Schätzung (Einschätzung)

Eine Schätzung (Einschätzung) ist eine Vorstellung, die auf einem Wahrnehmungsurteil beruht.

Demgemäß handelt es sich dabei um subjektives Wissen.

Und zwar völlig unabhängig davon, ob das Urteil von einer Fachperson/einem Richter/einem Gutachter/Sachverständigen oder von einem Laien- bzw. vom Gericht als urteilende Instanz usw. vorgenommen wird.

Dies ist so, weil der jeweilige Sachverhalt auf der Grundlage einer (persönlichen) Vorstellung/Idee/Konzept/Hypothese/Theorie im Bewusstsein der einzelnen Person entsteht bzw. durch den subjektiven Entscheidungsprozess entschieden wird was Sache ist bzw. wie der Sachverhalt zu beurteilen ist, und nicht auf Grundlage von Tatsachen.

Man kann auch sagen, dass es sich dabei jeweils um persönliches Wissen handelt, das auf der persönlichen Sichtweise beruht.

Der BegriffSchätzung“ beinhaltet in diesem Wort nämlich den „Wert“ des „Schatzes„/der Sache/des Sachverhalts bzw. geht es  hier darum diesen als Subjekt durch das eigenen Urteilen bzw. durch das eigene Überlegen zu beurteilen/ zu bestimmen/zu schätzen/abzuschätzen/einzuschätzen/zu bewerten.

Dies ist also das Urteil das eine Person der Sache/dem Sachverhalt/der zu beurteilenden Sache bzw. dem „Schatz“ beimisst/zuordnet um letztlich dessen Wert dadurch bzw. durch dieses Subjekt zu bestimmen.

Damit wird klar, dass diese Bewertung/Beurteilung/Bestimmung nur subjektiv gültig ist, ausgenommen die Fälle in denen das persönliche Urteil auf Fakten zurückgeführt werden kann, und dadurch ein allgemein gültiger Beweis geliefert werden kann.

Und es wird damit klar, welche Bedeutung bei einer Schätzung der Unbefangenheit zukommt.

Man denke hier zum Beispiel an ein Gutachten in dem der Sachverständige den Sachverhalt durch diese fachliche Expertise schätzt bzw. durch diese fachliche Beurteilung dem Gericht ein Beweismittel liefert.

Anmerkung: im Gegensatz zu einem Wahrnehmungsurteil ist ein Erfahrungsurteil – im Sinne von Immanuel Kant – objektiv gültig, weil der Wert der Sache/des Sachverhalts in einem derartigen Fall von allen Personen gleich erkannt bzw. festgestellt wird, weil hier die Sache demonstriert werden kann – womit es dann eben einen allgemein gültigen Beweis gibt – was bei einem Wahrnehmungsurteil bzw. bei einer Schätzung nicht der Fall ist.

Dies bedeutet dass bei einem Erfahrungsurteil die Bewertung bzw. die Beurteilung allgemein gültig respektive objektiv gültig ist, insofern die Bestimmung der Größe/des Sachverhalts auf Einheiten beruht die sich auf Tatsachen gründen.

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(letzte Änderung 17.04.2024, abgelegt unter: Begriff, Beweis, Definition, denken, Diagnostik, Diagnostizieren, Entscheidung, Erkennen, Erkenntnis, Evidenz, Gutachten, Heilkunde, Kognition, Konzept, Medizin, messen, Objekt, Psyche, Psychiatrie, Psychiatrische Gutachten, Psychologie, Psychosomatik, Psychotherapie, Rechtsprechung, Subjekt, Subjektivität, Theorie, Validierung, Wissenschaft, Urteil, Wissen, Wissenschaft)

zuletzt pos 1 am 28.03.2024

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