Der freie Wille ist der Wille der unabhängig von Beeinflussung und von Zwang besteht. Es ist der freie Wille also der spontane Wille der aus der Freiheit heraus entsteht (vgl. mit Kant Zitat 24). Der „freie Wille“ ist ein Begriff in der Rechtsprechung der zum Ausdruck bringt, dass die betroffene Person ihren Willen unabhängig von einer Beeinflussung frei erklärt. (-> Weiteres dazu -> WikiBeitrag) …