empirisches Urteil

Ein empirisches Urteil ist ein Urteil das sich auf die Erfahrung gründet.

Dabei kann dieses Urteil das infolge der Empirie erlangt worden ist aus Fakten oder Erscheinungen (Phänomenen) abgeleitet worden sein.

Im zuerst genannten Fall gründet sich das empirische Urteil auf die Merkmale eines Objekts, hingegen im zweit genannten Fall auf die Merkmale einer Idee bzw. auf den Begriff der Idee durch den diese Merkmale (der Idee) erfasst worden sind (vgl. mit Kant Zitat 7).

Demgemäß gründen sich empirische Urteile entweder auf faktische Einheiten oder auf systematische Einheiten.

Und es unterscheidet demgemäß Immanuel Kant Erfahrungsurteile von Wahrnehmungsurteilen (vgl. mit Kant Zitat 6).

Ein Erfahrungsurteil im Sinn von Immanuel Kant ist ein objektives Urteil, weil es sich aus Beschaffenheiten ergibt (vgl. mit Kant Zitat 6). Ein solches Urteil gründet sich auf ein wirklich bzw. tatsächlich existentes Objekt bzw. auf Fakten und es kann daher objektiv gültig und damit allgemein gültig bestimmt werden (vgl. mit Kant Zitat 6).

Ein Wahrnehmungsurteil im Sinn von Immanuel Kant ist ein vorerst nur subjektiv gültiges empirisches Urteil, das sich aus der logischen Verknüpfung der Vorstellungen in einem Subjekt ergibt (vgl.  mit Kant Zitat 6).

In der Medizin und auch in der Psychosomatik sind viele Urteile empirische Urteile im Sinn von Wahrnehmungsurteilen.

Andererseits können in der Medizin Sachverhalte oftmals auch allgemein gültig auf der Grundlage von objektiven Befunden erkannt werden und handelt es sich sodann um ein Erfahrungsurteil.

In der Psychiatrie erkennen wir den Zusammenhang der psychischen Phänomene auf der Grundlage eines Wahrnehmungsurteils. Und wie man sich überzeugt handelt es sich dabei um Begriffe, die sich auf psychische Phänomene beziehen, die wir logisch verknüpfen und so in gewissen Fällen zum Beispiel zu einer psychiatrischen Diagnose gelangen. Damit handelt es sich in einem solchen Fall um ein Wahrnehmungsurteil.

Analog erkennt man in der Psychologie und Psychotherapie die Zusammenhänge der Psyche durch empirische Urteile im Sinn von Wahrnehmungsurteilen.

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(letzte Änderung 15.03.2019, abgelegt unter: Definition, Medizin, Philosophie, Psychiatrie, Urteil)

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