neurologische Diagnose

Eine neurologische Diagnose ist eine Diagnose die eine neurologische Störung erfasst.

Dabei wird diese gesundheitliche Störung in der Neurologie nach einem System geordnet erfasst.

Man kann auch sagen: eine neurologische Diagnose ist eine medizinische Diagnose die eine neurologische Funktionsstörung systematisch erfasst.

Dabei wird in der Neurologie die neurologische Störung (oder die neurologische Krankheit) in der Regel primär durch das klinische Erscheinungsbild erfasst – vorerst meist als Verdachtsdiagnosesekundär kann sie allerdings in vielen Fällen auf eine körperliche Ursache zurückgeführt und dadurch die neurologische Diagnose mehr oder weniger gewiss gesichert gestellt werden.

Durch die neurologische Diagnose wird primär entweder ein einzelnes neurologisches Symptom oder ein einzelnes neurologisches Phänomen oder der ganze neurologische Symptomenkomplex der neurologischen Störung systematisch erfasst, und man kann die klinische Erscheinung der neurologischen Störung bzw. der Störung der Funktion des Nervensystems in vielen Fällen durch die, im Rahmen der neurologischen Abklärung auffindbare mögliche oder tatsächliche Ursache erklären.

Es kann in der Neurologie sekundär also – so wie in anderen Bereichen der Medizin – das klinische Erscheinungsbild der gesundheitlichen Störung in nicht wenigen Fällen auf eine körperliche Ursache zurückgeführt und damit die neurologische Störung durch diese faktische Ursache gesichert werden.

Man kann in einem derartigen Fall das Auftreten der neurologische Störung also durch diese Kausalität bzw. durch diese Ätiologie verstehen und erklären.

Somit kann man festhalten, dass in der Neurologie die neurologische Diagnose in den meisten Fällen primär eine phänomenologische Diagnose ist, die sekundär in gewissen Fällen allerdings in eine faktische Diagnose überführt werden kann (Beispiel: Halbseitenlähmung kann auf den Infarkt bzw. den Gefäßverschluss der Arteria cerebri media zurückgeführt werden).

In der Neurologie gibt es allerdings klinische Erscheinungen, die nicht / oder nicht sicher respektive die nicht verlässlich auf den aufgefundenen faktischen Befund zurückgeführt werden können (Beispiel: im Rahmen der Abklärung eines Falls mit wiederholt auftretenden Kopfschmerzen findet man ein kirschgroßes Meningeom – in diesem Fall kann das Auftreten des Kopfschmerzes in der Regel nicht durch diesen körperlichen Befund unzweifelhaft erklärt werden, und es ist dann dieser Befund so gesehen ein Nebenbefund bzw. einen Zufallsbefund).

Des weiteren gibt es in der Neurologie Symptomenkomplexe, die auf unterschiedliche Ursachen zurückgeführt werden können. So kann etwa eine Lähmung/Parese durch unterschiedliche Kausalitäten hervorgerufen werden – und wird daher der Sachverhalt erst durch die neurologische Abklärung klar.

Daher werden in der Neurologie nach der klinischen Untersuchung bzw. nach Erhebung des klinischen Befundes gezielt Zusatzuntersuchungen durchgeführt. Dabei kann allerdings nicht immer ein Befund erhoben werden der das klinische Erscheinungsbild unzweifelhaft erklärt.

Es gibt in der Neurologie also klinische Erscheinungen, bei denen man als erfahrener Arzt mit hoher Wahrscheinlichkeit eine körperliche Ursache vermutet, die vorangehende neurologische Abklärung allerdings nicht unbedingt relevante Auffälligkeiten am Nervensystem aufzeigen konnte durch die man die neurologische Störung unzweifelhaft erklären kann (Beispiel: In einem konkreten Fall sind relevante Denkstörungen im Sinn eines OPS erst nach der Entlassung aus dem Spital aufgefallen – nachdem zuvor im Spital ein TIA diagnostiziert worden ist. Und es sind im genannten Fall als Folge dieser Denkstörungen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit erhebliche Einschränkungen aufgefallen bzw. in Erscheinung getreten, die zuvor bei der Person nicht vorhanden waren. Dabei hatte die neurologische Abklärung keine entsprechende Läsion am Nervensystem aufzeigen können. Aus diesem Umstand kann allerdings nicht geschlossen werden dass die betroffene Person durch das neurologische Ereignis keinen bleibenden Schaden erlitten hat.

Unter Umständen kann diese Auffälligkeit in der Leistungseinbuße auch nicht durch die Testpsychologie eindeutig nachgewiesen werden (Beispiel: etwa wenn es sich um eine Beeinträchtigung im Kritikvermögen handelt, die seit dem neurologischen Ereignis auftreten ist und die wahrscheinlich die Folge einer nicht nachweisbaren Läsion der Gehirnsubstanz ist obwohl die Läsion nicht bildgebend nachweisbar ist).

In einem solchen Fall muss die neurologische Diagnose und die daraus resultierenden Konsequenzen im Hinblick auf das Vorhandensein einer relevanten neurologischen Störung allein aus der Klinik bzw. aus dem klinischen Erscheinungsbild und der weiteren klinischen Entwicklung bzw. aus dem weiteren klinischen Verlauf abgeleitet werden (Vergleich der Leistungsfähigkeit vor dem Ereignis – mit Vergleich der Leistungsfähigkeit nach dem Ereignis – allein dieser Vergleich ist relevant – nicht jedoch negative bildgebende Befunde oder etwaige testpsychologische Befunde, die gegenüber der Norm keine grobe Auffälligkeit zeigen.*

Es muss hier die neurologische Diagnose also im Sinn einer klinisch wahrscheinlichen Verdachtsdiagnose – als phänomenologische Diagnose – klinisch begründet gestellt werden (Ein solcher Sachverhalt kann im Gutachterwesen, etwa bei der Erstattung eines neurologischen Gutachtens zur Frage rechtlichen Beurteilung der Arbeitsfähigkeit oder der Berufsfähigkeit entscheidend sein).

Der Umstand, dass in einem solchen Fall kein relevanter bildgebender Befund nachweisbar ist der die klinische Auffälligkeit erklärt, schließt nämlich nicht aus, dass eine relevante Schädigung am Nervensystems eingetreten ist – womit die ursprüngliche Diagnose: Transiente Ischämische Attacke (TIA) natürlich in Frage zu stellen ist.

Demgemäß wird ein kritischer Neurologe als Sachverständiger die früher festgestellte Diagnose TIA hinterfragen, und er wird die gutachterliche Frage auf Grundlage der Plausibilität und auf der Basis seiner klinischen Erfahrung beantworten.)*

Betrachtung aus der Sicht der Erkenntnistheorie:

Eine neurologische Diagnose wird primär als phänomenologische Diagnose erfasst, weil die neurologische Störung sich durch das klinische Erscheinungsbild manifestiert.

Daher wird in der neurologischen Diagnostik die neurologische Störung primär durch ein Wahrnehmungsurteil im Sinn von Immanuel Kant erfasst.

Sekundär kann diese Erkenntnis in vielen Fällen auf ein Faktum zurückgeführt und daher die neurologische Diagnose letztlich durch ein Erfahrungsrurteil näher begründet werden, insofern man in einem solchen Fall die neurologische Störung kausal durch den aufgefundenen physischen Befund erklären und dadurch im Hinblick auf seine Ursache begründet verstehen kann.

Man kann daher auch sagen, dass gewisse neurologische Störungen durch den körperlichen Befund mehr oder weniger verlässlich erklärt werden können, wohingegen dies in anderen Fällen nicht möglich ist.

Neurologische Diagnose – Gegenüberstellung – psychiatrische Diagnose:

Bezüglich einer neurologischen Diagnose kann man sagen, dass die neurologische Diagnose eine krankheitswertige Störung des Körpers erfasst, wohingegen eine psychiatrische Diagnose eine krankheitswertige Störung der Psyche erfasst.

Daher ist eine neurologische Diagnose eine medizinische Diagnosedie eine körperliche Störung des Nervensystems erfasst.

Die neurologische Diagnose erfasst oftmals eine Funktionsstörung:

Eine neurologische Diagnose erfasst in vielen Fällen eine neurologische Funktionsstörung.

In anderen Fällen wird durch die neurologische Diagnose ein neurologisches Faktum erfasst (zum Beispiel: die phänomenologische Diagnose „schlaffe Lähmung“ kann im Rahmen der neurochirurgischen Abklärung auf die Durchtrennung des Nervs zurückgeführt werden).

In diesem Sinn erfasst eine neurologische Diagnose in vielen Fällen indirekt die Störung der neurologischen Funktionoder sie erfasst indirekt einen körperlichen Befund betreffend das Nervensystem.

Überhaupt kann man sagen, dass die Neurologie die Wissenschaft in der Medizin ist, die durch die neurologischen Diagnosen die körperlichen Störungen des Nervensystems erfasst.

Dabei beruht ein Teil der Neurologischen Diagnostik auf der neurologischen Syndromatologiewohingegen ein anderer Teil der Neurologischen Diagnostik auf den körperlichen Fakten bzw. auf den körperlichen Befunden beruht, die die neurologische Störung erklären.

Somit kann man auch sagen: es erfasst eine neurologische Diagnose eine körperliche Funktionsstörung des Nervensystems durch die Diagnose der neurologischen Störung.

Dabei kann die Funktionsstörung des Nervensystems eine motorische Funktionsstörung sein, oder es kann dies eine sensible Funktionsstörung, eine sensorische Funktionsstörung, oder eine sonstige Funktionsstörung sein, die entweder ein einzelnes neurologisches Symptom (zum Beispiel einen Schmerz, eine Gefühlsstörung, eine Sensibilitätsstörung, zum Beispiel ein Kribbeln, ein Schwächegefühl, das Gefühl der Kraftlosigkeit (Parese) etc.) oder sonst ein neurologisches Symptom erfasst.

Oder es erfasst die neurologische Diagnose ein einzelnes neurologisches Phänomen (zum Beispiel eine Lähmung oder eine typische Sehstörung).

In vielen Fällen erfasst die neurologische Diagnose den ganzen neurologischen Symptomenkomplex, wie dies auf viele Fälle einer Multiplen Sklerose zutreffend ist.

So kann zum Beispiel unter der neurologischen Diagnose: Multiple Sklerose eine Störung der Motorik, oder eine Störung der Sensibilität, der extrapyramidalen Funktion, der Sinneswahrnehmung: betreffend das Sehen, das Hören, oder eine sonstige neurologische Störung erfasst werden – so zum Beispiel auch eine psychische Störung, die neben einer typisch neurologischen Störung besteht, und es kann die neurologische Diagnose Multiple Sklerose auch den ganzen neurologischen Symptomenkomplex erfassen.

Dabei kann die Ursache der neurologischen Störung, die zur neurologischen Diagnose geführt hat, bekannt sein (Beispiel: Halbseitenlähmung nach Verschluss der Arteria cerebri media aufgetreten), oder es ist die Ursache der neurologischen Störung nicht näher bekannt, weil es sich dabei um eine komplexe Ursache handelt, wie dies etwa bei der Migräne oder beim Spannungskopfschmerz oder bei der Multiplen Sklerose und bei anderen neurologischen Störungen der Fall ist.

Während eine neurologische Diagnose sich primär auf den Körper und die körperliche neurologische Funktion des Nervensystems bezieht, bezeichnet eine psychiatrische Diagnose die psychische Funktion und damit die psychische Störung.

In diesem Sinn wird in der Neurologie durch die neurologische Diagnose die körperliche Störung, also die Störung des Körpers in Folge der Funktionsstörung des Nervensystems erfasst, wohingegen in der Psychiatrie durch die psychiatrische Diagnose die psychische Störung respektive die Störung der Psyche erfasst wird, die unter Umständen jedoch durch eine neurologische Störung verursacht sein kann (Beispiel: Verlangsamung im Denken bei Multipler Sklerose oder nach einem Schlaganfall).

Die neurologische Diagnose gründet sich auf die Anamnese (Krankengeschichte) und den neurologischen Befund, der primär ein körperlicher Befund ist, und in vielen Fällen auch auf neurologische Zusatzbefunde (Bildgebung: Magnetresonanztomographie (MRT), Computertomographie (CCT), Laborbefunde, Elektrophysiologische Befunde (Elektroenzephalographie (EEG), Elektromyographie (EMG), Elektroneurographie (ENG), Evozierte Potenziale), ferner auf genetische Befunde und sonstige Befunde).

Es wird durch die neurologische Diagnose entweder ein einzelnes neurologisches Symptom oder ein einzelnes neurologisches Phänomen (etwa ein Tremor, eine Schwäche, eine umschriebene Sensibilitätsstörung, eine Einengung des Gesichtsfelds als Folge einer Störung im Bereich der Nervenbahnen oder im Gehirn etc.) erfasst und es wird in vielen Fällen auch der ganze neurologische Symptomenkomplexe erfasst.

Die Erfahrung lehrt, dass viele neurologische Störungen und damit die entsprechenden neurologischen Diagnosen auf eine körperliche Ursache zurückgeführt und auf dieser Grundlage allgemein anerkannt in der Diagnostik bestimmt werden können.

Es kann in einem solchen Fall in der Regel ohne Zweifel die Störung des Nervensystems durch die festgestellte Ursache allgemein anerkannt erklärt werden. In einem solchen Fall ist die Kausalität der gesundheitlichen Störung bzw. die der neurologischen Störung mehr oder weniger unzweifelhaft gewiss.

Dies trifft etwa für eine Halbseitenparese zu, die in vielen Fällen durch einen ischämischen Insult (Schlaganfall), etwa den Verschluss der Arteria cerebri media verursacht wird, und der durch den bildgebenden Befund in der Computertomographie (CCT) oder in der Magnetresonanztomographie (MRT) in den meisten Fällen eindeutig nachgewiesen werden kann.

Andererseits gibt es neurologische Symptomenkomplexe, die nicht in diesem Sinn unzweifelhaft auf einen körperlichen Befund zurückgeführt können, und die daher nicht unzweifelhaft kausal erklärt werden können. Dies kommt etwa bei unklaren Fällen in der Neurologischen Diagnostik vor, in denen der Symptomenkomplex nicht sicher die Folge einer entzündlichen Störung im Sinn einer Multiplen Sklerose ist. Es kann hier unter Umständen eine andere Ursache zum bildgebenden Befund (z.B. in der Computertomographie oder im MRT Bild) geführt haben.

Während also der körperlicher Befund etwa die Verschattung in der Bildgebung objektiv  gewiss und damit objektiv gültig und somit allgemein gültig nachgewiesen werden kann, ist damit in einem solchen Fall die Kausalität und damit die Ursache der neurologischen Störung und infolge die ätiologische neurologische Diagnose als solche nicht unbedingt zwingend gewiss, und kann die Diagnose möglicherweise durch weitere Zusatzbefunde (etwa Laborbefunde des Liquors, elektrophysiologische Befunde (Elektroenzephalogramm (EEG), evozierte Potentiale, sonstige bildgebende Befunde (PET- Scan) in die eine oder andere Richtung gestützt und erhärtet werden.

Man kann also bei einer neurologischen Diagnose, die primär eine phänomenologischen Diagnose ist, im Zweifelsfall nicht allgemein gültig entscheiden, welche diagnostische Bezeichnung und welche Ursache zutreffend ist. Hingegen kann man durch körperliche Zusatzbefunde in vielen Fällen das Auftreten der neurologischen Störung besser verstehen und dadurch mehr oder weniger rational begründet erklären.

Erkenntnistheoretisch bzw. philosophisch betrachtet erkennt man, dass die neurologischen Diagnosen sich im Wesentlichen in 2 Arten von Diagnosen gliedern, einerseits in neurologische Diagnosen, die sich letztlich durch eine faktische Einheit bestimmen lassen, und andererseits in neurologische Diagnosen, die sich nur durch eine phänomenologische Einheit bestimmen lassen. Diese neurologischen Diagnosen können nur durch eine systematische Einheit erkannt bestimmt werden. Man kann eine solche Diagnose also nur angenähert, nämlich durch das Schema der Idee angenähert bestimmen (vgl. mit Kant Zitat 7).

Es sind dies die neurologischen Diagnosen, die nur durch eine Idee (vgl. mit Kant Zitat 7), die hier eine bloße Idee (vgl. mit Kant Zitat 8) ist, bestimmt werden können.

Man kann auch sagen: es sind dies die neurologischen Diagnosen, die durch ein neurologisches Konzept erkannt werden, das nicht eindeutig auf eine körperliche Ursache zurückgeführt werden kann.

Ebenso kann man sagen: es sind dies die neurologischen Diagnosen, die nur durch eine neurologische Idee bzw. nur durch ein neurologisches Syndrom  erkennbar sind (vgl. mit Kant Zitat 7).

Es werden diese neurologischen Diagnosen also auf der Grundlage der neurologischen Syndromatologie erkannt und bestimmt. Eine solche neurologische Diagnose kann nicht auf einen körperlichen (physischen) Befund zurückgeführt und auf dieser Grundlage allgemein gültig bestimmt werden. In einem solchen Fall kann nicht nur die diagnostische Einheit nicht physisch bzw. nicht physiologisch bestimmt werden, sondern es kann auch die Ursache der neurologischen Störung (Krankheit) ebenfalls nicht physisch bzw. nicht physiologisch bestimmt werden, weil es sich hier bei der Ursache um eine komplexe Ursache handelt. Man kann auch sagen: eine solche Ursache lässt sich nicht auf ein Objekt / Faktum zurückführen, sondern es kann eine solche Ursache nur durch eine Idee bzw. nur durch den Begriff der Idee erkannt werden, der als systematische Einheit bzw. als Gegenstand in der Idee im Bewusstsein der erkennenden Person erscheint, wenn diese Person die Merkmale der Idee – also die einzelnen Faktoren, die zum Auftreten dieser neurologischen Störung führen – durch das Schema der Idee geistig auffasst (vgl. mit Kant Zitat 7). Es bilden also in einem solchen Fall die einzelnen Faktoren durch ihr Zusammenwirken das Ganze der Ursache das die Wirkung hervorruft.

Zusammenfassend kann man sagen, dass ein Teil der neurologischen Diagnosen letztlich phänomenologische Diagnosen sind und dass andere neurologische Diagnosen letztlich faktische Diagnosen sind, insofern hier die neurologische Störung auf eine körperliche Ursache zurückgeführt werden kann. Diese neurologischen Diagnosen sind die ätiologischen Diagnosen in der Neurologie. Dabei werden in der Praxis gewisse neurologische Störungen zuerst durch eine phänomenologische Diagnose erfasst und es kann sodann im Rahmen der Abklärung diese Störung auf eine faktische Diagnose zurückgeführt werden (Beispiel: Hemiparese, die auf einen arteriellen Hirninfarkt zurückgeführt werden kann).

Nachfolgend exemplarisch aufgelistet einige neurologische Störungen und deren neurologische Diagnosen:

Schlaganfall (zum Beispiel: Arteria cerebri media Insult)

Halbseitenparese

schlaffe Lähmung nach Durchtrennung des Nervs  etwa infolge eines Unfalls

Halbseitenplegie

Aneurysmaruptur

Intrazerebrale Blutung

Hirntumor (unterschiedliche Histologie, Astrozytom, Glioblastom usf.)

Meningeom (Hirnhauttumor)

Kopfschmerz

Gesichtsschmerz (unterschiedliche Ätiologie, Trigeminusneuralgie, sonstige Neuralgie)

Migräne

Cephalea

Spannungskopfschmerz

Meningitis (Hirnhautenzündung)

Enzephalitits (Hirnentzündung)

Epilepsie

Polyneuropathie

Normaldruckhydrozephalus

Wachkoma

Demenz als neurologische Diagnose (Demenz aus neurologischer Sicht)

usf.

.

Hinweis:

Weiteres* zur Thematik neurologische Störung – neurologische Diagnose – Wertung und Bewertung von unklaren Fällen beleuchtet aus der Sicht der Erkenntnistheorie in  meinem Buch:

Diagnostik, Klassifikation und Systematik in Psychiatrie und Medizin

erschienen im Verlag tredition, April 2019.

.

(letzte Änderung 14.12.2022, abgelegt unter: Definition, Diagnostik, Gutachten, Medizin, Neurologie)

…………………………

weiter zum Beitrag: neuronale Funktionsstörung

…………………………

Weiter zum Beitrag: neurologisches Gutachten

………………………….

weiter zum Beitrag: psychiatrische Diagnose

………………………….

weiter zur Seite: medizinische Diagnose-psychiatrische Diagnose

………………………….

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert