affektive Störung – kognitive Störung

Eine affektive Störung und auch eine kognitive Störung kann ein Merkmal einer psychischen Störung sein.

Dabei ist bei einer affektiven Störung und auch bei einer kognitiven Störung die Funktion der Psyche gestört.

Mit anderen Worten: es handelt sich also um eine Funktionsstörung der Psyche.

Dabei sollte man beachten, dass man die Funktionsstörung der Psyche nur auf der Ebene der Vorstellungen bzw. nur auf der Ebene der Ideen durch den Begriff der Idee (vgl. mit Kant Zitat 7) erfassen kann.

Man kann ein einzelnes psychopathologisches Phänomen und auch den ganzen psychischen Symptomenkomplex einer psychischen Störung in der Diagnostik nicht auf der Ebene der physischen Objekte erfassen.

Daher kann man eine psychische Störung und die zugehörige psychiatrische Diagnose in der Psychiatrischen Diagnostik nicht objektivieren.

Es ist unmöglich eine psychiatrische Diagnose zu objektivieren. Man kann nur manchmal eine psychische Störung durch eine „physische“ Ursache erklären – aber physisch begründet bestimmen und objektivieren kann man die psychische Störung und somit die psychiatrische Diagnose dadurch nicht.

Das bedeutet man kann nicht allgemein gültig und nicht objektiv gültig auf der Grundlage von körperlichen bzw. „physischen“ Befunden feststellen, ob zum Beispiel etwa der emotionale Störungsanteil, also die affektive Störung stärker ausgeprägt ist, oder die kognitive Störung.

Alle diese  Erkenntnisse bzw. diese Entscheidungen kann eine Fachperson in der Psychiatrie nur auf der Ebene ihrer Vorstellungen, sprich nur auf der Ebene ihrer Ideenvornehmen, in dem sie die unterschiedlichen Ideen miteinander vergleicht und gegeneinander gewichtet.

In der Psychiatrie (Psychologie und Psychotherapie) kann man die Erkenntnisse nur dialektisch auf der Grundlage des Unterschieds der Ideen subjektiv gültig „prüfen“.

Eine objektiv gültige Prüfung ist nicht möglich.

Aufgefundene körperliche Befunde, wie sie unter Umständen erhoben werden, sind nicht geeignet den psychischen Befund zu überprüfen und das Zutreffen der psychiatrische Diagnose in einem diagnostischen Grenzfall zu beweisen.

Man kann daher nicht durch Befunde der Genetik, durch Befunde der funktionellen Bildgebung (Funktionelle Magnetresonanztomographie (fMRT) und andere bildgebende Verfahren), durch Laborbefunde, oder sonstige „physische“ Befunde im Zweifelsfall allgemein gültig feststellen, was für eine psychische Störung vorliegt.

Im Zweifelsfall kann man nicht objektiv gültig und damit allgemein gültig auf der Grundlage von physischen Befunden entscheiden, ob es sich etwa um eine Schizo-affektive Störung oder um eine Schizophrenie oder um eine Manie mit schizophrenen Symptomen handelt.

Alle diagnostischen Entscheidungen dieser Art können nur auf der Ebene der Vorstellungen, sprich nur auf der Ebene der Ideen von der Fachperson subjektiv gültig getroffen werden. Man kann also im Zweifelsfall nicht auf der Grundlage von körperlichen, „physischen“ Befunden beweisen was für eine psychische Störung bzw. was für eine Funktionsstörung der Psyche vorliegt.

Tatsächlich kann man ein psychisches Phänomen nicht allgemein gültig feststellen, wie dies bereits Karl Jaspers auf der Grundlage der Philosophie von Immanuel Kant erkannt hat (vgl. mit Jaspers Zitat), und wie dies im Prinzip bereits auch Wilhelm Griesinger erkannt hat (vgl. mit Griesinger Zitat). Nur war Wilhelm Griesinger – anders als Karl Jaspers – noch hoffnungsvoll, dass man in Zukunft, die eine oder andere psychische Störung wird objektiv gültig feststellen können (vgl. mit Griesinger Zitat). Auch Emil Kraepelin war hoffnungsvoll, dass man eines Tages die eine oder andere psychische Störung – etwa die Einheit Dementia praecox wird allgemein gültig feststellen können (vgl. mit Kraepelin Zitat 1).

Wenn man den Unterschied in der Erkenntnisbasis erkannt hat, dann wird man diese Hoffnung allerdings nicht mehr haben. Wer den Unterschied zwischen einer Idee und einem körperlichen Objekt erkannt hat – der hat keine Hoffnung, dass man eines Tages ein psychisches Phänomen durch einen körperlichen bzw. einen „physischen“ Befund wird bestimmen können. Diese Hoffnung kann nur eine Person haben, solange sie den Unterschied zwischen diesen beiden grundsätzlich unterschiedlichen Erkenntnisobjekten noch nicht erkannt hat – und daher die daraus resultierenden Konsequenzen noch nicht realisiert hat. (vgl. mit Kant Zitat 7) (weiteres zu den Konsequenzen finden Sie => hier)

Man täuscht sich also grundsätzlich, wenn man glaubt, dass man zukünftig irgend ein psychisches Phänomen wird objektivieren können. In dieser Hinsicht hat sich Emil Kraepelin getäuscht, als er geglaubt hat, dass man in der Psychiatrie in Zukunft mit naturwissenschaftlichen Methoden gewisse psychiatrische Diagnosen wird allgemein gültig bestimmen können, wie dies bereits in seiner Zeit bei vielen medizinischen Diagnosen möglich war (vgl. mit Kraepelin Zitat 2).

Tatsächlich befindet sich die Psychiatrie unter den Disziplinen der Heilkunde im Hinblick auf die Diagnostik ihrer Einheiten in einer grundsätzlich anderen Situation als die Disziplinen der Medizin, soweit diese ihre Einheiten auf der Grundlage von körperlichen bzw. physischen Befunden allgemein gültig feststellen können (vgl. mit Kant Zitat 7).

Karl Jaspers hat den grundsätzlichen Unterschied in der Erkenntnisbasis erkannt (vgl. mit Jaspers Zitat, Jaspers Zitat 2, Jaspers Zitat 6 und den anderen Jaspers Zitaten).

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(letzte Änderung 5.1.2016, abgelegt unter Emotion, Kognition, Diagnostik, Psychiatrie)

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