Schizophrenie – eine Krankheit? – oder eine Störung?

Es stellt sich die Frage: ist die psychische Störung, die man als Schizophrenie bezeichnet eine Krankheit oder eine vorübergehende gesundheitliche Störung der Psyche?

Nachdem man in der Regel unter einer Krankheit eine andauernde gesundheitliche Störung versteht, sollte man den Begriff Krankheit für die psychiatrische Einheit „Schizophrenie“ nur verwenden, wenn ein Residualzustand im Sinn einer bleibenden gesundheitlichen Störung der Psyche in Folge der schizophrenen Erkrankung eingetreten bzw. manifest ist.

Wenn bei einer psychischen Störung vom Typ einer Schizophrenie bzw. einer schizophrenen Psychose nur vorübergehend psychische Symptome im Sinn einer Schizophrenie auftreten, dann sollte man nach der Rückbildung des psychischen Symptomenkomplexes nicht mehr von einer Schizophrenie bzw. nicht mehr von einer psychischen Krankheit „Schizophrenie“ sprechen.

In einem solchen Fall sind nämlich nach dem Abklingen des psychischen Symptomenkomplexes keine diagnostischen Kriterien mehr vorhanden, die die psychiatrische Diagnose „Schizophrenie“ rechtfertigen.

Man sollte in der Psychiatrie in der psychiatrischen Praxis also differenziert entweder den Begriff Krankheit oder den Begriff Störung im Hinblick auf eine psychische Störung vom Typ einer „Schizophrenie“ verwenden, weil ansonsten der Begriff der Klinik und auch der Realität nicht entspricht. Und weil sich in diesem Fall die falsche Bezeichnung bzw.der falsche Begriff stigmatisierend auswirkt, insofern dadurch die betroffene Person nachhaltig, also weiter hin, mit der Diagnose „Schizophrenie“ konfrontiert wird, obwohl nach dem Abklingen der psychischen Störung die diagnostischen Kriterien gemäß einer psychiatrischen Klassifikation, etwa gemäß der Psychiatrischen ICD-10 Klassifikation oder der DSM-V Klassifikation nicht mehr erfüllt sind.

Es wird also die diagnostische Bezeichnung „Schizophrenie“ für die betroffene Person zum Stigma und damit zum Problem, wenn die Diagnose „Schizophrenie“ im Sinn einer fortbestehenden Krankheit weiterhin verwendet wird, falls sich die psychische Störung zurückgebildet hat.

Als Facharzt bzw. als Fachärztin für Psychiatrie sollte man bedenken und beachten, dass psychische Störungen grundsätzlich nur auf der Grundlage der psychischen Symptomenkomplexe erkennbar sind und nicht durch biologische Befunde gesichert und auf ein Faktum zurückgeführt werden können.

Man sollte also in der Psychiatrie beachten und berücksichtigen, dass die unterschiedlichen psychischen Störungen und damit die verschiedenen psychiatrischen Diagnosen nur auf der Grundlage des klinischen Erscheinungsbildes in der Psychiatrischen Diagnostik erkannt werden können.

Bekanntlich werden in der Psychiatrischen Diagnostik die unterschiedlichen psychischen Störungen durch psychiatrische Konzepte erkannt, die auf die psychischen Auffälligkeiten angewandt bzw. projiziert werden.

Daher können in der Psychiatrie immer nur relative Erkenntnisse in Bezug auf definierte Typen in einem definierten System erkannt werden.

Man kann in der Psychiatrie das diagnostische Wissen also nur durch definierte psychiatrische Ideen erlangen. Man kann in der Psychiatrie die psychischen Störungen nur in Bezug auf definierte Typen erkennen – wie dies der Psychiater und Philosoph Karl Jaspers auf der Grundlage der Philosophie von Immanuel Kant erkannt und in seinem Buch: „Allgemeine Psychopathologie“ aufgezeigt hat (vgl. mit Jaspers Zitat).

Man täuscht sich in der Psychiatrie, wenn man glaubt gewisse psychische Störungen auf der Grundlage von Fakten bzw. auf der Grundlage von biologischen Befunden erkennen zu können.

Daher kann man die gesundheitlichen Störungen der Psyche in der psychiatrischen Praxis, in der psychiatrischen Wissenschaft und auch in der Forensischen Psychiatrie gegenüber der psychischen Norm – die hier die subjektive Norm der erkennenden Fachperson ist – nur relativ gültig in Bezug auf das definierte Ideal erkennen und daher nur relativ gültig und nur subjektiv gültig bestimmen.

Man kann nämlich immer nur relativ gültig und hierbei nur subjektivgültig entscheiden, ob ein gewisses psychisches Phänomen respektive ein psychopathologisches Phänomen und in weiterer Folge der ganze psychische Symptomenkomplex einer gewissen psychischen Störung vorliegend ist.

Wenn Fachleute in der Psychiatrie in der Psychiatrischen Diagnostik in Bezug auf einen konkreten Fall zu unterschiedlichen Sichtweisen und damit zu unterschiedlichen psychiatrischen Diagnosen gelangen, dann kann man nicht auf der Grundlage von objektiven Kriterien und damit nicht allgemein gültig bzw. nicht objektiv gültig entscheiden, ob eine gewisse psychische Störung vorliegt. Daher sollte man die Begriffe durch die man psychische Störungen bezeichnet nur relativistisch verwenden. Dies sollte besonders bei einem diagnostischen Grenzfall in der Forensischen Psychiatrie beachtet und berücksichtigt werden.

In der Psychiatrie (Psychologie und Psychotherapie) sollte man das Wissen immer in der Schwebe halten – wie dies der Psychiater und Philosoph Karl Jaspers formuliert hat (vgl. mit Jaspers Zitat 2)  – weil es sich beim psychiatrischen Wissen um subjektives Wissen handelt das daher beschränktes Wissen ist.

Man kann das Wissen das man auf der Grundlage von psychiatrischen Konzepten bzw. philosophisch gesprochen auf der Grundlage von bloßen Ideen erlangt hat nicht objektivieren. Es gibt keinen Probierstein der Erfahrung (vgl. mit Kant Zitat 10) an dem man das Wissen „physisch“ (biologisch) überprüfen und damit objektiv gültig bestimmen kann.

Man sollte also in der Psychiatrie beachten, dass man in diesem Bereich des Wissens – so wie in der Psychologie – das Wissen nicht „physisch“ und damit nicht biologisch überprüfen kann – wie dies in der Medizin in vielen Fällen möglich ist.

In der Psychiatrie – und hier insbesondere in der Biologischen Psychiatrie täuscht man sich, wenn man glaubt gewisse psychische Störungen auf der Grundlage von Fakten bzw. auf der Grundlage von biologischen Befunden zu erkennen.

In der Medizin kann man in vielen Fällen eine Verdachtsdiagnose auf der Ebene der Objekte bzw. auf der Ebene der Fakten allgemein gültig überprüfen, ob die in Verdacht stehende medizinische Diagnose zutreffend ist. Dies ist in der Psychiatrie grundsätzlich nicht möglich, eben, weil psychische Erscheinungen nur auf der Grundlage von bloßen Ideen (vgl. mit Kant Zitat 4) bzw. nur auf der Grundlage von projektierten Einheiten erkannt werden können, und man das so gewonnene Wissen nicht auf der Ebene der Objekte allgemein gültig überprüfen kann (vgl. mit Kant Zitat 7).

Man verkennt die Struktur der Psychiatrie als empirische Wissenschaft, wenn man glaubt gewisse psychische Störungen und in diesem Sinn auch die diagnostische Einheit Schizophrenie physisch bzw. biologisch in der Psychiatrischen Diagnostik bestimmen zu können.

Weil man also psychiatrische Diagnosen nur auf der Ebene der Vorstellungen bzw. auf der Ebene der Ideen nur subjektiv gültig „überprüfen“ kann – man also eine solche Diagnose nicht objektivieren kann – sollte man kritisch differenzieren, ob man den Begriff Krankheit oder den Begriff Störung verwendet – weil hier die falsche Bezeichnung problematisch ist und gerade der Begriff Schizophrenie für die betroffene Person mit ernsthaften nachteiligen Konsequenzen verbunden ist.

Daher wird vom kritischen Publikum, bei der falschen Verwendung des Begriffs „Schizophrenie“ berechtigt von der Stigmatisierung gesprochen, weil die falsche Verwendung des Begriffs durch den Arzt der betroffenen Person einen Makel verschafft und ihr damit schadet.

Dabei sei an dieser Stelle allerdings angemerkt, dass es unter Umständen auch nach dem Abklingen der psychischen Störung, somit nach der Rückbildung des klinischen Erscheinungsbildes ratsam ist eine vom Facharzt empfohlene Medikation vorerst weiter einzunehmen um einem Rückfall in die psychische Störung vorzubeugen. Es wird also in vielen Fällen auch nach der Rückbildung der Psychose vorerst ratsam sein noch eine gewisse Zeit lang gemäß der Empfehlung des klinisch erfahrenen Psychiaters eine gewisse Medikation – in der Regel eine Therapie mit Neuroleptika – in angemessener Dosierung einzunehmen, um einem Rückfall in die psychische Störung vorzubeugen, auch wenn zu dieser Zeit keine ausgeprägten Zeichen einer psychischen Krankheit (Störung) mehr manifest sind.

Erkenntnistheoretisch bzw. philosophisch betrachtet erkennt man, dass der Begriff „Schizophrenie“ die systematische Einheit der psychiatrischen Idee ist, durch die ein charakteristischer psychischer Symptomenkomplex geistig erfasst wird (vgl. mit Kant Zitat 7). Es handelt sich bei der diagnostischen Einheit „Schizophrenie“ also nicht um eine faktische Einheit und damit nicht um eine „Natureinheit“ im Sinn einer natürlichen Krankheitseinheit, die man auf der Ebene der Objekte als scharf abgegrenzte Einheit physisch (physiologisch bzw. biologisch) als biologische Einheit erkennen und diagnostisch bestimmen kann, sondern es ist dieser Begriff der Begriff einer bloßen Idee, die im Bewusstsein der erkennenden Person – also im Bewusstsein des Psychiaters – als systematische Einheit (vgl. mit Kant Zitat 7) erscheint, wenn diese Fachperson den Symptomenkomplex durch das Schema der Idee geistig auffasst (vgl. mit Kant Zitat 7). Man kann auch sagen der Begriff „Schizophrenie“ ist ein regulativer Begriff (vgl. mit Kant Zitat 4) bzw. es ist die diagnostische Einheit „Schizophrenie“ eine projektierte Einheit. Oder man kann auch sagen: es ist dies eine zweckmäßige Einheit im Sinn von Immanuel Kant, mit deren Hilfe man diesen psychischen Symptomenkomplex durch diese diagnostische Einheit in der Praxis systematisch – also nach einem System geordnet – wie es etwa durch die Psychiatrische ICD-10 Klassifikation gegeben und definiert ist – erfassen und sodann in der psychiatrischen Wissenschaft systematisch studieren kann – jedoch ohne, dass man die Ätiologie bzw. die Ursache der psychischen Störung kennt und kennen muss. Schließlich kann man erkenntnistheoretisch bzw. philosophisch betrachtet auch sagen, dass es sich bei der diagnostischen Einheit „Schizophrenie“ um eine Vernunfteinheit im Sinn von Immanuel Kant handelt, insofern diese Einheit auf der Grundlage der klinischen Erfahrung und auf der Grundlage des Verstandes und der (reinen) Vernunft (vgl. mit Kant Zitat 10) in der psychiatrischen Praxis vom klinisch tätigen Psychiater Eugen Bleuler durch vernünftige Überlegung erkannt worden ist, wenngleich E. Bleuler in gewisser Hinsicht die Möglichkeit der Diagnostik überschätzt hat (vgl. mit Bleuler Zitat 2).

Wie zuvor ausgeführt kann man also die Ursache der psychischen Störung „Schizophrenie“, die auf der Grundlage eines psychiatrischen Konzepts erkannt wird nicht physisch bestimmen, eben, weil es sich bei dieser Ursache – so wie bei der Ursache einer jeden psychischen Störung – um eine komplexe Ursache handelt (vgl. mit C. G. Jung Zitat).

Schließlich kann man auch sagen, dass die diagnostische Einheit Schizophrenie eine psychiatrische Diagnose ist, die durch ein regulatives Prinzip im Sinn von Immanuel Kant erkannt wird (vgl. mit Kant Zitat 3b).

Weil im Fall einer psychischen Störung vom Typ einer Schizophrenie – so wie bei allen psychischen Störungen – weder die diagnostische Einheit und damit die psychiatrische Diagnose noch die Ursache der psychischen Störung faktisch festgestellt werden kann, handelt es sich bei diesem Wissen immer um beschränktes Wissen. Es sollte also diese Beschränktheit im Wissen in der psychiatrischen Praxis und in der psychiatrischen Wissenschaft beachtet und berücksichtigt werden (Weiteres dazu hier).

Biologisch betrachtet bzw. physiologisch betrachtet kann man sagen, dass eine psychische Störung von der Art einer Schizophrenie wahrscheinlich die Folge einer Funktionsstörung auf der Ebene des Nervensystems ist, die in Folge von vielen verschiedenen Faktoren im konkreten Fall auftritt. Es handelt sich dabei also im Stadium der Psychose und auch davor um eine gestörte neuronalen Funktion, die durch verschiedene Faktoren ausgelöst wird, und die somit im Sinn einer komplexen Ursache als neuronale Dysfunktion in Erscheinung tritt, wenn ein gewisser individueller Schwellenwert überschritten wird. Daher macht es Sinn in gewissen Fällen auch nach dem Abklingen der akuten psychischen Störung unter fachärztlicher Anleitung – die sich auf die klinische Erfahrung gründet – gewisse Medikamente (in der Regel Neuroleptika) in angemessener Dosierung – zumindest eine Zeit lang – einzunehmen, um dem Wieder-aufflackern der psychischen Störung, also einem Rezidiv vorzubeugen.

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(letzte Änderung 24.06.2016, abgelegt unter Schizophrenie, Diagnostik, Psychiatrie)

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