Eine Konvention ist eine Übereinkunft.
Man findet, dass die Konvention sich entweder faktische Einheiten bezieht oder auf systematische Einheiten.
In einem Fall der zuerst genannten Art bezieht sich die Konvention auf Erkenntnisobjekte die sich auf Fakten bzw. auf Tatsachen gründen.
Oder die Konvention bezieht sich auf ein Erkenntnisobjekte die mir nur als der Begriff der Idee gegeben sind und die deswegen in Bezug auf deren Grenzen definiert worden sind.
In diesem Fall bezieht sich die Konvention also auf eine Vorstellungen die im Bewusstsein der erkennenden Person jeweils in der Form des Begriffs der Idee als die systematische Einheit der Idee erscheint (vgl. mit Kant Zitat 7).
Anmerkung: der Begriff Konvention stammt aus dem lateinischen – conventio – Übereinkunft.
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Erkenntnistheoretisch bzw. philosophisch betrachtet bezieht sich eine Konvention auf ein Erkenntnisobjekt das uns entweder als Gegenstand schlechthin oder nur als Gegenstand in der Idee zur Erkenntnis gegeben ist (vgl. mit Kant Zitat 7).
Tatsächlich beziehen sich alle Konventionen entweder auf Fakten oder auf Ideen.
Dies gilt für alle Erkenntnisbereiche.
Dies gilt für die Praxis und auch für die Wissenschaft.
Dies gilt also für die gesamte Heilkunde, die Medizin, die Psychiatrie, die Psychologie, die Ökonomie, die Biologie, die Pädagogik, die Politik, die Geschichte usf.
Wenn sich eine Konvention auf real existente Objekte bezieht, dann gründen sich die Kriterien in der Regel auf „physische“ Parameter, etwa die Größe, die verschiedenen Maße, also auf Kriterien die die „physische“ Beschaffenheit des Objekts spezifizieren usf.
Wenn sich die Konvention auf Ideen bezieht, dann gründen sich die Kriterien auf Merkmale dieser Ideen. Man kann in diesem Fall auch sagen, dass sich die Kriterien auf eine Dogmatik, also auf eine Ideenlehre bzw. auf eine Ideologie gründen und es charakterisieren in diesem Fall die Merkmale der Ideen diese Einheit, die eine systematische Einheit ist.
Dies ist z.B. bei der Konvention einer psychiatrischen Klassifikation der Fall, oder es ist dies in der Justiz bei der Anwendung der Rechtsnormen (Gesetze) der Fall.
Im Gegensatz dazu gründen sich gewisse Einheiten in anderen Bereichen, etwa in der Medizin auf körperliche Befunde, wie diese in der „Natur“ vorgefunden werden und nicht auf Merkmale, die nur auf der Ebene der Ideen als die Begriffe der Ideen im Bewusstsein der erkennenden Person erscheinen (vgl. mit Kant Zitat 7).
Während man also die einen Erkenntnisobjekte auf der Ebene der Objekte in der Regel objektiv gültig und damit allgemein gültig im Sinn der Gewissheit bestimmen kann, ist dies bei den Erkenntnisobjekten, die uns nur auf der Ebene der Ideen als mentale Erkenntnisobjekte gegeben sind nicht der Fall.
Wenn uns die Erkenntnisobjekte nur auf der Ebene der Ideen gegeben sind, dann können wir deren Merkmale nur subjektiv gültig bzw. nur subjektiv gewiss erkennen. Dies ist zum Beispiel bei den psychischen Phänomenen in der Psychologie und bei den psychiatrischen Phänomenen nämlich bei den psychopathologischen Phänomenen in der Psychiatrie der Fall. All diese Merkmale und die daraus abgeleiteten Ideen können auf der Grundlage einer definierten Konvention nur subjektiv gültig erkannt werden.
Man erlangt also bezüglich der Erkenntnisobjekte entweder objektive Gewissheit oder nur subjektive Gewissheit. In diesem Fall handelt es sich um ein Wissen im Sinn eines Glaubens, oder um ein Wissen im Sinn einer Meinung falls man subjektiv sich der Sache nicht ganz sicher ist.
Dies ist für die Praxis und für die Wissenschaft von Relevanz.
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(letzte Änderung 13.11.2024, abgelegt unter: Gutachten, philosophische Begriffe, Psychiatrie, Psychologie, Medizin, Definition)
zuletzt pos. 1 am 22.10.2024
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