Unterscheidung

Die Unterscheidung beruht auf der Feststellung des Unterschieds.

Dabei kann die Unterscheidung sich auf Fakten/Objekte beziehen, oder auf Vorstellungen bzw. Ideen, weil es ein großer Unterschied ist, ob etwas meiner Vernunft, als ein Gegenstand schlechthin, oder nur als ein Gegenstand in der Idee gegeben wird (vgl. mit Kant Zitat 7).

Im erstgenannten Fall ist mir das Erkenntnisobjekt als faktische Einheit, im zweitgenannten Fall nur als der Begriff der Idee bzw. nur als die systematische Einheit (der Idee) gegeben (vgl. mit Kant Zitat 7).

Neurobiologisch betrachtet beruht die Unterscheidung auf der neuronalen Funktion des Gehirns. In Folge der neuronalen Aktivität im zentralen Nervensystems entstehen neuronale Muster. Dabei sind, wie die Erfahrung lehrt, höher entwickelte Lebewesen infolge der neuronalen Aktivität und Struktur ihres Nervensystems fähig neuronale Muster miteinander zu vergleichen um dadurch zu entscheiden was zutreffend ist. Dieser Prozess führt hier also zur Bildung des Urteils und damit zur Unterscheidung und auf diesem Weg letztlich zur Entscheidung.

Im Hinblick auf die Vorstellungen des russischen Physiologen Iwan Petrowitsch Pawlow kann man sagen, dass es im Nervensystem eines höheren Lebewesens Analysatoren gibt, die je eine ganz spezifische Analyse leisten können und dadurch den allenfalls vorhandenen Unterschied erkennen bzw. dadurch die Unterscheidung leisten (Pawlow Zitat). Dies gilt etwa für Unterscheidungen von sinnlich wahrnehmbaren und zu beurteilenden Größen (Beispiel: unterschiedliche Töne, unterschiedliche Farben, unterschiedliche Gerüche, unterschiedliche Gegenstände etc.). Und es gilt dies im übertragenen Sinn auch für geistige Leistungen etwa solche des Verstandes.

Bezüglich dem Verstand steht die Aussage von Pawlow im Einklang mit der Aussage von Immanuel Kant, dass dieser das Vermögen der Regeln erklärt und dass deswegen die Urteilskraft das Vermögen ist unter Regeln zu subsumieren, d. i. zu unterscheiden, ob etwas unter einer Regel gegeben (casus datae legis) stehe, oder nicht … und so zeigt sich, dass der Verstand einer Belehrung und Ausrüstung durch Regeln fähig, Urteilskraft aber ein besonderes Talent sei, welches gar nicht belehrt, sondern nur geübt sein will. …… (vgl. mit Kant Zitat 12). Mit anderen Worten: gewisse Dinge kann das einzelne Lebewesen als Individuum gemäß seiner Anlage und daher gemäß seinem Verstand (im weitesten Sinne) erkennen und es kann diese Fähigkeit durch Übung trainieren und verbessern – grundsätzlich lernen kann es dieses Vermögen allerdings nicht (Beispiel: so kann etwa ein Mensch nur Töne bis zu einer gewissen Frequenz hören, hingegen können Hunde vergleichsweise hochfrequente Töne hören usf.) – eben weil dies ein angeborenes Talent ist. Es ist dieses Talent nämlich an die spezielle Beschaffenheit des Gehirns und weiterer Organe gebunden. So verhält es sich auch mit der Urteilskraft beim Menschen. Man kann die Urteilskraft nicht „lernen“ – sondern man kann das vorhandene Vermögen dazu nur üben und in einem gewissen Umfang daher durch die Praxis trainieren.

Man kann daher gewisse Fähigkeiten nur beschränkt trainieren. So kann etwa ein Mensch nicht die Echos der Schallwellen analysieren wie eine Fledermaus – auch ein Vogel kann dies nicht. Oder der Mensch kann nicht den Geruchssinn für gewisse Düfte entwickeln, wohingegen Tiere ab ihrer Geburt gewisse Düfte wahrnehmen können usf. Auf das Denkvermögen übertragen oder auf das Vermögen Empathie zu empfinden, sind dies im gleichen Sinn Eigenheiten bzw. Talente, die nicht gelehrt und gelernt, sondern nur geübt werden können.

Zur Entwicklung der Talente die zur Unterscheidung befähigen:

Biologisch betrachtet kann man zur Entwicklung der auf die Psyche und den Geist der Person bezogenen Talente sagen, das diese infolge der Neuroplastizität in einem nicht näher bestimmbaren Umfang entwickelbar sind und es dadurch zur Verbesserung der jeweiligen Funktion kommt, wobei an der grundsätzlichen Struktur des Nervensystems sich dadurch allerdings nichts ändert.

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(letzte Änderung 20.10.2022, abgelegt unter: Begriff, Definition, Diagnostik, Erkennen, Erkenntnis, Forensik, Forensische Psychiatrie, Gutachten, Medizin, Philosophie, Psychiatrie, Rechtsprechung, Urteil)

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