Psychologische Theorien und biologische Theorien sind regulative Prinzipien

Eine psychologische Theorie erklärt den Zusammenhang von psychischen Phänomenen auf eine bestimmte Art und Weise.

Man kann psychische Sachverhalte oftmals auf verschiedene Arten verstehen und erklären.

Man kann psychische Phänomene oftmals in verschiedenem Zusammenhang verstehen und auch in verschiedenem Zusammenhang erklären.

Man kann psychische Sachverhalte unter den verschiedensten Gesichtspunkten auffassen und verstehen.

So kann man z.B. manch einen psychischen Sachverhalt durch die Freud`sche Theorie (infolge sexuell triebhafter Gegebenheiten ….), oder durch die C. G. Jung`sche Theorie (infolge archetypischer Gegebenheiten …..), oder durch die Adler`sche Theorie (infolge von psychologisch verstehbaren Durchsetzungs- und Machtbestrebungen ……), oder durch sonst eine psychische bzw. psychologische Theorie erklären.

Je nach klinischem Erscheinungsbild bietet sich mehr die eine, oder mehr die andere Theorie als Erklärung an.

Bei gewissen gesundheitlichen Störungen in der Psychiatrie drängt sich eine biologische Erklärung bzw. eine biologische Theorie als Erklärung auf.

Grundsätzlich sollte man alle möglichen Theorien in Erwägung ziehen – vielfach passt jedoch weder die eine, noch die andere vorgefertigte Theorie und sollte man in einem solchen Fall das Wesentliche des individuell gegebenen Sachverhalts erkennen und sodann, die dem Sachverhalt angemessene Theorie entwickeln. (vgl. mit Jaspers Zitat 3)

Der bekannte Schweizer Psychiater Roland Kuhn (der Entdecker der antidepressiven Wirkung von Imipramin) soll gesagt haben, dass man eine psychische Störung so ansehen kann, wie einen Blumenstrauß –  nämlich von verschiedenen Seiten. Je nach dem von welcher Seite man den Blumenstrauß ansieht, wird man mehr diese oder mehr jene Blumen sehen – demgemäß sieht man bei einem Fall in der Psychiatrie (Psychologie, Psychotherapie)  – je nach dem, unter welchem Aspekt – unter welcher Theorie – man ihn betrachtet – diesen oder jenen Zusammenhang.

Je komplexer das klinische Erscheinungsbild ist, um so mehr Erklärungsmöglichkeiten bieten sich in der Regel an. Die Frage ist also in einem solchen Fall nicht, welche Theorie ist die einzige die (absolut) “richtige”  – sondern vielmehr, welche Theorie ist im gegenständlichen Fall die relativ richtige bzw. die relativ zutreffendste – oder man kann auch sagen die wesentlichste. Demgemäß sollte man grundsätzlich immer mehrere Theorien / Erklärungsmöglichkeiten in Erwägung ziehen – um sodann die beste mögliche Erklärung zu finden bzw. um den Sachverhalt damit bestmöglich zu verstehen. (vgl. auch mit Kant Zitat 2)

Aus den verschiedenen Theorien ergeben sich verschiedene Verstehensweisen – die Karl Jaspers als Gesichtspunkte bezeichnet (vgl. mit Jaspers Zitat 11) – und in weiterer Folge die daraus resultierenden therapeutischen Vorgehensweisen.

Man kann also manch eine psychische Störung mehr nach diesem Ansatz (Gesichtspunkt) oder mehr nach jenem Ansatz verstehen, „behandeln“ / therapieren und erklären.

In diesem Sinn ergeben sich im konkreten  Fall aus dem klinischen Erscheinungsbild und der Krankengeschichte Anhaltspunkte für die möglichen Ursachen und in weiterer Folge Ansätze für die therapeutische Vorgehensweise. Man kann also auf dem Weg der Untersuchung und Überlegung herausfinden, welche Vorgehensweise die sinnvollste ist bzw. die voraussichtlich vernünftigste und damit die nützlichste ist. Letztlich ist also der Nutzen das entscheidende Kriterium warum man die eine, die andere oder eine kombinierte Behandlungsweise wählen soll. (vgl. mit Kant Zitat 2)

Auf diesem Wege kann geklärt werden, ob eventuell eine Beratung und Aufklärung ausreichend ist, oder ob eine Psychotherapie im engeren Sinn angezeigt ist, oder ob unter Umständen auch eine Behandlung mit Medikamenten in Erwägung gezogen werden soll.

All dies ist im Rahmen der diagnostischen Abklärung und der Therapie zu berücksichtigen und soll dies natürlich auch mit den Vorstellungen, den Wünschen und dem Willen des Patienten in Einklang gebracht werden, bevor eine Therapie begonnen wird.

In diesem Zusammenhang sieht man, wie Probleme, in Folge der Anwendung einer einzigen Theorie auftreten können, wenn ein Sachverhalt nur unter einem Aspekt gesehen wird bzw. inwiefern ein Aspekt unter Umständen überbewertet wird, und zwar auf “Kosten” von anderen Aspekten, die ebenfalls im konkreten Fall von wesentlicher Bedeutung sind.

Es ist nämlich zu berücksichtigen, dass ein jeder Aspekt, eine jede Sichtweise nur zu einer relativen Erkenntnis führt und es ist daher die Gefahr nicht gering, dass man wesentliche Aspekte übersieht wenn man den Sachverhalt nur unter der Anwendung einer Sichtweise – bzw. nur aus der Sicht einer „Schule“ betrachtet. (vgl. mit Pascal Zitat)

Ein jeder Aspekt liefert eine relative Erkenntnis in Bezug auf die angewandte Idee. Man erlangt also in der Psychiatrie (Psychologie, Psychotherapie) immer nur eine relative Erkenntnis und keine absolute bzw. keine allgemein gültige Erkenntnis.

Demgemäß kann man in der Psychiatrie, Psychologie und Psychotherapie, da sich das Wissen auf psychologische Ideen bzw. auf psychiatrische Ideen gründet nur relatives Wissen erlangen das subjektives Wissen und das beschränktes Wissen ist.

Daher sollte ein Arzt / Therapeut im Prinzip alle relevanten Ideen (Theorien) kennen bzw. mit allen Ideen also mit allen relevanten (Theorien) und Methoden vertraut sein und diese im Rahmen seiner Überlegungen berücksichtigen, um im konkreten Fall das Bestmögliche – gemeinsam mit dem Patienten – zu finden. (vgl. mit Kant Zitat 2)

Die Gefahr ist also nicht gering, dass man ein nicht passendes oder nicht optimales Bild im Sinn eines nicht passenden Vorurteils auf den Patienten projiziert, wenn man nur in einer “Schule” ausgebildet worden ist.

Weil unser Erkennen unmittelbar von unserem Denken und damit von unserem Denk-Instrumentarium abhängt – sprich von unseren Ideen abhängt –  ist unser „geistiges Sehen“ die Folge von diesem Instrumentarium. (vgl. mit Jaspers Zitat )

Es liegt also auf der Hand, das die Gefahr besteht, dass nur das „gesehen“ wird, was man bevorzugt gelernt hat „geistig“ zu sehen – und was man demgemäß auf die Sachverhalte projiziert.

An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass wir in der Psychiatrie (Psychologie, Psychotherapie) unsere Erkenntnisse nicht primär auf der Grundlage von körperlichen Objekten erkennen und „sehen“ – sondern wir erkennen primär mentale Objekte.

Mit anderen Worten wir erkennen in der Psychiatrie (Psychologie und Psychotherapie) primär Ideen und es hängt eben alles davon ab mit welchen Ideen bzw. mit welchem geistigen Instrumentarium die psychischen Sachverhalte „gesehen“ bzw. erkannt werden.

In dieser Hinsicht unterscheidet sich das Erkennen in der Psychiatrie (Psychologie, Psychotherapie) grundsätzlich vom Erkennen in der Medizin, insofern dort zum Teil Erkenntnisse auf der Grundlage von physischen Objekten, sprich auf der Grundlage von körperlichen Zeichen (Merkmalen) respektive biologischen Befunden und damit auf der Grundlage von objektiven Befunden allgemein gültig erkannt werden können. (vgl. mit Kant Zitat 7)

Es gibt einen bösen Witz, der etwa so lautet: Ein Handwerker, der in seinem Werkzeugkoffer nur einen Hammer hat ist geneigt überall Nägel zu sehen um dort draufzuhauen.

In diesem Sinn ist man in der Psychiatrie (Psychologie und Psychotherapie) grundsätzlich gefährdet Sachverhalte „einseitig“ geistig zu sehen und zu erkennen.

Die Gefahr ist also groß, dass man psychologische Aspekte überbewertet oder auch biologische Aspekte überbewertet. Grundsätzlich besteht nämlich zwischen einer psychologischen Theorie und einer biologischen Theorie kein Unterschied. Es handelt sich bei beiden Theorien um regulative Prinzipien mit deren Hilfe man Sachverhalte versteht bzw. erklärt.

Man kann in der Psychiatrie am konkreten Fall weder das Zutreffen einer psychologischen Theorie noch das Zutreffen einer biologischen Theorie objektiv überprüfen und beweisen. All diese Erkenntnisse gründen sich auf bloße Ideen im Sinn von Immanuel Kant.

Damit mit will gesagt sein, dass z.B. ein im Sinn der Freud`schen Psychoanalyse ausgebildeter Psychotherapeut leicht in die Gefahr kommt beim Patienten vorwiegend Sachverhalte im Sinne der Freud`schen Theorien zu „sehen“, während ein in Existenzanalyse ausgebildeter Therapeut beim Patienten bevorzugt existenzielle Probleme „sieht“ und schließlich ein primär biologisch denkender und auffassender Psychiater in der Gefahr steht die biologischen Aspekte zu stark zu bewerten.

So betrachtet erkennt man, inwiefern es in der Psychiatrie, insbesondere aber auch in der Psychologie und Psychotherapie problematisch ist bzw. problematisch werden kann – und auch durch Supervision dieses Problem nicht unbedingt gebannt werden kann – insbesondere wenn der Supervisor aus derselben “Schule” stammt (was in der Praxis der Supervision häufig der Fall ist !!).

Analoges gilt allerdings in einem gewissen Umfang auch für die anderen Disziplinen der Heilkunde. Auch hier ist die Gefahr nicht gering, dass nur das „geistig gesehen“ und zur Anwendung kommt, was einem besonders wichtig erscheint. Allerdings gibt es hier in vielen Fällen die Möglichkeit die Sichtweise und damit die fachliche Meinung auf der Ebene der Objekte bzw. auf der Ebene der Fakten zu überprüfen.

Man erkennt damit welche Probleme durch die Spezialisierung und das Spezialistentum in der Heilkunde und hier wiederum insbesondere in der Psychiatrie (Psychologie) und Psychotherapie auftreten, weil einerseits das Spezialwissen auf Kosten des allgemeinen Wissens und der allgemeinen Bildung und der allgemeinen klinischen Erfahrung geht und eben die jeweilige geistige Sichtweise auch durch die Ideen bestimmt bzw. stark beeinflusst wird. Niemand ist also vor einer einseitigen Sichtweise gefeit, die aus seiner geistigen „Schule“ resultiert.

In den Fächern, in denen die Erkenntnisse nicht empirisch auf „physischer“ Grundlage überprüft werden können, ist die Gefahr in eine überbewertete Idee und damit gerade zu eine überwertige Idee im Sinn der Psychiatrie zu entwickeln nicht gering und ist diese Gefahr in den psychologischen Disziplinen jedenfalls beachtlich, weil es hier noch weniger die Möglichkeit gibt das erlangte subjektive Wissen an der Realität zu überprüfen.

Genau betrachtet handelt es sich also auch bei den biologischen Theorien in der Psychiatrie um Vorstellungen (Ideen), die wir in der Praxis nicht am konkreten Fall „physisch“ überprüfen können. Man redet zwar in diesem Bereich über körperliche Dinge, wie Transmitter, Rezeptoren, Nervenzellen und andere physische Objekte, genau genommen weiß man jedoch nicht, ob bei einem Patienten, mehr dieser, oder mehr jener Rezeptor blockiert, angeregt oder sonst wie beeinflusst ist. Immer handelt es sich dabei nur um modellhafte Vorstellungen bzw. um Theorien – also um regulative Prinzipien , die im konkreten Fall nicht „physisch“ überprüft werden können.

Hier findet sich der Grund, warum man in der Psychiatrie in ein und der selben Klinik unter Umständen in verschiedenen Abteilungen beträchtliche Unterschiede bei den Behandlungsmaßnahmen findet –  eben weil unterschiedliche “Leit-Ideen” bzw. die einzelnen Fachpersonen zur einen, oder zur anderen Vorgehensweise veranlassen, ohne, dass objektive Entscheidungskriterien zur Verfügung stehen, durch die die unternommene Vorgehensweise im konkreten Fall objektiv überprüft werden kann.

Gleichzeitig erkennt man damit auch den begrenzten Wert der Leitlinien insbesondere den begrenzten Wert der psychiatrischen Leitlinien.

Dies gilt z.B. für die Anwendung der Elektrokrampftherapie, welche mancherorts (zu unrecht) gänzlich verpönt ist, und an anderen Orten (Kliniken), unter Umständen zu häufig und zu “großzügig” indiziert zur Anwendung kommt.

All diese Entscheidungen hängen also von den leitenden Ideen ab (vgl. mit Jaspers Zitat), die sämtliche “regulative Prinzipien” sind, und es gründen sich diese Erkenntnisse nicht auf  “objektive” Erkenntnisse im konkreten Fall. Daher bedarf es in jedem einzelnen Fall der kritischen Überlegung und Prüfung – der Gewichtung der Ideen und Vorstellungen gegeneinander – bevor eine Sache entschieden wird.

Man soll also auf der Grundlage des eigenen Verstandes und der eigenen Vernunft die Ideen gegeneinander ponderieren. Kurz gesagt: man soll den guten alten Hausverstand zu Anwendung bringen und nicht einem blinden Wissenschaftsglauben anhängen.

Man sollte also unter Abwägung aller möglichen Prinzipien der Einheit ermitteln was zum Wohle des Patienten das Bestmögliche ist. (vgl. mit Kant Zitat 2)

Man kann eine solche Entscheidung nicht auf der Grundlage von objektiven Kriterien treffen, sondern nur auf der Grundlage von subjektivem Wissen.

Man erkennt damit den begrenzten Wert des Wissens wie es durch die Wissenschaft hervorgebracht werden kann. Insbesondere das Wissen wie es die psychiatrische Wissenschaft hervorbringen kann ist noch mehr begrenzt als das Wissen das die medizinische Wissenschaft hervorbringen kann.

Wie die Erfahrung lehrt, sind sich die Entscheidungsträger dieser Relativität und Beschränktheit ihrer Erkenntnisse in der Praxis – und oftmals auch in der Lehre und in der Wissenschaft – nicht bewusst und wird daher in der Psychiatrie (Psychologie und Psychotherapie) – noch mehr als in der körperlichen Medizin – oftmals mit nicht gerechtfertigter Autorität und daher mit grundloser Anmaßung (vgl. mit Kant Zitat 10) argumentiert und auch gehandelt.

Es liegt also in der Natur der Sache begründet, dass man in der Psychiatrie, Psychologie, Psychotherapie und auch in Teilbereichen der Medizin kein so gesichertes Wissen erlangen kann, wie man dies gerne hätte. (vgl. Kant Zitat 9)

Daher sollte man die eigene fachliche Meinung (Sichtweise) mit angemessener Bescheidenheit vertreten und gleichzeitig flexibel und offen für andere Sichtweisen bleiben. Nur dann wird man den Zweck die bestmögliche Behandlung erreichen.  (vgl. mit Kant Zitat 2 und Jaspers Zitat 2)

Eine gewisse “Unsicherheit” und das Eingeständnis von beschränktem Wissen auf Seiten der Fachleute ist somit durchaus angebracht und letztlich zum Nutzen für die Patienten / Klienten. (vgl. mit Kant Zitat 3)

Dies gilt im Übrigen auch für das Gutachterwesen, also für den Fal,l dass ein Sachverständiger ein Gutachten, etwa ein psychiatrisches Gutachten oder ein psychologisches Gutachten für das Gericht erstattet.

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(letzte Änderung 24.3.2014, abgelegt unter Medizinische Diagnostik, Theorie, Psychiatrie, Psychologie)

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