Unbefangenheit

Die Unbefangenheit gründet sich auf Neutralität.

Es ist dies die geistige Position, die sich nicht mit der Sichtweise einer Partei identifiziert.

Die unbefangene Person bleibt neutral, sie achtet auf die Neutralität.

Sie ist sich der Neutralität bewusst bzw. sie beachtet und bewahrt sie bewusst.

Sie stützt und stärkt weder die eine Seite/Partei/Person noch die andere.

Wer unbefangen ist identifiziert sich nicht.

Unbefangenheit ist nur gegeben falls keine Identifikation besteht.

Dies zeigt sich in Gesten, Worten, Einstellungen – somit in der Argumentation, in Taten bzw. in Handlungen.

Es zeigt sich dies nonverbal und verbal.

Die Desidentifikation ist die zentrale Voraussetzung der Unbefangenheit.

Hingegen bewirkt die Identifikation die Befangenheit.

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(letzte Änderung 30.11.2023, abgelegt unter: Begriff, Definition, denken, Gutachten, Klassifikation, Medizin, Objektivierung, Objektivität, Philosophie, Psychiatrische Gutachten, Psychologie, Rechtsprechung, Urteil, Wissenschaft).

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