Ätiologie

Die Ätiologie ist die Lehre von den Ursachen.

(griechisch: αἰτία aitía ‚Ursache‘ und λόγος lógos ‚Vernunft‘, ‚Lehre‘)

In der Medizin ist die Ätiologie die Lehre von den Ursachen der körperlichen Krankheiten. Weil man in der Medizin von vielen körperlichen Krankheiten die Ursache kennt gründet sich die medizinische Klassifikation dieser gesundheitlichen Störungen auf die Ätiologie.

Es werden diese gesundheitlichen Störungen (Krankheiten) also auf der Grundlage einer ätiologischen Diagnose erkannt und in der Medizinischen Diagnostik bestimmt.

Das bedeutet, dass man die jeweilige medizinische Diagnose bei diesen gesundheitlichen Störungen (Krankheiten) durch den Nachweis der Ursache allgemein gültig bestimmen kann. So kann man etwa eine Form der Tuberkulose durch den Nachweis des Tuberkelbazillus allgemein gültig bestimmen. Oder man kann einen Herzinfarkt durch den Nachweis des infarzierten Herzmuskels allgemein gültig bestimmen, oder eine Meningokokken Meningitis durch den Nachweis der Meningokokken usf. Man kann also die Ursache einer solchen gesundheitlichen Störung ätiologisch bestimmen. Bei den medizinischen Diagnosen, die auf der Grundlage eines nicht-objektivierbaren Symptomenkomplexes diagnostiziert werden ist dies nicht möglich. In einem solchen Fall kann man die gesundheitliche Störung bzw. die medizinische Diagnose nicht ätiologisch auf der Grundlage einer Ursache bestimmen, sondern man kann in einem solchen Fall die gesundheitliche Störung nur phänomenologisch, also auf der Grundlage des klinischen Erscheinungsbildes diagnostisch erfassen. Dies ist z.B. bei einer Migräne, bei einem Spannungskopfschmerz, bei einer Fibromyalgie oder bei einer Vegetativen Dystonie der Fall. Daher handelt es sich bei diesen medizinischen Diagnosen um phänomenologische Diagnosen.

In der Psychiatrie kann man so wie bei den zuletzt genannten gesundheitlichen Störungen in der Medizin diese nur auf der Grundlage der klinischen Erscheinungen und daher nur phänomenologisch diagnostisch bestimmen. Man erkennt also in der Psychiatrie die verschiedenen psychischen Störungen  auf der Grundlage der unterschiedlichen psychischen Phänomene bzw. auf der Grundlage der unterschiedlichen psychischen Symptomenkomplexe. Daher kann man in der Psychiatrie die verschiedenen psychischen Störungen nicht ätiologisch sondern phänomenologisch, also nur auf der Grundlage der Phänomenologie diagnostisch bestimmen.

Erkenntnistheoretisch bzw. philosophisch betrachtet erkennt man eine objektiv  bestimmbare gesundheitliche Störung (Krankheit) auf der Grundlage von körperlichen Fakten bzw. auf der Grundlage von Objekten und somit auf der Grundlage von objektiven Befunden. Wohingegen die anderen gesundheitlichen Störungen – also die nicht-objektivierbaren gesundheitlichen Störungen in der Medizin und die psychischen Störungen in der Psychiatrie nur auf der Grundlage von Ideen auf der Ebene der Ideen auf der Grundlage von subjektiven Befunden erkannt werden. Daher kann man diese gesundheitlichen Störungen nur subjektiv gültig diagnostisch bestimmen.

Die faktisch bestimmbaren diagnostischen Einheiten können also auf der Grundlage einer Faktums bzw. auf der Grundlage eines Objekts somit auf der Grundlage einer conditio sine qua non, die in jedem Fall auf der Ebene der Objekte gesetzmäßig nachweisbar ist, bestimmt werden, wohingegen die nur phänomenologisch bestimmbaren Einheiten nicht auf der Grundlage eines Objekts bzw. nicht auf der Grundlage eines objektiv nachweisbaren Kriteriums im Sinn einer conditio sine qua non nachweisbar sind. In einem solchen Fall ist nämlich die Ätiologie nicht einheitlich, sondern es können hier verschiedene Ursachen bzw. das Zusammenwirken von verschiedenen Faktoren die Wirkung hervorbringen. Mit anderen Worten: es handelt sich in einem solchen Fall um eine komplexe Ursache bzw. um eine multifaktorielle Ursache, die jeweils ein solches gleichartiges Erscheinungsbild bewirkt.

Bezüglich der Klassifikation der gesundheitlichen Störungen erkennt man damit, dass die ätiologisch bestimmbaren Einheiten auf der Grundlage von faktischen Befunden, somit auf der Grundlage von objektiven Befunden diagnostisch bestimmt werden können, wohingegen die nur phänomenologisch bestimmbaren Einheiten auf der Grundlage von subjektiven Befunden mit der Hilfe einer Ideenlehre – also mit der Hilfe einer Dogmatik – diagnostisch bestimmt werden. Es handelt sich dabei also um eine Gruppe von diagnostischen Einheiten, die man in Folge der unterschiedlichen Symptomenkomplexe auf der Ebene der Ideen erkannt hat und die in ihrer Gesamtheit jeweils eine Ideenlehre – somit eine Dogmatik bilden. So hat man z.B. in der Medizin und damit in der Neurologie die unterschiedlich Kopfschmerzformen (Migräne, Spannungskopfschmerz, Cluster-Kopfschmerz (Bing-Horton-Syndrom) usf.) auf der Grundlage der verschieden Symptomenkomplexe und damit auf der Grundlage der Phänomenologie – somit phänomenologisch gegründet und damit ideologisch begründet- erkannt.

In gleicher Weise hat man in der Psychiatrie die unterschiedlichen psychischen Symptomenkomplexe phänomenologisch begründet erkannt und die jeweiligen Einheiten in gegenseitiger Abstimmung definiert. Die psychischen Störungen können also nicht ätiologisch diagnostisch erfassen werden, sondern es können diese Einheiten – völlig unabhängig von der Ätiologie – nur auf der Grundlage der unterschiedlichen klinischen Erscheinungsbilder erfasst werden, die ihrerseits in einer psychiatrischen Klassifikation auf der Grundlage einer Ideenlehre erkannt und diagnostisch bestimmt werden. Es handelt sich also bei diesen phänomenologischen Einheiten um zweckmäßige Einheiten, die man auf der Ebene der Ideen durch vernünftige Überlegung als projektierte Einheiten erkannt hat, die sich jeweils gegenseitig durch die unterschiedlichen Symptomenkomplexe definieren.

Weil es sich bei diesen phänomenologischen Einheiten bzw. bei diesen systematischen Einheiten um ganz andere Einheiten als bei den faktischen Einheiten handelt sollte man dies in der Praxis und in der Wissenschaft beachten was für Konsequenzen aus diesem Unterschied in der Erkenntnisbasis resultieren.

Daher sollte man in der Psychiatrie den Übergang einer psychiatrischen Einheiten zur Normalität und auch den Übergang der psychiatrischen Einheiten untereinander (vgl. mit Griesinger Zitat) beachten und in der psychiatrischen Praxis und in der psychiatrischen Wissenschaft diesen Sachverhalt berücksichtigen um nicht in Widersprüche (Antinomien) zu geraten. (vgl. mit Jaspers Zitat)

Der Begriff Ätiologie ist ein regulativer Begriff.

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(letzte Änderung 18.8.2013, abgelegt unter Ursache, Kausalität, Medizin, Psychiatrie, philosophischer Begriff)

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