Das psychopathologische Denken ist das Denken wie es bezüglich der psychopathologischen Phänomene, von in der Psychiatrie tätigen Ärzten, im Hinblick auf die psychischen Störungen erkannt und entwickelt worden ist.
Man kann auch sagen, dass das psychopathologische Denken das Denken in der Psychiatrie ist, wie es auf Grundlage der Phänomenologie, durch die Psychopathologie zum systematischen Erkennen der krankheitswertigen Erscheinungen der Psyche geführt hat.
Es ist das psychopathologische Denken also die diagnostische Methode der Psychiatrie als empirische Wissenschaft, um dadurch die unterschiedlichen psychopathologischen Phänomene und ebenso die unterschiedlichen psychischen Symptomenkomplexe psychopathologisch begründet zu bestimmen.
Demgemäß kann man in der Psychiatrie als empirischer Wissenschaft die krankheitswertigen Erscheinungen der Psyche aufgrund der unterschiedlichen klinischen Erscheinungen systematisch zu erkennen/diagnostizieren und klassifizieren.
Ebenso kann man sagen, dass das psychopathologische Denken das fachärztliche Denken in der Psychiatrie ist, das die unterschiedlichen psychischen Symptomenkomplexe infolge der unterschiedlichen klinischen Erscheinungsbilder erkennt respektive durch die verschiedenen psychischen Symptomenkomplexe diese nach einem System geordnet und klassifiziert hat.
Man konnte in der Psychiatrie somit auf Basis der Psychopathologie durch das psychopathologische Denken die unterschiedlichen psychopathologischen Phänomene erkennen und infolge die unterschiedlichen typischen psychischen Symptomenkomplexe durch die man die unterschiedlichen Entitäten systematisch – in der psychiatrischen Diagnostik bestimmen und gemäß der psychiatrischen Klassifikation systematisch klassifizieren konnte.
Daher gründet sich das psychopathologische Denken auf die krankheitswertigen Erscheinungen der Psyche, nämlich auf die psychopathologischen Phänomene, durch die die jeweilige psychische Störung durch die die psychiatrische Diagnose systematisch bestimmt werden kann bzw. die krankheitswertige Störung der Psyche durch die entsprechende psychiatrische Kategorie systematisch klassifiziert werden kann.
Deswegen ist das psychopathologische Denken psychopathologisch fundiert, und es wird damit deutlich, dass die psychiatrische Diagnostik und die psychiatrische Klassifikation auf der psychiatrischen Systematik beruhen.*
Es handelt sich hierbei also um ein Denken und Wissen (in der Psychiatrie) das subjektives Wissen ist, das auf Grundlage der Phänomenologie bzw. auf Grundlage der Psychopathologie durch das systematische Studium der psychischen Störungen erlangt worden ist.
Dadurch können in der psychiatrischen Praxis und in der psychiatrischen Wissenschaft die unterschiedlichen psychischen Störungen auf Basis eines rational begründeten Systems in der psychiatrischen Diagnostik erkannt und in der psychiatrischen Klassifikation bestimmt bzw. klassifiziert werden.
Durch das psychopathologische Denken werden nämlich die einzelnen Merkmale der psychischen Störungen, sprich die psychopathologischen Phänomene systematisch erkannt, wie sie infolge der klinischen Erscheinung bzw. infolge der klinischen Erscheinungsbilder erkannt werden.
Daher können durch das psychopathologische Denken die psychischen Symptomenkomplexe und damit die psychiatrischen Diagnosen aufgrund der klinischen Erscheinungen durch die vernünftige Überlegung – somit auf Grundlage des fachlichen Verstandes und der (reinen) Vernunft (vgl. mit Kant Zitat 10) erkannt und bestimmt werden.
Man erkennt damit, dass die psychiatrische Diagnostik, die psychiatrische Klassifikation und die psychiatrische Systematik auf dem psychopathologischen Denken beruhen.
Es ist das psychopathologische Denken also das Denken, wie es in der Psychiatrie von praktisch tätigen Ärzten, in Bezug auf die krankheitswertigen Erscheinungen der Psyche erkannt und infolge weiter entwickelt worden ist und zur wissenschaftlich fundierten systematischen psychiatrischen Diagnostik geführt hat.*
Man kann also berechtigt sagen, dass das Erkennen in der Psychiatrie psychopathologisch begründet ist, wie dies Karl Jaspers bereits als junger Psychiater (vgl. mit Jaspers Zitat 11) erkannt und später ab der 4. Auflage in seinem Buch „Allgemeinen Psychopathologie“, durch die Philosophie von Immanuel Kant näher begründet, beschrieben hat (vgl. mit Jaspers Zitat).
Erkenntnistheoretisch betrachtet findet man, dass das psychopathologische Denken sich auf systematische Einheiten im Sinne von Immanuel Kant gründet.*
Es gründet sich das psychopathologische Denken nämlich auf den Begriff der Idee, der im Bewusstsein der Fachperson als systematische Einheit der (psychiatrischen) Idee erscheint, falls diese die Merkmale der Idee durch das Schema der Idee geistig auffasst (vgl. mit Kant Zitat 7 und Jaspers Zitat).*
Ebenso kann man sagen, dass das psychopathologische Denken sich auf die psychopathologischen Begriffe und deren Relationen zueinander gründet, insofern diese diagnostischen Einheiten durch ihre gegenseitigen Bezüge dialektisch begründet sind.
in diesem (diagnostischen) System (der Psychiatrie) als systematische Einheiten erkannt werden bzw. sie als die Begriffe dieser Ideen im Bewusstsein der erkennenden Fachperson erscheinen, falls diese die Merkmale der Idee durch das Schema der Idee geistig auffasst (vgl. mit Kant Zitat 7).*
Ebenso kann man sagen: das psychopathologische Denken gründet sich auf psychiatrische Ideen, die von klinisch tätigen Ärzten/Psychiatern – im Rahmen der Beschäftigung mit den psychisch Kranken – entwickelt worden sind, und durch die man die unterschiedlichen psychischen Störungen (psychischen Krankheiten) in der psychiatrischen Diagnostik systematisch erkennen und bestimmen kann.
Man kann als Psychiater durch das psychopathologische Denken also die einzelnen psychopathologischen Phänomene und ebenso die psychischen Symptomenkomplexe der unterschiedlichen psychischen Störungen gemäß dem angewandten diagnostischen System – etwa gemäß der psychiatrischen ICD-10 Klassifikation – systematisch bestimmen, falls die aufgefundenen Merkmale der diagnostischen Einheit hinreichend genügen.
Psychiater haben nämlich in der psychiatrischen Klinik empirisch begründet ein System aus psychiatrischen Begriffen entwickelt und definiert, gemäß dem sie die unterschiedlichen krankheitswertigen Erscheinungen der Psyche phänomenologisch – oder man kann auch sagen – psychopathologisch begründet in der psychiatrischen Diagnostik erfassen bzw. in der psychiatrischen Klassifikation klassifizieren können.
Im konkreten Fall entsteht in der psychiatrischen Praxis im Bewusstsein des Psychiaters bzw. der Psychiaterin eine solche Idee in Bezug auf die kranke Psyche der untersuchten Person, falls sie durch ihre vernünftige Überlegung die Begriffe der Ideen, nämlich die einzelnen Begriffe der psychopathologischen Phänomene und auch die des ganzen psychischen Symptomenkomplexes auf Grundlage ihres psychiatrischen Wissens durch den Vergleich ihrer Ideen und durch das Gewichten der Ideen erkennt.
Es erkennt die Fachperson hier also die krankheitswertigen psychischen Auffälligkeiten auf Grundlage der klinischen Erscheinung kraft ihres fachlichen Wissens durch ihre denkende Anschauung und unter Führung der Ideen, wie dies der Psychiater und Philosoph Karl Jaspers auf Basis der Philosophie von Immanuel Kant realisiert hat (vgl. mit Jaspers Zitat).
Man kann daher berechtigt sagen, dass das Erkennen bzw. das psychopathologische Denken in der Psychiatrie auf der philosophischen Methode der Dialektik beruht (vgl. mit Jaspers Zitat 12).
Dabei erkennt die Fachperson in der psychiatrischen Diagnostik die zutreffende diagnostische Einheit durch den passenden psychopathologischen Begriff.
Es wird in der Psychiatrie das psychiatrische Wissen von der Fachperson also durch ihr psychopathologisches Denken erlangt (vgl. mit Jaspers Zitat 11) und es kann dieses Wissen in weiterer Folge in der psychiatrischen Wissenschaft – so wie es durch die Statistik durch viele Fälle gewonnen worden ist – systematisch studiert werden.
Dabei handelt es sich beim psychopathologischen Denken – erkenntnistheoretisch bzw. philosophisch – betrachtet um ein systemisches Denken das auf bloßen Ideen im Sinne von Immanuel Kant beruht.
Man kann auch sagen: es handelt sich dabei um ein fachliches Denken das auf transzendentalen Ideen beruht, insofern das Zutreffen der jeweiligen psychiatrischen Idee auf den konkreten Sachverhalt nicht physisch bzw. nicht biologisch (physiologisch/bildgebend oder durch sonst eine physische Methode) überprüft werden kann. Vielmehr kann die jeweilige diagnostische Einheit/psychiatrische Diagnose nur durch das Abwägen der Ideen und daher nur dialektisch – und somit nur subjektiv gültig überprüft werden.
Man kann in Bezug auf das Denken in der Psychologie (Kosmologie und Theologie) (vgl. mit Kant Zitat 8a) – und ebenso auch in Bezug auf das fachliche Denken in der Psychiatrie sagen, dass es sich dabei um ein systemisches Denken handelt das auf regulativen Begriffen bzw. auf transzendentalen Einheiten beruht.
Daher kann man unter Bezug auf die Philosophie von Immanuel Kant auch sagen, dass das psychopathologische Denken und damit das psychiatrische Denken als Folge der klinischen Erfahrung und der vernünftigen Überlegung im Umgang mit psychisch Kranken entstanden ist.
Ebenso kann man sagen, dass die in der Psychiatrie tätigen Fachleute durch ihre denkende Anschauung und unter Führung von Ideen (vgl. mit Jaspers Zitat) die unterschiedlichen, krankheitswertigen psychischen Auffälligkeiten durch ihre rationalen Überlegungen sinnvoll gegliedert und gemäß ihrer (reinen) Vernunft klassifiziert haben.
Man erkennt hier also, dass dieses fachliche Wissen auf der Grundlage der klinischen Erfahrung und der reinen Vernunft entstanden ist, insofern durch das Gewichten (Ponderieren) der Ideen die Definitionen der psychiatrischen Begriffe bzw. der psychopathologischen Begriffe entstanden sind.
Es erkennt eine fachkundige Person in der Psychiatrie eine psychische Störung also durch die philosophische Methode der Dialektik indem sie auf der Ebene ihrer Vorstellung bei Vergleich der gewonnenen Ideen entscheidet welche Vorstellung zutreffend ist.
In diesem Sinn hat im Abendland in der Heilkunde in der Zeit der Aufklärung das dialektische psychopathologische Denken und damit das psychiatrische Denken mit dem französischen Philippe Pinel (vgl. mit Pinel Zitat 1 und Pinel Zitat 2) seinen Anfang genommen, wenngleich es in jener Zeit den Begriff Psychiatrie noch gar nicht gegeben hat.
Philippe Pinel hatte nämlich in Bezug auf den Wahnsinn bzw. die Manie erste charakteristische psychische Symptomenkomplexe beschrieben (vgl. mit Pinel Zitat 1 und Pinel Zitat 2).
Auf diese Art und Weise können die unterschiedlichen krankheitswertigen Erscheinungen der Psyche durch die denkende Anschauung und unter Führung von Ideen in Bezug auf definierte Typen durch das Schema der Idee erkannt werden, wenngleich ich (als Fachperson) das Ganze als Idee nicht geradezu erkennen kann (vgl. mit Jaspers Zitat).
Und es können daher die psychischen Sachverhalte je nach Sichtweise der Fachperson unter verschiedenen Gesichtspunkten (vgl. mit Jaspers Zitat 11) betrachtet und auf der „Ebene der Ideen“ – bzw. auf der Ebene ihrer Vorstellungen – subjektiv gültig abgewogen bzw. ponderiert werden, und kann damit subjektiv gültig durch das psychopathologische denken (vgl. mit Jaspers Zitat 11) entschieden werden was zutreffend ist.
Diesen Sachverhalt hat der Psychiater und Philosoph Karl Jaspers nach Vertiefung seines eigenen Grundwissens auf Grundlage der Philosophie von Immanuel Kant realisiert und in seinem Buch „Allgemeine Psychopathologie“ (ab der 4. Auflage) aufgezeigt (vgl. mit Jaspers Zitat 14a).
Auf dieser Grundlage entwickelte sich die Psychiatrie als eigenständige empirische Wissenschaft und später dann als ihre Zweige die Forensische Psychiatrie und die biologische Psychiatrie.
Während das psychologische Denken in der Psychologie sich auf die verstehbaren Zusammenhänge der psychischen Phänomene und damit auf die verstehbaren psychologischen Ideen gründet, werden in der Psychiatrie durch das psychopathologische Denken die psychopathologischen Phänomene und ebenso die psychischen Symptomenkomplexe der psychischen Störungen durch die entsprechenden psychiatrischen Ideen erkannt.
Dabei können die Zusammenhänge bei den psychischen Störungen zum Teil psychologisch bzw. psychopathologisch begründet verstanden und erklärt werden, wohingegen dies bei anderen psychischen Störungen nicht möglich ist, weil hier das Auftreten der psychischen Störung zum Teil durch eine biologische Ursache bzw. durch eine körperliche Ursache oder durch eine sonstigen Ursache erklärt werden muss.
Daher können gewisse Verhaltensauffälligkeiten, die in der Forensische Psychiatrie für die Rechtsprechung beurteilt werden, nur durch medizinische/biologische Gründe erklärt und verstanden werden (z. B. das Auftreten von gewissen psychischen Störungen im Alter im Hinblick auf die Geschäftsfähigkeit, die Testierfähigkeit usf.).
Das psychologische Denken hat also von psychologischen Ideen seinen Ausgang genommen und es wird daher das psychologische Denken in der Psychologie gelehrt und vermittelt.
Wohingegen in der Psychiatrie das psychopathologische Denken von werdenden Fachärzten/Assizenzärzten im Umgang mit den psychisch Kranken erworben wird und im Rahmen der praktischen Tätigkeit als Facharzt/Fachärztin weiter entwickelt wird.
Daher erlangen Fachpersonen in der Psychiatrie zwar auch einen Teil ihres Wissens, in diesem Sinn auf der Grundlage ihres normalen psychischen Verstehens wie sie es in ihrem bisherigen Leben erworben haben – und können sie damit normal psychisch verständlich gewisse psychische Störungen und die damit auftretenden Reaktionen erklären. Es können also gewisse psychische Erscheinungen, wie sie bei psychischen Störungen vorkommen normal verständlich psychisch bzw. psychologisch verstanden und erklärt werden.
Oder es können diese durch die Anwendung einer gewissen psychologischen Theorie verstanden werden – und kann man dadurch gewisse Reaktionen erklären.
Andere psychische Störungen können jedoch nicht auf der zuvor genannten Basis verstanden und erklärt werden und geht man hier davon aus dass biologische Gründe die wesentlichen Faktoren der komplexen Ursache der psychischen Störung sind.
Demgemäß dominieren hier bei diesen psychischen Störungen – etwa bei der Schizophrenie, bei der Demenz, beim organischen Psychosyndrom und bei anderen psychischen Störungen biologische Theorien im Hinblick auf die Ursache.
Man versteht hier also das Auftreten der psychischen Störung primär als Folge einer Störung auf der Ebene des Nervensystem bzw. der neuronalen Funktion.
Es ist hier also das Verständnis der Biologie bei der kranken psychischen Funktion wesentlich um dadurch das Auftreten der psychischen Störung zu erklären.
In diesem Sinn kann ein Teil der psychischen Störungen und das Auftreten von gewissen psychopathologischen Phänomenen, wie etwa das einer formalen Denkstörung, oder das einer inhaltlichen Denkstörung bei einer Schizophrenie oder das psychische Phänomen eines Wahns bzw. einer Paranoia und auch das einer Demenz oder das eines Delirs biologisch erklärt und verstanden werden, wohingegen eine „normale“ oder „normal-psychologisch“ verstehbare psychische Störung durch allgemein einsichtige Gründe erklärt werden kann.
Das bedeutet, dass man in der Psychiatrie – so wie in der Psychologie gewisse Zusammenhänge auf der Grundlage des normalen Erlebens verstehen und erklären kann, wohingegen andere Zusammenhänge in der Psychiatrie nur biologisch oder durch sonstige Gründe verstanden und erklärt werden können.
Diese Gegebenheiten bildeten die Ausgangslage für die Entwicklung der Psychiatrie und weisen daher dem psychopathologischen Denken den besonderen Stellenwert in der Diagnostik zu – hingegen dominiert im Hinblick auf die Ursache der psychischen Störung zum Teil das biologische Denken.
Und es bildet dieser Sachverhalt auch die Ausgangslage für die Forensische Psychiatrie, die etwa die Fragen des Gerichts zur Schuldfähigkeit, Diskretionsfähigkeit, Dispositionsfähigkeit, zur Frage der Geschäftsfähigkeit, Testierfähigkeit, Arbeitsfähigkeit respektive Arbeitsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit, Minderung der Erwerbsfähigkeit usf. zu beantworten hat.
Dieser Sachverhalt ist somit nicht nur für die Psychiatrie von Relevanz, sondern es ist dies auch für die Gerichte bzw. für die Rechtsprechung von Relevanz, insofern Richter mit der Frage befasst sind wen sie als Sachverständigen für die Erstattung eines Gutachtens in einem konkreten Fall bestellen sollen.
Es macht nämlich einen Unterschied, ob ein Richter einen gerichtlich beeideten und zertifizierten psychologischen Sachverständigen oder einen gerichtlich beeideten und zertifizierten psychiatrischen Sachverständigen zur Beantwortung ein und der selben Frage bestellt, weil jeder dieser Sachverständigen den Sachverhalt auf der Grundlage seines fachlichen und (klinischen) Wissens beurteilt.
Und wie hiermit aufgezeigt worden ist – gibt es einen großen grundsätzlichen Unterschied zwischen einem klinischen Psychologen der primär Psychologe ist und einem (klinischen) Psychiater der primär Arzt ist und seine Facharztausbildung in der psychiatrischen Klinik absolviert hat.
Weil es also diesen Unterschied zwischen einem klinischen Psychologen und einem (klinischen) Psychiater gibt kann man auch verstehen, warum es in vielen Fällen einen großen Unterschied zwischen einem psychologischen Gutachten und einem psychiatrischen Gutachten gibt und diese Fachleute zu unterschiedlichen Sichtweisen in ihren Gutachten gelangen.
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Weiteres* zu dieser Thematik auf Grundlage der Philosophie von Immanuel Kant in meinem Buch:
Diagnostik, Klassifikation und Systematik in Psychiatrie und Medizin
erschienen im April 2019 im Verlag tredition
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(letzte Änderung 22.11.2022, abgelegt unter: denken, Psychiatrie, Definition, Gutachten, Forensik, Forensische Psychiatrie)
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