Ein neurologisches Gutachten ist ein Gutachten das den neurologischen Sachverhalt erfasst, beurteilt und bewertet.
Es ist ein neurologisches Gutachten also ein medizinisches Gutachten das mit der körperlichen Funktion des Nervensystems befasst ist, wie sie im konkreten Fall in der Neurologie evaluiert, diagnostiziert und im Fall einer neurologischen Störung als krankheitswertige gesundheitliche Störung (Krankheit) in der neurologischen Diagnostik erfasst, beurteilt und bewertet wird.
Man kann auch sagen: ein neurologisches Gutachten ist eine fachliche Expertise über den neurologischen Zustand bzw. über die neurologische Funktion im Hinblick auf die vorliegende gesundheitliche Störung. Oder man kann auch sagen ein neurologisches Gutachten ist ein Gutachten über die neurologische Funktionsstörung und deren praktische Auswirkungen.
Ein neurologisches Gutachten gründet sich auf den (klinischen) neurologischen Befund und eventuell auf neurologische Zusatzbefunde aus denen die neurologische Diagnose abgeleitet worden ist.
Durch diesen Befund kann der Sachverständige als Facharzt für Neurologie etwa dem Gericht den Zustand und die Folgen der neurologischen Störung erklären, sodass man die aufgetretene Störung und deren Folgen auch als Laie dadurch verstehen kann. So kann etwa der Sachverständige durch die Erläuterung des neurologischen Gutachtens erläutern und erklären auf welche Art und Weise und in welchem Umfang etwa die Arbeitsfähigkeit oder die Berufsfähigkeit, im konkreten Fall, bei einem Pensionswerber eingeschränkt ist.
Auf Grundlage der diagnostischen Feststellung und der sonstigen Informationen kann der Sachverständige sodann die weiteren an ihn gestellten Fragen beantworten.
Demgemäß hat ein neurologischer Gutachter auf Basis dieser Befunde bzw. auf der Grundlage der neurologischen Diagnose zu beurteilen, ob der neurologische Zustand normal bzw. noch in der Norm gelegen ist, oder ob eine relevante neurologische Störung vorliegt, und es ist sodann seine Aufgabe im Hinblick auf die Fragestellung die neurologische Störung und deren Auswirkungen aus medizinischer Sicht zu beurteilen und die an ihn gestellten Fragen zu beantworten.
Früher haben sachverständige Nervenärzte ein nervenfachärztliches Gutachten erstattet.
Heutzutage wird zwischen Psychiater und Neurologe unterschieden.
Heutzutage erstellt ein Psychiater ein psychiatrisches Gutachten und ein Neurologe ein neurologisches Gutachten.
Ungeachtet dessen muss ein Neurologe auch über psychiatrische Kenntnisse verfügen und überhaupt soll er über gute medizinische Kenntnisse verfügen, weil viele neurologische Störungen (Krankheiten) und damit viele neurologische Phänomene auf der Grundlage von körperlichen Störungen anderer Genese entstehen (z.B. in Folge einer Stoffwechselstörung zum Beispiel bei Diabetes mellitus) und nicht selten treten neurologische Phänomene auch im Zusammenhang einer psychischen Störung auf (etwa bei einem organischen Psychosyndrom (OPS)):
Umgekehrt sollte auch ein Psychiater über gute neurologische Kenntnisse verfügen, weil grundsätzlich das Erleben und somit die Psyche als Folge der neuronalen Funktion entsteht und nicht selten psychische Störungen im Zusammenhang mit neurologisch-körperlichen Störungen auftreten. In diesem Sinn kann etwa ein Organisches Psychosyndrom (OPS) im Zusammenhang mit einer neurologischen Störung auftreten. Und es kann auch eine Demenz als Folge einer primär neurologischen Störung auftreten (z..B. eine vaskuläre Demenz als Folge von mehreren kleinen Infarkten). Ebenso kann eine Demenz als Folge von anderen organischen Störungen des Gehirns auftreten, wie dies z.B. bei degenerativen Abbauprozessen des Nervensystems bekannt ist.
Oftmals ist also eine neurologische Störung bzw. überhaupt eine körperliche Störung die Ursache einer psychischen Störung und umgekehrt kann auch eine psychische Störung sich auf die körperliche Funktionen und damit auch auf die neuronale Funktion auswirken. Dies muss ein neurologischer Sachverständiger wissen und beachten.
Im besonderen werden im neurologischen Gutachten die motorischen Funktionen, die sensiblen Funktionen, das Sehen, das Hören der Gleichgewichtssinn usf. aus neurologischer Sicht beurteilt, wie sie als Folge von neurologischen Funktionsstörungen des Nervensystems auftreten. Es wird also in einem neurologischen Gutachten die Motorik, die Sensibilität, oder z. B. eine Sehstörung als Folge einer Gehirnschädigung im Hinblick auf die Arbeitsfähigkeit beurteilt. Oder es wird die Folge eines Unfalls, bei dem es zu einer Schädigung am zentralen Nervensystem oder den peripheren Nervenbahnen gekommen ist im neurologischen Gutachten beurteilt, oder es wird eine Störung beurteilt, die das Vegetative Nervensystem betrifft, etwa eine Störung die zu abnormem Durst geführt hat und ein abnormes Trinkverhaltens bewirkt wie dies z.B. nachfolgend an einen Unfall mit Kopfverletzung und Gehirnverletzung im Hirnstamm-Bereich auftreten kann.
Immer geht es bei einem neurologischen Gutachten um die Bewertung und die Beurteilung von Funktionen des Nervensystems.
Es wird damit deutlich, dass ein Neurologe und somit auch ein neurologischer Gutachter neben seinen Fachkenntnissen in der Neurologie auch über gute Kenntnisse aus dem Fachbereich der Psychiatrie und überhaupt der Medizin verfügen sollte, so wie umgekehrt auch ein Psychiater bzw. ein psychiatrischer Sachverständiger auch über gute Kenntnisse aus dem Fachbereich der Neurologie verfügen sollte, weil neurologische Störungen sich auf das psychische klinische Erscheinungsbild auswirken können.
Ein neurologischer Gutachter gründet sein Gutachten auf die Anamnese, weiters auf den von ihm erhobenen klinisch neurologischen Befund und auf weitere Zusatzbefunde, etwa auf Befunde der Bildgebung, also bildgebende Befunde (Computertomographie CCT, Magnetresonanztomographie MRT usf.), Elekroenzephalogramm EEG, Befunde sonstiger elektrophysiologischer Untersuchungen (evozierte Potenziale usf.) und weitere Befunde. In vielen Fällen ist auch die Außenanamnese wichtig.
Am Ende des neurologischen Gutachtens werden die gestellten Fragen vom Sachverständigen beantwortet und diese Feststellungen durch den neurologischen Befund und durch die Zusatzbefunde begründet.
.
Hinweis:
Weiteres über neurologische Gutachten in meinem Buch:
Diagnostik Klassifikation und Systematik in Psychiatrie und Medizin,
erschienen im Verlag tredition (April 2019).
.
(letzte Änderung 26.10.2019, abgelegt unter: Gutachten, Definition, Neurologie, Medizin, Rechtsprechung)
………………………
weiter zum Beitrag: medizinisches Gutachten
………………………
weiter zum Beitrag: ärztliches Gutachten
………………………
weiter zur Seite: Gutachten
………………………
weiter zum blog: Gutachten
…………………………
weiter zur Seite: medizinische Diagnose – psychiatrische Diagnose
………………………..Sorry, this entry is only available in German.