Paranoid ist eine Erkenntnis wenn sie trotz dem erwiesenen Gegenteil zur Realität aufrechterhalten wird.
Es unterbleibt dabei also bei einer paranoiden Erkenntnis die Korrektur an der Realität, obwohl der Person Argumente vorgeführt werden, dass ihre Sichtweise nicht richtig sein kann.
Daher spricht Karl Jaspers von der wahnhaften Gewissheit. Es ist diese subjektive Gewissheit somit unverrückbar und unkorrigierbar, obwohl eine besonnene Person einsieht, dass sie falsch ist.
Ein Wahn bzw. eine Paranoia zeichnen sich durch eine derartige Störung in der Realitätswahrnehmung aus und zählen daher diese Formen einer psychischen Störung zu den Psychosen.
Aus der psychiatrischen Praxis kennt man auch weniger ausgeprägte Störungen dieser Art und erlangen diese dann nicht unbedingt den Grad einer kognitiven Störung vom Grad eines Wahns oder einer Paranoia aber trotzdem sind die Störungen in der Realitätswahrnehmung oftmals erheblich und spricht man dann von einer mehr oder weniger ausgeprägten paranoiden Störung wenn erkennbar ist dass die betroffene Person aus der Erfahrung nichts lernt. Psychopathologisch ist in der Forensik relevant, ob es sich bei der gestörten Wahrnehmung der Realität um eine überwertige Idee handelt, oder ob die psychische Störung das Ausmaß einer paranoiden Störung im Sinn einer Psychose hat.
Paranoide Störungen kommen häufig bei der psychischen Störung vom Typ der Schizophrenie vor und kennt man daher den Begriff der paranoiden Schizophrenie. Des weiteren kommen paranoide Störungen auch bei schweren affektiven Störungen vor und kennt man hier zum Beispiel den Verarmungswahn als Form einer ausgeprägten affektiven Störung von psychosewertigem bei einer schweren Depression oder ein Größenwahn bei einer Manie. Weiters kommen paranoide Störungen auch bei der Demenz bzw. bei demenziellen Abbauvorgängen des Gehirns vor. In diesem Sinn kennt man auch paranoide Störungen bei sonstigen psychischen Störungen von der Art eines Organischen Psychosyndroms (OPS), überhaupt bei körperlich bedingten psychischen Störungen (akute Intoxikation, Delir, Korsakow-Syndrom usf.)
Erkenntnistheoretisch bzw. philosophisch betrachtet wird der Begriff „paranoid“ durch den Begriff einer Idee erkannt der als systematische Einheit auf der Ebene der Vorstellungen bzw. auf der Ebene der Ideen erscheint (vgl. mit Kant Zitat 7) wenn die erkennende Fachperson – also ein Psychiater bzw. eine Psychiaterin – auf der Ebene der Ideen feststellt, dass diese Sichtweise und dieses Verhalten die Kriterien einer paranoiden Störung erfüllt. Wenn also diese Merkmale das Schema der Idee der „Ver-rücktheit“ erfüllen und eine Korrektur an der Realität unterbleibt dann wird der Sachverhalt unter dem Begriff „paraniod“ aufgefasst (vgl. mit Kant Zitat 7). In diesem Fall wird in der Psychiatrie die psychiatrische Diagnose Paranoia bzw. Wahn festgestellt. Man erkennt damit, dass es sich bei diesem empirischen Urteil um ein Wahrnehmungsurteil im Sinn von Immanuel Kant handelt.
Wenn bei Gericht von einem Sachverständigen im Rahmen der Diagnostik und der Erhebung des psychischen Befundes dieses psychopathologische Phänomen etwa bei der Erstattung eines psychiatrischen Gutachtens festgestellt wird, dann ergibt sich daraus, dass diese Person in Bezug auf die in Betracht stehend Entscheidung nicht diskretionsfähig war und daher Geschäftsfähigkeit nicht gegeben war bzw. dass sie nicht schuldfähig war, weil sie das Unrecht der Tat nicht einsehen konnte.
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(letzte Änderung 9.2.2014, abgelegt unter Wahn, Psychiatrie, Psychopathologie, Definition)
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