Ein subjektiver Befund ist ein Befund der von einem Subjekt erhoben wird. Daher ist ein solcher Befund subjektiv gültig.
Man kann daher auch sagen: bei einem subjektiven Befund handelt es sich um subjektives Wissen.
Ein subjektiver Befund hängt also von der Person ab, die ihn erhebt bzw. die ihn erlebt und dieses Erlebnis z.B. dem Arzt als Symptom mitteilt.
Im Gegensatz dazu hängt ein objektiver Befund nicht von der Person ab, die ihn erhebt, sondern es ist ein objektiver Befund ein Befund der nur vom Objekt abhängt auf das er sich bezieht.
In der Medizin werden viele subjektive Befunde erhoben. Allerdings sind viele Befunde in der Medizin auch objektiv feststellbar.
In der Psychiatrie werden fast nur subjektive Befunde erhoben. Ein psychiatrischer Befund bzw. psychischer Befund kann nur subjektiv gültig festgestellt werden. Ein psychiatrischer Befund gründet sich auf psychische Phänomene. Weil psychische Phänomene im Bewusstsein der erkennenden Person als mentale Erkenntnisobjekte erscheinen, handelt es sich dabei um einen subjektiven Befund. Ein solcher Befund ist also von der subjektiven Auffassungsweise, somit von der subjektiven Sichtweise der erkennenden Person abhängig, die ihn erhebt bzw. die ihn erlebt.
Desgleichen ist in der Medizin die Feststellung eines Symptoms oder die Feststellung eines Phänomens, das nicht objektivierbar ist, ein subjektiver Befund. So ist zum Beispiel die Mitteilung, dass ein gewisser Schmerz oder eine gewisse Missempfindung vorhanden ist, ein subjektiver Befund, oder die Mitteilung, dass die Person Schwindel oder Schmerzen spürt ist ebenfalls ein subjektiver Befund.
Ein subjektiver Befund wird auf der Grundlage von subjektiver Evidenz erfasst.
Unter Umständen kann man einen subjektiven Befund durch Zusatzbefunde, insbesondere durch objektive Zusatzbefunde bestärken, aber in letzter Konsequenz ist und bleibt ein subjektiver Befund ein nur subjektiv gültiger Befund, weil die Relation zwischen der subjektiven Erkenntnis und dem Objekt, das an und für sich zwar objektiv gewiss uns gegeben ist, nicht bekannt ist. (Weiteres dazu auf Poster 6: Diagnosis in Psychiatry – the Role of Biological Markers – an investigation in the light of Immanuel Kant`s philosophy)
Weil ein subjektiver Befund auf der Grundlage einer Idee erkannt wird (vgl. mit Kant Zitat 7), handelt es sich dabei immer um beschränktes Wissen (vgl. mit Kant Zitat 3a) – also um Wissen das nur relativ in Bezug auf diese Idee gültig ist.
Erkenntnistheoretisch bzw. philosophisch betrachtet ist ein subjektiver Befund ein Befund der sich auf einen Gegenstand in der Idee bezieht (vgl. mit Kant Zitat 7), wohingegen ein objektiver Befund ein faktischer Befund ist.
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(letzte Änderung 06.06.2021, abgelegt unter Befund, Definition, Medizin, Psychiatrie, Diagnostik, Philosophie)
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