Gewissheit

Die Gewissheit ist allgemein gültig, falls das Wissen auf der Übereinstimmung mit dem Objekte beruht (vgl. mit Kant Zitat 9).

In einem derartigen Fall handelt es sich um objektives Wissen bzw. um objektive Gewissheit bzw. um tatsächliche Gewissheit.

Falls das Wissen auf einer bloßen Vorstellung beruht bzw. auf einer bloßen Idee beruht, dann handelt es sich dabei um Wissen vom Grad der subjektiven Gewissheit.

Demgemäß muss man subjektive Gewissheit von objektiver Gewissheit unterscheiden, weil nicht jede Person dieses Wissen als wahr ansieht.

In einem derartigen Fall handelt es sich beim Wissen um Wissen vom Grad des persönlichen Glauben, falls man als Subjekt davon überzeugt ist (vgl. mit Kant Zitat 9).

Falls man davon nicht gänzlich davon überzeugt ist, dann handelt es sich um Wissen vom Grad der persönlichen Meinung (vgl. mit Kant Zitat 9).

Allgemein gültige Gewissheit bzw. objektive Gewissheit ist gegeben, falls sich das Wissen auf Fakten und damit auf eine faktische Einheit gründet.

Falls das Wissen sich auf eine Vorstellung bzw. auf eine Idee gründet – dann kann es nur durch den Begriff der Idee erlangt werden. In einem derartigen Fall erlange ich das persönliche Wissen durch die systematische Einheit der Idee, falls ich die Merkmale der Idee durch das Schema der Idee geistig auffasse (vgl. mit Kant Zitat 7).

In einem derartigen Fall handelt es sich beim erlangten Wissen um subjektives Wissen bzw. ist dieses Wissen vom Grad der subjektiven Gewissheit.

Man muss also unterscheiden, ob es sich um subjektive Gewissheit oder objektive Gewissheit respektive um allgemeine Gewissheit handelt.

Nur im zuletzt genannten Fall wird jede Person durch die Übereinstimmung mit dem Objekte – respektive durch die Demonstration überzeugt.

Nur in diesem Fall ist es Wissen das für alle Subjekte und damit für jede Person gültig ist, und handelt es sich daher nur in diesem Fall um objektives Wissen. Derartiges Wissen ist nämlich Wissen das auf Fakten respektive auf einem Objekt/Objekten – man kann auch sagen: auf Tatsachen – beruht (vgl. mit Kant Zitat 9).

Das heißt, falls das Wissen auf Fakten bzw. auf Tatsachen beruht, die ihrerseits allgemein gültig überprüft werden können, dann handelt es sich um Wissen vom Grad der allgemein gültigen Gewissheit. Solches Wissen ist objektiv gültig und damit allgemein gültig. Es handelt sich dabei also um Wissen das aufgrund von objektiver Evidenz respektive auf Grundlage von augenscheinlicher Evidenz erkannt wird.

Solches Wissen kann auf der Grundlage der Fakten allgemein gültig bestimmt und allgemein gültig überprüft werden. Man kann in Bezug auf solches Wissen einen allgemein gültigen und daher einen allgemein anerkannten Beweis liefern. In Bezug auf diese Wahrheit sind sich die kundigen Leute einig.

Falls das Wissen nicht unmittelbar auf der Grundlage von Tatsachen überprüft werden kann, das heißt falls das Zutreffen des Wissens nicht auf der Grundlage eines Gegenstandes schlechthin überprüft werden kann, dann handelt es sich um ein Fürwahrhalten (vgl. mit Kant Zitat 9) und somit um Wissen das dem Grad nach nur für das Subjekt gültig ist bzw. handelt es sich hierbei um subjektive Gewissheit die entweder auf dem persönlichen Glauben oder der persönlichen Meinung beruht.

In diesem Fall beruht das Wissen auf einer Idee (vgl. mit Kant Zitat 7). Es handelt sich in diesem Fall also um subjektive Evidenz die durch eine Idee entsteht (vgl. mit Kant Zitat 7).

Man kann auch sagen: es wird diese Erkenntnis durch den Begriff der Idee erlangt, der als systematischen Einheit der Idee im Bewusstsein der erkennenden Person als Gegenstand in der Idee erscheint, falls sie die Merkmale der Idee durch das Schema der Idee geistig auffasst (vgl. mit Kant Zitat 7).

In einem derartigen Fall handelt es sich unter Umständen um Wissen das zwar auf Grundlage der Erfahrung gewonnen worden ist – also um empirisches Wissen – das jedoch nicht am Probierstein der Erfahrung überprüft/geprüft werden kann (vgl. mit Kant Zitat 10). In einem solchen Fall handelt es sich um aus der Erfahrung abgeleitetes Wissen. Dann kann eine  Person von diesem Wissen zwar subjektiv überzeugt sein – dann handelt es sich um Wissen vom Grad des (persönlichen) Glaubens, oder falls die Person davon nicht gänzlich überzeugt ist, dann handelt es sich um eine (persönliche) Meinung.

In der Medizin kann man in Bezug auf auf das Wissen und in Bezug auf medizinische Diagnosen zum Teil Wissen vom Grad der Gewissheit erlangen, zum andern Teil nur Wissen vom Grad eines Glaubens, oder Meinens, bzw. einer Meinung, weil das Wissen in einem solchen Fall auf der Grundlage von Symptomen und nicht objektivierbaren Phänomenen beruht, also auf Ideen, die im Bewusstsein einer Person erscheinen (z.B. bei einem Schmerzsyndrom).

In der Psychiatrie kennt man das psychopathologische Phänomen der wahnhaften Gewissheit bei gewissen psychischen Störungen. In der psychiatrischen Diagnostik kann man in Bezug auf psychiatrische Diagnosen praktisch nur Wissen vom Grad eines Glaubens bzw. eines Meinens erlangen, weil dieses Wissen auf der Grundlage von psychischen Symptomen und psychischen Phänomenen erlangt wird. Das heißt in der Psychiatrie kann man praktisch nur Wissen vom Grad eines Glaubens oder Meinens erlangen, weil dieses Wissen praktisch immer auf der Grundlage von Ideen erlangt wird (vgl. mit Kant Zitat 7 und mit Jaspers Zitat). Oder man kann auch sagen weil dieses Wissen aus Ideen abgeleitetes Wissen ist.

Daher kann man in der Psychiatrie (Psychologie und Psychotherapie), und auch im zuvor genannten Bereich der Medizin, in dem die Diagnosen auf der Grundlage von Symptomen und nicht objektivierbaren Phänomenen erlangt werden, nur ein Wissen im Sinn einer Scheinbarkeit im Vergleich zu einer anderen Scheinbarkeit erlangen und nicht ein Wissen vom Grad der Gewissheit. Es handelt sich dabei also um subjektive Evidenz bzw. um scheinbare Evidenz und nicht um augenscheinliche Evidenz, also nicht um objektive Evidenz.

Man kann daher auch sagen psychiatrisches Wissen ist immer relatives Wissen das in Bezug auf eine Idee erlangt wird, und nicht absolutes Wissen das allgemein gültig ist. Schließlich kann man daher auch sagen: psychiatrisches Wissen ist immer beschränktes Wissen, wohingegen manch ein Wissen in der Medizin nicht beschränkt – sondern absolut gültig ist.

Man erkennt damit, dass man in gewissen Bereichen und in gewissen Fällen Wissen vom Grad der Gewissheit erlangen kann, und in anderen Fällen nur Wissen vom Grad des Glaubens, oder dem Grad einer Meinung, sei dies in der Rechtsprechung, in der Wissenschaft, etwa in der Naturwissenschaft (Physik, Chemie, Biochemie usf.), in der Geschichte bzw. in der Geschichtsforschung, in der Ökonomie, in der Finanzwissenschaft oder in sonst einer Disziplin des menschlichen Wissens.

Falls eine Theorie nicht allgemein gültig beweisbar ist, dann handelt es sich immer um Wissen vom Grad des Glaubens oder dem Grad einer Meinung weil es auf einem Konzept beruht. Man kann in einem solchen Fall auch sagen, dass derartiges Wissen sich auf eine bloßen Idee gründet deren Zutreffen auf der „Ebene der Objekte“ nicht bewiesen werden kann – respektive die nur auf der „Ebene der Ideen“ durch den nur subjektiv gültigen Beweis – respektive die nur durch die Plausibilität beweisbar ist, weil die Argumentation für das zuhörende Subjekt im gegebenen Fall plausibel erscheint.

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(letzte Änderung 01.06.2024, philosophische Begriffe, Wissen, Definition, Erkennen, Erkenntnis, Diagnostik, Diagnostizieren, Philosophie)

zuletzt pos. 1 am 04.01.2024

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