Eine neurologische Funktionsstörung ist eine Funktionsstörung die sich infolge einer Störung der Funktion des Nervensystems manifestiert.
Dabei kann sich diese Funktionsstörung durch ein einzelnes neurologisches Symptom, oder durch ein einzelnes neurologisches Phänomen, oder durch den neurologischen Symptomenkomplex der neurologischen Störung manifestieren.
Die neurologische Funktionsstörung ist also die Folge einer neuronalen Funktionsstörung die den Körper und/oder die Psyche betrifft.
Demgemäß manifestiert sich die neurologische Funktionsstörung z. B. durch eine körperliche Störung etwa in Form der beeinträchtigten Bewegung eines Armes/einer Hand etc. infolge der beeinträchtigten Funktion des Nervensystems (Beispiel: hirnfokaler epileptischer Anfall der eine rhythmische Bewegung des Armes bewirkt) manifestiert oder es kann auch die psychische Funktion etwa die Kognition und damit das Denken beeinträchtigt sein.
In der Neurologie wird eine neurologische Funktionsstörung durch die entsprechende neurologische Diagnose erfasst.
Es ist eine neurologische Funktionsstörung also eine Funktionsstörung des Nervensystems, die sich entweder in der Form eines einzelnen neurologischen Symptomes (Beispiel: Schmerzen im Bereich der Versorgung durch einen Nerv) oder in der Form eines einzelnen neurologischen Phänomens (Beispiel: Kraftlosigkeit in Bezug auf eine motorische Funktion) oder in der Form eines ganzen neurologischen Symptomenkomplexes manifestiert.
Bei einer neurologischen Funktionsstörung ist eine Teilleistung oder die Gesamtleistung des Nervensystems gestört bzw. beeinträchtigt.
In diesem Sinn tritt eine neurologische Funktionsstörung etwa bei einem Schlaganfall (Insult), oder bei einer lokalen oder fleckförmig disseminierten Entzündung des zentralen Nervensystems, oder etwa bei einer Verletzung eines Nervs im peripheren Nervensystems, oder bei einer sonstigen Beeinträchtigung des Nervensystems auf.
Es erfasst demgemäß ein Neurologe die neurologische Funktionsstörung in der neurologischen Diagnostik durch die neurologische Untersuchung. Dabei erhebt der Arzt den neurologischen Befund der in manchen Fällen allein auf Grund des klinischen Befundes zur neurologischen Diagnose führt, wohingegen in anderen Fällen die neurologische Diagnose erst nach der Erhebung von Zusatzbefunden gestellt werden kann.
Von einer neurologischen Funktionsstörung kann man eine psychische Funktionsstörung unterscheiden.
Und schließlich kann man als Oberbegriff eine neuronale Funktionsstörung definieren, die sich in gewissen Fällen als neurologische Funktionsstörung bzw. als neurologische Störung manifestiert, in anderen Fällen jedoch als psychische Störung oder als gemischte Störung, insofern neurologische Auffälligkeiten und psychische Auffälligkeiten gleichzeitig bestehen.
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(letzte Änderung 03.11.2022, abgelegt unter: Definition, Funktionsstörung, Nervensystem, Neurologie, neurologisches Phänomen)
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