subjektiv

Subjektiv gültig ist was beim Erkennen vom Subjekt abhängt (vgl. mit Kant Zitat 7).

Demgemäß gründet sich ein Wahrnehmungsurteil auf subjektives Wissen (vgl. mit Kant Zitat 6).

Subjektives Wissen bzw. subjektiv gültiges Wissen gründet sich auf Ideen:

Wissen das subjektiv gültig ist, gründet sich auf eine Idee bzw. auf den Begriff der Idee, der als systematische Einheit (der Idee) im Bewusstsein der erkennenden Person erscheint, falls diese die Merkmale der Idee durch das Schema der Idee geistig auffasst (vgl. mit Kant Zitat 7).

So ist etwa eine persönliche Meinung oder der persönliche Glaube immer nur subjektiv gütig – und man erkennt damit, dass hier das erlangte Wissen vom (erkennenden) Subjekt abhängig ist (vgl. mit Kant Zitat 7 und mit Kant Zitat 9).

Eine Erkenntnis ist fürs erste immer subjektiv gültig, allerdings kann sie auch objektiv gültig sein, nämlich dann, falls sie durch das Objekt bzw. durch Fakten respektive durch Tatsachen bestimmbar ist, denn dann gilt, dass alle Urteile untereinander übereinstimmen (vgl. mit Kant Zitat 9).

Falls die Erkenntnis von Voraussetzungen abhängig ist, die im Subjekt gelegen sind, dann ist sie nur subjektiv gültig und daher wird das subjektive Wissen auf Grundlage von subjektiver Evidenz (vgl. mit Kant Zitat 9) erlangt.

Im Gegensatz dazu ist eine Erkenntnis objektiv gültig, wenn sie nicht vom Subjekt, sondern nur vom Objekt abhängig ist (vgl. mit Kant Zitat 9).

Ein Erkenntnisobjekt das in Abhängigkeit vom Subjekt erkannt wird, wird nicht unbedingt von allen Personen gleich erkannt. Mit anderen Worten: die subjektive Erkenntnis in Bezug auf einen Sachverhalt kann zur subjektiven Erkenntnis von anderen Personen differieren. In einem solchen Fall handelt es sich beim empirischen Urteil um ein Wahrnehmungsurteil.

Erkenntnisse die nur auf der Ebene der Vorstellungen erlangt werden – und die – wie Immanuel Kant sagt – nicht am Probierstein der Erfahrung überprüft werden können – sind primär immer nur subjektiv gültig. (vgl. mit Kant Zitat 10)

Man kann auch sagen: eine Erkenntnis die nur auf der Ebene der Ideen erlangt wird, und die nicht auf der Ebene der Fakten überprüft werden kann, ist nur subjektiv gültig.

Das heißt eine Erkenntnis, die nur als Gegenstand in der Idee im Bewusstsein einer Person erscheint ist nur subjektiv gültig. (vgl. mit Kant Zitat 7)

In der Heilkunde und hier in der Medizin etwa in der Neurologie gibt es viele Erkenntnisse, die nur subjektiv gültig sind.

In der Psychiatrie (PsychologiePsychotherapie und Psychosomatik) sind die Erkenntnisse praktisch immer nur subjektiv gültig, weil solche Erkenntnisse sich auf psychische Symptome und psychische Phänomene gründen, und psychische Phänomene und psychische Symptome nicht auf der Grundlage eines Objekts bestimmt werden können, sondern als Ideen bzw. als die Begriffe von Ideen und damit als mentale Erkenntnisobjekte im Bewusstsein einer Person erscheinen. (vgl. mit Kant Zitat 7)

(Weiteres dazu auf Poster 4: EMPIRICISM IN PSYCHIATRY VERSUS EMPIRICISM IN MEDICINE – IN THE LIGHT OF THE PHILOSOPHIES OF JOHN LOCKE, DAVID HUME AND IMMANUEL KANT und  Poster 6: Diagnosis in Psychiatry – the Role of Biological Markers – an investigation in the light of Immanuel Kant`s philosophy)

Für die Psychologie und Psychotherapie gilt analog zur Psychiatrie, dass man in diesen Erkenntnisbereichen nur subjektiv gültiges Wissen erlangen kann.

Auch in der Rechtssprechung und in vielen anderen Bereichen kann man auf der Grundlage von Ideen nur subjektives Wissen erlangen, weil die Erkenntnis jeweils nicht nur von äußeren Fakten, sondern auch von der subjektiven Wahrnehmung bzw. dem subjektiven Urteil der erkennenden Person abhängig ist.

Wissenschaftliches Studium von subjektiven Erkenntnissen

Beim wissenschaftlichen Studium von subjektiven Erkenntnissen werden in der jeweiligen Wissenschaft die subjektiven Befunde die einzelne Personen erlangt haben gezählt und nach den Methoden der Statistik verrechnet. Man sollte dabei beachten, dass die Ergebnisse von solchen Studien nicht zu einer Annäherung zur Gewissheit führen, sondern nur zu einer Scheinbarkeit im Vergleich zu einer anderen Scheinbarkeit (vgl. mit Kant Zitat 9b). Dies ist eigentlich plausibel bwz. evident wenn man berücksichtigt, dass man z.B. in der Psychiatrie (Psychologie und Psychotherapie) von psychischen Erscheinungen – also von psychischen Phänomenen ausgehend wissenschaftliche Studien durchführt. Wie könnte es sein, dass man ausgehend von subjektiven Erkenntnissen zu einer Annäherung zu allgemein gültigem Wissen gelangt, wenn dieses Wissen auf der Grundlage einer Konvention – etwa einer definierten psychiatrischen Klassifikation – und auf der Grundlage der subjektiven Wahrnehmung von einzelnen Personen entstanden ist.

(Weiteres dazu auf Poster 3: PROBABILITY IN MEDICINE AND IN PSYCHIATRY – IN THE LIGHT OF IMMANUEL KANT`S PHILOSOPHY)

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(letzte Änderung 10.01.20223, abgelegt unter: Befund, Begriff, Bewusstsein, Definition, Diagnostik, Diagnostizieren, Gedächtnis, Gutachten, Krankheit / gesundheitliche Störung, Medizin, messen, Neurologie, Norm, Philosophie, Psyche, Psychiatrie, Psychologie, Rechtsprechung, Subjekt, Subjektivität, Wissen, Wissenschaft)

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