objektives Wissen

Objektives Wissen ist Wissen vom Grad der Gewissheit (vgl. mit Kant Zitat 9).

Objektives Wissen ist durch Fakten  bzw. durch Tatsachen bestimmt.

Für objektives Wissen gibt es einen objektiven Beweis.

Weil objektives Wissen auf Fakten bzw. auf Tatsachen beruht ist es allgemein gültig.

Im Gegensatz dazu ist subjektives Wissen nur für das Subjekt – mehr oder weniger – gültig bzw. mehr oder weniger gewiss.

Objektives Wissen wird in Bezug auf ein Objekt respektive ein Erkenntnisobjekt erlangt, das uns tatsächlich als Gegenstand schlechthin und damit als Tatsache gegeben ist.

In Bezug auf einen solchen Erkenntnis-Gegenstand stimmen alle Urteile miteinander überein (vgl. mit Kant Zitat 9).

Daher ist objektives Wissen allgemein gültiges Wissen, weil jede Person auf der Grundlage dieses Erkenntnis-Objekts zur selben Erkenntnis bzw. zum selben Urteil gelangt.

Immanuel Kant bezeichnet einen solchen Gegenstand als Gegenstand schlechthin (vgl. mit Kant Zitat 7).

Auf der Grundlage dieses Erkenntnisobjekts kann objektiv entschieden bzw. objektiv demonstriert werden, dass das erlangte empirische Wissen zutreffend ist.

Die objektive Wahrheit gründet sich auf objektives Wissen, weil dieses Wissen für jede Person gültig ist bzw. dies die allgemein gültige Wahrheit ist.

Objektives Wissen wird durch eine Erfahrungsurteil erlangt, hingegen subjektives Wissen durch ein Wahrnehmungsurteil.

Im Gegensatz zu objektiven Wissen gibt es nämlich Wissen, das nicht auf der Grundlage eines uns tatsächlich gegebenen Erkenntnisobjekts erlangt wird, sondern wo die Erkenntnis sich auf einen Gegenstand in der Idee gründet (vgl. mit Kant Zitat 7) und hängt daher dieses Wissen vom erkennenden bzw. denkenden Subjekt ab.

In einem solchen Fall hängt nämlich die Erkenntnis von der subjektiven Art und Weise der Auffassung – oder man kann auch sagen: von der subjektiven Sichtweise ab.

In diesem Fall wird die Erkenntnis also auf der Grundlage von subjektiver Evidenz erlangt, wohingegen beim objektiven Wissen die Erkenntnis auf der Grundlage von objektiver Evidenz entsteht.

Dies ist in der Medizin und in der Psychiatrie zum Beispiel bei den Symptomen und bei den nicht-objektivieren Phänomenen der Fall. Daher handelt es sich bei solchem Wissen um subjektives Wissen.

In einem solchen Fall kann man nur auf der Ebene der Vorstellungen Evidenz über das Zutreffen des Wissens erlangen. Daher handelt es sich in einem solchen Fall um subjektive Evidenz und nicht um objektive Evidenz.

Philosophisch betrachtet wird subjektives Wissen durch ein synthetisches Urteil erlangt, wohingegen objektives Wissen sich auf ein analytisches Urteil gründet, das sich auf ein demonstrierbares Objekt bezieht (vgl.mit Kant Zitat 7).

Wenn man also Wissen erlangt, kann man oftmals vorerst nicht sicher sein, ob dieses Wissen objektives Wissen ist oder nur subjektives Wissen (vgl. mit Kant Zitat 9).

Primär weiß man nur für sich selbst. Erst in zweiter Linie stellt es sich heraus, ob auch andere Personen zum selben Wissen gelangen, nur in diesem Fall handelt es sich um objektives Wissen (vgl. mit Kant Zitat 9).

Immanuel Kant hat aufgezeigt, dass objektives Wissen sich auf einen Gegenstand schlechthin bezieht, weil in Bezug auf ein solches Objekt alle Urteile untereinander übereinstimmen (vgl. mit Kant Zitat 9).

In Bezug auf ein mentales Objekt bzw. in Bezug auf ein mentales Erkenntnisobjekt stimmen die Urteile von anderen Person nicht unbedingt mit dem meinigen überein, da hierbei das Urteil (die Erkenntnis) nicht nur vom Objekt, sondern auch vom Subjekt abhängt. Das heißt in diesem Fall spielen beim Erkennen Voraussetzungen eine Rolle, die durch das Subjekt bestimmt sind (vgl. mit Kant Zitat 9).

Dies ist der Grund warum nur in einem Teilbereich der Medizin objektive Erkenntnisse erlangt werden können bzw. warum nur in einem Teilbereich der Medizin die medizinischen Diagnosen objektiv gültig bestimmt werden können. Das heißt die anderen medizinischen Diagnosen, nämlich diejenigen, die sich auf Symptome und auf nicht-objektivierbare Phänomene gründen, und auch diejenigen die durch eine diagnostisches Schema bestimmt werden, können nicht objektiv gültig bestimmt werden.

Aus dem selben Grund sind auch die psychiatrischen Diagnosen und überhaupt das psychiatrische Wissen, sowie die Erkenntnisse in der Psychologie und Psychotherapie generell nur subjektiv gewiss bzw. handelt es sich dabei um subjektives Wissen, weil sich dieses Wissen auf psychische Symptome und psychische Phänomene gründet, die ihrerseits nur subjektiv gewiss bestimmbar sind.

Man kann also in vielen Erkenntnisbereichen kein objektives bzw. kein absolutes Wissen, sondern nur subjektives und damit nur relatives Wissen erlangen.

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(letzte Änderung 04.12.20023, abgelegt unter: Definition, Erkenntnis, Wissen, objektives Wissen, Philosophie)

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