pathologisch

Pathologisch ist was in der Heilkunde krankheitswertig ist.

Dabei kann sich in der Heilkunde der Begriff pathologisch auf die Struktur oder auf die Funktion beziehen.

Zum Beispiel ist in der Histopathologie pathologisch was auffallend von der normalen Struktur des Gewebes abweicht.

Die pathologische Auffälligkeit kann sich etwa durch Zeichen einer Entzündung im Gewebe (etwa durch die Anwesenheit von vielen  Leukozyten) zeigen.

Oder es manifestiert sich die pathologische Auffälligkeit durch die Anwesenheit von abnormalen Zellen.

Oder in einem anderen Fall sind abnorme Einlagerungen in der Grundsubstanz sichtbar, somit können dies Zeichen der Degeneration sein usf.

In Bezug auf die Funktion ist pathologisch was sich durch abnorme Parameter manifestiert.

Z. B. durch abnorm hohe Blutzuckerwerte. Was also außerhalb der Norm bzw. außerhalb der Normalität gelegen ist, kann ein Hinweis auf eine pathologische Funktionsstörung sein.

Dabei kann es sein, dass der Funktionsparameter objektiv gültig festgestellt werden kann (Beispiel: Blutzuckerwert, abnormes Elektrokardiogramm). Oder es kann sein, dass es sich dabei um eine Größe handelt, die nur subjektiv gültig festgestellt bzw. erfasst werden kann.

Etwa ein Symptom z. B. ein Schmerz, eine Schwäche, ein Symptomenkomplex etc.

Es trifft dies also generell auf klinische Erscheinungen und auf klinische Erscheinungsbilder zu dass diese nur subjektiv gültig beurteilt und bewertet werden können – ob hier das Ausmaß der Auffälligkeit als pathologisch zu werten ist, – so z. B. in der Histopathologie.

Ebenfalls trifft dies auch auf die meisten Befunde in der Neurologie zu und auch auf die Befunde in anderen medizinische Fachbereichen (Innere Medizin, Orthopädie, Gynäkologie, Radiologie usf.).

So kann z. B. im der Neurologie vom Arzt das neurologische Phänomen Tremor/Zittern bei einer älteren Person – nur subjektiv gültig beurteilt werden bzw. kann nur subjektiv gültig festgestellt werden ob hier die Auffälligkeit bereits als pathologisch zu werten ist oder nicht.

Und es gilt dies auch für Befunde in der Psychiatrie (Psychologie) bei der fachlichen Feststellung von psychischen Phänomenen bzw. bei der Diagnostik von psychopathologischen Phänomenen zu, ob hier die klinische Erscheinung bzw. ob das klinische Erscheinungsbild noch normal oder als pathologisch zu werten ist.

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(letzte Änderung 21.03.2023, abgelegt unter: Begriff, Definition, Diagnostik, Medizin, Psychiatrie)

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