psychiatrische Diagnose

Die psychiatrische Diagnose ist die Diagnose die die psychische Störung erfasst.

Es ist die psychiatrische Diagnose also der Begriff (der Idee) (vgl. mit Kant Zitat 7) durch den ich die krankheitswertige Störung der Psyche erkennen und in der psychiatrischen Diagnostik bestimmen kann.

Auf dieser Grundlage kann ein in der psychiatrischen Klinik ausgebildeter Psychiater den psychischen Symptomenkomplex erkennen und in der psychiatrischen Diagnostik bestimmen.

Man kann auch sagen, dass die psychiatrische Fachperson – also ein Psychiater/Psychiaterin den psychischen Symptomenkomplex auf Grundlage der klinischen Erscheinung durch die typischen psychopathologischen Phänomene erkennen und durch die Anwendung der psychiatrischen Klassifikation durch die entsprechende  psychiatrische Kategorie bestimmen kann.

Es ist die psychiatrische Diagnose also die  diagnostische Einheit um dadurch die psychischen Symptome und die krankheitswertigen psychischen Phänomene zu erfassen.

Ebenso kann man sagen, dass die psychiatrische Diagnose den psychischen Symptomenkomplex der psychischen Störung durch die zutreffende psychiatrische Kategorie erfasst.

Deswegen ist eine psychiatrische Diagnose eine phänomenologische Diagnose die durch die charakteristischen psychopathologischen Phänomene der psychischen Störung definiert ist.

Während eine psychiatrische Diagnose eine krankheitswertige Störung der  Psyche erfasst, erfasst eine medizinische Diagnose eine krankheitswertige Störung des Körpers.

Dabei wird in der Psychiatrie die krankheitswertige Störung der Psyche bzw. die psychische Störung durch die klinische Erscheinung bzw. durch das klinische Erscheinungsbild in der Diagnostik bestimmt.

Und es sind demgemäß die Merkmale der einzelnen psychischen Störung und damit die der psychiatrischen Diagnose durch die Kriterien der zugehörigen psychiatrischen Kategorie der verwendeten psychiatrischen Klassifikation – etwa die der psychiatrischen ICD-10 Klassifikation oder die der DSM-V Klassifikation – definiert.

Demgemäß kann eine Fachperson in der Psychiatrie, also ein Psychiater oder eine Psychiaterin, eine krankheitswertige Störung der Psyche gemäß diesen Kriterien in der Praxis, Klinik und in der Wissenschaft diagnostizieren.

Weil eine psychische Störung und damit die zugehörige psychiatrische Diagnose bezüglich der diagnostischen Kriterien per Konvention durch Fachleute definiert worden ist, kann man auch sagen, dass eine psychiatrische Diagnose durch ein definiertes psychiatrisches Konzept erfasst wird.

Dabei werden in der Diagnostik die typischen psychischen Symptome und die typischen psychischen Phänomene durch den definierten Begriff der (psychiatrischen) Idee aufgefasst (vgl. mit Kant Zitat 7).

Man kann also in den Worten des Psychiaters und Philosophen Karl Jaspers sagen: die psychiatrische Diagnose wird von einer Fachperson durch ihr psychiatrisches Denken infolge ihrer denkenden Anschauung unter Führung von Ideen (vgl. mit Jaspers Zitat) geistig erfasst und damit als relevante Krankheitseinheit (Entität) erkannt.

Sowohl die einzelnen psychopathologischen Phänomene wie auch den ganzen psychischen Symptomenkomplex der psychischen Störung erkennt, die in der Psychiatrie theoretisch und klinisch ausgebildete Fachperson infolge ihrer klinischen Erfahrung und Kenntnis der Kriterien der psychiatrischen Kategorien der verwendeten psychiatrischen Klassifikation.

Damit wird deutlich, dass die Phänomenologie bzw. die Psychopathologie die Merkmale der psychiatrischen Diagnose liefert, auf deren Grundlage der charakteristische psychische Symptomenkomplex in der psychiatrischen Praxis und in der psychiatrischen Wissenschaft festgestellt werden.

Erkenntnistheoretisch bzw. philosophisch betrachtet wird die psychiatrische Diagnose durch den Begriff der psychiatrischen Idee erkannt (vgl. mit Kant Zitat 7).

Es wird der psychische Sachverhalt im konkreten Fall also von der Fachperson auf der Grundlage ihres theoretischen und praktischen Wissens als empirisches Wissen in Bezug auf die Psyche der Person erkannt. Dabei ist dieser Begriff ein regulativer Begriff. Und es ist dieser Begriff eine systematische Einheit (vgl. mit Kant Zitat 7), die durch das Schema der psychiatrisch-diagnostischen Idee (vgl. mit Kant Zitat 7) erkannt wird. Man kann auch sagen, dass dieser Begriff eine projektierte Einheit ist. Und schließlich kann man auch sagen, dass dieser Begriff eine nützliche Vernunfteinheit – somit eine zweckmäßige Einheit im Sinne von Immanuel Kant ist – die durch den hypothetischen Vernunftgebrauch erkannt wird bzw. die im konkreten Fall auf der Grundlage der klinischen Erfahrung und des fachlichen Wissens mit der Hilfe des fachlichen Verstandes und der (reinenVernunft erkannt wird. Dabei gebührt die Bezeichnung Vernunfteinheit der psychiatrischen Diagnose nur falls deren Begriff richtig bzw. angemessen verwendet wird (Weiteres dazu unter Konsequenzen).

Man erkennt dabei, dass die psychiatrische Kategorie der psychiatrischen Diagnose die Merkmale des Schemas der psychiatrisch-diagnostischen Idee zeigt bzw. diese Idee durch diese Merkmale definiert ist (vgl. mit Kant Zitat 7).

In diesem Sinn zeigen die psychiatrischen Kategorien der ICD Klassifikation und die der DSM Klassifikation die Merkmale der Schemata der zugehörigen psychiatrisch-diagnostischen Ideen.

Auf der Grundlage dieser charakteristischen Merkmale kann man die verschiedenen psychischen Störungen gemäß der angewandten psychiatrischen Klassifikation systematisch – also gemäß einem definierten System erfassen.

Der Psychiater und Philosoph Karl Jaspers hat auf der Grundlage der Philosophie von Immanuel Kant realisiert, dass psychische Erscheinungen durch die Schemata der Ideen erkannt werden (vgl. mit Jaspers Zitat).

Weil es sich beim Begriff der psychiatrischen Diagnose um eine systematische Einheit (vgl. mit Kant Zitat 7) handelt müssen die Grenzen dieser diagnostischen Einheit auf der Ebene der Vorstellungen bzw. auf der Ebene der Ideen definiert werden. Man muss also in der Psychiatrie per Konvention auf der Ebene der Vorstellungen die Grenzen dieser diagnostischen Einheiten festlegen und damit definieren.

Das heißt die Grenzen einer psychiatrisch-diagnostischen Einheit und somit die Grenzen einer psychiatrischen Kategorie müssen per Konvention (Übereinkunft) auf der Ebene der Vorstellungen, also auf der „Ebene der Ideen“ – somit ideologisch begründet – bzw. philosophisch betrachtet dogmatisch begründet – festgelegt und damit definiert werden.

Dies ist notwendig damit man überhaupt unterschiedliche psychische Erscheinungen bzw. unterschiedliche psychische Phänomene durch solche Schemata geistig auffassen (vgl. mit Kant Zitat 7) und unter den Begriffen dieser Ideen denken und damit intellektuell kommunizieren kann.

Mit anderen Worten: ohne eine solche definierte – auf der Ebene der Ideen – abgegrenzte Einheit, die eine systematische Einheit ist, könnte man einen psychischen Symptomenkomplex gar nicht geistig auffassen – das bedeutet man könnte ihn gar nicht als Vorstellung „denken“ (vgl. mit Kant Zitat 8).

In diesem Sinn bilden die psychiatrischen Kategorien –  z.B. die der Psychiatrischen ICD-10 Klassifikation- systematische „Denkformen“ innerhalb einer psychiatrischen Systematik.

Dabei erkennt man, dass die Struktur der Psychiatrie als empirische Wissenschaft durch diese Denkformen gebildet wird. Und man erkennt ferner, wie diese diagnostischen Einheiten auf der Grundlage der psychopathologischen Phänomene durch die charakteristischen psychischen Symptomenkomplexe infolge der klinischen Erfahrung und vernünftigen Überlegung der mit den psychischen Störungen befassten Ärzte in der klinischen Psychiatrie entstanden und durch diese definiert worden sind.

Es sind diese systematischen Einheiten also die „geistigen Formen„, die es ermöglichen die unterschiedlichen psychischen Phänomene und in weiterer Folge die verschiedenen psychischen Symptomenkomplexe der psychischen Störungen auf Basis der unterschiedlichen klinischen Erscheinungsbilder geistig aufzufassen.

Auf dieser Grundlage kann man also in der Psychiatrie die  unterschiedlichen psychischen Störungen durch die verschiedenen psychischen Symptomenkomplexe – völlig unabhängig von der Ätiologie der psychischen Störung – somit völlig unabhängig von der jeweiligen Ursache der einzelnen psychischen Störung – auf der Grundlage der angewandten definierten Ideenlehre (die eine fachlich festgelegte Ideologie ist) nach einem System geordnet – somit systematisch – auffassen und in weiterer Folge in der Psychiatrischen Wissenschaft systematisch studieren kann.

In gleicher Weise wie die psychiatrischen Kategorien etwa in der Psychiatrischen ICD-10 Klassifikation eine Gruppe von diagnostischen Einheiten bilden, bilden auch die psychiatrischen Kategorien der DSM-V Klassifikation eine Gruppe von leicht varianten und damit anderen diagnostischen Einheiten durch die die krankheitswertigen psychischen Auffälligkeiten systematisch aufgefasst werden können. (-> Weiteres dazu auf Poster 5: CLASSIFICATION IN PSYCHIATRY – APPROPRIATE USE OF THE DSM-IV AND ICD-10 CATEGORIES – TO AVOID CONFLICTS AND CONTRADICTIONS IN PRACTICE AND SCIENCE – AN INVESTIGATION IN THE LIGHT OF IMMANUEL KANT`S PHILOSOPHY)

Es unterscheidet sich also die definierte Ideenlehre der DSM-V Klassifikation in gewisser Hinsicht von der definierten Ideenlehre der Psychiatrischen ICD-10 Klassifikation.

Man kann damit also die unterschiedlichen psychischen Störungen unter verschiedenen diagnostischen Gesichtspunkten geistig erfassen und in weiterer Folge in der Psychiatrischen Wissenschaft systematisch studieren, wie dies der Psychiater und Philosoph Karl Jaspers (vgl. mit Jaspers Zitat 11) auf der Grundlage der Philosophie von Immanuel Kant erkannt hat (vgl. mit Jaspers Zitat).

Der Begriff einer psychiatrischen Diagnose ist eine zweckmäßige Einheit

Der Begriff einer psychiatrischen Diagnose ist eine zweckmäßige Einheit im Sinne von Immanuel Kant durch die man einen krankheitswertigen psychischen Symptomenkomplex innerhalb eines definierten Systems diagnostizieren, klassifizieren und infolge systematisch studieren kann.

Während also das Schema einer psychiatrischen Diagnose in Abhängigkeit von den Schemata der benachbarten psychiatrischen Diagnosen definiert werden muss, damit man überhaupt eine psychische Störung auf dieser Grundlage geistig auffassen kann, ist dies bei einer objektivierbaren medizinischen Einheit und damit bei einer objektiv bestimmbaren medizinische Diagnose nicht der Fall.

Eine objektiv bestimmbare medizinische Einheit bzw. eine objektiv bestimmbare medizinische Diagnose ist durch objektive Merkmale – so wie man diese in der „Natur“ auf der Ebene des Körpers und damit auf der Ebene der Fakten gefunden bzw. entdeckt hat – bestimmt, und es ist daher eine solche faktische Einheit einerseits allgemein gültig bestimmbar und andererseits in Bezug auf ihre Grenzen nicht von „benachbarten“ anderen medizinisch diagnostischen Einheiten abhängig. Eine solche diagnostische Einheit ist in der Medizin also nicht durch Ideen begründet und durch benachbarte Idee bzw. deren Schemata definiert, sondern es ist eine solche Einheit bzw. eine solche  Diagnose durch die „Natur“ bzw. durch die Körperlichkeit bestimmt (vgl. mit Kant Zitat 22).

Eine objektiv bestimmbare somatische Einheit ist also durch die spezifischen körperlichen Zeichen(Merkmale) bestimmt und es kann daher eine solche natürliche Krankheitseinheit – wenn man deren Merkmale in einem konkreten Fall vorfindet – auf dieser Grundlage objektiv  gültig und damit allgemein gültig – somit unabhängig von einer Konvention – bestimmen, weil die entscheidenden Kriterien im Objekt gelegen sind bzw. das Erkennen dieser Merkmale nicht von Voraussetzungen abhängig  ist, die im Subjekt (vgl. mit Kant Zitat 9 und  Kant Zitat 7) gelegen sind.

Daher kann man in der Medizin einen Teil der gesundheitlichen Störungen oder Krankheiten auf ein Objekt bzw. einen objektiven Befund zurückführen und damit die diagnostische Idee auf dieser Grundlage allgemein gültig bestimmen. So kann etwa ein Arzt den Verdacht – und damit seine Vorstellung bzw. seine Idee – auf einen Knochenbruch und damit auf ein Objekt durch den Röntgenbefund tatsächlich zurückführen falls ein solcher durch die Verletzung eingetreten ist.

Oder es kann in einem anderen Fall ein Arzt den Verdacht auf einen Herzinfarkt, wenn eine solche gesundheitliche Störung tatsächlich aufgetreten ist, auf der Grundlage eines objektiven Befundes allgemein gültig bestimmen und damit den Verdacht und somit die Verdachtsdiagnose (als Idee) auf ein Objekt zurückführen und somit objektivieren. Das heißt man kann eine solche diagnostische Einheit auf der Grundlage der Kriterien, die im Objekt gelegen sind und die damit durch das Objekt bestimmt sind, objektiv gültig und damit allgemein gültig bestimmen. Das bedeutet: in diesem Fall stimmen alle Urteile in Bezug auf dieses Objekt bzw. in Bezug auf dieses Erkenntnisobjekt überein. (vgl. mit Kant Zitat 9)

Eine solche Krankheit bzw. eine solche gesundheitliche Störung ist also durch die Körperlichkeit – so wie sie in der Realität bzw. in der „Natur“ entdeckt bzw. vorgefunden wird – allgemein gültig bzw. objektiv gültig bestimmt werden und es ist daher eine solche Diagnose objektivierbar. (-> Weiteres dazu auf Poster 2: MEDICAL DIAGNOSES AND PSYCHIATRIC DIAGNOSES – THE DIFFERENCE – IN THE LIGHT OF IMMANUEL KANT` S PHILOSOPHY)

Im Gegensatz zu einer objektiv bestimmbaren medizinischen Diagnoseist eine psychiatrische Diagnose – und auch eine medizinische Diagnose, die auf der Grundlage eines nicht-objektivierbaren Symptomenkomplexes erkannt wird (z.B. die Diagnose Spannungskopfschmerz, oder die Diagnose Migräne, oder die Diagnose Fibromyalgie usf.) – nicht objektiv gültig und daher nicht allgemein gültig, sondern nur subjektiv gültig bestimmbar (vgl. mit Kant Zitat 7).

Man kann daher auch sagen: eine nicht objektivierbare medizinische Einheit und auch eine psychiatrische Einheit kann nur auf der Grundlage von subjektiver Evidenz erkannt werden, wohingegen eine objektivierbare medizinische Einheit auf der Grundlage von objektiver Evidenz erkannt wird.

Es können also in der Medizin gewisse Einheiten nur durch ein Konzept diagnostisch erfasst werden. Und es können in der Psychiatrie die psychischen Störungen und auch die einzelnen psychopathologischen Phänomene grundsätzlich nur durch psychiatrische Konzepte erkannt und diagnostisch bestimmt werden.

Wenn im Rahmen der psychiatrischen Untersuchung psychische Auffälligkeiten bemerkt werden, so wird vom Psychiater / Psychiaterin darauf geachtet, ob diese psychischen Auffälligkeiten psychische Merkmale im Sinn von psychopathologischen Phänomenen sind. Solche psychischen Merkmale weisen nämlich auf das Vorhandensein einer psychischen Störung hin. Wenn ein Untersucher auf diesem Weg zur Feststellung eines psychischen Symptomenkomplexes gelangt der insgesamt durch die charakteristischen psychischen Symptome und psychischen Phänomene gebildet wird, wie er in einer Kategorie der psychiatrischen Klassifikation definiert ist, so hat der Untersucher damit die zutreffende psychiatrische Diagnose gefunden.

Da ein psychopathologisches Phänomen in der Form des Begriffs der Idee im Bewusstsein des Untersuchers erscheint (gr. phenomenon – das was erscheint, das Erscheinende) und der Untersucher die Existenz und damit die Evidenz eines solchen Phänomens nicht “physisch” nachweisen und auch nicht physisch „messen“ kann, und ein Arzt somit diese Einheit auch nicht demonstrieren kann – mit anderen Worten, er das Phänomen nicht objektiv gültig durch einen allgemein gültigen Beweis bestimmen kann (vgl. mit Kant Zitat 9) – so kann auch die psychiatrische Diagnose, die sich auf die charakteristischen psychischen Symptome und psychischen Phänomene gründet nicht objektiv gültig bestimmt werden.

Eine psychiatrische Diagnose gründet sich also auf psychische Erscheinungen, die als mentale Objekte – bzw. in der Terminologie von Immanuel Kant als “Gegenstände in der Idee” –  im Bewusstsein des Untersuchers oder im Bewusstsein der untersuchten Person als systematische Einheit erscheinen (vgl. mit Kant Zitat 7).

Da es sich bei diesen Vorstellungen um Ideen handelt, die nicht am „Probierstein der Erfahrung“ (vgl. Kant Zitat 10) überprüft werden können, nennt Immanuel Kant solche Ideen “bloße Ideen” (vgl. Kant Zitat 8).

Immanuel Kanthat aufgezeigt, dass psychologische Ideen bloße Ideen sind. (vgl. mit Kant Zitat 4)

Daher sind auch psychiatrische Ideen bloße Ideen, nämlich solche, die sich auf abnorme bzw. krankheitswertige psychische Phänomene und krankheitswertige psychische Symptome beziehen.

Karl Jaspers hat erkannt, dass die psychiatrischen Ideen Ideen im Sinn von Immanuel Kant sind. (vgl. mit Jaspers Zitat)

Man kann also sagen, dass ein Untersucher in der Psychiatrie die charakteristischen Merkmale, die zu einer psychiatrischen Diagnose führen nicht „physisch“ aufzeigen bzw. nicht „physisch“ nachweisen kann. Man kann die charakteristischen Zeichen der psychischen Störung nicht auf der „physischen“ und damit nicht auf der biologischen Ebene demonstrieren, sondern – man kann die hypothetische Vorstellung, dass es eine solche abgegrenzte diagnostische Einheit gibt – und dass daher diese psychiatrische Diagnose zutreffend ist – nur durch Erklärungen verbal begründen. Es gibt also keinen “physischen” Beweis für das Zutreffen der psychiatrischen Diagnose, sondern es gründet sich die Feststellung der psychiatrischen Diagnose lediglich auf die vom Untersucher subjektiv festgestellten psychischen Erscheinungen, die in seinem Bewusstsein und zum Teil im Bewusstsein des Patienten in der Form der Begriffe der jeweiligen Ideen als systematische Einheiten erscheinen (vgl. mit Kant Zitat 7) und weiters gründet sich die psychiatrische Diagnose auf den Verlauf, wie er in der zugehörigen psychiatrischen Kategorie definiert worden ist.

Damit wird deutlich, dass der Begriff einer psychiatrischen Diagnose eine systematische Einheit ist. Es ist dies also eine problematisch zum Grund gelegte Einheit (vgl. mit Kant Zitat 8), die nützlich ist und die einen gewissen Zweck erfüllt. Somit ist der Begriff der psychiatrischen Diagnose ein nützliches Konzept durch das ein charakteristischer psychischer Symptomenkomplex systematisch – also gemäß einem definierten System – geistig aufgefasst werden kann.

Man kann daher auch sagen: der Begriff der psychiatrischen Diagnose ist eine projektierte Einheit (vgl. mit Kant Zitat 5), durch die ein gewisser psychischer Symptomenkomplex geistig aufgefasst werden kann, der empirisch einleuchtend evident erkannt worden ist, der jedoch nicht auf der Ebene der Objekte bestimmt werden kann (Weiteres dazu auf Poster 4: EMPIRICISM IN PSYCHIATRY VERSUS EMPIRICISM IN MEDICINE – IN THE LIGHT OF THE PHILOSOPHIES OF JOHN LOCKE, DAVID HUME AND IMMANUEL KANT).

Ferner kann man auch sagen, dass der Begriff der psychiatrischen Diagnose  eine transzendentale Einheit ist, durch die ein gewisser psychischer Symptomenkomplex aufgefasst wird.

Weil also der Begriff der psychiatrischen Diagnose keine diagnostische Einheit ist, die auf der Ebene der Objekte bestimmt werden kann und dies nur eine problematisch zum Grund gelegte Einheit bzw. eine nur projektierte Einheit ist – und man kann auch sagen, dies eine transzendentale Einheit ist – kann man auf der Ebene der Objekte und damit auf der Ebene des Körpers und somit auch auf der Ebene der neuronalen Funktion keine abgegrenzte Einheit finden, die mit dieser mental definierten systematischen Einheit korreliert.

In manchen Fällen kann man allerdings das Auftreten der psychischen Störung durch physische Befunde erklären und auf dieser Grundlage verstehen.

So kann z.B. das klinische Erscheinungsbild einer depressiven Störung (Depression) in manchen Fällen mit einer Schilddrüsen-Unterfunktion in Zusammenhang gebracht werden und kann daher der befasste Arzt in einem solchen Fall sagen bzw. erklären, dass diese depressive Störung im Zusammenhang mit der Schilddrüsen-Unterfunktion aufgetreten ist.

Das Auftreten der psychischen Störung „Depression“ kann aber auch in diesem Fall nicht durch körperliche Befunde bzw. nicht durch biologische Befunde, die der Arzt im konkreten Fall gefunden hat diagnostisch bestimmt werden, sondern er kann nur sekundär das Auftreten der psychischen Störung durch das Vorfinden dieser körperlichen Befunde etwa durch die erniedrigten Schildrüsenhormonwerte erklären.

Die psychiatrische Diagnose als solche, wird also auch in einem solchen Fall nicht auf der Grundlage von körperlichen Befunden festgestellt, sondern auf der Grundlage der charakteristischen psychischen- bzw. psychopathologischen Phänomene und es erfolgt erst in zweiter Linie die Spezifizierung bzw. die Erklärung durch etwa gefundene körperliche Auffälligkeiten. (-> Weiteres dazu siehe die Schichtlehre (Schichtenregel) nach Karl Jaspers  und auf Poster 6: Diagnosis in Psychiatry – the Role of Biological Markers – an investigation in the light of Immanuel Kant`s philosophy)

Eine psychiatrische Diagnose gründet sich also auf die Feststellung von gewissen psychopathologischen Phänomenen, die insgesamt einen charakteristischen psychischen Symptomenkomplex bilden und auf die Entwicklung des psychischen Symptomenkomplexes im Laufe der Zeit, somit auf den Verlauf, wie dieser in der zugehörigenpsychiatrischen Kategorie beschrieben und damit definiert worden ist.

Demgemäß finden sich z.B. in den psychiatrischen Kategorien der Psychiatrischen ICD-10 Klassifikation und in den psychiatrischen Kategorien der DSM-V Klassifikation keine körperlichen bzw. keine „physischen“ Parameter, sondern nur psychische Kriterien und Kriterien bezüglich der zeitlichen Entwicklung der psychischen Störung.

Erkenntnistheoretisch bzw. philosophisch betrachtet wird eine psychiatrische Diagnose also nicht auf der Grundlage der „physis„, sondern auf der Grundlage von Merkmalen, die jenseits der „physis“ – also „meta-physisch“ – gelegen sind erkannt und diagnostisch bestimmt.

Eine psychiatrische Diagnose kann daher nur innerhalb einer Ideenlehre, somit nur innerhalb einer Ideologie subjektiv gültig erkannt und subjektiv gültig diagnostisch bestimmt werden. Man erkennt damit, dass man eine psychiatrische Diagnose nur auf der Ebene der Ideen auf der Grundlage einer Dogmatik erkennen kann. (vgl. mit Kant Zitat 10)

Und man erkennt damit, dass es in der Psychiatrischen Wissenschaft genau genommen nicht zulässig ist Studien miteinander zu vergleichen wenn diese auf der Grundlage von unterschiedlichen psychiatrischen Klassifikationen entstanden sind. Und aus demselben Grund sind psychiatrische Leitlinien weniger verbindlich als medizinische Leitlinien falls diese auf der Grundlage von objektiven Befunden erlangt worden sind.

Tatsächlich wird eine psychiatrische Diagnose auf der Grundlage von Ideen erkannt, die teils im Bewusstsein des Untersuchers und teils im Bewusstsein des Patienten in der Form der Begriffe dieser Ideen als abgegrenzte Einheiten erscheinen (vgl. mit Kant Zitat 7).

Dies hat Karl Jaspers erkannt, der bei einer solchen Einheit vom Ganzen als Idee spricht (vgl. mit Jaspers Zitat) – und es hat dies im Prinzip auch bereits Wilhelm Griesinger erkannt, wenn dieser schreibt, dass die psychischen Krankheiten derzeit nur nach der psychischen Anomalie  somit nur psychologisch eingeteilt werden können. (vgl. mit Griesinger Zitat)

In der Erkenntnisbasis findet sich also der tiefer liegende Grund warum eine psychiatrische Diagnose nicht objektiviert werden kann. (Weiteres dazu auf Poster 6: Diagnosis in Psychiatry – the Role of Biological Markers – an investigation in the light of Immanuel Kant`s philosophy)

Es gibt also den großen Unterschied zwischen einer psychiatrischen Diagnose und einer objektiv bestimmbaren medizinischen Diagnose (vgl. mit Kant Zitat 7).

Bei einer psychiatrischen Diagnose handelt es sich um subjektives Wissen das relatives Wissen ist und das somit auch beschränktes Wissen ist, wohingegen es sich bei einer objektiv bestimmbaren bzw. allgemein gültig bestimmbaren medizinischen Diagnose um objektives Wissen handelt, das absolutes Wissen ist.

Auch in der Psychologie und Psychotherapie sind die Erkenntnisse in gleicher Weise nur subjektivgültige Erkenntnisse, weil auch sie auf der Grundlage von mentalen Objekten und nicht auf der Grundlage von physischen Objekten erkannt werden.

Weil psychiatrische Diagnosen nur subjektiv gewiss festgestellt werden können, hat dies  weitreichende Folgen für die psychiatrische Praxis und für die psychiatrische Wissenschaft.

In der psychiatrischen Praxis und auch in der psychiatrischen Wissenschaft sollte man beachten, dass die psychiatrischen Erkenntnisse nur relativ gültige Erkenntnisse sind.

Es sind dies also Erkenntnisse, die jeweils in Bezug auf eine definierte Idee somit in Bezug auf einen definierten Typus erkannt werden und die daher im konkreten Fall je nach dem mit diesem definierten Ideal mehr oder weniger übereinstimmen und daher mehr oder weniger – somit nur relativ – gültig sind. (vgl. mit Jaspers Zitat)

Es handelt sich daher beim psychiatrischen Wissen um beschränktes Wissen das man auf der Grundlage von definierten Ideen erlangt hat (vgl. mit Kant Zitat 3a) und das daher nicht wirklich valide und somit auch nicht wirklich reliabel erkennbar ist.

Daher sollte man die Konsequenzen beachten, die aus der Grundlage der Erkenntnis des Wissens in der Psychiatrie resultieren. (-> Weiteres dazu hier)

Die Erkenntnisgrundlage in der Psychiatrie hat unter anderem zur Folge, dass die Ergebnisse der Studien der psychiatrischen Wissenschaft einen geringerem Erkenntniswert haben, als die Ergebnisse der Studien in der Medizin, die auf der Grundlage von objektiven Befunden entstehen. (Weiteres dazu auf Poster 3: PROBABILITY IN MEDICINE AND IN PSYCHIATRY – IN THE LIGHT OF IMMANUEL KANT`S PHILOSOPHY)

Während sich also in der Medizin viele medizinische Diagnosen auf körperliche Fakten gründen und diese objektiv gültig bestimmt werden können ist dies in der Psychiatrie grundsätzlich nicht möglich und kann eine psychische Störung nur auf der Grundlage von psychischen Erscheinungen erkannt und diagnostisch bestimmt werden. Man kann also in der Psychiatrie eine psychiatrische Diagnose nur mit der philosophischen Methode der Dialektik auf der Grundlage einer Scheinbarkeit im Vergleich zu einer anderen Scheinbarkeit (vgl. mit Kant Zitat 9b) erkennen. Daher kann in der Psychiatrischen Diagnostik etwa bei der Erstattung eines psychiatrischen Gutachtens in der Forensik in einem Grenzfall nur auf der Grundlage einer Scheinbarkeit im Vergleich zu einer anderen Scheinbarkeit subjektiv gültig entschieden werden welche psychiatrische Diagnose zutreffend ist.

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Beispiele für psychiatrische Diagnosen:

Depression

ADHS

Schizophrenie

manisch depressive Krankheit (MDK)

Paranoia

Demenz

Persönlichkeitstörung

Organisches Psychosyndrom (OPS)

Psychose

usf.

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(letzte Änderung 04.11.2021, abgelegt unter: Definition, Diagnose, psychiatrische Diagnose, Diagnostik, Heilkunde, medizinische Diagnose / psychiatrische Diagnose, Medizinische Diagnostik, Psyche, Psychiatrie, Wissenschaft, psychiatrische Wissenschaft)

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