Die Anpassung ist das Einrichten auf etwas.
Es wird also Etwas auf etwas Anderes eingerichtet bzw. angepasst.
Im Leben ist die Anpassung also die Einrichtung auf die Realität und damit die Einrichtung auf die Wirklichkeit erfordert.
Demgemäß erfordert die Anpassung im Leben die angemessene Realitätswahrnehmung und es führt dies zum angemessenen Realitätsbezug.
Die Anpassung an die Realität setzt die Reflexion und das angemessene Erkennen der Dinge und Sachverhalte voraus.
Erkenntnistheoretisch bzw. philosophisch betrachtet wird die Anpassung durch den Begriff einer Idee erkannt. Wenn man in Folge der Beobachtungen und Erfahrungen erkennt, dass die Person die Anpassung an die Wirklichkeit schafft, dann wird man sagen, dass der Realitätsbezug mehr oder weniger angemessen ist bzw. dass diesbezügliche keine Störung vorliegt. Man kann also nur auf der Ebene der Ideen entscheiden, ob diesbezüglich eine Störung vorliegt oder nicht. Mit anderen Worten: man kann nicht physisch messen, ob die Anpassung an die Wirklichkeit angemessen ist. Beim Begriff „Anpassung“ handelt es sich somit um den regulativen Begriff einer bloßen Idee im Sinn von Immanuel Kant bzw. ist dieser Begriff eine systematische Einheit im Sinn von Immanuel Kant.
Störungen der Anpassung
Bei psychischen Störungen ist die Anpassung an die Realität und damit verbunden die Realitätswahrnehmung oftmals gestört.
Die Anpassung an die Realität kann dem Grad nach leicht, mittel oder schwer gestört sein. Bei den Psychosen ist die Realitätswahrnehmung und damit die Anpassung an die Realität schwer gestört. Es gelingt in einem solchen Fall der Person nicht sich einigermaßen den Gegebenheiten anzupassen und sich angemessen zu verhalten bzw. kann sie die Dinge nicht richtig erkennen und daher in der Regel nicht richtig erledigen. Es bedarf in einem solchen Fall daher unter Umständen eines Sachwalters bzw. einer Sachwalterschaft, wie dies auf der Grundlage eines psychiatrischen Gutachtens in der Forensik festgestellt wird. Man kann also sagen, dass in diesen Fällen die Anpassung an die Realität und damit der Realitätsbezug schwer gestört ist.
In anderen Fällen von psychischen Störungen ist je nach dem Ausmaß der kognitiven Störungen und / oder dem Ausmaß der affektiven Störung die Anpassung an die Wirklichkeit nur mehr oder weniger beeinträchtigt bzw. gestört. Demgemäß findet man bei den Neurosen und generell bei den Persönlichkeitsstörungen mehr oder weniger stark ausgeprägte Störungen in Bezug auf die Anpassung an die Wirklichkeit.
In der Psychiatrie, Psychologie und auch in der Psychotherapie geht es also oftmals um die Störungen in Bezug auf die angemessene Anpassung an die Wirklichkeit und damit um die erfolgreiche Bewältigung der anstehenden Aufgaben, die zur Bewältigung des Alltags und zum erfolgreichen Leben erfordert sind.
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(letzte Änderung 26.11.2013, abgelegt unter Realitätswahrnehmung, psychologischer Begriff, psychiatrischer Begriff, Definition, Psychiatrie, Psychologie)
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