Widerspruch

Ein Widerspruch ist eine Aussage die in sich Gegenteiliges enthält.

Falls sich widersprechende Ideen in der Argumentation finden besteht ein Widerspruch.

Man kann auch sagen: wenn etwas zutreffend sein soll, aber gleichzeitig nicht zutreffend ist, dann besteht ein Widerspruch.

So können zum Beispiel in einem Gutachten sich widersprechende Aussagen enthalten sein.

Oder ein Widerspruch besteht, falls von der Person eine Sichtweise vertreten wird, die mit der Realität nicht übereinstimmt.

Zu einem Widerspruch kommt es zum Beispiel, wenn man eine Idee, die nur relativ gültig als absolut gültig angesehen wird – dann gerät man in einen Widerspruch. Wenn man die Erkenntnis, die auf einer nicht allgemein gültig überprüfbaren Idee beruh,t so ansieht wie eine faktische Erkenntnis, dann gerät man in einen Widerspruch, weil die nicht allgemein beweisbare Idee nur relativ gültig ist, das Faktum / die Tatsache hingegen immer gültig und damit absolut gültig ist.

Man sollte also beachten, dass man eine nicht allgemein gültig überprüfbare Idee nur relativistisch verwendet (vgl. mit Kant Zitat 3a).

Man kann auch sagen: wenn eine Idee nicht auf ein Faktum zurückgeführt und auf dieser Grundlage allgemein gültig bestimmt werden kann, dann handelt es sich dabei um eine nur relativ gültige Erkenntnis in Bezug auf ein definiertes Ideal bzw. in Bezug auf einen definierten Typus.

Daher sollte etwa ein psychiatrischer Gutachter der den Sachverhalt auf der Grundlage einer psychiatrischen Idee erkannt hat, seine Erkenntnis bei er Erörterung seines psychiatrischen Gutachtens angemessen relativieren, weil er sonst unter Umständen in Widersprüche gerät. Man sollte daher generell in der Psychiatrie und in der Psychologie beachten, dass das psychiatrische Wissen und das psychologische Wissen beschränktes Wissen ist, das man auf der Grundlage von physisch nicht überprüfbaren Ideen, nämlich auf der Grundlage von bloßen Ideen erlangt. Dieser Sachverhalt ist für die Rechtsprechung und hier insbesondere für die Forensische Psychiatrie von Belang.

Während ein Faktum unabhängig von der Zeit absolut gültig ist (etwa 2+2=4), ist eine Idee bzw. der Begriff einer Idee nicht unbedingt immer zutreffend und immer gültig. Eine Idee ist also nicht immer gültig bzw. ist sie je nach Sachverhalt mehr oder weniger gültig und damit ist sie nur beschränkt gültig. Sie kann zu einer gewissen Zeit in größerem Umfang gültig sein, also zu dieser Zeit „mehr“ gültig bzw. besser zutreffend sein und zu einem späteren Zeitpunkt weniger gültig sein und schließlich kann sie irgendwann gar nicht mehr gültig sein (vgl. mit Kant Zitat 3a).

In diesem Sinn sollte man eine Erkenntnis, die man auf der Grundlage einer nicht physisch überprüfbaren Idee erlangt immer angemessen relativieren bzw. der Situation angemessen erläutern – eben weil man sonst unter Umständen in Widersprüche gerät.

Wenn man z.B. das „glücklich Sein“ als unveränderbare Tatsache ansieht und nicht beachtet, dass sich die Befindlichkeit im Laufe der Zeit ändern kann und daher die Person zu einem späteren Zeitpunkt sich „unglücklich fühlen“ kann und zu dieser Zeit subjektiv unglücklich fühlt, dann ist ein Widerspruch aufgetreten.

Desgleichen gerät ein Psychiater in der Psychiatrie der die Diagnose Schizophrenie zu einer gewissen Zeit festgestellt hat und die psychischen Symptome und und die psychischen Phänomene sich zu einem späteren Zeitpunkt vollständig zurückgebildet haben und er gleichzeitig die psychiatrische Diagnose immer noch aufrecht erhält in einen Widerspruch. Nur wenn in einem solchen Fall die Symptome eines Residualsyndroms nach dem Abklingen der akuten Psychose noch vorhanden sind ist die Diagnose Schizophrenie weiterhin gerechtfertigt.

Der Psychiater und Philosoph Karl Jaspers spricht daher von Antinomien (=Widersprüche), die auftreten (vgl. mit Jaspers Zitat), wenn man die Erkenntnis in Bezug auf psychische Erscheinungen nicht in der Schwebe hält. (vgl. mit Jaspers Zitat 2)

Man sollte also einen solchen Begriff immer flexibel, das bedeutet  man sollte ihn immer relativistisch verwenden. (vgl. mit Kant Zitat 4)

Der Widerspruch tritt auf wenn ich mir der Relativität bzw. der Beschränktheit der Erkenntnis nicht bewusst bin. Wenn ich mir hingegen der Relativität bzw. der Beschränktheit der Erkenntnis und damit der nur relativen Gültigkeit und des beschränkten Zutreffens des Begriffs bewusst bin, dann tritt kein Widerspruch auf, weil ich sodann die beschränkte Gültigkeit beachten werde und den Begriff angemessen relativieren werde. Daher sagt Immanuel Kant sinngemäß über die Verwendung der psychologischen Ideen, dass diese nur von nur Vorteil sind wenn man sie relativistisch verwendet. (vgl. mit Kant Zitat 4)

Wenn man sich der Tatsache bewusst ist, dass eine psychologische Idee eine bloße Idee ist, die man nur relativistisch verwenden soll und dies auch beachtet, dann wird die Verwendung des Begriffs nur von Vorteil sein. (vgl. mit Kant Zitat 4)

Bei der Verwendung eines Begriffs ist es zwar so, dass man den Begriff entweder verwendet oder man ihn nicht verwendet. Man kann einen Begriff nicht „teilweise“ oder „relativ“ verwenden. Aber ich kann mir dessen bewusst sein, dass der Wortgehalt mehr oder weniger zutreffend ist – also nur relativ zutreffend ist – dann werde ich nicht in Widersprüche geraten, weil ich in diesem Fall den Begriff angemessen auslegen werde, wenn es gilt etwas zu erklären.

Wenn ich mir dieser Beschränktheit und damit dieser Relativität nicht bewusst bin und glaube etwas fix erkannt zu haben – so wie ein Faktum das immer gültig ist – und tatsächlich die Erkenntnis aber nur relativ gültig ist, dann gerate ich in Widersprüche.

Ein Sachverhalt bzw. eine Erkenntnis, die man nur auf der Ebene der Ideen erkennen kann und die man nicht auf der Grundlage von Tatsachen überprüfen kann, ist immer nur relativ gültig und damit immer nur beschränkt gültig. Bei solchem Wissen handelt es sich immer um beschränktes Wissen.

Man sollte daher bei der Verwendung der Ideen die Beschränkung und damit die relative Gültigkeit der Erkenntnisse beachten und berücksichtigen – dann treten keine Widersprüche auf.

Dann kann es sein, dass ich z.B. auf der Ebene der Vorstellungen den Begriff Schizophrenie verwende und denke, dass es eine solche diagnostische Einheit gibt. Aber auf der Ebene der Objekte bzw. auf der Ebene der körperlichen Fakten und somit auf der Ebene der neuronalen Funktion werde ich in diesem Fall keine abgegrenzte Einheit suchen, die mit dieser mental definierten Einheit korreliert, weil ich mir dessen bewusst bin, dass es auf der Ebene der Objekte bzw. auf der Ebene der neuronalen Funktion keine abgegrenzte Einheit gibt, die mit dieser mental definierten Einheit korreliert.

Dann bin ich mir dessen bewusst, dass man definierte Begriffe benötigt um überhaupt psychische Erscheinungen geistig erfassen – bzw.  denken – zu können (vgl. mit Kant Zitat 8) und gleichzeitig werde ich nicht hergehen und auf auf der Ebene der physischen Objekte bzw. auf der Ebene der neuronalen Funktion eine abgegrenzte Einheit suchen, weil ich mir dessen bewusst bin, dass es auf dieser Ebene keine solche abgegrenzte Einheit gibt.

Ich bin mir dann also dessen bewusst, dass es diese „Grenze“ nur auf der Ebene der Begriffe bzw. nur auf der Ebene der Ideen gibt und nicht auf der Ebene der Objekte bzw. der Ebene der Tatsachen.

Beachtet man nicht den großen Unterschied zwischen den Erkenntnisobjekten – vgl. mit Kant Zitat 7 –  und sieht man z.B. den Begriff einer psychologischen Idee oder den Begriff einer psychiatrischen Idee als fixe und damit als absolut gültige Einheit an, dann gerät man in Widersprüche (Antinomien). (vgl. mit Jaspers Zitat)

In diesem Fall hat man die Idee falsch verstanden und falsch verwendet. In diesem Fall hat man die Idee konstitutiv verwendet (vgl. mit Kant Zitat 3a) und ist man daher in Widersprüche geraten.

Eine Erkenntnis ist nur dann absolut gültig wenn sie immer gültig ist. Dies ist z. B. der Fall wenn sich eine Idee auf ein real existentes Objekt, oder auf ein fixes Symbol z.B. auf eine Zahl oder einen binären Zustand bezieht. Ansonsten ist eine Idee immer nur relativ gültig.

Daher sind in der Medizin viele Erkenntnisse nur relativ gültig, weil sie sich auf Ideen beziehen, die zu einer gewissen Zeit zutreffend sind und die zu anderen Zeiten nur mehr beschränkt zutreffend sind also nur noch weniger zutreffend sind. Daher sollte man solche Ideen nur relativistisch verwenden. Wenn man z.B. sagt: jemand hat eine Migräne, dann hat er die Migräne solange die Beschwerden vorherrschend sind, wenn dann aber die Symptome und Phänomene sich zurück gebildet haben, wird man nicht mehr sagen können, dass diese Person noch eine Migräne „hat“ – sondern nur, dass sie eine Migräne „gehabt“ hat. Auch wenn man feststellt, dass jemand krank ist, dann wird man nicht sagen können, dass diese Person ab nun an immer krank sein wird, weil man einmal einen Krankheitszustand festgestellt hat.

In gleicher Weise sollte man auch die Erkenntnisse bzw. die Ideen in der Psychiatrie (Psychologie und Psychotherapie) relativistisch verwenden – weil in diesen Erkenntnisbereichen die Ideen praktisch immer nur relativ gültig sind.

Wird diese Beschränkung nicht beachtet und verwendet man eine Idee konstitutiv dann gerät man in Widersprüche (Antinomien). (vgl. mit Kant Zitat 3a, Jaspers Zitat und Jaspers Zitat 5)

Wenn man z.B. sagt: der Patient „hat“ eine Schizophrenie, obwohl sich die psychischen Symptome und psychischen Phänomene zurück gebildet haben, dann findet man sich in einem Widerspruch. Wie kann der Patient noch eine Schizophrenie haben, obwohl keine entsprechenden Symptome und keine entsprechenden Phänomene mehr vorhanden sind? „Hat“ der Patient für den Rest seines Lebens eine Schizophrenie, weil bei ihm eine Zeit lang eine psychotische Störung aufgetreten ist? Und schreibt daher ein Arzt zu Recht in den Arztbrief die Diagnose: „Schizophrenie“ – so als ob diese Diagnose für den Rest des Lebens dieser Person gültig ist – obwohl bereits bei der Entlassung sich das klinische Bild sich zurückgebildet hat?

Man bemerkt wie problematisch es in der Psychiatrie ist, wenn man die Begriffe nicht kritisch und nicht angemessen relativistisch verwendet. Man bemerkt wie man damit als Psychiater unter Umständen iatrogen ein Stigma verursacht – obwohl man sonst vielleicht viel von Entstigmatisierung redet. Was hat der Patient davon wenn man von Entstigmatisierung redet und man ihn gleichzeitig durch einen Begriff stigmatisiert – also ihn mit einer Bezeichnung versieht, die weiterhin gelten soll, obwohl keine entsprechenden Symptome und keine entsprechenden Phänomene mehr vorhanden sind?

Man kann bei einer psychischen Störung vom Typ einer Psychose unter Umständen zutreffend von erhöhter Vulnerabilität oder Disposition sprechen. Womit man aussagt, dass eine solche psychische Störung unter Umständen wieder auftritt – aber von Schizophrenie sollte man nicht mehr sprechen wenn sich das klinische Erscheinungsbild zurückgebildet hat – wenn man den Patienten nicht stigmatisieren will.

Wie ist es möglich, dass der Patient eine Schizophrenie „hat“, obwohl die Kriterien, wie sie in der psychiatrischen Kategorie definiert sind durch das gegenwärtig bestehende klinische Erscheinungsbild nicht mehr erfüllt werden?

Wird jeder neu konsultierte Psychiater eine Schizophrenie bei dieser Person zu diesem Zeitpunkt diagnostizieren, obwohl keine typischen psychischen Symptome und psychischen Phänomene mehr vorhanden sind?

Man bemerkt also wie problematisch es ist wenn man eine psychiatrische Idee unkritisch verwendet und wie relevante Widersprüche mit schwerwiegenden Konsequenzen auftreten, wenn man eine psychiatrische Idee irrtümlich als eine fixe, als eine konstitutive Sache ansieht – die Sache also so ansieht wie einen objektiven Befund in der körperlichen Medizin, der immer gültig ist.

Man sollte also eine psychiatrische Idee und auch eine psychologische Idee und auch eine psychotherapeutische Idee und überhaupt eine nicht an der Realität überprüfbare Idee nur relativistisch  verwenden. (vgl. mit Kant Zitat 4)

Man sollte sich daher überlegen was man in den Arztbrief hineinschreibt. Wenn man als Entlassungsdiagnose hineinschreibt: Zustand nach schizophrener Störung ICD-Nr. XY oder ähnliches, dann wird der Patient damit kein Problem haben, weil damit ausgesagt ist, dass die psychische Störung als solche vorüber ist. Wenn man dem Patienten erklärt, dass bei ihm eine erhöhte Rückfallgefahr besteht, dann wird er in der Regel dies zur Kenntnis nehmen und akzeptieren können und unter Umständen die deswegen empfohlene Medikation zur Vorbeugung eines Rückfalls weiter einnehmen, insbesondere wenn bei ihm in der Vorzeit schon mehrere Rückfälle aufgetreten sind. Wenn jedoch im Arztbrief steht, dass er weiterhin eine solche Störung „hat“, obwohl er bei sich selbst keine derartige Störung bemerkt und auch seine Familienmitglieder und auch die sonst ihm nahe stehenden Personen keine solche Störung bemerken – was soll der Patient dann denken wenn eine solche Diagnose im Arztbrief steht?

Und noch schlimmer wird es für den Patienten, wenn er dann zu einem anderen Psychiater geht und auch dieser ihn nicht vom Begriff Schizophrenie „befreit“ bzw. ihm den Sachverhalt nicht relativistisch erläutert, weil auch dieser Arzt die diagnostische Bezeichnung und die begriffliche Benennung der Klinik nicht anzweifelt, weil er nicht gelernt hat die psychiatrischen Begriffe relativistisch zu verwenden.

Wie soll sich dann ein solcher Patient in seiner Haut noch wohl fühlen und von den behandelnden Fachärzten richtig verstanden fühlen? Was nützt dann eine  Entstigmatisierungkampagne? Erfährt der Patient durch eine solche Kampagne die Entstigmatisierung, wenn nicht einmal die behandelnden Fachärzte die fachlichen Begriffe richtig verwenden?

In der psychiatrischen Praxis sollte man daher die Bedeutung eines psychiatrischen Begriffs bzw. die relative Bedeutung und die relative Gültigkeit einer psychiatrischen Diagnose mit dem Patienten besprechen. Der Patient wird dann den Begriff akzeptieren können, wenn man ihm die Beschränktheit der psychiatrischen Ideen und damit die Beschränktheit der Begriffe erklärt hat. Mit anderen Worten man sollte ihm also die relative Gültigkeit der Bezeichnung erklären. (vgl. mit Kant Zitat 4)

Man erkennt also die große Bedeutung der richtigen Verwendung der psychiatrischen Begriffe.

Man sieht damit wie wichtig in der Lehre bzw. in der fachlichen Ausbildung die richtige Verwendung der psychiatrischen Begriffe ist bzw. wie wichtig diese Lehre wäre – was derzeit in der Psychiatrie allerdings überwiegend nicht beachtet und berücksichtigt wird. Vielmehr werden die psychiatrischen Begriffe ganz offiziell von den fachlichen Autoritäten konstitutiv und damit falsch gebraucht. (vgl. mit Kant Zitat 3a) und begnügt man sich von dieser Seite von Zeit zu Zeit eine Entstigmatisierungskampagne zu initiieren.

Gerade weil man in der Psychiatrie und Psychologie die Begriffe nicht „physisch“ überprüfen kann – man die Begriffe nicht am Probierstein der Erfahrung prüfen kann – sollte man sie kritisch verwenden. (vgl. mit Kant Zitat 10 siehe die letzten Absätze des Zitats)

Wird dies nicht gemacht und werden die psychiatrischen Begriffe so verwendet, wie die Begriffe, die für fixe Tatsachen stehen – wird also nicht unterschieden, ob ein Begriff relativ oder absolut gültig ist – dann treten die verschiedensten Probleme auf. Dann gerät selbst die Wissenschaft in eine Gleichgültigkeit – in einen „Indifferentism“ und in ein „Chaos„. (vgl. mit Kant Zitat 10 vorletzter Absatz)

Das heißt eine psychiatrische Diagnose ist relativ zutreffend und zwar ist sie in dem Maß zutreffend wie der Symptomenkomplex die Kriterien der psychiatrischen Kategorie erfüllt. Wenn der Symptomenkomplex die Kriterien nicht mehr erfüllt, dann ist die psychiatrische Diagnose nicht mehr zutreffend. Beziehungsweise ist die psychiatrische Diagnose nur relativ bzw. nur mehr oder weniger zutreffend – eben in dem Ausmaß, wie der Symptomenkomplex die Kriterien der Kategorie erfüllt.

In diesem Sinn sollte man eine psychiatrische Idee – und selbstverständlich auch eine psychologische Idee und selbstverständlich auch eine Idee in der Psychotherapie – nur relativistisch verwenden, weil man ansonsten in Widersprüche (Antinomien) gerät. (vgl. mit Jaspers Zitat)

Analoges gilt für die Erkenntnisse in der Medizin, soweit sich diese nicht unmittelbar auf objektive Fakten gründen – weil man ansonsten auch dort in ewige Widersprüche und Streitigkeiten gerät. (vgl. mit Kant Zitat 3)

.

(Beitrag in Arbeit, letzte Änderung 14.12.2024, philosophische Begriffe, Gutachten, Definition, Medizin, Psychiatrie)

.

……………………………….

weiter zum Beitrag: Beweis

……………………………….

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert