Feinbeurteilung (Detail-Beurteilung)

Eine Feinbeurteilung ist eine Beurteilung die den Sachverhalt im Feinen/im Detail beurteilt.

Man kann daher auch sagen, dass eine Feinbeurteilung eine Detail-Beurteilung ist.

Von der Feinbeurteilung kann man die Grobbeurteilung unterscheiden.

Dabei muss man unterscheiden, ob die Feinbeurteilung sich auf Fakten oder auf Ideen gründet.

Falls sich die Feinbeurteilung auf Fakten bezieht, ist eine objektiv gültige Beurteilung möglich, weil in diesem Fall durch die Demonstration von Tatsachen der allgemein gültige Beweis geliefert werden kann.

In einen Fall, in dem sich die Feinbeurteilung sich auf Ideen gründet, ist immer nur eine subjektiv gültige Beurteilung möglich – weil hier nur Ideen miteinander verglichen werden bzw. gibt es hier keinen allgemein gültigen Beweis.

In einem derartigen Fall kann man lediglich durch die bessere Argumentation überzeugen.

Hier beruht der Beweis auf der Plausibilität bzw. kann das kritische Publikum durch die besseren Argumente in ihrer Sequenz – so zum Beispiel durch die bessere Kausalitätskette – überzeugt werden, weil diese plausibler ist als die weniger plausible.

Man kann auch sagen, dass eine Feinbeurteilung die sich auf ein Wahrnehmungsurteil gründet das immer nur subjektiv gültig ist, wohingegen eine Feinbeurteilung die sich auf ein Erfahrungsurteil gründet objektiv gültig ist, weil es sich auf Fakten bzw. auf Tatsachen gründet.

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(letzte Änderung 03.12.2023, abgelegt unter: Begriff, Definition, denken, Entscheidung, Rechtsprechung, Urteil)

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