Vorurteil

Ein Vorurteil ist ein persönliches Urteil das in der Vorzeit von einer Person bereits getroffen bzw. entschieden worden ist.

Bei einem Vorurteil handelt es sich also um persönliches Wissen bzw. um eine persönliche Erkenntnis, die diese Person bereits in der Vorzeit durch das beurteilen eines ähnlichen Falles gewonnen hat.

Oder es kann sich beim Vorteil um eine persönliche Sichtweise und damit um ein persönliches Urteil handeln, das man als Person aus einem sonstigen Grund bereits in der Vorzeit getroffen hat.

Zum Beispiel kann es sein dass man das persönliche Urteil von anderen Person zum Beispiel infolge der Überlieferung übernommen hat.

In einem jeden Fall handelt es sich bei einem Vorurteil um ein Urteil das nicht auf der persönlichen sachlichen Prüfung beruht, sondern es beruht das Vorurteil auf einer persönlichen Sichtweise die ohne eigene sachliche Prüfung durch vorurteilsfreies Denken entstanden ist.

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Demgemäß kann man auch sagen, dass ein Vorurteil von einer persönliche Ansicht beruht, die ohne verurteilsfreies Denken entstanden bzw. beruht dies auf einer persönlichen Ansicht die auf gewissen persönlichen Wertvorstellungen beruht.

Und es haben demgemäß diese persönlichen Wertvorstellungen zum jeweiligen Vorurteil geführt.

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Somit kann man auch sagen, dass ein Vorurteil sich dadurch auszeichnet, dass es nicht auf der Grundlage der unbefangenen sachlichen Prüfung des gegenständlichen Sachverhalts beruht, sondern dass in dieses Urteil persönliche Wertvorstellungen eingeflossen sind, die nicht weiter von anderen Personen auf Sachlichkeit überprüft werden können.

Die Vor-beurteilende bzw. die Vor-Verurteilende Person macht sich also nicht die Mühe der neuerlichen Beurteilung des gegenständlichen Sachverhalts.

Vielmehr erspart sich die Vor-verurteilende Person sich diese Mühe bzw. diese Geistes-Arbeit und gelangt ohne Überlegung und Beurteilung des konkreten Sachverhalts zum „vorgefertigten“ Urteil – das man als treffend als Vorurteil bezeichnen kann.

Daran erkennt man den Mangel des Vorurteils. Das Vorurteil ist mit dem Mangel behaftet, dass es in der Regel dem Sachverhalt nicht gerecht wird – außer es handelt sich um einen identen Sachverhalt, der schon früher subjektiv und objektiv gleich erkannt und beurteilt worden ist – womit durch dieses „Vorurteil“ auch dieser aktuelle Sachverhalt „richtig“, weil objektiv gültig und damit allgemein gültig, beurteilt wird.

Nachdem Sachverhalte jedoch nur selten gleich sind, erkennt man, dass das Vorurteil in der Regel nicht passend oder nur mehr oder weniger passend sein wird.

Ein Vorurteil ist also ein Urteil das entweder für ein einzelnes Subjekt richtig ist, oder es ist ein Vorurteil ein Urteil das für mehrere Subjekte, nicht jedoch für alle Subjekte richtig ist, weil es auf einer Konvention beruht – also auf einer Übereinkunft beruht – bzw. philosophisch gesprochen auf einer Dogmatik beruht (vgl. mit Kant Zitat 10), die von gewissen Wertvorstellungen bzw. Werturteilen ausgeht.

Ein Vorurteil ist das Resultat des Denkens, bzw. das Resultat des Verstehens und des Erklärens, oder man kann auch sagen das Resultat einer persönlichen Ansicht – dabei kann es sich – wie gesagt – um das eigene, persönliche Denken, Verstehen und Erklären, also das eigene „geistige Sehen“ handeln, oder um dasjenige, das man von anderen übernommen hat.

Bekanntlich spielen Vorurteile in vielen Bereichen eine große Rolle, unter anderem in der Religion, in der Politik, in der Medizin, in der PsychiatriePsychologiePsychotherapie in Teilbereichen der Wissenschaft und überhaupt in vielen anderen Bereichen des menschlichen Wissens.

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(letztes Änderung 08.09.2025, abgelegt unter: Definition, Urteil, Wissen)

zuletzt pos. 1 am 22.02.2025

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