Urteil

Das Urteil ist das Ergebnis des mentalen Prozesses der zur Entscheidung geführt hat.

Man kann daher auch sagen, dass das Urteil auf dem Prozess der Untersuchung und der Unterscheidung beruht, der letztlich nach Beachtung und Berücksichtigung aller relevanten Faktoren/Tatsachen/Kriterien zu diesem Ergebnis geführt hat.

Dabei beruht das Urteil auf der Betrachtung und Beurteilung des Sachverhalts durch die urteilende Person, die letztlich durch ihren mentalen Prozess zur zutreffenden Entscheidung gelangt ist.

Beim Prozess der Beurteilung bzw. bei der Urteilsbildung wird nämlich eine Vorstellung mit anderen Vorstellungen verglichen. Man kann auch sagen, dass durch das Vergleichen und Gewichten der Ideen  (Ponderieren der Ideen) letztlich die Entscheidung und damit das Urteil erlangt wird.

Mit anderen Worten kann man sagen, dass auf diesem Weg der Beurteilung der Sachverhalt letztlich entschieden wird bzw. damit das Urteil erlangt wird.

Dabei muss man unterscheiden, ob das Urteil sich auf ein Objekt und damit auf eine faktische Einheit gründet, und deswegen der Sachverhalt auf der „Ebene der Objekte“ entschieden werden kann. Man kann in einem derartigen Fall sagen, dass das Urteil auf Grundlage von Fakten bzw. auf der Grundlage von Tatsachen entschieden wird.

Oder das Urteil gründet sich auf eine Vorstellung und damit auf eine Idee (vgl. mit Kant Zitat 7), die nicht durch Fakten begründet und entschieden werden kann.

In einem derartigen Fall kann ich das Urteil nur durch Argumente bzw. nur durch die Argumentation begründen, wohingegen im zuvor genannten Fall ein allgemein gültiger Beweis möglich ist respektive kann in einem derartigen Fall  der Sachverhalt durch die Demonstration von Tatsachen allgemein gültig bewiesen werden.

Ein Sachverhalt der durch eine Idee erkannt wird – hat den Grad des Wissens entweder vom Grad eines Glaubens oder vom Grad einer Meinung.

Wohingegen nur Wissen das auf Tatsachen bzw. auf Fakten beruht den Grad der Gewissheit hat.

Erkenntnistheoretisch bzw. philosophisch betrachtet wird das Urteil durch die systematische Einheit der Idee bzw. durch den Begriff der Idee erkannt, wenn die urteilende Person die Merkmale der Idee vermittelt durch das Schema der Idee geistig auffasst (vgl. mit Kant Zitat 7).

Das Urteil wird also durch das Vergleichen und Gewichten der Ideen bzw. auf Grundlage von  Vorstellungen erlangt, die miteinander verglichen werden. Immanuel Kant spricht daher vom Ponderieren der Ideen.

Man kann auch sagen, dass das Urteilen auf dem Denken der Person beruht bzw. dass dieser mentale Prozess auf der der Überlegung, dem Nachdenken und der geistigen Prüfung beruht die letztlich zur Entscheidung und damit zum passenden Urteil gelangt.  Diesen Vorgang kann man als Urteilsfindung bezeichnen.

Man muss grundsätzlich also unterscheiden, ob man das Urteil letztlich auf der „Ebene der Objekte“ durch die Demonstration von Tatsachen überprüft werden kann, womit es sich dann um ein Erfahrungsurteil im Sinne von Immanuel Kant handelt, oder ob dies nicht möglich ist bzw. das Urteil auf einem Wahrnehmungsurteil im Sinne von Immanuel Kant beruht.

Demgemäß bezieht sich das empirische Urteil im zuerst genannten Fall auf eine faktische Einheit, hingegen im zweit genannten Fall auf die systematische Einheit der Idee (vgl. mit Kant Zitat 7), die hier nicht auf der „Ebene der Objekte“ überprüft werden kann.

Man kann auch sagen:

Das Urteil ist im zuerst genannten Fall objektiv gültig, vorausgesetzt, dass es von den richtigen Voraussetzungen ausgegangen ist. Im zweit genannten Fall ist es jedoch nur subjektiv gültig, weil die Voraussetzungen des Urteils –  jedenfalls zum Teil im Subjekt gelegen sind. Daher ist ein derartiges Urteil nicht allgemein gültig – sondern nur subjektiv gültig (vgl. mit Kant Zitat 9).

Man kann also festhalten, dass das Urteil nur dann allgemein gültig ist, falls die Kriterien respektive die Voraussetzungen des Urteils auf Tatsachen bzw. auf einem Objekt beruhen, weil nur in diesem Fall alle Urteile untereinander übereinstimmen (vgl. mit Kant Zitat 9).

Immanuel Kant hat aufgezeigt, dass wir ein Erkenntnisobjekt das uns als Gegenstand schlechthin (vgl. mit Kant Zitat 7) bzw. als Tatsache gegeben ist objektiv gültig und daher allgemein gültig erkennen, weil in diesem Fall alle Urteile untereinander übereinstimmen (vgl. mit Kant Zitat 9). Das heißt in diesem Fall stimmen die Urteile untereinander überein, weil die entscheidenden Kriterien durch das Objekt bzw. durch das Erkenntnisobjekt bestimmt sind. Daher werden die Kriterien des Urteils von allen vernünftig denkenden Personen gleich erkannt und es ist diese Entscheidung bzw. dieses Urteil damit allgemein gültig respektive objektiv gültig.

Wahrheit aber beruht auf der Übereinstimmung mit dem Objekte, in Ansehung dessen folglich die Urteile eines jeden Verstandes einstimmig sein müssen (consentientia uni tercio, consentiunt inter se) …“ (vgl. mit Kant Zitat 9).

Hingegen erkennen wir ein Erkenntnisobjekt das uns nur als Gegenstand in der Idee (vgl. mit Kant Zitat 7) gegeben ist, oftmals nicht gleich, weil hier subjektive Voraussetzungen/Kriterien das Urteil mitbestimmen.

Ein Urteil beruht entweder auf der Analyse oder auf der Synthese oder auf beidem

Wie man sich überzeugt beruht ein Urteil entweder auf einer Analyse oder auf einer Synthese oder auf beidem, und es handelt sich sodann um ein kombiniertes Urteil.

Je nach dem sich ein Urteil auf eine Analyse, oder eine Synthese gründet, spricht man von einem analytischen Urteil oder von einem synthetischen Urteil.

Ein analytisches Urteil kann objektiv gültig sein, oder nur subjektiv gültig sein, je nach dem auf was die Analyse sich bezieht. Ein synthetisches Urteil ist immer nur subjektiv gültig, weil eine Synthese von einem Subjekt vollzogen wird und daher ein solches Urteil immer von den Voraussetzungen abhängig ist, die im Subjekt gelegen sind (vgl. mit Kant Zitat 7).

Wenn ein Urteil aus einer Sequenz von mehreren einzelnen Urteilen besteht dann kann man von einem komplexen Urteil sprechen. So ist etwa ein Wahrnehmungsurteil ein komplexes Urteil, wohingegen ein Erfahrungsurteil ein einfaches Urteil sein kann.

Neurobiologisch betrachtet beruht ein Urteil auf der Ebene des Nervensystems auf der neuronalen Funktion bei der ein Übergang von einem Funktionszustand – infolge der Assoziation – zu einem anderen stattfindet. Man kann hier auch vom Übergang eines neuronalen Musters in ein anderes sprechen, wobei dieser Übergang auf der Kognition des Lebewesens beruht.

Im Hinblick auf eine Störung in der Bildung des Urteils kann man sagen, dass eine Störung in der Assoziation, also eine Assoziationsstörung zum falschen bzw. zum nicht angemessenen Urteil führt – und es kann dies bei einem Menschen – so wie er in der Psychiatrie (Psychologie) untersucht und beurteilt wird – die Folge einer psychischen Störung oder die Folge der geistigen Behinderung sein.

Diskussion von Urteilen in unterschiedlichen Bereichen:

In der Mathematik oder in der Geometrie gründet sich das Urteil auf Entscheidungskriterien, die demonstiert werden können. Es ist hier also durch die Demonstration ein allgemein gültiger Beweis möglich.

Auch in der Medizin gibt es Erkenntnisse und damit Urteile, die objektiv gültig und damit allgemein gültig sind, weil sie sich auf einen objektiven Befund gründen (Beispiel: Nachweis eines Knochenbruchs durch das Röntgenbild). Andere medizinische Entscheidungen und damit Urteile – ob etwa ein gewisses Symptom oder Phänomen vorliegt sind nur subjektiv gültig

In der Psychiatrie (Psychologie) gründet sich praktisch jedes fachliche Urteil auf subjektives Wissen, weil es sich auf psychische Symptome und psychische Phänomene bezieht.

In der Rechtsprechung sind gewisse Urteile allgemein gültig, weil sie sich auf objektiv feststellbare Tatsachen gründen. Andere richterliche Urteile wie sie bei Gericht gefällt werden sind jedoch nur subjektiv gültig, weil sie der subjektiven Beweiswürdigung unterliegen.

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(letzte Änderung 31.01.2023, abgelegt unter: Begriff, Definition, Forensik, Forensische Psychiatrie, Gutachten, Philosophie, Rechtsprechung, Urteil)

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