Wirklichkeit

Die Wirklichkeit ist die Realität.

Dies ist einerseits das was mir als Tatsache gegeben ist, und andererseits das was Vorstellung bezüglich der (vermeinten) Wirklichkeit in meinem Bewusstsein erscheint.

Im zuerst genannten Fall ist mit dem Begriff Wirklichkeit die objektive Wirklichkeit gemeint, im zweit genannten Fall die subjektive Wirklichkeit.

Ich kann auch sagen, dass die objektive Wirklichkeit mir tatsächlich gegeben ist, hingegen die subjektive Wirklichkeit als Vorstellung in meinem Bewusstsein als real gegeben erscheint.

Daher muss im konkreten Fall überprüft werden was tatsächlich gegeben ist bzw. was nur als Vorstellung im (eigenen) Bewusstsein erscheint.

Respektive was nur als Idee gegeben ist und daher als Wirklichkeit erscheint.

In einem derartigen Fall handelt es nur um einen Anschein der vortäuscht die Wirklichkeit durch Tatsachen abzubilden.

Etwa im Hinblick auf eine Prognose die durch ein Computerprogramm bzw. die durch eine Computer-Simulation am Modell „errechnet“ worden ist.

In jedem Fall muss also bei der Verwendung eines Modells kritisch geprüft werden, ob die „Berechnung“ respektive die errechneten Zahlen aussagekräftige Größen sind.

Unter einem anderen Blickwinkel betrachtet kann ich sagen: Man muss unterscheiden, ob mir das Erkenntnisobjekt tatsächlich/wirklich als Gegenstand schlechthin geben ist oder nur als Gegenstand in der Idee (vgl. mit Kant Zitat 7).

Die objektive Wirklichkeit ist nämlich die „Wirklichkeit“ wie sie durch die Demonstration von mir durch die Sinneswahrnehmung in Form von Tatsachen gesehen wird – und ebenso auch von anderen kundigen Personen.

Ich kann auch sagen, dass die objektive Wirklichkeit die Wirklichkeit ist, die von mir in Form der Fakten erkannt wird.

Hingegen ist die subjektive Wirklichkeit die „Wirklichkeit“, die von mir durch den Begriff der Idee und damit als die systematische Einheit der Idee erkannt wird, die in meinem Bewusstsein erscheint, falls ich die Merkmale der Idee vermittelt durch das Schema der Idee geistig auffasse (vgl. mit Kant Zitat 7).

Mit nochmals anderen Worten: Ich muss also unterscheiden, ob ein Sachverhalt mir als Gegenstand schlechthin tatsächlich gegeben ist – und ich diesen daher durch die Demonstration vorzeigen kann, oder ob der Gegenstand der Erkenntnis mir nur als Idee bzw. nur als Begriff der Idee gegeben ist und der daher nur als Vorstellung in meinem Bewusstsein – in Bezug auf zukünftige Realität erscheint.

In diesem Fall erscheint die Wirklichkeit nämlich als  „tatsächlich“ gegeben – ohne dass es dafür einen allgemein gültigen Beweis gibt.

Es ist also so, dass die objektive Wirklichkeit mir als Gegenstand schlechthin – im Sinne von Immanuel Kant – als Tatsache bzw. als Faktum und damit real bzw. wirklich gegeben ist, hingegen ist die subjektive Wirklichkeit mir nur als der Begriff der Idee bzw. nur als die systematische Einheit der Idee  – und damit nur als Gegenstand in der Idee – gegeben – insofern dieser in Bezug auf den gegenständlichen Sachverhalt in meinem Bewusstsein als „tatsächlich“ gegeben erscheint (vgl. mit Kant Zitat 7).

Man kann daher auch sagen, dass die Wirklichkeit zum Teil durch Erfahrungsurteile und zum anderen Teil durch Wahrnehmungsurteile – im Sinne von Immanuel Kant – erkannt wird (vgl. mit Kant Zitat 6).

Demgemäß gibt es einerseits die allgemeine (objektive) Wirklichkeit und andererseits die persönliche bzw. die subjektive Wirklichkeit.

Die subjektive Wirklichkeit ist hier also das was die jeweilige Person als Subjekt „tatsächlich“ erlebt.

Es ist dies also das, was als Inhalt im Bewusstsein der Person in Form des persönlichen Erlebens „wirklich gegeben“ erscheint.

Man kann auch sagen, dass dies als psychisches Phänomen im Bewusstsein der Person „als real gegeben“ erscheint.

Es handelt sich bei der subjektiven Wirklichkeit also um einen Inhalt der Psyche der im Bewusstsein der Person als „tatsächlich“ gegeben erscheint.

Dies kann sich z. B. auf eine Einsicht beziehen respektive auf eine (subjektive) Erkenntnis in Bezug auf einen gewissen Sachverhalt.

Man kann daher auch sagen, dass ein Teil der Wirklichkeit auf allgemein erkennbaren Tatsachen bzw. auf Fakten beruht, hingegen ein anderer auf der persönlichen Wahrnehmung bzw. auf der persönlichen Erscheinung (im eigenen Bewusstsein), der persönlichen Ansicht/der persönlichen Perspektive, der persönlichen Interpretation, der persönlichen Sichtweise, dem persönlichen Blickwinkel unter dem der Sachverhalt betrachtet wird etc.

Man kann auch sagen, dass der Begriff Wirklichkeit dem Begriff Realität entspricht.

Die Wirklichkeit ist also das was real ist, oder das von dem die Person überzeugt ist – und somit meint oder glaubt – dass es real sei.

Was wirklich ist bzw. was real ist besteht auf der Ebene der Objekte und ist somit als objektive Wirklichkeit für jedermann gegeben.

Oder es besteht die Wirklichkeit nur als subjektive Realität in der Vorstellung der Person, weil sie das, was sie als Wirklichkeit ansieht/erlebt für sie real und damit subjektive Wirklichkeit ist (Beispiel: Halluzination, Imagination). Hierbei handelt es sich also um eine leibhaftige Vorstellung der Person die nicht unbedingt mit der Wirklichkeit von jedermann etwas zu tun hat.

In diesem Fall handelt es sich bei der Wahrnehmung der Realität um eine Vorstellung somit – philosophisch betrachtet – um eine Idee von der die Person überzeugt ist, dass diese zutreffend ist. Es handelt sich hierbei also um eine Vorstellung von der Wertigkeit des Glaubens, wenn die Person gänzlich vom Zutreffen dieser Vorstellung überzeugt ist. Oder es handelt sich bei der Vorstellung um eine Meinung wenn die Person nicht gänzlich davon überzeugt ist (vgl. mit Kant Zitat 9). Für jede Person wirklich ist hingegen das was auf der Ebene der Objekte für jede besonnene Person einsichtig ist und damit augenscheinlich evident demonstriert werden kann. In diesem Fall ist ein allgemein gültiger Beweis möglich durch den aufgezeigt werden kann, dass diese Sichtweise objektiv gültig ist (Anmerkung: dies gilt zum Beispiel für einen Beweis in der Mathematik, für viele Bereiche der Physik und damit die Naturwissenschaften).

Wenn hingegen ein Sachverhalt nur durch Argumente unter Beweis gestellt werden kann (Anmerkung was für viele Fälle in in der Rechtsprechung, in der Philosophie und andere Bereiche des Wissens zutreffend ist), dann ist die Sichtweise nur subjektiv gültig (vgl. mit Kant Zitat 9 und Kant Zitat 7). In einem solchen Fall handelt es sich um subjektive Evidenz wohingegen im zuvor genannten Fall objektive Evidenz gegeben ist.

Betrachtungen über die Wirklichkeit aus der Sicht der Psychologie und Psychiatrie – auch im Hinblick auf die Psychologie und die Psychiatrie als Wissenschaften:

Eine Person befindet sich in Bezug auf ihr Bewusstsein bzw. ihre Bewusstheit im Hinblick auf die Wirklichkeit zwischen den Polen der vollkommenen Wachheit und dem Traum.

Weil die Wirklichkeit bei vielen Sachverhalten nicht an sich, also nicht als Objekt bzw. als nicht wirklich existentes Erkenntnisobjekt erfasst und begriffen werden kann, sondern nur auf der Ebene der Vorstellungen bzw. nur auf der Ebene der Ideen durch den Begriff der Idee erfasst bzw. erkannt werden kann, kommt es vor, dass ein und derselbe Sachverhalt von verschiedenen Personen unter Umständen unterschiedlich aufgefasst und verstanden wird.

Dies ist in der Psychiatrie und auch in der Psychologie (und Psychotherapie) und natürlich auch in vielen anderen Bereichen, etwa in der in Medizin bei vielen Sachverhalten von Relevanz.

Es kann also die Wahrnehmung der Wirklichkeit von der individuellen Sichtweise abhängen und in gewissen Fällen kann bei starker Abweichung der Sichtweise von einer Störung in der Realititätswahrnehmung gesprochen werden. Diese Abweichung kann so gravierend sein, dass man unter Umständen von einer überwertigen Idee spricht und es kann sich diese Abweichung so weit steigern, dass von einer Psychose etwa im Sinn von einer Paranoia oder von einem Wahn gesprochen wird.

Was wirklich ist kann in eindeutigster Form nur auf der Ebene der demonstrierbaren Objekte erkannt, vorgeführt und damit demonstriert werden. In einem solchen Fall spricht man von Objektivität bzw. von Gewissheit. In einem solchen Fall handelt es sich bei der Evidenz um augenscheinliche bzw. um objektive Evidenz.

Wenn etwas nur auf der Ebene der Vorstellungen vorgeführt bzw. nur auf dieser Ebene erklärt und erläutert werden kann und damit nicht augenscheinlich evident demonstriert werden kann, handelt es sich um einen Sachverhalt der nicht unbedingt von allen Personen gleich bzw. als wirklich zutreffend angesehen wird. In einem solchen Fall wird die Wirklichkeit auf der Grundlage von subjektiver Evidenz erkannt bzw. handelt es sich dabei um subjektives Wissen und nicht um objektives Wissen. In einem solchen Fall handelt es sich beim Wissen immer um beschränktem Wissen das mehr oder weniger gültig ist und das daher nur relativ gültig ist.

Man kann also in einem solchen Fall an die subjektive Wirklichkeit glauben bzw. handelt es sich bei diesem Wissen um ein Wissen vom Grad des Glaubens bzw. um eine Meinung.

Dies trifft unter anderem auch auf den Wissenschaftsglauben zu, wie er in unserer Zeit, also im 21. Jahrhundert, etwa in der Medizin, in der Psychiatrie (Psychologie) und in anderen Bereichen stark verbreitet ist und sich etwa im Glauben an gewisse medizinische Theorien und auch im Glauben an gewisse psychiatrische Theorien zeigt.

.

(letzte Änderung am 28.04.2024, abgelegt unter: Definition, Philosophie, Realitätswahrnehmung, philosophische Begriffe, Wissenschaft)

zuletzt pos. 1 am 08.01.2023

………………………………………..

weiter zum Beitrag: Realitätswahrnehmung

………………………………………….

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert