Funktionelle Bildgebung – diagnostische Einheit – bildgebende Einheit

Bei der Funktionellen Bildgebung wird eine diagnostische Einheit der Psychiatrie mit einer bildgebenden Einheit in Beziehung gesetzt.

Man versucht mit Hilfe der Funktionellen Bildgebung Aussagen über die psychischen Erscheinungen zu machen, die auf der Grundlage einer psychiatrisch diagnostischen Einheit erfasst worden sind.

So so sucht man etwa zu einem klinischen Erscheinungsbild das phänomenologisch als „Schizophrenie “ diagnostiziert worden ist aus dem Abbild der neuronalen Funktion, wie es mit der Methode der Funktionellen Bildgebung erlangt worden ist, Aussagen über diese psychische Störung zu machen.

Unzweifelhaft gibt es die Relation zwischen der neuronalen Funktion auf der einen Seite und dem psychischen Phänomen auf der anderen Seite.

Im Übrigen sollte man aber beachten, dass man bei dieser In-Beziehung-Setzung bzw. bei dieser Relation ein Erkenntnisobjekt das auf der Grundlage der physischen Objekte bestimmt worden ist mit einem Erkenntnisobjekt in Relation gesetzt wird das auf der Ebene der Ideen erkannt worden ist. (vgl. mit Kant Zitat 7)

Ein psychisches Phänomen wird nämlich mit der Hilfe des Schemas der Idee auf der Ebene der Ideen erkannt (vgl. mit Kant Zitat 7 und auch mit Jaspers Zitat), wohingegen ein physisches Objekt bzw. das Abbild einer physischen Funktion auf der Ebene der Objekte erkannt und bestimmt wird.

Tatsächlich wird in der Psychiatrie eine psychiatrische Diagnose auf der Grundlage einer psychiatrischen Kategorie erkannt, die durch die Merkmale des Schemas der zugehörigen psychiatrisch-diagnostischen Idee bestimmt ist. Es wird also eine psychiatrische Diagnose durch eine psychiatrische Idee erkannt.

Im Gegensatz dazu wird das Abbild der neuronalen Funktion auf der Ebene der physischen Objekte bzw. auf der Ebene der physischen Funktion durch einen physischen Befund erlangt. Es handelt sich dabei also um ein Erkenntnisobjekt das auf der Grundlage von physischen Parametern bestimmt wird. Wenn man bei diesem Abbild der neuronalen Funktion allerdings von einer Einheit spricht und einen gewissen neuronalen Funktionsbereich als Einheit definiert, so bemerkt man, dass man auch in dieser Hinsicht nicht etwas feststellt was nicht von der Natur per se als abgegrenzte Einheit oder man kann auch sagen als biologische Einheit vorgegeben ist, sondern, dass man eine Einheit per Konvention also per Definition von anderen funktionellen Bezirken abgrenzt hat. In der Realität ist es nämlich so, dass das Nervensystem nicht in abgegrenzten Einheiten funktioniert und man kann daher  bei der neuronalen Funktion kritisch betrachtet keine solchen Grenzen finden. Man kann höchstens sagen, dass bei einer gewissen neuronalen Funktion ein Bezirk des Nervensystems mehr aktiv ist als ein anderer Bezirk, aber eine wirkliche Grenze kann man nicht finden.

Man erkennt damit, dass man bei dieser In-Beziehung-Setzung eines psychischen Phänomens mit dem funktionellen Abbild auf beiden Ebenen eine von Menschen eingeführte Definition findet.

Aus dieser Tatsache ergibt sich, dass man nur relative Erkenntnisse aus der In-Beziehung-Setzung, sprich aus dieser Relation ableiten kann. Man kann keinesfalls das Eine durch das Andere allgemein gültig bestimmen. Man kann keinesfalls aus dem Abbild der neuronalen Funktion, wie es mit der Methode der Funktionellen Bildgebung gewonnen wird das psychische Phänomen und damit die psychische Störung und somit zum Beispiel die psychiatrische Diagnose Schizophrenie, oder die Diagnose ADHS, die Diagnose Demenz oder sonst eine psychiatrische Diagnose objektiv gültig und damit allgemein gültig bestimmen. Dies ist in keinem Fall möglich, weil man nur eine Erkenntnis allgemein bzw. objektiv gültig bestimmen kann, wenn diese auf der Grundlage eines Objekts bestimmt werden kann, weil nur in diesem Fall die entscheidenden Kriterien allein durch das Objekt bestimmt sind und daher alle Urteile in Bezug auf das Objekt übereinstimmen. (vgl. mit Kant Zitat 9)

Man erkennt damit, dass die Befunde der funktionellen Bildgebung die psychischen Befunde bzw. die psychiatrischen Befunde im Sinn von Zusatzbefunden ergänzen.

Somit kann man auch sagen, dass die farbigen Befunde der Funktionellen Bildgebung helfen die psychiatrischen Befunde die phänomenologisch erkannt worden sind besser zu verstehen und besser zu erklären, womit sie in gewisser Hinsicht den klinischen Befund illustrieren aber diagnostisch allgemein gültig bestimmen kann man ein psychisches Phänomen und damit eine psychische Störung und in weiterer Folge die psychiatrische Diagnose dadurch  nicht.

Mit anderen Worten: man kann eine psychiatrische Diagnose durch eine bildgebende Einheit, wie diese etwa mit der Methode der Funktionellen Magnetresonanztomographie gewonnen wird nicht objektiv gültig bestimmen, sondern man kann sie durch einen solchen bildgebenden Befund nur besser erklären. Es ist also ein Befund der Funktionellen Bildgebung in der Diagnostik in der Psychiatrie ein Zusatzbefund. Man kann daher vorhersehen, dass die Diagnostik der psychiatrischen Einheiten auch in ferner Zukunft auf der Grundlage der psychischen Phänomene erfolgen wird, also auf der Grundlage der Merkmale, wie man sie in der Psychopathologie erkannt, beschrieben und und auf der Grundlage der Phänomenologie definiert hat.

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Hinweis:

Weiteres dazu in meinem Buch.

Eine Leseprobe aus diesem Buch (veröffentlicht über books.google.at) finden Sie hier

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(letzte Änderung 14.04.2019, abgelegt unter Einheit, Psychiatrie, Diagnostik, Diagnostizieren)

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