phänomenologischer Begriff

Ein phänomenologischer Begriff ist ein Begriff der sich auf ein Phänomen oder auf mehrere Phänomene gründet.

Dabei kann der phänomenologische Begriff sich auf eine Erscheinung gründen die in der Natur vorkommt, oder es ist dies ein Begriff der sich auf einen Sachverhalt bezieht, der nur jenseits der Natur (=physis) also nur meta-physisch und daher nur (rein) geistig erfasst werden kann.

In diesem Fall bezieht sich der phänomenologische Begriff eine Erscheinung die im Bewusstsein der Person in Form einer Idee bzw. als Vorstellung erscheint.

Ein derartiger Begriff – und damit ein derartiges Phänomen – kann in jedem Fall nur subjektiv gültig erkannt werden.

Das heißt man kann nicht unabhängig vom Subjekt  bzw. nicht unabhängig von der Sichtweise des Subjekts allein auf Grundlage des Sachverhalts etwa die Diagnose allgemein gültig stellen.

Mit anderen Worten: in diesem Fall hängt die Erkenntnis nicht nur vom Erkenntnisobjekt ab.

Man kann auch sagen: in diesem Fall hängt das erlangte Wissen nicht von einem objektiven Befund ab, sondern es beruht hier das Wissen auf einem subjektiven Befund.

Man kann daher auch sagen: ein phänomenologischer Begriff gründet sich auf den phänomenologischen Befund.

In der Medizin ist zum Beispiel der Begriff eines körperlichen Schmerzes ein phänomenologischer Begriff. Man kann das Phänomen des Schmerzes nicht schon aus einem körperlichen Befund erkennen und dadurch bestimmen, ob etwa die Person Schmerzen hat, sondern man kann nur im Nachhinein das Phänomen des Schmerzes unter Umständen durch einen körperlichen Befund erklären -nachdem die Person über Schmerzen berichtet hat. Dies bedeutet, dass das Aufzeigen eines gewissen körperlichen Befundes die Ursache des Schmerzes – möglicherweise allgemein – also durch alle Fachleute anerkannt – erklärt – aber nicht allgemein gültig beweist.

So können etwa bei einer Person, die über Rückenbeschwerden klagt im Röntgenbild degenerative Veränderungen der Wirbelsäule sichtbar sein, etwa in der Form von ausgeprägten Osteophyten, die den berichteten Schmerz erklären, ob aber diese radiologische und somit diese physische Auffälligkeit für den berichteten Schmerz kausal ist kann durch diesen Röntgenbefund nicht allgemein gültig bewiesen werden bzw. ist es in diesem Fall nicht augenscheinlich evident sondern nur scheinbar evident was kausal ist, weil die Kausalität in diesem Fall nur auf der Ebene der Ideen überprüft werden kann und nicht auf der Ebene der demonstrierbaren Objekte bzw. auf der Ebene der Fakten.

In der Psychiatrie ist der Begriff eines psychischen Befundes und damit auch der eines psychopathologischen Befundes ein phänomenologischer Begriff. Das bedeutet, dass auch die Begriffe der psychiatrischen Diagnosen phänomenologische Begriffe sind, weil diese diagnostischen Einheiten auf der Grundlage von psychischen Phänomenen respektive auf Basis von psychopathologischen Phänomenen und damit auf der Grundlage dieser phänomenologischen Begriffe erkannt werden.

Man ist in der Psychiatrie also generell mit phänomenologischen Begriffen befasst, die man nicht auf ein Objekt zurückführen und auf dieser Grundlage allgemein gültig bestimmen kann.

So kann man in der Psychiatrie etwa das Zutreffen der klinischen Diagnose Demenz nicht durch den bildgebenden Befund beweisen. Das heißt man kann die klinisch gestellte psychiatrische Diagnose Demenz nicht durch die Atrophiezeichen des Gehirns wie sie etwa durch die Computertomographie erhoben worden sind – und im  Computertomographischen Bild (CCT Bild) oder im MRT-Bild sichtbar sind beweisen, sondern man kann durch einen derartigen physischen Befund das klinische Erscheinungsbild und damit das Zutreffen des phänomenologischen Begriffs  nur erklären.

Das  Auftreten dieser Form von psychischer Störung bzw. der klinisch festgestellt psychische Symptomenkomplex kann durch den bildgebenden Befund wie er etwa durch die Computertomographie oder durch die Magnetresonanztomographie erhoben worden ist physisch begründet bzw. biologisch begründet verstanden werden.

 

Analoges gilt auch für psychische Störungen vom Typ der Schizophrenie, ebenso für eine Depression, ein ADHS, einen Autismus, ein Organisches Psychosyndrom (OPS) usf.

Falls man in diesen Fällen biologische Befunde findet, so kann man das Zutreffen der jeweiligen Diagnose dadurch erklären aber das Zutreffen des phänomenologischen Begriffs der psychischen Störung kann man dadurch nicht allgemein gültig beweisen.

Erkenntnistheoretisch bzw. philosophisch betrachtet ist ein phänomenologischer Begriff eine systematische Einheit, deren Zutreffen nicht auf der „Ebene der Objekte“ überprüft werden kann.*

Man kann also das Zutreffen dieser diagnostischen Einheit nicht am Probierstein der Erfahrung überprüfen (vgl. mit Kant Zitat 10), weil sich das Schema der (diagnostischen) Idee auf ein transzendentales Produkt der Einbildungskraft bezieht (vgl. mit Kant Zitat 13),  das im Bewusstsein der erkennenden Person in der Form des Begriffs der Idee als systematische Einheit erscheint, wenn die Person die charakteristischen Merkmale der Idee durch dieses Schema geistig auffasst (vgl. mit Kant Zitat 7).

Man kann daher auch sagen, dass es sich bei einem phänomenologischen Begriff um einen reinen Verstandesbegriff handelt (vgl. mit Kant Zitat 14a). Oder man kann auch sagen, dass es sich bei einem phänomenologischen Begriff um den Begriff einer bloßen Idee im Sinne von Immanuel Kant handelt (vgl. mit Kant Zitat 8).

Und schließlich kann man auch sagen, dass es sich bei einem phänomenologischen Begriff um den Begriff einer projektierten Einheit handelt (vgl. mit Kant Zitat 5), die eine zweckmäßige Einheit im Sinne von Immanuel Kant ist (vgl.  mit Kant Zitat 3a). Und man kann auch sagen, dass der phänomenologische Begriff der Begriff einer transzendentalen Einheit bzw. der einer transzendentalen Idee ist.

Im Hinblick auf natürliche Erscheinungen kann man auch sagen: dass der befasste Arzt sich hierbei unter Umständen denkt/vorstellt dass es eine Natureinheit oder eine natürliche Krankheitseinheit gibt die diese klinischen Erscheinungen hervorruft.

Es ist also so, dass man eine phänomenologische Einheit durch einen  phänomenologischen Begriff weder in der Medizin, noch in der Psychiatrie und auch nicht in der Psychosomatik oder in einem anderen Bereich der Heilkunde, so etwa in der Alternativmedizin, in der Homöopathie, in der Neuraltherapie, in der Osteopathie und Kinesiologie usf. auf ein Objekt zurückführen und auf dieser Grundlage allgemein gültig bestimmen bzw. allgemein gültig beweisen kann.

Mit anderen Worten: man keinen allgemein gültigen Beweis für einen derartigen Befund liefern, sondern es gründet sich die jeweilige Erkenntnis und damit die Verwendung des jeweiligen phänomenologischen Begriffs immer auf die subjektive Sichtweise der Person/Fachperson, die den Begriff anwendet.

Man kann daher sagen, dass es sich dabei immer um subjektives Wissen und nicht um objektives Wissen handelt. Daher ist das Wissen das durch den phänomenologischen Begriff erlangt wird beschränktes Wissen.

Und es ist daher solches Wissen relatives Wissen weil es auf Grundlage einer physisch nicht überprüfbaren Idee, somit auf der Grundlage einer bloßen Idee in Relation zu einer definierten Idee somit in Bezug auf einen definierten Typus erlangt wird. Man kann auch sagen, dass das empirische Urteil das zum phänomenologischen Begriff führt immer ein Wahrnehmungsurteil und kein Erfahrungsurteil ist.

Nachfolgend werden exemplarisch phänomenologische Begriffe aus verschiedenen Bereichen aufgelistet

Phänomenologische Begriffe aus der Psychologie, Psychiatrie und Soziologie

Intelligenz

Verlässlichkeit

Zuverlässigkeit

Höflichkeit

Freude

Heiterkeit

Gelassenheit

Gedächtnis

Denken

usf.

psychiatrische Diagnose (als phänomenologischer Begriff der für eine psychiatrisch-diagnostische Einheit steht)

psychisches Phänomen

psychopathologisches Phänomen

Depression

Schizophrenie

Manie

Demenz

OPS (Organisches Psychosyndrom)

Realitätsbezug

Denkstörung

inhaltliche Denkstörung

formale Denkstörung

affektive Störung

kognitive Störung

Intelligenzstörung

geistige Behinderung

psychische Störung

Psychose

WahnParanoia

Neurose

Antriebsstörung

Affektstörung

Kritikstörung

Merkfähigkeitsstörung

Gedächtnisstörung

Erinnerungsfähigkeit

usf.

Phänomenologische Begriffe aus der Medizin (Innere Medizin, Neurologie, usf.)

Schwächeanfall

Kollaps

psychogener Krampfanfall

epileptischer Krampfanfall

Müdigkeit

Erschöpfung

nervlicher Erschöpfungszustand

Schwindel

Tinnitus

Phthisis eine früher in Verwendung befindliche phänomenologische Einheit – die später verlassen wurde und bei der später in vielen Fällen die diagnostische Einheit Tuberkulose nachgewiesen werden konnte (Anmerkung allerdings nicht in allen Fällen).

Schwindsucht (alternativer historischer phänomenologischer Begriff zu Phthisis)

Fatigue Syndrom

Fibromyalgie

Migräne

Spannungskopfschmerz

Vegetative Dystonie

gesundheitliche Beschwerden

usf.

Phänomenologische Begriffe bzw. gemischte Begriffe aus dem Gutachterwesen und Rechtswesen, wie sie z.B. bei der Erstattung eines psychiatrischen Gutachtens gebräuchlich sind:

Disposition

Dispositionsfähigkeit

Unterscheidungsfähigkeit

Urteilsvermögen

Testierfähigkeit

Geschäftsfähigkeit

Erwerbsfähigkeit

„Minderung der Erwerbsfähigkeit“

Schuldfähigkeit

Diskretion

Diskretionsfähigkeit

Dispositionsfähigkeit

seelische Schmerzen im Sinn von seelischen Beschwerden, die kausal durch einen gewissen Sachverhalt etwa durch einen Unfall bedingt aufgetreten sind.

Sonstige phänomenologische Begriffe

Liebe

Zuneigung

Ausdauer

Beschwerden

Fähigkeit

Vermögen

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(letzte Änderung 08.08.2020, abgelegt unter: Begriff, Bewusstsein, Definition, Diagnostik)

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