Person bestimmt.
Die urteilende Person misst dem Sachverhalt oder der Sache also einen Wert bei, der zu dieser persönlichen Entscheidung geführt hat.
Man erkennt damit, dass der Prozess der Beurteilung – bzw. dass das Beurteilen der Sache oder des Sachverhalts – ein mentales Geschehen ist, das von einem Subjekt vorgenommen wird, und deswegen ist die Entscheidung primär nur subjektiv gültig, ausgenommen der Fall, in dem das von der Person erlangte Urteil respektive die erlangte Idee auf der „Ebene der Objekte“ überprüft werden kann, womit dann eben diese Idee , weil sie von Jedermann als zutreffend erkannt wird, allgemein gültig bzw. objektiv gültig ist, weil sie sich auf Fakten bzw. auf Tatsachen gründet.
Man kann deswegen auch sagen, dass die Beurteilung durch den mentalen Prozess der urteilenden Person entsteht.
Oder man kann sagen, dass die Beurteilung auf einer persönlichen Feststellung / auf einer persönlichen Bewertung / auf einer persönlichen Einschätzung / auf einer persönlichen Schätzung beruht.
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Bei der Beurteilung wird ein Erkenntnisobjekt beurteilt.
Dabei kann dieses Erkenntnisobjekt eine faktische Einheit sein oder es ist dies eine systematische Einheit.
Im zuerst genannten Fall gründet sich die Beurteilung auf ein Erfahrungsurteil im zweit genannten Fall auf ein Wahrnehmungsurteil.
Demgemäß ist die Beurteilung kann entweder objektiv gültig sein, oder sie ist nur subjektiv gültig, weil sie vom Subjekt abhängig ist – respektive weil sie von der urteilenden Person abhängig ist.
Man erkennt damit, dass die urteilende Person unbefangen sein sollte – sodass man sagen kann dass ihre Ansicht / Sichtweise / Einschätzung / Beurteilung – als zutreffend angesehen werden kann.
Dies ist etwa von Relevanz wenn eine Fachperson / Sachverständiger / Gutachter für das Gericht tätig ist.
Von einer diesbezüglichen Person ist – so wie von einem Zeugen Unbefangenheit zu fordern, damit die Beurteilung bzw. die Mitteilung als taugliches Beweismittel für die Wahrheitsfindung angesehen werden kann.
Weiteres zur Beurteilung:
Man muss bei der Beurteilung unterscheiden ob sie sich auf eine Tatsache bezieht oder auf eine Idee.
Im zuerst genannten Fall wird jede Fachperson zum selben Ergebnis gelangen, weil die Beurteilung hier objektiv gültig ist.
Im zweit genannten Fall, wenn die Beurteilung sich auf eine Idee bzw. auf eine Vorstellung gründet, ist nicht zu erwarten dass jede Person zur gleichen Vorstellung gelangt.
Dies ist etwa in der Rechtsprechung von Relevanz, wenn es in einem Rechtsverfahren um die Frage geht, ob die Beurteilung und damit das Urteil auf Tatsachen gegründet werden kann oder nur auf die jeweilige Argumentation.
In einem derartigen Fall kann der Sachverhalt nämlich nur durch die bessere Kausalitätskette bewiesen werden.
Beurteilung der gesundheitlichen Störung bzw. Krankheit in der Heilkunde:
Die Frage was beurteilt wird ist auch in der Medizin von Relevanz.
Ebenso in der Psychiatrie/Psychologie und Psychotherapie.
Falls es etwa um die Frage geht, ob die Diagnose in der Diagnostik allgemein gültig oder nur subjektiv gültig bestimmt werden kann.
Demgemäß ist dies auch bei der Erstattung von Gutachten von Relevanz, wenn es um die Frage geht ob die Expertise durch Fakten begründet werden kann, oder nur durch Ideen bzw. nur durch Argumente – wie sich diese aus einer gewissen Theorie ergeben durch das der Sachverhalt nachvollziehbar durch das jeweilige Konzept begründet werden kann bzw. durch das man den Sachverhalt auf die jeweilige Art und Weise verstehen und erklären kann.
In diesem Sinn ist es von fundamentaler Bedeutung und Konsequenz ob die Entscheidung nur von objektiven Kriterien abhängig ist, oder auch von subjektiven – nämlich durch Kriterien, die durch das entscheidende Subjekt in die Entscheidung und damit in die Beurteilung mit einfließen.
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(letzte Änderung 03.12.2024, abgelegt unter: Begriff, Definition, Diagnostik, Entscheidung, Gesundheit, Gutachten, Heilkunde, Medizin, Philosophie, Psychiatrie, Psychologie, Rechtsprechung, Urteil)
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