Realitätswahrnehmung

Die Realitätswahrnehmung ist die Wahrnehmung der Realität durch die jeweilige Person.

Es ist dies die Wahrnehmung bzw. die Auffassung der Wirklichkeit durch die erkennende bzw. durch die erlebende Person.

Dabei muss man bezüglich der Realitätswahrnehmung das Erkennen bzw. die Kognition der Objekte – auf der „Ebene der Objekte“ – durch die sinnliche Wahrnehmung/Sinneswahrnehmung unterscheiden, vom Erkennen bzw. der Kognition der Ideen – auf der Ebene der Ideen –  die durch das reine Denken – ohne sinnliche Wahrnehmung – entsteht (vgl. mit Kant Zitat 9a).

Als Folge der Realitätswahrnehmung gelangt die erkennende Person zu ihrem Urteil was sie als wirklich bzw. was sie als wahr und damit als real ansieht.

In der Realitätswahrnehmung zeigt sich also die Art und Weise, wie die Person die Realität sieht, was sie über die Dinge denkt und wie sie darauf reagiert. Es zeigt sich darin also die individuelle Sichtweise, die eine Person über die Realität entwickelt. Daher bestimmt die Realitätswahrnehmung den Realitätsbezug.

Im Rahmen der Normalpsychologie kommt es vor allem bei starkem Affekt zur Störung in der Realitätswahrnehmung. Man kennt die sogenannte „rosa rote Brille“ bei der Verliebtheit oder den Hass etwa bei vorhandenen Vorurteilen. Unter Umständen spricht man in einem solchen Fall von einer überwertigen Idee.

Und es kann diese Störung in der Realitätswahrnehmung also das Merkmal einer psychischen Störungen sein.

In der Psychiatrie kennt man die gestörte Realitätswahrnehmung bei unterschiedlichen psychischen Störungen. Es kann auf der Grundlage von kognitiven Störungen (Denkstörungen, Kritikstörungen, Halluzinationen usf.) zu Störungen in der Realitätswahrnehmung kommen.

Oder es kann auf der Grundlage von affektiven Störungen zu Störungen in der Realitätswahrnehmung kommen.

Immer wird dabei die Realität nicht der Wirklichkeit gemäß erfasst, wie diese etwa von anderen Personen wahrgenommen wird, die nicht in diesem Sinn unter einer psychischen Störung leiden. Eine ausgeprägte Störung der Realitätswahrnehmung findet man bei der psychischen Störung, die man als Schizophrenie (paranoid-halluzinatorische Schizophrenie) und in gewissen Fällen als Wahn oder als Paranoia bezeichnet.

Die Störung in der Realitätswahrnehmung ist bei der Erstattung von psychiatrischen Gutachten oftmals von Belang und es stellt sich sodann in vielen Fällen die Frage, ob eine psychische Störung vom Schweregrad einer Psychose vorliegt, oder ob dies nicht der Fall ist.

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(letzte Änderung am 26.05.2024, abgelegt unter: Begriff, Definition, Diagnostik, Psychiatrie, Psychologie, Psychose, Realitätswahrnehmung, psychiatrischer Begriff, psychologischer Begriff)

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