Eine funktionelle Störung ist eine Störung bei der die Funktion beeinträchtigt ist, wobei man jedoch als Arzt keine physischen Befunde findet und vorzeigen kann, durch die man die Funktionsstörung physisch (physikalisch) begründet bestimmen kann.
Man kann also in der Diagnostik keine objektiven Befunde vorweisen.
Mit anderen Worten: es ist dies keine durch Fakten oder Tatsachen begründete Diagnose.
Man kann die funktionelle Störung und somit die entsprechende Diagnose nur subjektiv gültig bestimmen.
Mit nochmals anderen Worten: man kann die funktionelle Diagnose nicht allgemein gültig bzw. nicht objektiv gültig bestimmen.
Und im Hinblick auf die auf Ursache (Kausalität) kann man das Auftreten der gesundheitlichen Störung im Sinn einer funktionellen Störung durch unterschiedliche Theorien verstehen und erklären.
Dies bedeutet, dass eine funktionelle Störung in der Heilkunde zum Beispiel in der Medizin und hier in ihren einzelnen Fachbereichen (Innere Medizin, Pädiatrie, Chirurgie, Orthopädie, Urologie, Gynäkologie usf.) oder in der Psychiatrie – aber auch in der Psychosomatik, in der Komplementärmedizin und Alternativmedizin – nur durch eine symptomatische „Messung“ und damit nur durch eine geistige Messung in der Diagnostik erfasst und daher nur subjektiv gültig bestimmt werden kann.
Mit anderen Worten: es gibt keinen allgemein gültigen Beweis für das Zutreffen der gestellten Diagnose bei einer funktionellen Störung.
Es können bei einer funktionellen Störung in der Diagnostik die Beschwerden also nur durch die subjektiv geklagten Beschwerden, somit nur durch die Symptome und durch die nicht objektivierbaren Phänomene erfasst werden.
Das bedeutet, dass bei einer funktionellen Störung keine eindeutigen, körperliche Befunde aufgezeigt werden können, durch die die gesundheitliche Störung (Krankheit) unzweifelhaft gewiss festgestellt oder unzweifelhaft gewiss durch eine bestimmte Ursache erklärt werden kann.
Daher kann man etwa eine Hyperventilationstetanie oder ein funktionelles Anfallsgeschehen in der der Neurologie oder somatoforme Schmerzstörung in der Inneren Medizin oder in der Rheumatologie nicht auf der Grundlage von körperlichen faktischen Befunden/Parametern diagnostisch erfassen, sondern dieses Geschehen kann nur im Zusammenhang mit den situativen Umständen diagnostiziert werden bzw. kann man es nur auf dieser Grundlage rational begründet verstehen und erklären.
Man kann also eine funktionelle Störung nur subjektiv gültig und somit nur auf der Grundlage von subjektiver Evidenz in der Diagnostik erkennen und bestimmen.
Man kann auch sagen: eine funktionelle Störung wird durch eine funktionelle Einheit erfasst bzw. durch eine funktionelle Diagnose in der Klinik bestimmt, ohne dass die klinische Diagnose als Verdachtsdiagnose im Zweifelsfall reliabel gesichert und valide gestellt werden kann.
Eine funktionelle Störung wird manchmal von Fachleuten auch als Funktionelles Syndrom bezeichnet.
Funktionelle Störungen in verschiedenen Bereichen der Heilkunde:
In der Psychiatrie ist eine funktionelle Störung eine krankheitswertige Beeinträchtigung der Psyche, bei der man keine körperlichen Befunde findet, durch die der psychische Befund bzw. der psychische Symptomenkomplex näher in der psychiatrischen Diagnostik erkannt, bestimmt oder erklärt werden kann.
Es kann hier für die festgestellte psychische Störung und damit für die zugehörige psychiatrische Diagnose kein biologischer Befund vorgezeigt werden durch den man das Auftreten der psychischen Störung unzweifelhaft erklären kann.
Es handelt sich bei einer funktionellen Störung in Bezug auf die Psyche um eine psychische Störung die nach der Schichtenlehre (Schichtenregel) von Karl Jaspers der obersten Schicht bzw. der 3. Schicht zuzuordnen ist.
Demgemäß kann manch eine psychische Störung bzw. die entsprechende psychiatrische Diagnose gemäß der psychiatrischen ICD-10 Klassifikation oder der DSM-V Klassifikation als funktionelle Störung bezeichnet werden, wohingegen dies für andere psychische Störungen nicht der passende Begriff ist und man in diesen anderen Fällen eher von einer Funktionsstörung sprechen soll, falls man die psychische Störung durch biologische Befunde erklären kann, was für die psychiatrischen Diagnosen der 2. Schicht (Beispiel: Schizophrenie oder Depression) und noch mehr für die psychiatrischen Diagnosen der 1. Schicht und damit die psychischen Störungen der tiefsten Schicht gemäß der Schichtenlehre (Schichtenregel) nach Karl Jaspers zutreffend ist (vgl. mit der Definition der Schichtenlehre (Jaspers) im Wikipedia Artikel).
Dabei sollte man in der psychiatrischen Diagnostik jedoch beachten, dass eine psychische Störung immer auf Grundlage des psychischen Symptomenkomplex erkannt wird und hier die Ursache der psychischen Störung in der Diagnostik keine entscheidende Rolle spielt, was auch damit zutun hat, dass eine psychische Störung immer durch eine bloße Idee und daher durch eine systematische Einheit erkannt wird bzw. im Hinblick auf ihre Ursache praktisch immer infolge einer komplexen Ursache entsteht.
Es wird also jede psychische Störung durch das klinische Erscheinungsbild, nämlich durch den psychischen Symptomenkomplex in der psychiatrischen Diagnostik erkannt und bestimmt, und es kann nur im Nachhinein, also nur sekundär, je nach der favorisierten Theorie das Auftreten der psychischen Störung eventuell biologisch begründet erklärt werden.
Man kann also das Auftreten der Störung der Psyche in der Psychiatrie – und auch das Auftreten der funktionellen Störung in der körperlichen Medizin – und ebenso dasjenige der körperlichen Funktion, wie auch dasjenige der psychischen Funktion – je nach Fall und Sachverhalt durch unterschiedliche Begriffe bzw. durch unterschiedliche Konzepte im Hinblick auf die Ursache erklären und damit den jeweiligen Sachverhalt gemäß der jeweiligen Theorie verstehen.
Damit wird deutlich, dass hier in der Diagnostik die subjektive Wahrnehmung von Relevanz ist, insofern in gewissen Fällen die diagnostizierende Fachperson eher geneigt sein wird den Begriff: funktionelle Störung zu verwenden, wohingegen sie gemäß ihrer eigenen Wahrnehmung infolge ihres Wahrnehmungsurteils sie in anderen Fällen eher geneigt sein wird den Begriff: Funktionsstörung zu verwenden.
Es wird hier in der Regel also darauf ankommen, ob das klinische Erscheinungsbild typisch ist – dieses also gemäß einem klar definierten Typ bzw. Typus aufgefasst werden kann.
In der Medizin werden die funktionellen Störungen primär durch das klinische Erscheinungsbild bzw. durch den körperlichen Symptomenkomplex erkannt und in der medizinischen Diagnostik bestimmt und man vermutet hier in der Regel eine komplexe Ursache als den Grund für das klinische Erscheinungsbild.
So kann man etwa einen Spannungskopfschmerz in der Neurologie als Folge einer funktionellen Störung – unter Umständen jedoch auch als Funktionsstörung verstehen und damit das Zutreffen der neurologischen Störung bzw. das Zutreffen der entsprechenden neurologische Diagnose durch die passende Theorie erklären.
Es kann in diesem Sinn also das Auftreten einer Migräne teils als funktionelle Störung verstanden und erklärt werden – etwa als Folge der Überlastung und Erschöpfung – oder unter Umständen als Folge einer Funktionsstörung auf der Ebene der Blutgefäße (vaskuläre Theorie) oder als Folge einer Funktionsstörung auf der Ebene des Hirnstamms (Hirnstammtheorie, neurovaskuläre Theorie) oder infolge einer sonstigen Ursache. Auf jeden Fall kann man sagen, dass die Migräne infolge einer komplexen Ursache entsteht.
Auch andere gesundheitliche Störungen und deren medizinische Diagnosen können durch eine Funktionsstörung und / oder durch eine funktionelle Störungen verstanden und erklärt werden.
In der Pädiatrie können gewisse, bei Kindern auftretende Bauchbeschwerden als Folge einer funktionellen Störung und zum Teil auch als Folge einer Funktionsstörung verstanden und erklärt werden.
Ebenso können im Erwachsenenalter auftretende Beschwerden teils als funktionelle Störungen und teils als Funktionsstörungen verstanden und erklärt werden, insofern man bei diesen zum Teil körperliche Faktoren findet, durch die der Sachverhalt erklärt werden kann. Andererseits findet man bei körperlichen Störungen oftmals auch psychische Faktoren und sonstige Faktoren, die insgesamt eine komplexe Ursache bilden und somit durch ihr Zusammenwirken zum Auftreten der gesundheitlichen Störung (Krankheit) führen.
Man kennt also auch in der Inneren Medizin gesundheitliche Störungen, die teils als funktionelle Störung und teils als Funktionsstörung aufgefasst werden: ein Reizdarmsyndrom (Irritables Darmsyndrom) wird unter Umständen als funktionelle Störung verstanden, wohingegen eine Colitits ulcerosa in der Regel eher als Funktionsstörung aufgefasst wird, weil hier psychische Faktoren zwar eine gewisse Rolle spielen, die Ursache jedoch überwiegend als Folge von körperlichen Faktoren (aus dem Bereich Immunologie) entsteht bzw. diese Grundlage vermutet wird.
In der Gynäkologie kennt man die klimakterischen Beschwerden, die teils als Folge einer hormonellen Störung und teils auch als funktionelle Störung verstanden werden.
In der Orthopädie und Rheumatologie (Inneren Medizin) kennt man Funktionsstörungen, die überwiegend als körperliche Funktionsstörung verstanden werden, etwa die entzündlichen Reaktionen, wie sie die Gelenke betreffen (Rheumatoide Arthritis) daneben gibt es aber schmerzhafte gesundheitliche Affektionen (Schmerzsyndrome) vom Typ der Fibromyalgie, Somatoforme Schmerzstörung usf., die nicht biologisch begründet diagnostiziert werden können, sondern bei denen man in der Regel psychische Faktoren vermutet und findet, die wesentlich zu dieser gesundheitlichen Störung (Krankheit) beitragen und die man daher zumindest teilweise als funktionelle Störung auffasst.
Auch in der Urologie gibt es gewisse funktionelle Beschwerden, etwa im Bereich der Harnblase, die im Sinn einer funktionellen Störung verstanden und erklärt werden können wobei hier sicherlich auf körperliche Faktoren eine Rolle spielen.
Es handelt sich bei einer funktionellen Störung also jeweils um ein klinisches Erscheinungsbild das infolge einer komplexen Ursache entsteht, ohne dass der Arzt auf der Grundlage von biologischen Befunden bzw. physischen (physikalischen) Befunden klar entscheiden kann, was im konkreten Fall die Ursache ist, sondern sieht man sich als Arzt / Ärztin im konkreten Fall veranlasst von einer komplexen Ursache auszugehen, die durch das Zusammenwirken von mehreren bzw. vielen Faktoren entsteht.
Dies gilt im Übrigen auch für die gesundheitlichen Störungen, wie sie in der Alternativmedizin (Komplementärmedizin) diagnostiziert und therapiert werden.
Dabei kann die gestörte Funktion mehr oder weniger bewusst erlebt werden.
Es kann in diesem Sinn eine funktionelle Störung also bei mehr oder weniger vorhandener Bewusstheit sich abspielen bzw. kann der Sachverhalt auf der Grundlage einer Theorie unter Umständen auch als Reaktion des sogenannten Unbewussten verstanden werden, was etwa bei manch einem funktionellen Anfall in der Neurologie / Psychiatrie (Forensischen Psychiatrie) und damit im Gutachterwesen (Rentenneurose, Haftneurose etc.) von Relevanz ist.
Überhaupt sind bei der gutachterlichen Bewertung eines Sachverhalts in nicht wenigen Fällen die Umstände und die Reaktionen im Rahmen der gutachterlichen Untersuchung entscheidend. Daher wird ein kritischer Sachverständiger manch eine Reaktion als funktionell erkennen und damit das klinische Erscheinungsbild nicht als krankheitswertige Funktionsstörung einstufen.
Es macht hier also einen Unterschied, wie der Sachverhalt zuletzt im Ganzen geistig gesehen wird und welches Gesamtbild letztlich entsteht und daraus die Diagnose und das Gutachten resultiert.
In der Heilkunde wird eine funktionelle Störung in der Diagnostik durch eine phänomenologische Diagnose bzw. durch eine syndromale Diagnose erfasst und bestimmt.
Man kann also bei einer funktionellen Störung keinen körperlichen Befund erheben, als dessen Folge die gesundheitliche Störung kausal in Erscheinung tritt.
In diesem Sinn ist in der Medizin und in der Psychiatrie eine funktionelle Störung eine gesundheitliche Störung, bei der man im Rahmen der Abklärung keine spezifischen körperlichen Parameter findet.
Weitere Diskussion der Begriffe funktionelle Störung versus Funktionsstörung:
Als Beispiel für eine körperliche funktionelle Störung sei eine Errötung (Flush) der Gesichtshaut genannt, die im Zusammenhang des Erlebens auftritt.
Andererseits ist eine vorübergehende Durchblutungsstörung eines Gehirnbereichs, die unter Umständen in der Neurologie als Frühsymptom eines drohenden Schlaganfalls (Apoplex) anzusehen ist, eine Funktionsstörung. Ebenso kann eine Angina Pectoris nicht nur als funktionelle Störung, sondern unter Umständen auch als Zeichen eines drohenden Herzinfarkts in Erscheinung treten und wird man diese gesundheitliche Störung in diesem Fall als Funktionsstörung erklären, insofern sie überwiegend biologisch (physisch) bedingt ist.
Je nach dem wird der Arzt unter Berücksichtigung der Umstände die gesundheitliche Störung als ernsthafte Funktionsstörung oder als harmlose aber belastende funktionelle Störung einschätzen bzw. wird er hier eine Abklärung (EEG Untersuchung, Laboruntersuchung etc.) durchführen oder veranlassen.
In der Medizin kennt man in diesem Sinn die verschiedensten funktionellen Störungen, bei denen man die medizinische Diagnose nur auf der Grundlage des Symptomenkomplexes, somit nur auf der Grundlage von Symptomen und nicht objektivierbaren Phänomenen nachweisen kann.
Dazu zählen etwa die Diagnosen: vegetative Dystonie, Fibromyalgie, diverse funktionelle Störungen, die den Magen-Darmtrakt betreffen, bei denen man keine organische Ursache finden kann, weiters diverse Herzbeschwerden, bei denen man ebenfalls keine organische Ursache für die Herzbeschwerden finden kann (zum Beispiel funktionelle Angina pectoris bei einem jungen Menschen im Sinn von nervös bedingter vorübergehender Verengung der Herzkranzgefäße). In diesem Sinn können in den verschiedenen Fachbereichen der Medizin funktionelle Störungen auftreten.
Dabei gibt es funktionelle Störungen bei denen der Arzt eine Ursache für die Funktionsstörung vermutet, die er durch eine biologische, eine psychologische, eine psychosomatische oder eine sonstige Theorie (zum Beispiel: Wetterwechsel, Föhn – Wetterlage, hormonelle Störung oder hormonelle Umstellung etwa im Klimakterium usf.) erklären kann.
Oder es handelt sich um eine funktionelle Störung, bei der man eine andere Erklärung findet, die primär für dieses klinische Erscheinungsbild verantwortlich ist bzw. die als verantwortlich erscheint (gemäß der subjektiven Wahrnehmung des Artzes) und daher durch die entsprechende Kausalität erklärt werden kann.
Im Fall einer funktionellen Störung kann man allerdings die angewandte Theorie nicht physisch bzw. nicht physikalisch beweisen. Mit anderen Worten: man kann bei einer funktionellen Störung keinen physischen (physikalischen) Beweis liefern.
Dies ist zum Beispiel bei einem klinischen Erscheinungsbild von Relevanz, wenn es in einem Gerichtsverfahren um die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit / Berufsfähigkeit geht. Wenn es also in einem Rentenverfahren um die Beurteilung der vorliegenden gesundheitlichen Störung geht und der Sachverhalt vom Sachverständigen im Gutachten beurteilt wird.
Wenn z.B. ein nervöses Zittern im Rahmen der gutachterlichen Untersuchung von der Person demonstriert wird und sonst keine Hinweise gefunden werden, durch die die gesundheitliche Störung anderweitig erklärt werden kann, dann ist dies insbesondere im Gutachterwesen von Relevanz.
Man kann also in diesem Fall einer funktionellen Störung das Auftreten der gesundheitlichen Störung nicht durch eine andere Ursache erklären.
Je nach Fall und Sachverhalt kann man also das Auftreten der funktionellen Störung durch eine medizinische oder durch eine psychologische, oder durch eine kombinierte oder durch eine sonstige Ursache – und damit durch die entsprechende Theorie – erklären, wohingegen dies im anderen Fall nicht möglich ist, und ein anderer Grund, nämlich das Rentenbegehren die relevante Ursache bzw. der wesentliche Faktor für das klinische Erscheinungsbild ist.
Damit wird deutlich, dass ein Gutachter bzw. ein Sachverständiger diesen Sachverhalt erkennen und kritisch unterscheiden muss, um den Sachverhalt subjektiv richtig und damit der Situation angemessen einzuschätzen.
Im Gegensatz zum Begriff der funktionellen Störung verwendet man den Begriff der Funktionsstörung, wenn es sich um eine manifeste Krankheit handelt, etwa ein Zittern bei einer Parkinson Krankheit (Morbus Parkinson), oder bei gestörtem Stoffwechsel, so zum Beispiel bei der Schilddrüsen Überfunktion (Hyperthyreose) oder bei der Schilddrüsenunterfunktion (Hypothyreose) oder bei einer nachgewiesenen Unterfunktion der Hirnanhangdrüse (Hypophyse).
In der Psychiatrie spricht man von einer Funktionsstörung der Psyche und man meint damit in der Regel eine krankheitswertige psychische Störung wie diese durch eine psychiatrische Diagnose erfasst wird. Es handelt sich hier also um ein gesundheitliche Störung der Psyche, bei der man sich vorstellt und als Arzt damit denkt, dass es eine relevante Ursache gibt, die den psychischen Symptomenkomplex hervorruft, oder es handelt sich dabei um einen psychischen Symptomenkomplex, der nicht durch eine endogene Ursache im Sinn einer körperlichen (biologischen) Ursache hervorgerufen wird, sondern bei der z.B. erlebnisbedingte Momente die psychischen Erscheinungen hervorrufen. So kann etwa eine psychische Überlastungssituation oder es können auch andere Gründe zum Auftreten einer krankheitswertigen psychischen Störung führen.
Biologisch betrachtet treten bei einer funktionellen Störung, wenn diese in Folge einer tatsächlich zu Grunde liegenden organischen Ursache auftritt gestörte biologische Funktionsstörungen auf, die weitgehend unabhängig vom Willen und damit vom Erleben der Person auftreten und persistieren.
Man stellt sich dabei vor, dass die neuronale Funktion gestört ist.
Eine derartige Ursache vermutet man zum Beispiel bei der vegetativen Dystonie. Es handelt sich dabei also um gestörte neuronale Muster, die eine neuronale Dysfunktion bewirken und man geht davon aus, dass diese sich einerseits in körperlichen Phänomenen und andererseits unter Umständen auch in auffälligen psychischen Phänomenen manifestiert.
In der Heilkunde kann eine funktionelle Störung primär den Körper betreffen, oder es kann eine funktionelle Störung primär die Psyche betreffen, oder es kann sich um eine funktionelle Störung handeln, bei der sowohl der Körper wie auch die Psyche in etwa in gleichem Ausmaß betrifft. In einem solchen Fall spricht man unter Umständen von einer psychosomatischen Störung. Schließlich kann die funktionelle Störung oder auch die Funktionsstörung nicht nur wegen einer psychischen Ursache auftreten, sondern sie kann auch wegen einer sonstigen Ursache auftreten, etwa wegen Stoffen in der Nahrung (etwa eine Unverträglichkeit auf gewisse Stoffe kann bestehen), oder wegen einer sonstigen Ursache, die nicht fassbar ist (etwa Jetlag, Wetterwechsel, Föhn in den Alpen etc.).
Oder es handelt sich – wie im vorgenannten Fall – unter Umständen um ein demonstriertes Verhalten durch das die betroffene Person – mehr oder weniger bewusst – beabsichtigt etwas zu erreichen, ohne dass eigentlich eine entsprechende gesundheitliche Störung im Sinn der Biologie der klinischen Erscheinung zu Grunde liegt. Diese Form einer funktionellen Störung ist – wie man dies leicht einsehen kann – im Gutachterwesen also bei der Erstattung von medizinischen Gutachten und auch bei der Erstattung von psychiatrischen Gutachten von Relevanz.
Weiteres zur Diagnostik einer funktionellen Störung
Man findet, dass man eine funktionelle Störung nur auf der Grundlage eines Konzepts diagnostisch erfassen kann. Man denkt sich, dass es eine Ursache gibt, die diese funktionelle Störung hervorruft.
Man kann auch sagen: man stellt sich als Arzt / Ärztin vor dass es eine solche Natureinheit im Sinn einer Krankheitseinheit gibt, die dieses klinische Erscheinungsbild hervorruft und man daher diese Einheit als Entität in der Diagnostik feststellen kann.
Dies gilt nicht nur für die funktionellen Störungen in der Psychiatrie und Psychosomatik, sondern auch für einen Teil der funktionellen Störungen in der Medizin, nämlich für diejenigen, die auf der Grundlage von Symptomen und auf der Grundlage von nicht-objektivierbaren Phänomenen diagnostisch erfasst werden. Es sind dies die gesundheitlichen Störungen, die durch die syndromalen Diagnosen erfasst werden. Diese diagnostischen Einheiten und auch deren Ursachen kann man nicht objektiv gültig bestimmen. Das heißt man kann in einem solchen Fall weder die Störung als solche und damit die entsprechende Diagnose noch die Ursache der Störung objektiv gültig bestimmen – eben, weil sie auf der Grundlage eines Konzepts erkannt wird, und man dieses nicht physisch (physikalisch, physiologisch, bildgebend etc.) überprüfen kann.
Erkenntnistheoretisch bzw. philosophisch betrachtet findet man, dass die diagnostische Einheit einer funktionellen Störung nur auf der Grundlage von einer definierten Idee erfasst werden kann (vgl. mit Kant Zitat 7). Es handelt sich dabei also um eine nur problematisch zum Grund gelegte Einheit, somit um die systematische Einheit der bloßen Idee (vgl. mit Kant Zitat 8). Man erfasst also eine solche gesundheitliche Störung mit Hilfe einer projektierten Einheit (vgl. mit Kant Zitat 5) durch die man die klinischen Erscheinungen unter dem Begriff der Idee, der ein regulativer Begriff ist, geistig auffasst. Man kann auch sagen: der Begriff dieser Idee ist eine systematische Einheit, die durch das Schema der Idee erkannt wird (vgl. mit Kant Zitat 7). Ebenso kann man sagen, dass die funktionelle Störung durch eine funktionelle Einheit erfasst wird. Und schließlich kann man auch sagen, dass die funktionelle Störung durch eine transzendentale Idee erkannt wird bzw. die transzendentale Einheit (dieser Idee) eine zweckmäßige Einheit im Sinne von Immanuel Kant ist.
Zum Verlauf von funktionellen Störungen und Funktionsstörungen:
Man findet unter den funktionellen Störungen solche, die mehr oder weniger konstant vorhanden sind. Dazu zählen etwa gewisse Störungen des Stoffwechsels, hormonelle Störungen und andere Funktionsstörungen. Andererseits beobachtet man in der Klinik Funktionsstörungen und funktionelle Störungen, die anfallsartig in Erscheinung treten, wenn ein kritischer Schwellenwert erreicht wird. Dies kann etwa bei einer Hyperventilationstetanie der Fall sein oder bei einer Angsströrung (Panikattacke). Oder es kann dies bei einer Funktionsstörung der Fall sein bei der man überwiegend eine körperliche Ursache vermutet, etwa bei einer vegetativen Dystonie. Auch bei einer Migräne und bei anderen gesundheitlichen Störungen beobachtet man ein anfallsartiges Auftreten. Diese Form einer Funktionsstörung bzw. einer funktionellen Störung tritt plötzlich auf, wenn eine gewisse kritische Schwelle, nämlich ein individueller Schwellenwert erreicht bzw. überschritten worden ist und es zeichnet sich in der Regel eine solche gesundheitliche Störung durch einen für das Individuum charakteristischen Verlauf aus. Wenn also die Störung einmal in Gang gekommen ist, dann werden die verschiedenen Stadien der Störung durchlaufen bis es wieder zur Normalisierung der Funktion kommt.
Bei diesen funktionellen Einheiten bzw. diesen funktionellen Störungen kann man also keine „physischen“ Parameter finden, auf deren Grundlage man diese Einheiten allgemein gültig diagnostisch bestimmen kann. Bei diesen funktionellen Störungen hat man nur gewisse Vorstellungen auf deren Grundlage man gewisse Theorien entwickelt hat, die erklären was die Ursache einer solchen Störung ist.
Die Ursache schlechthin einer solchen Störung kann man im konkreten Fall jedoch nicht auf der Ebene der Objekte finden und „physisch“ allgemein gültig bestimmen. Man hat dazu lediglich gewisse theoretische Vorstellungen entwickelt, die erklären was die Ursache einer solchen Störung ist, und man kann den Zusammenhang der Erscheinungen durch eine solche Theorie verstehen und diesem Sinn nach erklären. Man kann also sowohl die funktionellen Störungen und auch viele Funktionsstörungen nur in Bezug auf ein definiertes Ideal, somit nur in Bezug auf einen definierten Typus subjektiv gültig bestimmen. Eine solche diagnostische Erkenntnis ist also immer nur subjektiv gültig. Wenn das klinische Erscheinungsbild typisch ist, dann werden in der Regel die Fachleute in ihrer Diagnose bzw. in ihrer diagnostischen Einschätzung übereinstimmen. Wenn der Sachverhalt und damit das klinische Erscheinungsbild nicht typisch ist, oder nur wenig typisch ist, dann wird es häufig vorkommen, dass die Fachleute in ihrer Diagnose nicht übereinstimmen. Eine solche Diagnose wird nämlich durch das Ponderieren der Ideen (Immanuel Kant) – also durch das Gewichten und Vergleichen der Ideen miteinander – somit durch die philosophische Methode der Dialektik bestimmt.
In diagnostischer Hinsicht findet man, dass die körperlichen Funktionsstörungen, die nicht durch körperliche Befunde erklärbar sind auf der Grundlage von Symptomen und auf der Grundlage von nicht-objektivierbaren Phänomenen diagnostisch erfasst werden. Es handelt sich dabei also um Merkmale, die nicht objektivierbar sind, sondern, die nur auf der Ebene der Vorstellungen durch den Vergleich der Ideen erkannt werden können.
Darin findet sich der tiefer liegenden Grund warum, die aus diesen Merkmalen abgeleiteten Diagnosen nicht objektivierbar sind (vgl. mit Kant Zitat 7).
In der Erkenntnisbasis findet sich also der Grund, warum diese gesundheitlichen Störungen und deren Ursachen nicht objektiv gültig bestimmt werden können.
Theorien die funktionelle Störungen erklären:
Aus dem klinischem Erscheinungsbild und den Befunden ergeben sich die verschiedensten Ansatzpunkte und in weiterer Folge die verschiedenen Theorien, die die Erklärungen für das Auftreten einer solchen gesundheitlichen Störung liefern. Allerdings kann man die eigentliche Ursache einer solchen gesundheitlichen Störung nicht objektiv bestimmen. Man kann die Kausalität einer solchen Störung nicht objektiv gültig bestimmen. Dies hat zur Folge, dass bei derartigen Störungen verschiedene Theorien entwickelt worden sind, und je nach der Sichtweise des Arztes / Therapeuten gemäß den verschiedenen Theorien verschiedene Therapien zur Anwendung kommen. Es können also in einem solchen Fall verschiedene Theorien herangezogen werden, um den Sachverhalt zu erklären, und es werden daher in einem solchen Fall in der Praxis auch die verschiedensten Behandlungsmethoden angewandt, wie sie aus den jeweiligen Theorien abgeleitet worden sind.
Zur Erklärung der funktionellen Störungen bzw. der Funktionsstörungen bei denen man keine Ursache aufzeigen kann
Das klinische Erscheinungsbild wird in einem solchen Fall als Folge der zu Grunde liegend gedachten Ursache erklärt. Man kann daher auch sagen, es handelt sich bei einer solchen Theorie um ein hypothetisches Konzept das die Erklärung für das Auftreten dieser gesundheitlichen Störung liefert.
Etwa dass die gesundheitliche Störung, die man als Migräne bezeichnet als Folge einer gestörten lokalen Durchblutung der Meningen in Erscheinung tritt (vaskuläre Theorie), oder dass dieser Symptomenkomplex in Folge einer aseptischen Entzündung (neurogene Entzündungstheorie) in Erscheinung tritt, oder dass das klinische Erscheinungsbild der Migräne in Folge der Aktivierung von schmerzmodulierenden Hirnstammkernen auftritt (Hirnstammtheorie), oder in Folge der Aktivierung von meningealen Schmerzfasern in Erscheinung tritt (Aura- Spreading-Depression-Theorie). All diese Theorien erklären auf verschiedene Arten und Weisen das Auftreten des typischen Symptomenkomplexes „Migräne“ – ohne dass man bisher eine solche Theorie am konkreten Fall überprüfen konnte und damit die eigentliche Ursache beweisen konnte.
In dieser Hinsicht findet man in der Medizin und auch in der Alternativmedizin (Komplementärmedizin), sowie auch in der Paramedizin die verschiedensten Theorien, die das Auftreten der klinischen Erscheinungen auf die verschiedensten Arten und Weisen erklären.
Bei diesen Theorien handelt es sich – philosophisch betrachtet – um regulative Prinzipien im Sinne von Immanuel Kant. Man kann durch eine solche Theorie den Sachverhalt nach einem gewissen Sinn erklären – objektiv überprüfen kann man eine solche Theorie im konkreten Fall jedoch nicht. Man kann lediglich aus der Verlaufsbeobachtung – insbesondere wenn eine gewisse Therapie angewandt worden ist – und gewisse Erfolge eintreten diese Theorie dadurch indirekt bestätigen und daraus schließen, dass es sich bei der Theorie um eine sinnvolle bzw. nützliche Theorie handelt (vgl. mit Kant Zitat 2).
In diesem Sinne kann man in der Medizin vielfach nur indirekt eine Theorie im konkreten Fall – und in Bezug auf ein Patientenkollektiv durch statistische Studien von vielen Fällen – „überprüfen“ und herausfinden welche Theorie bzw. welche Therapie, im Vergleich zu einer anderen Theorie bzw. Therapie die – statistisch gesehen – die nützlichere ist. Im einzelnen Fall kann man den Sachverhalt allerdings nicht objektiv entscheiden. (vgl. mit Kant Zitat 2)
In der Psychiatrie findet man grundsätzlich eine Situation, wie bei den nicht objektivierbaren körperlichen funktionellen Störungen in der Medizin. Man kann in der Psychiatrie in keinem einzigen Fall eine psychische Störung und damit eine psychiatrische Diagnose objektiv gültig bestimmen. Man kann lediglich in manchen Fällen körperliche Faktoren finden, die das Auftreten der psychischen Störung erklären (siehe diesbezüglich die psychiatrischen Diagnosen der 3. Schicht nach der Schichtenlehre (Schichtenenregel) nach Karl Jaspers). Bei den psychiatrischen Diagnosen der 2. Schicht nach der Schichtenregel von Karl Jaspers hat man nur indirekt Hinweise für körperliche Faktoren, die das Auftreten einer solchen psychischen Störung erklären. Aufzeigen kann man solche Faktoren bzw. eine solche Ursache nicht. Das heißt man kann in der Psychiatrie eine biologische Theorie in einem konkreten Fall nicht beweisen, mit anderen Worten er gibt hierfür keinen allgemein gültigen Beweis.
In diesem Sinn gibt es auch in der Alternativmedizin die verschiedensten Theorien und Erklärungen für das Auftreten von gesundheitlichen Störungen. Und es werden sodann aus diesen Theorien bzw. der Art und Weise des Verstehens des Zusammenhangs der Phänomene die verschiedenen Therapien abgeleitet. Im konkreten Fall kann man jedoch eine solche Theorie nicht im „hier und jetzt“ allgemein gültig überprüfen – das heißt es gibt in einem solchen Fall keine objektiven Befunde durch das man das Zutreffen der Theorie objektivieren kann. Man kann lediglich aus dem klinischen Verlauf auf der Grundlage der Erfahrung – also empirisch – ableiten bzw. die Schlussfolgerung ziehen, dass die angewandte Therapie hilfreich ist und damit indirekt die vermutete Ursache „beweisen“ bzw. die therapeutische Vorgehensweise rechtfertigen.
Philosophisch betrachtet handelt es sich beim Nachweis eines Therapieerfolgs einer nicht objektivierbaren funktionellen Störung also um einen nur subjektiv gültigen Beweis im Einzelfall – falls der Therapieerfolg eingetreten ist. (Weiteres dazu in diesem Beitrag). Wogegen bei einer objektivierbaren körperlichen Krankheit (gesundheitlichen Störung) direkt im Einzelfall auf der Grundlage von objektiven Befunden ein Therapieerfolg allgemein gültig nachgewiesen werden kann. (z.B. Rückgang der Enzündungszellen im Liquor, Nicht mehr gegebener Nachweis der pathogenen Keime im Liquor usf. in Folge einer Antibiotikatherapie)
Der tiefer liegende Grund warum eine funktionelle Störung im engeren Sinn nicht objektivierbar ist findet sich in der Erkenntnisbasis. Eine solche gesundheitliche Störung kann nämlich nur auf der Grundlage von mentalen Erkenntnisobjeken – also auf der Grundlage von Gegenständen in der Idee, die im Bewusstsein der erkennenden Person erscheinen, diagnostisch festgestellt werden (vgl. mit Kant Zitat 7). Im Gegensatz dazu gründen sich objektivierbare medizinische Erkenntnisse auf physische Objekte bzw. auf demonstierbare Erkenntnisobjekte die der untersuchenden Person als Gegenstand schlechthin bzw. als Beschaffenheiten (vgl. mit Kant Zitat 9) eines solchen Gegenstandes gegeben sind und die daher objektiv gültig erkannt und damit allgemein gültig festgestellt werden können (vgl. mit Kant Zitat 7).
Weiteres dazu auch in meinem Buch.
Nachfolgend einige Beispiele für funktionelle Diagnosen bzw. funktionelle Störungen in der Medizin:
nervöse Magenbeschwerden (funktionelle Dyspepsie)
nervöse Darmbeschwerden (Reizdarmsyndrom, Colon irritabile)
nervöse Herzbeschwerden im Rahmen einer vegetativen Dystonie
primäre Kopfschmerzen
z.B. Spannungskopfschmerzen (sind nicht objektiv gültig bestimmbar)
z.B. Migräne (ist oftmals vom klinischen Erscheinungsbild her eindeutig, im Zweifelsfall ist die Diagnose jedoch nicht objektiv bestimmbar)
Cephalea (ist nicht objektiv bestimmbar)
Somatoforme Schmerzstörung (ist nicht objektiv bestimmbar)
Fibromyalgie (ist nicht objektiv bestimmbar)
usf.
Beispiele für psychische Störungen bzw. psychiatrische Diagnosen:
eine psychische Störung ist immer nur subjektiv gültig bestimmbar
Depression bzw. depressive Störung (ist nicht objektiv bestimmbar)
Demenz (ist nicht objektiv bestimmbar)
ADHS (ist nicht objektiv bestimmbar)
Psychose (genau genommen kann man keine einzige Psychose objektiv bestimmen, nur findet man bei manchen Psychosen eine allgemein anerkannte Ursache bzw. Erklärung. Weiteres dazu auf Poster 6: Diagnosis in Psychiatry – the Role of Biological Markers – an investigation in the light of Immanuel Kant`s philosophy).
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Weiteres zu Funktionsstörungen und funktionellen Störungen in der Heilkunde, erläutert und diskutiert auf Grundlage der Philosophie von Immanuel Kant in meinem Buch:
Diagnostik, Klassifikation und Systematik in Psychiatrie und Medizin
erschienen im Verlag tredition, April 2019.
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(letzte Änderung 27.01.2022, abgelegt unter: Alternativmedizin, Definition, Diagnostik, Evidenz, Funktion, funktionelle Störung, Gesundheit, Gutachten, Heilkunde, Krankheit/gesundheitliche Störung, Medizin, Neurologie, Philosophie, Psychiatrie, Psychosomatik, Störung, funktionelle Diagnose, medizinische Diagnose)
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