Ein Individuum ist ein einmalig existentes Lebewesen.
Dabei ist dieses einmalig existente Lebewesen einer bestimmten Gattung zugehörig
Deswegen kann man auch sagen, dass dieses Individuum einer bestimmten Gattung bzw. einer bestimmten Art auf dieser Welt dem Planten Erde einmalig existiert, weil es wegen der Einmaligkeit, nämlich der einmaligen Kombination der Merkmale des Lebewesens, kein zweites gleiches Lebewesen gibt.
Man kann auch sagen, weil es kein gleiches Individuum wegen dieser Kombination an Eigenheiten gibt existiert jedes Lebewesen als einmalig existierendes Individuum.
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In diesem Sinn sind Einzeller und Vielzeller Individuen:
In diesem Sinn sind Einzeller und ebenso Vielzeller als Lebewesen betrachtet einmalig.
Beziehungsweise kann jedes einzelne Lebewesen von diesen beiden Arten als Individuen angesehen werden, wenn gleich bei lebenden Zellen einer bestimmten Art viele gemeinsame Merkmale und Eigenheiten nachzuweisen sind.
Aber auch wenn man ein Bakterium als einzelne Zelle betrachtet, und sich vergegenwärtigt dass es allein infolge der Zellteilung bei den Bakterien dazu kommt dass nicht zwei gleiche Zellen daraus entstehen kann man erkennen die die zwei neuen Zellen zwei neue Individuen sind.
In noch höherem Maß als für die Einzeller gilt dies für Vielzeller , weil bei den meisten Vielzellern, nämlich bei den Eukaryota die Zellteilung stärker strukturiert ist. Ungeachtet dessen kommt es jedoch auch bei den Eukaryota auch bei diesen durch die Vermehrung der Zellen zu Unterschieden zwischen den Zellen bzw. zu Änderungen an den Zellen, sodass man sagen kann dass es in der Natur und hier in der belebten Natur auf dieser Erde keine gleichen lebenden Zellen und damit auch keine gleichen natürlichen „Klone“ gibt.
Und weil bereits Einzeller Individuen sind, und umso mehr Vielzeller Individuen sind – die deswegen in einer gewissen Gattung bzw. in einer gewissen Art gewisse gemeinsame Eigenheiten zeigen, wobei jedoch das einzelne Individuum auch Unterschiede gegenüber anderen Individuen dieser Gattung bzw. gegenüber anderen Individuen dieser Art aufweist und kann man deswegen berechtigt sagen dass alle Lebewesen Individuen sind.
Dies gilt also auch für die Vielzeller: die Pflanzen einer Gattung bzw. einer Art, die Tiere einer Art und ebenso für die einzelnen Menschen in Bezug auf die Menschheit als Ganzes bzw. als eine Einheit unter den gleichartigen Lebewesen.
Und es gilt dies auch in Bezug auf die Menschen einer bestimmten menschlichen Gesellschaft, also auch für eine bestimmte Ethnie, oder in Bezug auf eine bestimmte Dorfgemeinschaft für die einzelnen Bürger – etwa für zwei eineiige Zwillinge.
Immer zeichnet sich das Individuums durch seine Einmaligkeit in Bezug auf die Eigenheiten aus.
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Daher kann ich das einzelne Individuum durch seine Eigenheiten charakterisieren bzw. in seiner Einmaligkeit dadurch beschreiben.
Das einzelne Individuum ist somit durch seine Individualität durch diese Einmaligkeit ausgezeichnet bzw. charakterisiert.
Die Genetik und die einzigartige Entwicklung infolge der einmaligen Entwicklungsumstände bestimmt die Einzigartigkeit und damit die Individualität des Individuums.
Es gibt somit kein gleiches (kein identes) zweites gleiches Lebewesen.
Es unterscheiden sich also auch zwei eineiige Zwillinge in ihrer Individualität, insofern sie zwar bei der ersten Zellteilung der befurchten Eizelle dieselben Gene in diesen zwei Zellen hatten, jedoch sonst durch die weitere Entwicklung in infolge ihres individuellen Lebens nicht in jeder Hinsicht auch in ihrem Leben gleich bzw. ident sind.
Man kann deswegen sagen, dass eineiige Zwillinge deswegen in gewisser Hinsicht zwar ähnlich bzw. annähernd gleich sind, dass sie sich jedoch in anderer Hinsicht – mehr oder weniger auffallend – unterscheiden, sie jedenfalls nicht ident sind, weil sie infolge ihres individuellen Lebens sich nicht ident entwickelt haben.
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Man unterscheidet den Begriff Individuum vom Begriff Person.
Während der Begriff der Person bzw. der Persönlichkeit mehr das nach außen hin erkennbare erfasst und beschreibt, erfasst und beschreibt der Begriff des Individuums mehr das innere am Menschen in seinem so-sein bzw. in seinem Wesen.
Dem gemäß unterscheidet man die Persönlichkeit von der Individualität.
Erkenntnistheoretisch bzw. philosophisch betrachtet wird ein Individuum durch den Begriff der Idee charakterisiert bzw. durch die Merkmale der Idee erkannt (vgl. mit Kant Zitat 7), indem diese durch das Schema der Idee aufgefasst werden (vgl. mit Kant Zitat 7). Man erfasst durch den Begriff der Idee die einzelnen Merkmale des Individuums und man erkennt auf dieser Grundlage diese Einheit, die hier die systematische Einheit der Idee ist, die im Bewusstsein der erkennenden Person als Gegenstand in der Idee erscheint, wenn diese den Sachverhalt unter diesem Begriff bzw. unter diesem Wort geistig auffasst (vgl. mit Kant Zitat 7).
Auf diese Art und Weise kann etwa in der Medizin im Zustand der Gesundheit durch die Untersuchung von vielen Individuen die Normalität und damit die Norm eines Parameters nach der Methode der Statistik auf der Grundlage der Normalverteilung (Gauß-Verteilung) durch die Standardabweichung (= 2 Sigma respektive +/- Sigma) definieren. Und es kann damit in Bezug auf gewisse medizinische Sachverhalt objektiv gültig entschieden werden, ob eine Krankheit oder gesundheitliche Störung von medizinischer Relevanz vorliegt oder dies noch in den Bereich der Norm fällt und damit als normal oder bereits als abnormal und somit unter Umständen pathologisch durch ein Erfahrungsurteil im Sinne von Immanuel Kant zu bewerten ist.
Demgemäß können in der Medizin gewisse Sachverhalt beim einzelnen Individuum objektiv gültig und damit allgemein gültig durch die entsprechende medizinische Diagnose bzw. durch den entsprechenden medizinischen Befund festgestellt werden, wohingegen dies in Bezug auf andere Parameter und Merkmale nicht möglich ist, weil diese nur subjektiv gültig erfasst werden können.
In der Psychiatrie kann man nicht auf diese Art und Weise eine Normalität des Individuums festlegen und definieren, sondern es kann hier nur die einzelne Person durch ihr persönliches Urteil und damit nur subjektiv gültig durch ein Wahrnehmungsurteil entscheiden ob ein psychisches Phänomen oder ein ganzer psychischer Symptomenkomplex normal oder abnormal und damit krankheitswertig bzw. pathologisch ist und sich daher als psychische Störung manifestiert und durch den psychischen Befund bzw. durch den psychiatrischen Befund und damit durch die entsprechende psychiatrische Diagnose festzustellen ist.
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(letzte Änderung 07.09.2025, abgelegt unter: Begriff, Biologie, Definition, Diagnostik, Erkennen, Gesundheit, Heilkunde, Medizin, Norm, Normalität, philosophische Begriffe, Psyche, Psychiatrie, Psychologie, Wissenschaft)
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