Krankheitsbegriff

Ein Krankheitsbegriff ist der Begriff durch den eine bestimmte Krankheit oder eine bestimmte gesundheitliche Störung auf der Ebene der Vorstellungen in der Diagnostik erfasst wird.

Es ist also der Krankheitsbegriff der Begriff durch den man in der Diagnostik eine bestimmte Krankheitseinheit geistig erfasst.

Es kann in weiterer Folge das Zutreffen des Krankheitsbegriffs entweder auf der Ebene der Objekte überprüft werden, oder es ist dies nicht möglich.

In den Fällen in denen das Zutreffen des Krankheitsbegriffes auf den Sachverhalt auf der Ebene der Objekte durch ein Faktum allgemein gültig überprüft werden kann, ist es möglich damit die Krankheitseinheit, die in diesem Fall eine faktisch begründete natürliche Krankheitseinheit ist, allgemein gültig zu erkennen und somit allgemein gültig bzw. objektiv gültig zu bestimmen.

In den Fällen in denen das Zutreffen des Krankheitsbegriffs nicht auf der Ebene der Objekte überprüft werden kann, handelt es sich beim Krankheitsbegriff um den Begriff der Idee der als systematische Einheit im Bewusstsein der erkennenden Person erscheint, wenn diese Person die Merkmale der Idee durch den Bezug auf das Schema der Idee geistig auffasst (vgl. mit Kant Zitat 7). In diesem Fall handelt es sich beim Krankheitsbegriff um ein Konzept.

Demgemäß können in der Medizin gewisse Krankheitsbegriffe auf der Ebene Objekte überprüft und damit diese medizinischen Diagnosen allgemein gültig bestimmt werden. Das heißt es kann in diesem Fall die medizinische Verdachtsdiagnose objektiviert werden. In anderen Fällen ist dies nicht möglich und es handelt es sich in einem solchen Fall in der Medizin beim Krankheitsbegriff um ein nicht-objektivierbares medizinisches Konzept.

Demgemäß findet man in der Medizin Krankheitsbegriffe, die sich auf natürliche Krankheitseinheiten zurückführen lassen, die auf der Ebene der Objekte – somit in der „Natur“ entdeckt worden sind, etwa ein Knochenbruch, eine Anämie, eine Lobärpneumonie, ein Herzinfarkt, eine Tuberkulose usf. Oder es handelt sich in der Medizin um Krankheitsbegriffe, die nicht auf der Ebene der Objekte bzw. die nicht auf der Ebene des Körpers überprüfbar sind. In diesem Fall ist der Krankheitsbegriff der medizinischen Einheit bzw. der medizinischen Diagnose ein medizinisches Konzept das als systematische Einheit im Bewusstsein der erkennenden Person als der Begriff der Idee erscheint (vgl. mit Kant Zitat 7). Dies trifft zum Beispiel auf die medizinischen Diagnosen: Migräne, Spannungskopfschmerz, Fibromyalgie, Vegetative Dystonie, Erschöpfung, Schwindel usf. zu.

In der Psychiatrie kann der Krankheitsbegriff einer psychischen Störung (psychischen Krankheit) in keinem Fall auf ein Objekt zurückgeführt und auf dieser Grundlage allgemein gültig bestimmt werden, weil ein solcher Sachverhalt immer auf der Grundlage einer aus der Erfahrung abgeleiteten Idee erkannt wird und die daher nicht auf der Ebene der Objekte überprüft werden kann. Es kann also in der Psychiatrie in keinem Fall einer psychischen Störung die gesundheitliche Störung auf einen objektiven Befund des Körpers zurückgeführt und damit die psychische Störung (psychische Krankheit) allgemein gültig bestimmt werden, sondern es ist hier der Krankheitsbegriff immer eine systematische Einheit im Sinn von Immanuel Kant (vgl. mit Kant Zitat 7) durch die der psychische Symptomenkomplex geistig aufgefasst und damit subjektiv gültig bestimmt wird. Man erkennt damit, dass in diesem Fall der Krankheitsbegriff ein psychiatrisches Konzept ist durch das die psychischen Erscheinungen geistig aufgefasst, verstanden und in vielen Fällen auf dieser Grundlage erklärt werden können.

Ein Krankheitsbegriff kann also in der Psychiatrie in keinem Fall auf einen körperlichen, faktischen Befund zurückgeführt und auf dieser Grundlage allgemein gültig in der Psychiatrischen Diagnostik bestimmt werden.

Damit erkennt man, dass etwa die Krankheitsbegriffe und damit die psychiatrischen Diagnosen: Depression, Manie, SchizophrenieDemenz, Organisches Psychosyndrom (OPS), ADHS, ferner die Krankheitsbegriffe Psychose, Neurose, Autismus, Persönlichkeitsstörung usf. nicht auf der Ebene der Körpers bzw. nicht durch körperliche Befunde überprüft, validiert oder verifiziert werden können.

Erkenntnistheoretisch bzw. philosophisch betrachtet erkennt man, dass in der Psychiatrie der Krankheitsbegriff einer psychiatrischen Diagnose und auch in der Medizin bei den nicht-objektivierbaren medizinischen Diagnosen der Krankheitsbegriff der Begriff einer bloßen Idee ist. Es ist dies also der Begriff einer nur problematisch zum Grund gelegten Einheit (vgl. mit Kant Zitat 8). Oder man kann auch sagen: es ist dies der Begriff einer projektierten Einheit (vgl. mit Kant Zitat 5). Schließlich erkennt man, dass dies der Begriff einer zweckmäßigen Einheit ist, weil es Sinn macht eine solche systematische Einheit zu definieren um damit diese phänomenologische Einheit, die auf der Ebene der Ideen gemäß einem System definiert worden ist und die damit diagnostisch in diesem System systematisch mit der philosophischen Methode der Dialektik aufgefasst werden kann in weiterer Folge auf dieser Grundlage in der Wissenschaft systematisch studiert werden kann, etwa in der Hinsicht welche Therapie im Vergleich zu einer anderen Therapie bei dieser diagnostischen Einheit von Vorteil (vgl. mit Kant Zitat 4) bzw. von Nutzen und damit zweckmäßig ist.

Wie man sich überzeugt ist daher die psychiatrische ICD-10 Klassifikation oder die DSM-V Klassifikation ein derartiges auf der Ebene der Ideen definiertes (nützliches) System bestehend aus definierten diagnostischen Einheiten mit dessen Hilfe die verschiedenen krankheitswertigen psychischen Auffälligkeiten nach diesem System und damit systematisch diagnostisch erfasst und in der psychiatrischen Wissenschaft sodann systematisch studiert werden können – ohne dass die Ätiologie also die Ursache der einzelnen psychischen Störung bekannt ist – und bekannt sein muss.

In gleicher Weise können auch in der Medizin die nicht-objektivierbaren bzw. die nur phänomenologisch diagnostisch bestimmbaren also die medizinischen phänomenologischen Diagnosen auf diese Art und Weise auf der Ebene der Ideen nach einem definierten System erfasst und damit die jeweiligen Krankheitseinheiten subjektiv gültig bestimmt werden. In diesem Sinn können in der Schulmedizin und auch in der Alternativmedizin, also etwa in der Homöopathie, in der Neuraltherapie, in der Osteopathie usf. auf diese Art und Weise medizinische Sachverhalte durch Konzepte gemäß der jeweiligen Theorie geistig aufgefasst und diagnostisch bestimmt werden, jedoch ohne, dass es möglich ist die jeweilige phänomenologische Diagnose durch objektive Befunde allgemein gültig zu sichern. Man kann diese phänomenologischen Diagnosen, die durch solche nicht-objektivierbare Krankheitsbegriffe diagnostisch erfasst werden als syndromale Diagnosen bezeichnen oder man kann sie auch als nicht-objektivierbare funktionelle Diagnosen bezeichnen.

Es kann also eine solche Krankheitseinheit deren Krankheitsbegriff nicht auf einen objektiven Befund zurückgeführt und auf dieser Grundlage allgemein gültig bestimmt werden nur einleuchtend evident bzw. nur scheinbar evident und damit nur subjektiv evident erkannt werden, wohingegen die objektivierbaren Krankheitsbegriffe bzw. die objektivierbaren Krankheitseinheiten augenscheinlich evident und damit allgemein gültig evident erkannt und diagnostisch objektiv gültig bestimmt werden können.

Somit ist die Validierung eines phänomenologischen Krankheitsbegriffs grundsätzlich nicht möglich und kann daher auch die Reliabilität und somit auch die Validität eines solchen Krankheitsbegriffs im konkreten Fall nicht allgemein gültig überprüft werden – eben weil dieser nur ein Konzept ist das nicht auf einen körperlichen Befund zurückgeführt werden kann.

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(letzte Änderung 19.06.2019, abgelegt unter: Begriff, Definition, Krankheit / gesundheitliche Störung)

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