Wahrheit

Die Wahrheit ist eine Aussage die den Sachverhalt zutreffend beschreibt.

Dabei kann dies die objektive Wahrheit sein, oder es ist die subjektive Wahrheit – nämlich die Wahrheit die für eine gewisse Person gültig bzw. wahr ist.

Man muss also unterscheiden, ob die Wahrheit sich auf eine Tatsache gründet, oder auf eine Vorstellung – die im Bewusstsein der Person als wahr erscheint.

Im zuerst genannten Fall ist die Wahrheit durch ein  Objekt bestimmt, im zweit genannten Fall durch die Idee einer Person, die als Subjekt von dieser persönlichen Wahrheit überzeugt ist.

In einem derartigen Fall handelt es sich also um den Glauben dieser Person, falls sie davon gänzlich überzeugt ist, ansonsten um ihre persönliche Meinung  bzw. ihre persönliche Sichtweise – so wie sie die Sache als wahr ansieht bzw. in ihrem Gedächtnis hat erinnert, dass es damals wohl so gewesen ist.

Im zuerst genannten Fall gründet sich die Wahrheit auf ein Erfahrungsurteil im zweit genannten auf ein Wahrnehmungsurteil.

Das Gegenteil von der Wahrheit die Unwahrheit bzw. die Lüge.

 

Was wahr ist gründet sich primär auf eine Idee: 

Der Begriff Wahrheit ist primär der Begriff einer Idee.

Daher ist das was wahr ist primär nur subjektiv gewiss, in manchen Fällen ist es allerdings objektiv gewiss, falls das was wahr ist auf ein Objekt zurückgeführt und dadurch allgemein gültig bewiesen werden kann.

Für Wahrheit die sich auf Tatsachen gründet gibt es einen objektiv gültigen Beweis., hingegen für Wahrheit die nur für das Subjekt gültig ist einen nur subjektiv gültigen.

Es hängt also davon ab, ob das was wahr ist allgemein gültig überprüft werden kann, oder ob dies nicht nicht möglich ist, weil hier der Begriff was wahr ist von einer Idee bzw. von einer Vorstellung abhängt, die nicht durch eine Objekt bestimmt ist, und die daher – je nach persönlicher Sichtweise – unterschiedlich definiert ist bzw. die unterschiedlich geistig gesehen werden kann.

In einem derartigen Fall handelt es sich um subjektive Wahrheit die auf persönlichem Glauben beruht.

In Bezug auf die Wahrheit muss man also angeben auf was sich die Wahrheit bezieht ob man damit die objektive Wahrheit meint, die für jede Person gültig ist ,oder nur diejenige, die für gewisse Personen gültig ist, weil sie an diese Wahrheit glauben.

 

Zum Begriff Wahrheit bei Gericht falls ein Zeuge in Bezug auf ein Ereignis befragt wird:

In einem Fall bei Gericht in dem die Person zu einem Ereignis befragt wird ist die Wahrheit die Erinnerung der Person an das gegenständliche Ereignis, falls diese ehrlich davon berichtet, wie sie den Sachverhalt damals erlebt und im Gedächtnis behalten hat.

Demgemäß beruht die Zeugenaussage der Person auf dem Gedächtnisinhalt in Bezug auf das gegenständliche Ereignis, insofern hier die Person diesen Sachverhalt mehr oder weniger zutreffend beschreibt.

Somit ist hier die Wahrheit die Vorstellung, die im Bewusstsein der sich erinnernden Person erscheint, falls diese an das zurückliegende Ereignis denkt – und darüber wahrheitsgemäß berichtet.

Beim Wahrheitsbeweis handelt sich in diesem Fall also um einen Inhalt der im Gedächtnis des Zeugen „gespeichert“ worden ist.

Man kann auch sagen, den sich der Zeuge damals den Sachverhalt gemerkt hat, und er sich nun im Rahmen der Befragung daran erinnert.

Damit wird deutlich, dass hier dem Wahrheitsbeweis ein subjektives Moment innewohnt, insofern es sich dabei um die persönliche Sichtweise des Zeugen handelt.

Es ist hier also von Belang wie und auf welche Art und Weise der Zeuge das gegenständliche Ereignis sich gemerkt hat bzw. den Gedächtnisinhalt in seinem Gedächtnis aufbewahrt hat.

Dabei kann es sich bei diesem persönlichen Wissen entweder um Wissen vom Grad eines Glauben handeln, falls diese Person von der persönlichen Erinnerung tatsächlich überzeugt ist.  Eben, dass es genau „so war“ – wie berichtet.

Oder es handelt sich dabei um persönliches Wissen vom Grad einer Meinung – falls sie nun sich nicht mehr ganz so sicher ist – dass es „so war“.

Etwa weil das Ereignis schön länger zurückliegt und sie sich daher nicht mehr ganz sicher ist, ob es sich genau so zugetragen hat, vielleicht, weil sie auf den damaligen Hergang gar nicht so genau geachtet hat.

Falls mehrere Personen – völlig unabhängig von einander – sinngemäß gleichartiges persönliches Wissen dem Gericht präsentieren – weil sie gleichartiges in ihren Gedächtnissen bzw. in ihren Erinnerungen aufbewahrt haben, dann handelt es sich dabei mit hoher Wahrscheinlichkeit um die „tatsächliche“ bzw. um die wirkliche Wahrheit – in dem Sinn dass es wahrscheinlich so gewesen ist.

Das Gegenteil von der Wahrheit ist die Unwahrheit bzw. die Lüge – falls der Sachverhalt bewusst falsch vorgetragen wird.

Oder es handelt sich um ein Versehen falls der Sachverhalt – ohne Absicht – nicht zutreffend erinnert und berichtet wird.

Erkenntnistheoretisch betrachtet kann man festhalten, dass der Begriff Wahrheit primär der Begriff der Idee ist, der im Bewusstsein der – an den Sachverhalt/ an das Ereignis denkenden Person in deren Bewusstsein als die systematische Einheit der Idee erscheint, falls sie die Merkmale der Idee vermittelt durch das Schema der Idee geistig auffasst (vgl. mit Kant Zitat 7).

Da man die Wahrheit in gewissen Fällen – und damit die Idee – tatsächlich auf ein Objekt zurückführen und auf dieser Grundlage den Wahrheitsbeweis allgemein gültig liefern kann.

Dann handelt es sich um einen Sachverhalt in dem die Wahrheit allgemein gültig überprüfbar ist, weil der Wahrheitsbeweis hier demonstriert werden kann.

In einem derartigen Fall kann man also die sinnliche Wahrnehmung* des Objekts demonstrieren.

Man kann in einem derartigen Fall auch sagen, dass hier allgemein gültige Beweis durch die Demonstration erbracht werden kann.

In anderen Fällen bezieht sich der Begriff Wahrheit auf auf eine mentale Wahrnehmung, also eine Wahrnehmung die nicht vorzeigbar ist – und die daher auch nicht überprüfbar ist weil sie auf dem Urteil der denkenden Person beruht (vgl. mit Kant Zitat 9b)

Zum Beispiel die (persönliche) Wahrnehmung eines Geruchs, eines Geräuschs, das Bemerken einer Berührung etc.

In wieder anderen Fällen bezieht sich die Wahrheit auf die Interpretation eines Sachverhalts der nur auf der „Ebene der Ideen“ beurteilt werden kann.

Hier handelt es sich bei der Behauptung dass dies oder jenes die Wahrheit ist oder sei, also immer um eine Idee, die in keinem Fall auf der Grundlage von Fakten bzw. auf der Grundlage von Tatsachen bewiesen werden kann.

Für diese Art von Wahrheit liefert die Geschichte viele Beispiele, insofern hier die Wahrheit je nach der Sichtweise der die Macht innehabende Person – sie die Wahrheit „so“ oder anders definieren konnten.

Als Beispiel denke man etwa an die Inquisitionsprozesse im Mittelalter.

Nicht viel anders ist es heutzutage falls unter missbräuchlicher Verwendung des Begriffs Wissenschaft – ohne zu Grunde liegende Evidenz – weitreichende Entscheidungen von den die Macht innehabenden Personen getroffen werden.

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Anmerkung*: Im Begriff Wahrheit steckt möglicherweise der Begriff Wahrnehmung – durch das erkennende Subjekt ** – was durchaus treffend ist – weil das entsprechende Wahrheitsverständnis den Sachverhalt definiert.

Mit anderen Worten kann man sagen,  dass hier die Wahrheit vom erkennenden bzw. vom denkenden Subjekt ** definiert werden kann, falls sie entsprechende Verfügungsgewalt innehat.

Anmerkung: Der Begriff Wahrheit ist ein regulativer Begriff im Sinne von Immanuel Kant.

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(letzte Änderung 15.02.2024, abgelegt unter: Beweis, Definition, denken, Diagnostik, Erkennen, Erkenntnis, Evidenz, Geist, Geisteswissenschaft, Gutachten, Heilkunde, Medizin, Philosophie, Psyche, Psychiatrie, Subjekt, Wissen, objektives Wissen, subjektives Wissen, Wissenschaft)

zuletzt pos 1 am 04.01.2024

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