psychischer Befund

Ein psychischer Befund ist ein Befund wie er von einer Fachperson bei der Untersuchung der Psyche festgestellt wird.

In der Psychiatrie wird der psychische Befund, im Hinblick auf die Frage, ob eine krankheitswertige Störung der Psyche vorliegt, von einer psychiatrischen Fachperson (Psychiater/Psychiaterin) festgestellt und es ist dies ein psychiatrischer Befund.

Hingegen gelangt ein Psychologe als Fachperson der Psychologie der denselben psychischen Sachverhalt untersucht zu seinem psychologischen Befund. Es ist dies nämlich ein anderer psychischer Befund als der psychiatrische Befund den ein Facharzt für Psychiatrie erhoben hat, weil der jeweilige psychische Befund davon abhängt welches fachliche Wissen auf den psychischen Sachverhalt projiziert worden ist.

Weil eine Fachperson aus der Psychiatrie mit anderem Wissen an den psychischen Sachverhalt herantritt als eine Fachperson der Psychologie gelangen die beiden zu je einem anderen psychischen Befund.

Man kann auch sagen: jede Fachperson projiziert ihre fachlichen Ideen auf den psychischen Sachverhalt und gewinnt dadurch ihren psychischen Befund, wie dies nachfolgend noch weiter ausgeführt wird.

Dies bedeutet eine psychiatrische Fachperson (Psychiater/Psychiaterin) stellt den psychischen Befund auf der Grundlage des ärztlich/medizinischen/ psychiatrischen Wissens und aufgrund der persönlichen klinischen Erfahrung fest, hingegen ein Psychologe auf Grundlage seines fachlichen Wissens, wie er es in der Psychologie und im Rahmen seiner klinischen Tätigkeit als Psychologe erworben hat, die unter Umständen auch die Tätigkeit in einer psychiatrischen Klinik oder psychiatrischen Praxis einschließt.

Ein solcher Befund kann in der Psychiatrie eventuell ein wesentlicher und daher nützlicher Zusatzbefund zum klinisch-psychiatrischen Befund des Facharztes sein (zum Beispiel die Ergebnisse einer testpsychologischen Untersuchung bzw. die Ergebnisse eines psychologischen Tests bei der Erstattung eines psychiatrischen Gutachtens).

In der Psychiatrie kann durch den psychischen Befund also der Zustand der Psyche auf Grundlage der klinischen Erscheinung und damit auf Basis Psychopathologie bzw. auf Basis der Phänomenologie – somit psychopathologisch begründet – von der Fachperson beurteilt werden.

Dabei kann ein psychischer Befund nur auf der „Ebene der Ideen“ mit der persönlichen geistigen Messlatte der Fachperson, also nur mit dem persönlichen geistigen Maßstab „gemessen“ und abgeschätzt werden.

Durch den psychischen Befund erkennt die Fachperson die Merkmale der Psyche, sowohl im Zustand der psychischen Gesundheit wie auch in dem der psychischen Krankheit.

Im Fall der psychischen Krankheit bzw. dem der psychischen Störung werden von der Fachperson die krankheitswertigen Merkmale der Psyche, nämlich die psychopathologischen Phänomene. und letztlich auch der psychische Symptomenkomplex dialektisch erkannt.

Ein psychischer Befund erfasst also die Merkmale der Psyche und damit die Merkmale des Erlebens und die des Verhaltens und Reagierens in psychischer- beziehungsweise in psychiatrischer Hinsicht falls der Sachverhalt von einer psychiatrischen Fachperson beurteilt wird.

In der Psychiatrie und in der Psychologie ist man mit psychischen Befunden befasst.

Ein psychischer Befund bzw. ein psychiatrischer Befund gründet sich daher auf psychische Symptome und psychische Phänomene.

Ein Psychiater erhebt den psychischen Befund, der auch als psychopathologischer Befund bezeichnet wird. Es ist dies ein klinischer Befund der auf der Grundlage der klinischen Erfahrung und auf der Grundlage des psychiatrischen Wissens von der jeweiligen Fachperson, also von einem Psychiater oder einer Psychiaterin erhoben wird.

Wohingegen der psychische Befund, den ein Psychologe erhebt, ein psychischer Befund ist, den eine Fachperson erhebt, die im Fach der Psychologie ausgebildet worden ist und die über entsprechende psychologische Erfahrung – eventuell auch klinisch psychologische Erfahrung – verfügt, jedoch über keine ärztliche Ausbildung verfügt, sondern über eine psychologische Ausbildung.

Eine Zwischenstellung nimmt der psychische Befund des klinischen Psychologen ein, der von seiner Ausbildung her ein Psychologe ist, der aber in Folge seiner praktischen Tätigkeit, falls er an einer psychiatrischen Klinik tätig ist, klinisch-psychologische Erfahrung mit psychisch Kranken und damit mit psychischen Störungen erworben hat und daher über klinische Erfahrung und klinisches Wissen verfügt das einem sonstigen Psychologen (oder einem Psychotherapeuten) in der Regel nicht zu eigen ist – eben, weil dieser nicht in der Klinik tätig war und er daher nicht diese klinischen Erfahrungen gemacht hat bzw. diese nicht erwerben konnte.

Diese Unterscheidungen sind unter anderem von Relevanz, falls etwa in einem Gerichtsverfahren in der Forensik in einem Gutachten die Auswirkungen einer psychischen Störung von einem Gutachter zu bewerten und zu beurteilen sind.

In der Psychologie erhebt also ein Psychologe einen psychologischen Befund bzw. einen klinisch-psychologischen Befund.

In der Psychiatrie erhebt im Gegensatz dazu ein Psychiater den psychiatrischen Befund bzw. den psychopathologischen Befund und es ist dieser Befund ein klinischer Befund, wie dieser auf der Grundlage der Psychopathologie bzw. der Phänomenologie von der Fachperson psychopathologisch begründet festgestellt wird.

Demgemäß hat eine in der Psychiatrie ausgebildete Fachperson während ihrer Ausbildungszeit als Psychiatrie-Assistent / Psychiatrie-Assistentin an einer psychiatrischen Klinik im Rahmen der klinischen und theoretischen Ausbildung und der weiteren psychiatrischen Praxis dieses fachliche Wissen erlangt um einen qualifizierten psychiatrischen Befund zu erheben.

Ein solcher Befund gründet sich auf abnorme bzw. auf krankheitswertige psychische Symptome und psychische Phänomene, die auch als psychopathologische Phänomene bezeichnet werden.

Dies sind die Merkmale einer krankheitswertigen psychischen Störung und es sind dies somit die charakteristischen Zeichen einer psychiatrischen Diagnose.

Ein psychischer Befund wird somit auf der Grundlage der Phänomenologie erhoben.

Dabei hat sich in der Psychiatrie die Phänomenologie gemeinsam mit der Psychopathologie entwickelt.

Ein psychologischer Befund und ein psychiatrischer Befund sind also die Formen eines psychischen Befundes, wie sie in der Psychologie und der Psychiatrie erhoben werden.

Ein psychiatrischer Befund kann im Ergebnis zur Feststellung einer psychiatrischen Diagnose führen, wenn die entsprechenden Merkmale aufgefunden werden und diese den Kriterien einer psychiatrischen Kategorie der angewandten psychiatrischen Klassifikation hinreichend genügen. Wenn keine krankheitswertigen Zeichen der psychischen Funktionen feststellbar sind, dann wird die psychiatrische Untersuchung einen normalen psychischen Befund liefern.

Man kann auch sagen:

In der Psychiatrie stellt man einen psychischen- bzw. psychiatrischen Befund fest. In der Medizin stellt man einen medizinischen Befund oder körperlichen Befund fest.

Wenn man in der Psychiatrie von einem objektiven Befund spricht, so meint man damit keinen allgemein gültigen Befund, der sich auf körperliche Merkmale gründet, wie er in einem Teilbereichen der Medizin festgestellt werden kann, sondern man meint damit einen Befund, wie er von einer Fachperson (einem Facharzt / einer Fachärztin des Fachbereichs Psychiatrie) festgestellt wird – im Gegensatz zur Beurteilung des psychischen Zustandes durch einen Laien.

Ein psychischer Befund und damit auch ein psychiatrischer Befund ist also immer ein subjektiver Befund, weil ein solcher Befund nur auf der Ebene der Vorstellungen erlangt wird und weil er auf dieser Ebene nur subjektiv gültig festgestellt, geprüft bzw. überprüft werden kann (vgl. mit Kant Zitat 7). Im Gegensatz dazu kann ein tatsächlich objektiver Befund auf der Ebene der Objekte, also auf der Ebene der Fakten festgestellt und damit allgemein gültig festgestellt und überprüft werden. Das heißt ein solcher Befund kann objektiviert werden.

Tatsächlich handelt es sich bei einem psychischen Befund –  auch wenn er von einer Fachperson festgestellt wird – nicht um einen Befund der „objektiv“ und daher allgemein gültig ist. Das heißt in der Psychiatrie kann kein allgemein gültiger Befund erhoben werden. Man kann daher in der Psychiatrie einen psychischen Befund auch nicht objektivieren.

Daher täuscht man sich in der Psychiatrie, wenn man glaubt etwa durch einen strukturierten Leitfaden, wie er zum Beispiel von der Arbeitsgemeinschaft für Methodik und Dokumentation in der Psychiatrie (AMDP) zur psychiatrischen Exploration entwickelt worden ist den psychopathologischen Befund allgemein gültig oder zumindest bestmöglich erfassen zu können. Eine solche Sichtweise führt zu falschen Schlussfolgerungen, weil man damit nicht mehr den großen Unterschied zwischen einer phänomenologischen Diagnose und einer faktischen Diagnose beachtet.

Selbst dann, wenn in der Psychiatrie verschiedene Fachpersonen zum annähernd gleichen psychischen Befund gelangen, handelt es sich nicht um einen objektiv gültigen bzw. um einen allgemein gültigen Befund, sondern es handelt sich in einem solchen Fall um einen Befund, der zwar von verschiedenen Personen unter dem gleichen Begriff aufgefasst wird, weil die charakteristischen Zeichen ausreichend typisch ausgeprägt sind und daher die Fachleute auf der Ebene ihrer Vorstellungen unter Anwendung derselben Klassifikation bzw. unter Anwendung der selben Ideenlehre zur (annähernd) selben diagnostischen Idee gelangen. (vgl. mit Kant Zitat 7)

Wenn das klinische Erscheinungsbild nicht typisch ist, das heißt wenn die charakteristischen psychischen Symptome und psychischen Phänomene nicht in deutlicher Ausprägung vorhanden oder nur unvollständig vorhanden sind, dann gelangen die Fachleute in der Psychiatrie oftmals zu verschiedenen psychischen Befunden und damit in weiterer Folge auch zu verschiedenen psychiatrischen Diagnosen. Dies ist bei einem untypischen Sachverhalt bzw. bei einem untypischen klinischen Erscheinungsbild häufig der Fall, selbst wenn die Fachleute dieselbe psychiatrische Klassifikation verwenden und auch wenn es sich dabei um eine Klassifikation handelt, bei der die einzelnen diagnostischen Einheiten durch die Operationalisierung besonders gut aufeinander abgestimmt worden sind – was auf die DSM-V Klassifikation und die Psychiatrische ICD-10 Klassifikation zutreffend ist.

Der große Unterschied in der Diagnostik zwischen der Psychiatrie und der Medizin – womit hier der Teil der objektiv bestimmbaren medizinischen Diagnosen gemeint ist – ergibt sich aus der andersartigen Grundlage der Erkenntnis.

Ein psychisches Phänomen kann man sowohl in der Psychologie wie in der Psychiatrie nur auf der Grundlage einer Idee erkennen – wie dies der Psychiater und Philosoph Karl Jaspers erkannt und in seinem Buch „Allgemeine Psychopathologie“ aufgezeigt hat (vgl. mit Jaspers Zitat). Man erkennt ein psychisches Phänomen in Bezug auf einen Typus – wie dies Karl Jaspers aufgezeigt hat (vgl. mit Jaspers Zitat). Man kann auch sagen, man kann ein und den selben psychischen Sachverhalt daher unter verschiedenen Gesichtspunkten geistig erfassen.

Im Zweifelsfall kann man in der Psychiatrie nicht objektiv gültig entscheiden welche psychische Störung vorliegt, und man kann daher im Zweifelsfall auch nicht allgemein gültig entscheiden welcher diagnostischen Einheit eine psychische Störung zuzuordnen ist. (Weiteres dazu in auf Poster 5: CLASSIFICATION IN PSYCHIATRY– APPROPRIATE USE OF THE DSM-IV AND ICD-10 CATEGORIES – TO AVOID CONFLICTS AND CONTRADICTIONS IN PRACTICE AND SCIENCE – AN INVESTIGATION IN THE LIGHT OF IMMANUEL KANT`S PHILOSOPHY)

Erkenntnistheoretisch bzw. philosophisch betrachtet führt eine Untersuchung der Psyche zu einer psychologischen Idee bzw. zu einer psychiatrischen Idee. Bei der Feststellung eines psychischen Befundes handelt es sich um ein empirisches Urteil das sich auf eine systematische Einheit (vgl. mit Kant Zitat 7) gründet. Es ist dieses empirische Urteil also ein Wahrnehmungsurteil und kein Erfahrungsurteil im Sinne von Immanuel Kant (vgl. mit Kant Zitat 6). Ein solches Urteil bzw. eine solche Entscheidung kann nur auf der Ebene der Vorstellungen und daher nur subjektiv gültig getroffen werden und nicht durch „physische“ Beweise auf der Ebene der körperlichen Objekte begründet und daher nicht  objektiv gültig und somit nicht allgemein gültig überprüft werden (vgl. mit Kant Zitat 7).

Durch gewisse physische Befunde bzw. biologische Befunde kann man in der Psychiatrie gewisse psychische Störungen erklären und sie dadurch verstehen, aber diagnostisch bestimmen kann man sie dadurch nicht.

Im Gegensatz dazu handelt es sich in der Medizin, dort, wo Erkenntnisse sich auf objektive körperliche Zeichen bzw. auf objektive Befunde gründen um Erfahrungsurteile (vgl. mit Kant Zitat 6). Bei einem solchen Urteil ist ein objektiv gültiger Beweis auf der Ebene der körperlichen Objekte möglich (vgl. mit Kant Zitat 7). Das heißt, die entscheidenden Kriterien für das diagnostische Urteil sind bei einem objektiven Urteil bzw. bei einem Erfahrungsurteil im Sinne von Immanuel Kant  nicht vom Subjekt abhängig, sondern nur vom Objekt (vgl. mit Kant Zitat 9).

Es handelt sich hierbei also um ein „äußeres“ Kriterium bzw. um mehrere „äußere“ Kriterien, wohingegen ein subjektives Urteil vom Subjekt abhängig ist und man daher von „inneren“ bzw. subjektiven Kriterien sprechen kann, die im Subjekt gelegen sind (vgl. mit Kant Zitat 9).

Es wird damit klar warum psychische bzw. psychiatrische Befunde immer nur subjektivgültig sind und Objektivität in der Psychiatrie (Psychologie und Psychotherapie) nicht erlangt werden kann. (Weiteres dazu auf Poster 6: Diagnosis in Psychiatry – the Role of Biological Markers – an investigation in the light of Immanuel Kant`s philosophy)

Im Gegensatz zur Psychiatrie kann in der Medizin bei der Erhebung eines medizinischen Befundes oftmals eine Idee „physisch“ überprüft werden. Zum Beispiel kann man die Idee bzw. die Verdachtsdiagnose: „Verdacht auf Herzinfarkt“ – auch wenn sie primär nur subjektiv gültig ist – „physisch“ überprüfen und damit in weiterer Folge objektiv  gültig entscheiden, ob ein Herzinfarkt aufgetreten ist  oder nicht.

Dem entgegen kann eine Idee in der Psychiatrie bzw. ein psychiatrischer (psychologischer, psychotherapeutischer) Befund nicht „physisch“ überprüft werden. Man kann eine solche Idee nicht am Probierstein der Erfahrung prüfen. (vgl. mit Kant Zitat 10)

Man kann einen psychischen Befund nur auf der Ebene der Vorstellungen (subjektiv) „prüfen“, in dem man verschiedene Ideen miteinander vergleicht und dabei die verschiedenen Ideen gegeneinander auf der Ebene der Vorstellungen „gewichtet“ und sodann subjektiv gültig entscheidet, ob eine Idee (Vorstellung) zutrifft bzw. in welchem Ausmaß sie zutrifft. Daher kann man in der Psychiatrie (Psychologie und Psychotherapie) im Zweifelsfall nicht objektiv gültig entscheiden, ob eine psychiatrische (psychologische oder psychotherapeutische) Idee zutreffend ist. Mit anderen Worten man kann ein psychisches Phänomen nicht objektivieren, man kann ein psychisches Phänomen nicht allgemein gültig bestimmen und auch nicht allgemein gültig überprüfen.

Man kann daher in der Psychiatrie (Psychologie und Psychotherapie) nur subjektives Wissen und kein objektives Wissen erlangen.

Ein psychischer Befund führt also zu einer psychologischen Idee bzw. es führt ein psychiatrischer Befund zu einer psychiatrischen Idee, die eine bloße Idee im Sinne von Immanuel Kant ist (vgl. mit Kant Zitat 4). Daher sollte man eine solche Erkenntnis nicht als absolute, sondern als relative Erkenntnis ansehen, was sie auch ist, und demgemäß die Idee relativistisch verwenden (vgl. mit Kant Zitat 4). Falls man dies nicht beachtet und daher nicht macht und die erlangte Idee missversteht – das heißt falls man die Idee  irrtümlich als absolut gültige Erkenntnis ansieht und damit die Idee konstitutiv verwendet – was falsch ist – dann kommt man damit zu falschen Schlussfolgerungen und gerät man umgehend in Widersprüche. (vgl. mit Kant Zitat 3a)

Es ist also falsch wenn man z.B. sagt, dass ein Patient eine Neurose „hat„, oder eine Demenz „hat“, oder eine Schizophrenie „hat“ – ohne gleichzeitig die relative Gültigkeit dieser Diagnose zu bedenken. Eine psychologische bzw. eine psychiatrische Feststellung ist kein allgemein gültiges Faktum, man kann in der Psychiatrie (Psychologie und Psychotherapie) keine körperlichen bzw. physischen Fakten feststellen, sondern nur auf der Ebene der Vorstellungen zu einer Idee gelangen, die in der Form des Begriffs dieser Idee im Bewusstsein der erkennenden Person als systematische Einheit erscheint, wenn man im konkreten Fall die charakteristischen Merkmale dieser Idee findet und diese durch den Bezug auf das Schema dieser Idee auffassen kann. (vgl. mit Kant Zitat 7)

Karl Jaspers hat dies erkannt. (vgl. mit Jaspers Zitat)

Karl Jaspers hat erkannt, dass psychiatrische Ideen (bloße) Ideen im Sinn von Immanuel Kant sind und die absolutistische Verwendung dieser Ideen falsch ist und zu unlösbaren Antinomien (Widersprüchen) führt (vgl. mit Jaspers Zitat).

Eine Idee ist nur regulativ und nicht konstitutiv. Man grät also in Widersprüche wenn man die Ideen missversteht und falsch gebraucht (vgl. mit Kant Zitat 3a).

Man kann in der Psychiatrie durch einen psychischen Befund bzw. durch eine psychiatrische Diagnose nur angenähertes Wissen erlangen. Man kann in der Psychiatrie sich dem Ganzen als Idee nur nähern – das Ganze als Idee kann ich nicht geradezu erkennen. (vgl. Jaspers Zitat).

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(letzte Änderung 29.11.2020, abgelegt unter:  Befund, Definition, Diagnostik, medizinische Diagnostik, Psyche, Psychologie, Psychiatrie, Psychopathologie, psychiatrische Diagnose)

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