Syndromale medizinische Diagnosen sind relativ gültig, weil sie in Bezug auf ein medizinisches Konzept festgestellt werden.
Ein medizinisches Konzept, ist nämlich das Schema einer medizinischen Idee.
Das heißt es wird die erlangt Idee bzw. das erlangte das klinische Bild (wie es sich aus den einzelnen Symptomen und Phänomenen) ergibt mit dem Schema der Idee bzw. mit dem Schema, wie die Krankheitseinheit im Lehrbuch definiert ist, verglichen.
Aus der Übereinstimmung dieser Ideen bzw. aus der Übereinstimmung dieser geistigen „Bilder“ bzw. aus dem Vergleich der Vorstellungen resultiert die diagnostische Erkenntnis bzw. resultiert daraus die Erkenntnis, ob die Diagnose zutreffend ist oder nicht.
In diesem Sinne sind medizinische Diagnosen soweit sie nicht objektivierbar sind und solange sie noch nicht objektiviert worden sind – falls es sich um eine potentiell objektivierbare Diagnose handelt – nur relativ gültig.
Erst wenn in weiterer Folge eine solche Diagnose (Idee), die vorerst nur eine Verdachtsdiagnose ist, physisch überprüft werden kann, und damit bewiesen werden kann, dass die Idee (absolut) zutrifft, dann handelt es sich um eine absolute Erkenntnis, weil in diesem Fall auch alle anderen Fachleute zu dieser Erkenntnis gelangen können. In einem solchen Falle handelt es sich dann um eine objektive medizinische Erkenntnis bzw. um eine objektive medizinische Diagnose. Man kann in einem solchen Fall auch von objektivem Wissen sprechen.
Die Erfahrung lehrt, dass gewisse medizinische Diagnosen zweifelsfrei und in diesem Sinn eindeutig festgestellt, also objektiv festgestellt werden können. (z.B. ein Knochenbruch)
Andere Krankheitszustände können nicht sicher, nicht objektiv gewiss, einer bestimmten Diagnose zugeordnet werden, sondern kann eine solche diagnostische Zuordnung nur relativ (sicher), also mehr oder weniger sicher nach einem Typus erfolgen bzw. einem Typus – der eine Idee ist – zugeordnet werden.
Dies ist bei den medizinischen Diagnosen der Fall, die auf der Grundlage von Symptomen und nicht objektivierbaren Phänomenen diagnostiziert werden.
Die syndromalen Diagnosen in der Medizin können also nur subjektiv gewiss erkannt werden.
Solche medizinischen Erkenntnisse sind subjektiv gewiss bzw. handelt es sich dabei um subjektives Wissen. Nach dem subjektives Wissen nur relativ gewiss ist handelt es sich auch um relatives Wissen.
Beispiele für syndromale Diagnosen in der Medizin sind die Diagnosen: Fibromyalgie, Spannungskopfschmerz, Migräne, vegetative Dystonie u.a.
(letztes update 23.9.2011)
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