Ein analytisches Urteil ist eine Urteil das sich auf eine Analyse gründet.
Im Gegensatz dazu gründet sich ein synthetisches Urteil auf ein Synthese.
Ein analytisches Urteil entsteht bei der Analyse eines Sachverhalts oder bei der Analyse eines Objekts.
Wenn sich die Analyse auf ein real existentes Objekt bezieht, dann kann man in der Regel diesen Gegenstand objektiv gültig bestimmen, weil es sich um einen Gegenstand schlechthin im Sinne von Immanuel Kant handelt. (vgl. mit Kant Zitat 7)
Wenn sich die Analyse auf ein mentales Erkenntnisobjekt bezieht, das uns nur als Gegenstand in der Idee gegeben ist (vgl. mit Kant Zitat 7), dann kann man das Erkenntnisobjekt durch die Zergliederung nicht objektiv gültig, sondern nur subjektiv gültig bestimmen. Wir können in einem solchen Fall zwar auch eine Analyse dieses geistigen Erkenntnisobjekts vornehmen, diese Analyse kann jedoch nur auf der Ebene der Ideen durchgeführt werden. In einem solchen Fall kann man keinen Beweis auf der Ebene der real existenten Objekte liefern. Das heißt man kann in einem solchen Fall keinen objektiven Beweis erlangen. Mit anderen Worten eine Objektivierung dieser Erkenntnis ist nicht möglich.
Dies hat zur Folge, dass man z.B. in der Psychiatrie (Psychologie und Psychotherapie) die Erkenntnisobjekte, die als psychische Phänomene in unserem Bewusstsein erscheinen, grundsätzlich nicht objektiv gültig bestimmen kann. Auch in der Medizin kann man viele Erkenntnisobjekte, die uns nur als mentale Erkenntnisobjekte zur Erkenntnis gegeben sind (z.B. Schmerzen) nicht objektiv bestimmen. In diesem Sinn kann man in vielen Bereichen des Wissens durch ein analytisches Urteil nur subjektiv gültiges Wissen erlangen.
Bei einer solchen Erkenntnis kann man also keinen objektiv gültigen Beweis vorbringen, da ein solcher Beweis nur auf der Ebene der Vorstellungen, also der Ebene der Ideen geführt werden kann. Das heißt wir gelangen damit nicht zu objektiver Evidenz sondern nur zu subjektiver Evidenz.
In der Medizin kann man gewisse Erkenntnisse objektiv bestimmen bzw. beweisen. Solche Erkenntnisse gründen sich auf analytische Urteile bei denen sich das Urteil auf ein real existentes Objekt oder sonst einen Gegenstand, etwa eine Zahl oder einen binären Zustand, also einen Gegenstand schlechthin bezieht. Wenn durch ein analytisches Urteil auf der Grundlage eines solchen Objekts aufgezeigt werden kann, dass ein objektiver Befund vorliegt, dann ist diese Erkenntnis bzw. dieses Urteil objektiv gültig. Immanuel Kant spricht in einem solchen Fall von einem Erfahrungsurteil, wogegen er ein empirisches Urteil das nur subjektiv gültig ist als Wahrnehmungsurteil bezeichnet.
Wenn z.B. durch die Analyse (Inspektion) eines Röntgenbildes eine Frakturlinie im Schattenbild eines Knochens aufgezeigt werden kann, dann ist dieser Befund objektiv beweisend, dass im vorliegenden Fall eine Knochenfraktur vorliegt. Damit kann z.B. die Diagnose Oberschenkelhalsbruch objektiv, das heißt allgemein gültig festgestellt werden, weil auf der Grundlage dieses objektiven Befundes alle Fachleute zur selben Erkenntnis gelangen. Eine solche Erkenntnis hängt also nur vom Objekt und nicht vom Subjekt ab. Mit anderen Worten: das entscheidende Kriterium ist nur im Objekt gelegen, und nicht vom Subjekt abhängig.
Wenn ein Arzt auf der Grundlage der Erhebung von gewissen Befunden zur Diagnose Migräne gelangt, dann handelt es sich dabei um eine Erkenntnis, die einerseits auf der Grundlage der Analyse des klinischen Sachverhalts zustande gekommen ist, durch die der Arzt die einzelnen typischen Symptome und Phänomene erkannt hat. In weiterer Folge ist der Arzt jedoch auf Grund der Synthese, also auf Grund des „Zusammensehens“, also in Folg eines synthetischen Urteils zur syndromalen Diagnose Diagnose „Migräne“ gelangt. In diesem Fall hat die Analyse nicht zu einer objektiven Erkenntnis, sondern zu einer subjektiv gültigen Erkenntnis geführt. Insbesondere dann wenn das klinische Erscheinungsbild nicht typisch ist wird es nämlich vorkommen, dass verschiedene Ärzte zu verschiedenen Erkenntnissen bzw. zu verschiedenen Diagnosen gelangen.
In der Psychiatrie gelangen man ebenfalls auf der Grundlage einer Analyse eines klinischen Sachverhalts, und der sodann erfolgenden Synthese zu einer psychiatrischen Erkenntnis. In diesem Fall gelangen man zuerst in Folge der Analyse und der sodann durchgeführten Synthese zur Feststellung der einzelnen psychopathologischen Phänomene, und in weiterer Folge durch das Erkennen – bzw. durch das „Zusammensehen“ des Symptomenkomplexes – zur psychiatrischen Diagnose. Weil diese Analyse und die sodann erfolgende Synthese sich auf mentale Erkenntnisobjekte bezieht, handelt es sich bei solchen Urteilen um nur subjektiv gültige Erkenntnisse.
Es werden also psychische Phänomene und psychiatrische Diagnosen nur subjektiv gültig erkannt. Analoges wie für die Psychiatrie gilt auch für die Psychologie und die Psychotherapie.
Man findet, dass eine objektive Erkenntnis durch ein analytisches Urteil immer nur dann allgemein gültig erkannt wird, wenn die Erkenntnis sich auf ein demonstrierbares Objekt bezieht, also auf ein Objekt das direkt oder indirekt demonstriert werden kann. (vgl. mit Kant Zitat 9)
Im Gegensatz dazu führt eine Erkenntnis, die durch ein synthetisches Urteil gewonnen wird vorerst immer nur zu einer subjektiv gültigen Erkenntnis, also zu subjektivem Wissen. Erst wenn dieses Wissen unter einen allgemein gültigen Beweis gestellt werden kann, dann erst ist erwiesen, dass es sich um objektives Wissen handelt.
Mit anderen Worten kann man sagen: objektive Evidenz kann nur dann erlangt werden, wenn ein analytisches Urteil sich auf körperliche bzw. physische Tatsachen oder auf sonstige demonstrierbare Erkenntnisobjekte bezieht.
Zusammenfassend kann man sagen: Ein analytisches Urteil ist ein „Zergliederungsurteil“, das immer dann gültig ist, wenn es sich auf ein (direkt oder indirekt) demonstrierbares Objekt gründet, weil in diesem Fall das entscheidende Kriterium im Objekt gelegen ist. Wenn sich das „Zergliederungsurteil“ auf ein mentales Erkenntnisobjekt bezieht, dann ist das analytische Urteil nicht objektiv, sondern nur subjektiv gültig.
Aus diesem Grund führen in Medizin die Untersuchungen zum Teil zu einer objektiven Erkenntnis. In diesen Fällen gründet sich das analytische Urteil auf körperliche, also auf physische Befunde, die objektive Befunde sind. Wenn sich ein analytisches Urteil in der Medizin auf nicht-körperliche Befunde gründet, wenn es sich also um Befunde handelt, die uns nur als mentale Objekte gegeben sind – wie dies bei den Symptomen und den nicht-objektivierbaren Phänomenen der Fall ist, dann ist das analytische Urteil nur subjektiv gültig.
Im Gegensatz zur Medizin können in der Psychiatrie (Psychologie und Psychotherapie) grundsätzlich keine objektiven Erkenntnisse erlangt werden, weil sich in der Psychiatrie (Psychologie und Psychotherapie) alle Erkenntnisse auf mentale Objekte – nämlich auf psychische Phänomene – beziehen – deren Erkenntnis zum Teil zwar auch auf einer Analyse beruht – diese Analyse kann jedoch nicht auf ein real existentes Objekt zurückgeführt werden. Daher sind diese Erkenntnisse immer nur subjektiv gültig.
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(letzte Änderung 6.3.2014, abgelegt unter Urtei, Definition, philosophische Begriffel)
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