Eine psychische Erscheinung ist eine Erscheinung die sich als Ausdruck der Psyche manifestiert.
Demgemäß ist die psychische Erscheinung entweder ein normales psychisches Phänomen oder ein psychopathologisches Phänomen oder eine sonstige Erscheinung, die sich also momentaner Inhalt des Seelenlebens der Person manifestiert.
Zum Beispiel ist auch der ganze psychische Symptomenkomplex einer psychischen Störung eine Form einer psychischen Erscheinung.
Demgemäß kann die psychische Erscheinung sich z. B. als normales psychisches Phänomen oder als abnormes bzw. als krankheitswertiges somit als psychopathologisches Phänomen manifestieren.
Oder es ist die psychische Erscheinung die klinische Erscheinung der Störung der Psyche, also deren klinisches Erscheinungsbild.
Damit wird deutlich, dass psychische Erscheinungen auf Grundlage der Phänomenologie bzw. auf Grundlage der Psychopathologie in der psychiatrischen Diagnostik erkannt und bestimmt werden.
Ja, man kann sagen, dass ein Psychologe bei der Untersuchung eines konkreten Falls mit der Hilfe seines psychologischen Wissens gewinnt und dadurch zu seinem psychologischen Befund gelangt, hingegen ein Psychiater mit der Hilfe seines psychiatrischen Wissens zu seinem psychiatrischen Befund gelangt.
Weil die beiden Fachleute also unterschiedliche Ideen auf den psychischen Sachverhalt projizieren – liegt es auf der Hand dass sie zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangen.
Demgemäß gründet sich der psychische Befund den ein Psychiater erhebt bzw. feststellt im Wesentlichen aus dem psychopathologischen Befund und dem Verlauf., wohingegen ein Psychiater beim selben Fall – je nach den von ihm angewandten Ideen zu einem anderen Ergebnis gelangt.
Auf diesem Weg gelangt eine Fachperson der Psychiatrie (Psychiater/Psychiaterin) zum psychiatrischen Befund, hingegen eine Fachperson der Psychologie zum psychologischen Befund – womit deutlich wird dass sich hier die psychischen Befunde unterscheiden.
Es kommt hier also auf den jeweiligen Gesichtspunkt und das angewandte Wissen der Fachperson an.
Und es schreibt daher Karl Jaspers zu Recht
Schließlich sei an dieser Stelle noch festgehalten, dass in der Psychiatrie (Forensischen Psychiatrie) die psychischen Erscheinungen psychopathologisch begründet in der psychiatrischen Diagnostik von Psychiatern/Psychiaterinnen auf Grundlage ihrer klinischen Erfahrung und ihres fachlichen Wissens bestimmt werden.
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(letzte Änderung 13.07.2022, abgelegt unter: Definition, Psyche, Psychiatrie, Psychologie, Psychopathologie, Forensische Psychiatrie).
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