Qualtität der Auffassung

Es gibt offensichtlich Unterschiede in der Qualität der Auffassung.

Ein Sachverhalt ist was er ist,

wenn jedoch das Wesentliche des Sachverhalts nicht aufgefasst wird, sondern wenn weniger Wesentliches oder Unwesentliches als Wesentliches angesehen wird, dann ist offensichtlich die Qualität des Aufgefassten in Frage zu stellen.

Wenn man sich die Frage stellt: was sind die Voraussetzungen damit das Wesentliche aufgefasst werden kann?

So kann man folgendes sagen:

1) Es müssen die Auffassungskategorien bekannt sein. Das heißt, man soll alle möglichen (alle relevanten) Kategorien (Begriffe und Theorien), die auf gegenständlichen Fall zutreffen kennen.

2)  Man soll offen sein. Das heißt man soll grundsätzlich bereit sein, alle diese Kategorien, zur Anwendung zu bringen, das heißt man soll sie in Gedanken anwenden und abschätzen, wie sie gegeneinander zu gewichten („ponderieren“) sind. Das heißt man soll nach allen „möglichen Prinzipen der Einheit“ den Sachverhalt beleuchten und untersuchen. Das heißt, man soll hin und her überlegen, welche Kategorie besser passt als die andere und dann soll man, nach dem man alles gegeneinander „gewichtet“ hat, – entscheiden.

Ist jemand in diesem Sinne nicht flexibel oder wendet er nur stereotyp eine einzige Sichtweise an, oder ist ihm überhaupt nur eine Sichtweise bekannt (weil er sich beispielsweise im Rahmen der Ausbildung nur mit einer Sichtweise befasst hat), so gelangt er offensichtlich nicht zur „angemessenen“ Auffassung des Sachverhalts.

In der somatischen Medizin, wo die jeweilige Erkenntnis überprüft werden kann, ist die Gefahr in der diagnostischen Erkenntnis sich zu irren zwar auch gegeben. Durch den Umstand, dass die Belehrung eines Besseren jedoch auf dem Fuße folgt, wenn man sich geirrt hat, sind die in diesem Bereich tätigen Ärzte ständig angehalten nach der „angemessenen“ Erkenntnis zu suchen. Es gibt also in der somatischen Medizin relativ gute Möglichkeiten der Qualitätskontrolle, jedenfalls im Bereich des diagnostischen Erkennens.

Ganz anders ist die Sachlage in der Psychiatrie und Psychologie.

Da sich hier die Erkenntnisse in der Sphäre der „bloßen Ideen“ bewegen und die bloßen Ideen nicht unmittelbar an der Realität geprüft werden können, ist die Gefahr nicht gering, dass Sachverhalte „suboptimal“ oder gar „unzutreffend“  aufgefasst und eingeschätzt werden und trotzdem niemand „beweisen“ kann, dass die Erkenntis „falsch“ oder „unzutreffend“ ist. Das heißt erst im Laufe der Erfahrung wird sich weisen, ob ein Sachverhalt „zutreffend“ oder weniger „zutreffend“ (gut oder weniger gut) aufgefasst und eingeschätzt worden ist.

In der Psychiatrie und Psychologie (Psychotherapie) erweist es sich also nicht so augenscheinlich ob der Sachverhalt „richtig“ erkannt worden ist und sollte daher ganz besonders bedacht werden, dass es:

             „….. die eigentliche Bestimmung dieses obersten Erkenntnisvermögens sei, sich aller Methoden und deren Grundsätze derselben nur zu bedienen, um der Natur nach allen möglichen Prinzipien der Einheit, worunter die der Zwecke die vornehmste ist, bis in ihr Innerstes nachzugehen, niemals aber die Grenzen zu überfliegen, außerhalb welcher für uns nichts als leerer Raum ist.” (vergleiche mit Kant Zitat 2)

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…………………………………………………………….Es gibt offensichtlich Unterschiede in der Qualität der Auffassung.

Ein Sachverhalt ist was er ist,

wenn jedoch das Wesentliche des Sachverhalts nicht aufgefasst wird, sondern wenn weniger Wesentliches oder Unwesentliches als Wesentliches angesehen wird, dann ist offensichtlich die Qualität des Aufgefassten in Frage zu stellen.

Wenn man sich die Frage stellt: was sind die Voraussetzungen damit das Wesentliche aufgefasst werden kann?

So kann man folgendes sagen:

1) Es müssen die Auffassungskategorien bekannt sein. Das heißt, man soll alle möglichen (alle relevanten) Kategorien (Begriffe und Theorien), die auf gegenständlichen Fall zutreffen kennen.

2)  Man soll offen sein. Das heißt man soll grundsätzlich bereit sein, alle diese Kategorien, zur Anwendung zu bringen, das heißt man soll sie in Gedanken anwenden und abschätzen, wie sie gegeneinander zu gewichten („ponderieren“) sind. Das heißt man soll nach allen „möglichen Prinzipen der Einheit“ den Sachverhalt beleuchten und untersuchen. Das heißt, man soll hin und her überlegen, welche Kategorie besser passt als die andere und dann soll man, nach dem man alles gegeneinander „gewichtet“ hat, – entscheiden.

Ist jemand in diesem Sinne nicht flexibel oder wendet er nur stereotyp eine einzige Sichtweise an, oder ist ihm überhaupt nur eine Sichtweise bekannt (weil er sich beispielsweise im Rahmen der Ausbildung nur mit einer Sichtweise befasst hat), so gelangt er offensichtlich nicht zur „angemessenen“ Auffassung des Sachverhalts.

In der somatischen Medizin, wo die jeweilige Erkenntnis überprüft werden kann, ist die Gefahr in der diagnostischen Erkenntnis sich zu irren zwar auch gegeben. Durch den Umstand, dass die Belehrung eines Besseren jedoch auf dem Fuße folgt, wenn man sich geirrt hat, sind die in diesem Bereich tätigen Ärzte ständig angehalten nach der „angemessenen“ Erkenntnis zu suchen. Es gibt also in der somatischen Medizin relativ gute Möglichkeiten der Qualitätskontrolle, jedenfalls im Bereich des diagnostischen Erkennens.

Ganz anders ist die Sachlage in der Psychiatrie und Psychologie.

Da sich hier die Erkenntnisse in der Sphäre der „bloßen Ideen“ bewegen und die bloßen Ideen nicht unmittelbar an der Realität geprüft werden können, ist die Gefahr nicht gering, dass Sachverhalte „suboptimal“ oder gar „unzutreffend“  aufgefasst und eingeschätzt werden und trotzdem niemand „beweisen“ kann, dass die Erkenntis „falsch“ oder „unzutreffend“ ist. Das heißt erst im Laufe der Erfahrung wird sich weisen, ob ein Sachverhalt „zutreffend“ oder weniger „zutreffend“ (gut oder weniger gut) aufgefasst und eingeschätzt worden ist.

In der Psychiatrie und Psychologie (Psychotherapie) erweist es sich also nicht so augenscheinlich ob der Sachverhalt „richtig“ erkannt worden ist und sollte daher ganz besonders bedacht werden, dass es:

             „….. die eigentliche Bestimmung dieses obersten Erkenntnisvermögens sei, sich aller Methoden und deren Grundsätze derselben nur zu bedienen, um der Natur nach allen möglichen Prinzipien der Einheit, worunter die der Zwecke die vornehmste ist, bis in ihr Innerstes nachzugehen, niemals aber die Grenzen zu überfliegen, außerhalb welcher für uns nichts als leerer Raum ist.” (vergleiche mit Kant Zitat 2)

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